
Prüfwissen Heizkosten
Fernwärme zu teuer? Was du als Mieter in der Abrechnung prüfen kannst
Fernwärme ist je Kilowattstunde oft deutlich teurer als Gas. Den Preis des Versorgers kannst du als Mieter kaum angreifen. Ob er richtig in deiner Abrechnung gelandet ist, schon.

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 09.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Fernwärme ist je Kilowattstunde oft deutlich teurer als Gas. Deinen Preis rechnest du selbst aus: Energiekosten des Hauses geteilt durch die abgerechneten kWh.
- Teuer heißt nicht falsch: Umlagefähig sind das Entgelt für die Wärmelieferung und der Betrieb der Hausanlage (§ 7 Abs. 4 HeizkostenV).
- Den Liefervertrag hat meist dein Vermieter. Preisklauseln angreifen oder die bestellte Leistung senken kann deshalb in erster Linie er.
- Du kannst prüfen: Belege und Preisblatt des Versorgers, Preiswechsel im Jahr, CO₂-Anteil des Vermieters und eine Umstellung während deiner Mietzeit (§ 556c BGB).
- Einwände musst du spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung erheben.
Inhalt
Kurz beantwortet
Hohe Fernwärmekosten darf dein Vermieter grundsätzlich weitergeben, aber nur richtig berechnet und belegt. Den Preis setzt der Versorger, und Vertragspartner ist in der Regel dein Vermieter. Du kannst deshalb nicht einfach weniger zahlen, weil Fernwärme teurer ist als Gas. Prüfen kannst du aber, ob die Kosten in der Abrechnung zu den Rechnungen und dem veröffentlichten Preisblatt passen, ob nur umlagefähige Bestandteile enthalten sind, ob der Vermieter seinen CO₂-Anteil übernommen hat und ob eine Umstellung auf Fernwärme dich überhaupt mehr kosten durfte.
So ordnest du deinen Fernwärmepreis ein
1,32 €
Heizung und Warmwasser je m² und Monat, Bundesschnitt 2024 (Mieterbund)
15,84 €
derselbe Wert aufs Jahr gerechnet, über alle Heizarten
€ ÷ kWh
So rechnest du deinen Preis je Kilowattstunde aus
Ob deine Fernwärme teuer ist, siehst du an zwei Zahlen. Die erste ist der Preis je Kilowattstunde: Teile die Energiekosten des ganzen Hauses laut Heizkostenabrechnung durch die gelieferten Kilowattstunden. Darin stecken Arbeitspreis, Grundpreis und Messpreis des Versorgers, deshalb liegt das Ergebnis meist über dem reinen Arbeitspreis im Preisblatt. Fernwärme ist je Kilowattstunde oft deutlich teurer als Gas, und die Preise unterscheiden sich stark zwischen Versorgern und Städten. Vergleiche deinen Wert deshalb vor allem mit dem Vorjahr und mit dem aktuellen Preisblatt deines Versorgers.
Die zweite Zahl ist, was du selbst je Quadratmeter zahlst: deine Heiz- und Warmwasserkosten geteilt durch die Wohnfläche. Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds nennt für das Abrechnungsjahr 2024 bundesweit 1,32 € je m² und Monat, also rund 15,84 € im Jahr. Das ist ein Durchschnitt über Gas, Öl, Fernwärme und Wärmepumpe, über Neubauten und unsanierte Altbauten. Liegst du deutlich darüber, ist das noch kein Fehler, aber ein guter Grund, die Punkte weiter unten durchzugehen.
Warum du den Preis nicht direkt angreifen kannst
Fernwärme wird fast immer an das Haus geliefert, nicht an die einzelne Wohnung. Den Versorgungsvertrag schließt deshalb dein Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft. Für diesen Vertrag gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Sie regelt auch, wie Preise sich ändern dürfen:
„Preisänderungsklauseln dürfen nur so ausgestaltet sein, daß sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen.“
Die Klausel muss außerdem die Berechnungsfaktoren vollständig und verständlich ausweisen, und bei jeder Preisänderung ist der Anteil des Brennstoffkosten-Faktors gesondert anzugeben (§ 24 Abs. 4 S. 2 und 3). Ob eine Klausel diese Vorgaben erfüllt, kann aber nur der Vertragspartner des Versorgers gerichtlich klären lassen. Als Mieter stehst du außerhalb dieses Vertrags.
Eine Ausnahme: Rechnet der Versorger direkt mit dir ab, weil du selbst einen Vertrag mit ihm hast, bist du sein Kunde und die Regeln der AVBFernwärmeV gelten unmittelbar für dich. Die AVBFernwärmeV in der Fassung auf gesetze-im-internet.de wurde zuletzt im Juli 2022 geändert (Stand Oktober 2026).
Fünf Punkte, die du selbst prüfen kannst
- 1
Rechnungen des Versorgers einsehen
Du hast das Recht, die Belege zur Abrechnung einzusehen (§ 556 Abs. 4 BGB). Fordere die Jahresrechnung des Fernwärmeversorgers an und vergleiche: Stimmen Betrag, Zeitraum und gelieferte Kilowattstunden mit der Heizkostenabrechnung überein? Gutschriften oder Erstattungen müssen ebenfalls darin auftauchen.
- 2
Preisblatt im Internet abgleichen
Versorger müssen Preise, Preisanpassungsklauseln und Preiskomponenten im Internet veröffentlichen, ebenso die Quellen der verwendeten Indizes und ihre Netzverluste (§ 1a AVBFernwärmeV). Liegt der Arbeitspreis auf der Rechnung deutlich über dem veröffentlichten Preis für den Zeitraum, frag nach.
- 3
Nur umlagefähige Bestandteile
Umlagefähig sind das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der Hausanlage, etwa Strom für Pumpen, Wartung der Übergabestation und Messdienst (§ 7 Abs. 4 HeizkostenV). Reparaturen, Mahngebühren oder einmalige Anschlusskosten gehören nicht hinein. Achte auch darauf, dass Wartung nicht doppelt auftaucht, einmal im Wärmepreis und einmal als eigene Position.
- 4
CO₂-Anteil des Vermieters
Auch bei Fernwärme werden die CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt (§ 2 CO2KostAufG). Der Versorger muss die Angaben dafür auf seiner Rechnung ausweisen (§ 3). Fehlt der Vermieteranteil in deiner Abrechnung, ist das ein konkreter Fehler.
- 5
Umstellung während deiner Mietzeit
Hat der Vermieter von einer eigenen Heizung auf Fernwärme umgestellt, darf dich die Wärmelieferung nicht mehr kosten als die bisherige Heizung, und die Umstellung musste er drei Monate vorher in Textform ankündigen (§ 556c BGB). Vergleich die Heizkosten der letzten Abrechnung vor der Umstellung mit der ersten danach.
Ändert der Versorger seine Preise mitten im Jahr, muss der Verbrauch zeitanteilig auf alten und neuen Preis aufgeteilt werden, unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Schwankungen (§ 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV). Wurde das ganze Jahr zum neuen, höheren Preis abgerechnet, lohnt eine Nachfrage.
Was dein Vermieter tun kann
Bei den Stellschrauben am Vertrag selbst ist dein Vermieter am Zug. Zwei davon sieht die AVBFernwärmeV ausdrücklich vor:
- Leistung anpassen: Der Kunde kann die vertraglich vereinbarte Wärmeleistung einmal jährlich mit vier Wochen Frist zum Monatsende anpassen, ohne Nachweis, solange sie um nicht mehr als 50 % sinkt (§ 3 Abs. 1 AVBFernwärmeV). Ist die bestellte Leistung zu hoch, etwa nach einer Dämmung, zahlt das Haus einen unnötig hohen Grund- oder Leistungspreis.
- Preisklausel prüfen lassen: Erfüllt eine Preisänderungsklausel die Vorgaben aus § 24 Abs. 4 nicht, kann der Kunde die Preiserhöhung beanstanden. Ob sich das lohnt, klärt er mit einer Verbraucherzentrale oder einer Anwältin.
Du kannst deinen Vermieter schriftlich bitten, beides zu prüfen, und dich dabei auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit berufen (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB). Er muss bei den Betriebskosten auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten. Erzwingen kannst du eine Anpassung des Liefervertrags damit allerdings nicht.
Wo deine Möglichkeiten enden
Hoher Preis allein ist kein Fehler
Ist das Haus an ein Wärmenetz angeschlossen, kann der Vermieter den Anbieter meist nicht frei wechseln. Dass Gas günstiger wäre, macht die Abrechnung nicht falsch.
Vergleichswerte reichen nicht als Beweis
Willst du einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot geltend machen, musst du ihn darlegen und beweisen. Der Hinweis, die Kosten lägen über Durchschnittswerten, genügt dafür nicht (BGH, Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10).
Nicht einfach weniger zahlen
Kürze nur, wo du einen konkreten Fehler benennen kannst, etwa einen fehlenden CO₂-Anteil oder eine nicht umlagefähige Position. Den unstreitigen Teil der Nachzahlung solltest du zahlen.
Häufige Fragen zu teurer Fernwärme
Darf der Vermieter die Kosten für Fernwärme auf mich umlegen?
Kann ich gegen eine Preiserhöhung des Fernwärmeversorgers vorgehen?
Wo finde ich die Preise meines Fernwärmeversorgers?
Gilt die CO₂-Kostenaufteilung auch bei Fernwärme?
Mein Vermieter hat während meines Mietverhältnisses auf Fernwärme umgestellt. Muss ich die höheren Kosten tragen?
Hohe Heizkosten mit Fernwärme?
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Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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