
Prüfwissen Kostenarten
Reparaturen und Instandhaltung in der Nebenkostenabrechnung: nie umlagefähig
Nein, Reparaturkosten und Instandhaltung gehören nie in die Nebenkostenabrechnung. Die Betriebskostenverordnung schließt sie ausdrücklich aus. Trotzdem tauchen sie dort auf, meist gut versteckt in Hausmeister-, Wartungs- oder Reinigungsrechnungen. Hier erfährst du, wie du sie findest und herausrechnest.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 23.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Reparaturen, Instandhaltung und Instandsetzung sind keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV). Du zahlst sie nie über die Nebenkosten.
- Der Vermieter muss die Wohnung auf eigene Kosten in gebrauchsfähigem Zustand erhalten (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB).
- Reparaturen stecken oft in Hausmeister-, Wartungs-, Aufzugs- und Reinigungsrechnungen. Der Vermieter muss den Anteil herausrechnen.
- Die Kleinreparaturklausel ist etwas anderes: Sie gilt nur für kleine Teile mit Höchstgrenze und wird direkt abgerechnet, nicht über die Nebenkosten.
- Instandhaltungsrücklage und Modernisierung gehören ebenfalls nicht in die Abrechnung. Widersprich innerhalb von zwölf Monaten.
Abrechnung schon im Briefkasten? Lade sie im kostenlosen Vorab-Check hoch und sieh in 2 Minuten, ob sich eine Prüfung lohnt. Versteckte Reparaturen finden wir in Prüfungen häufig.
Inhalt
- 1. Kurz beantwortet
- 2. Sind Reparaturen umlagefähig? Die Rechtsgrundlage
- 3. Wartung, Pflege, Reparatur: die Abgrenzung
- 4. Wo Reparaturkosten in den Nebenkosten stecken
- 5. So rechnest du den Reparaturanteil heraus
- 6. Kleinreparaturklausel: etwas ganz anderes
- 7. Instandhaltungsrücklage und Hausgeld
- 8. Modernisierung ist auch keine Nebenkostenposition
- 9. Typische Fehler
- 10. So findest du Reparaturen in der Abrechnung
- 11. Was du tun kannst
- 12. Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Nein, Reparaturen und Instandhaltung darf der Vermieter nicht über die Nebenkosten abrechnen, in keinem Fall. Betriebskosten sind laufende Kosten des Betriebs, Reparaturen beseitigen Mängel. Beides trennt die Betriebskostenverordnung ausdrücklich. Auch eine Klausel im Mietvertrag ändert daran bei Wohnraum nichts. Das Problem ist nicht die Rechtslage, sondern dass Reparaturen selten so heißen. Sie stehen in der Rechnung des Hausmeisters, in der Wartung oder in der Hausreinigung und werden mit verteilt.
Sind Reparaturen umlagefähig? Die Rechtsgrundlage
§ 1 der Betriebskostenverordnung definiert zuerst, was Betriebskosten sind, und sagt dann, was nicht dazugehört:
„die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten)“
Das passt zur Pflicht des Vermieters aus dem Mietvertrag:
„Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“
Die Erhaltung ist mit der Miete bezahlt. Vereinbaren kann der Vermieter nur, dass du Betriebskosten im Sinne des Gesetzes trägst (§ 556 Abs. 1 BGB). Eine abweichende Vereinbarung zu deinem Nachteil ist unwirksam (§ 556 Abs. 5 BGB). Ein Satz im Mietvertrag wie „Reparaturen werden über die Nebenkosten umgelegt“ hilft dem Vermieter deshalb nicht.
Wartung, Pflege, Reparatur: die Abgrenzung
Viele Kostenarten erlauben die Wartung einer Anlage: Heizung, Aufzug, Pumpen, Rauchmelder. Die Grenze zur Reparatur hat der Bundesgerichtshof beschrieben. Instandsetzung und Instandhaltung betreffen Mängel an der Substanz. Betriebskosten sind regelmäßige Maßnahmen, die nicht durch eine bereits aufgetretene Störung veranlasst sind (Urteil vom 14.02.2007, VIII ZR 123/06).
Laufender Betrieb (kann umlagefähig sein)
- Jährliche Wartung von Heizung oder Aufzug
- Turnusmäßige Reinigung der Dachrinne
- Prüfung von Rauchmeldern und Feuerlöschern
- Rasen mähen, Hecke schneiden
- Kontrollgänge und Reinigung durch den Hausmeister
Instandsetzung (zahlt der Vermieter)
- Austausch eines Aufzugsmotors oder Türschließers
- Ersatzteile für die Heizung, Notdienst bei Ausfall
- Freimachen einer verstopften Leitung (BGH, VIII ZR 167/03)
- Neue Feuerlöscher, neue Rauchmelder
- Glühbirne, Schloss oder Fenster durch den Hausmeister repariert
Eine Besonderheit gibt es bei der Gartenpflege: Die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen und von Sand auf Spielplätzen gehört dort ausdrücklich zu den umlagefähigen Kosten (§ 2 Nr. 10 BetrKV). Eine Neuanlage oder Umgestaltung des Gartens ist trotzdem keine Pflege.
Wo Reparaturkosten in den Nebenkosten stecken
Eine Position „Reparaturen“ findest du in kaum einer Abrechnung. Die Kosten laufen über Positionen, die es ohnehin gibt. In Prüfungen sehen wir das vor allem an diesen Stellen:
| Position | Was dort häufig mitläuft |
|---|---|
| Hausmeister (§ 2 Nr. 14 BetrKV) | kleine Reparaturen, Austausch von Leuchtmitteln und Schlössern, Material |
| Aufzug (§ 2 Nr. 7 BetrKV) | Reparaturen aus dem Vollwartungsvertrag, Austausch von Teilen |
| Heizung (§ 2 Nr. 4 BetrKV) | Ersatzteile, Störungsdienst, Notdienst |
| Gebäudereinigung (§ 2 Nr. 9 BetrKV) | Fassadenanstrich, Reinigung nach Bauarbeiten |
| Gartenpflege (§ 2 Nr. 10 BetrKV) | Neuanlage, Pflasterarbeiten, Zaunreparatur |
| Wartung oder Sonstiges (§ 2 Nr. 17 BetrKV) | Reparatur an Türen, Toren, Rauchabzug oder Dach |
Beim Hausmeister sagt es die Verordnung selbst: Seine Kosten sind nur umlagefähig, soweit die Arbeit nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft (§ 2 Nr. 14 BetrKV). Beim Aufzug formuliert es der Deutsche Mieterbund klar: Reparaturkosten für den Aufzug sind niemals Betriebskosten.
So rechnest du den Reparaturanteil heraus
Das Herausrechnen ist Aufgabe des Vermieters. Du musst aber verstehen, worum es geht, um die Abrechnung zu prüfen. Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: Der Hausmeister kostet im Jahr 9.600,00 €. Laut Stundennachweis hat er 320 Stunden gearbeitet, davon 60 für Reparaturen.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Hausmeisterkosten laut Abrechnung | 9.600,00 € |
| Reparaturanteil: 60 von 320 Stunden | 1.800,00 € |
| Umlagefähig bleiben | 7.800,00 € |
| Dein Anteil ohne Abzug (72 von 1200 m²) | 576,00 € |
| Dein Anteil nach Abzug | 468,00 € |
Im Beispiel zahlst du 108,00 € zu viel, nur bei einer Position und nur in einem Jahr. Ohne Stundennachweis oder Leistungsverzeichnis lässt sich der Anteil nicht prüfen. Fordere deshalb immer die Unterlagen an, aus denen der Vermieter seinen Abzug ableitet.
Kleinreparaturklausel: etwas ganz anderes
Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Sie wird oft mit Nebenkosten verwechselt, hat aber eine andere Grundlage. Mit ihr übernimmst du die Kosten kleiner Reparaturen in deiner Wohnung bis zu einem Höchstbetrag.
Der BGH hat dafür enge Grenzen gesetzt. Die Klausel muss sich auf Teile beschränken, die häufig deinem Zugriff ausgesetzt sind, etwa Wasserhähne, Lichtschalter, Tür- und Fenstergriffe. Und sie braucht eine Höchstgrenze für mehrere Reparaturen innerhalb eines Zeitraums, etwa eines Jahres (Urteil vom 07.06.1989, VIII ZR 91/88). Eine Klausel, nach der du die Reparaturen selbst durchführen lassen musst, hat er für unwirksam gehalten (Urteil vom 06.05.1992, VIII ZR 129/91).
| Merkmal | Kleinreparaturklausel | Nebenkosten |
|---|---|---|
| Was | kleine Reparaturen in deiner Wohnung | laufende Kosten des Hauses |
| Abrechnung | direkte Rechnung an dich | jährliche Abrechnung |
| Grenze | Höchstbetrag je Reparatur und Jahr | tatsächliche Kosten, wirtschaftlich |
| Gemeinschaftsflächen | nicht erfasst | anteilig |
Taucht eine Kleinreparatur in deiner Nebenkostenabrechnung auf, ist sie dort falsch, auch wenn dein Vertrag eine wirksame Klausel hat. Reparaturen an Gemeinschaftsflächen, im Treppenhaus oder an der Haustür, fallen nie unter die Klausel.
Instandhaltungsrücklage und Hausgeld
Mietest du eine Eigentumswohnung, rechnet dein Vermieter oft auf Grundlage der Hausgeldabrechnung der Eigentümergemeinschaft ab. Darin stehen Posten, die du nicht zahlen musst. Der wichtigste ist die Rücklage für künftige Reparaturen, die das Gesetz seit 2020 Erhaltungsrücklage nennt (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG).
Die Rücklage dient der Instandhaltung des Gebäudes. Sie ist deshalb keine Betriebskostenposition. Ebenso wenig sind es die Verwaltergebühr, Kosten für Eigentümerversammlungen oder Sonderumlagen für eine Sanierung. Prüfe bei einer vermieteten Eigentumswohnung besonders genau, ob die Abrechnung des Vermieters auf die umlagefähigen Posten reduziert wurde.
Modernisierung ist auch keine Nebenkostenposition
Baut der Vermieter etwas Neues ein, etwa eine neue Heizungsanlage, Rauchwarnmelder oder Laubschutzgitter, sind das keine laufenden Kosten. Für Modernisierungen sieht das Gesetz ein eigenes Verfahren vor. Der Vermieter kann unter bestimmten Voraussetzungen die jährliche Miete um 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen (§ 559 Abs. 1 BGB).
Das ist eine Mieterhöhung mit Ankündigung, Kappungsgrenzen und Härteeinwand, nicht eine Zeile in der Nebenkostenabrechnung. Steht der Einbau neuer Anlagen in deiner Abrechnung, widersprich. Nur die laufenden Kosten danach, etwa die Wartung, können Betriebskosten sein.
Typische Fehler mit Reparaturkosten
Hausmeister ohne Abzug
Die Hausmeisterkosten werden voll umgelegt, obwohl der Hausmeister auch repariert hat.
Vollwartung voll umgelegt
Bei Aufzug oder Heizung deckt der Vertrag auch Reparaturen ab, umgelegt wird trotzdem der ganze Betrag.
Sanierung unter Reinigung
Ein Fassadenanstrich oder eine Dachrinnenerneuerung steckt in der Gebäudereinigung oder unter Sonstiges.
Pauschaler Abzug ohne Nachweis
Der Vermieter zieht einen runden Prozentsatz für Reparaturen ab, ohne zu belegen, wie er darauf kommt.
Hausgeld ungeprüft übernommen
Bei der Eigentumswohnung landen Erhaltungsrücklage, Verwaltung oder Sonderumlagen in der Abrechnung.
Kleinreparatur in den Nebenkosten
Eine Reparatur in der Wohnung wird über die Nebenkosten auf alle verteilt oder dir dort zusätzlich berechnet.
Siehst du in deiner Abrechnung, wie viel Reparatur in den Positionen steckt?
Nein, das steht in keiner Abrechnung. Reparaturen erkennst du nur in Rechnungen, Stundennachweisen und Wartungsverträgen. Genau diese Belege gleichen wir mit der Abrechnung ab und rechnen den Anteil heraus.
So findest du Reparaturen in der Abrechnung
- 1
Vorjahre vergleichen
Lege die letzten zwei oder drei Abrechnungen nebeneinander. Positionen, die in einem Jahr deutlich springen, sind die ersten Kandidaten.
- 2
Belege anfordern
Per Belegeinsicht (§ 556 Abs. 4 BGB): Rechnungen, Hausmeistervertrag mit Stundennachweis, Wartungsverträge. Der Vermieter darf sie elektronisch bereitstellen.
- 3
Stichwörter suchen
Markiere Austausch, Ersatzteil, Material, Erneuerung, Reparatur, Störung, Notdienst, Instandsetzung.
- 4
Verträge lesen
Prüfe bei Aufzug, Heizung und Hausmeister, ob der Vertrag Reparaturen einschließt. Dann muss ein Anteil abgezogen sein.
- 5
Abzug nachvollziehen
Hat der Vermieter etwas abgezogen? Verlange, dass er erklärt, wie er den Anteil ermittelt hat.
Was du tun kannst
Findest du Reparaturen, widersprich schriftlich. Nenne die Position, die Rechnung, den Betrag und den Grund. Den unstrittigen Rest solltest du fristgerecht zahlen. Für deinen Widerspruch gilt:
„Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.“
Danach sind Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 S. 6 BGB), auch wenn du schon gezahlt hast. Ein kurzer Text genügt: „In der Position Hausmeister sind Reparaturarbeiten enthalten, zum Beispiel laut Rechnung vom … Diese Kosten sind Instandsetzung und keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV). Ich bitte um eine korrigierte Abrechnung ohne diesen Anteil.“
Weißt du noch nicht, wie hoch der Anteil ist, widersprich trotzdem rechtzeitig und verlange zugleich Belegeinsicht. Den genauen Betrag kannst du nachreichen.
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Häufige Fragen zu Reparaturkosten in den Nebenkosten
Sind Reparaturkosten in den Nebenkosten umlagefähig?
Was ist der Unterschied zwischen Wartung und Reparatur?
Ist die Instandhaltungsrücklage umlagefähig?
Was ist eine Kleinreparaturklausel?
Darf der Hausmeister Reparaturen über die Nebenkosten abrechnen?
Sind Modernisierungskosten Nebenkosten?
Ich habe Reparaturkosten schon bezahlt. Bekomme ich das Geld zurück?
Woran erkenne ich Reparaturen in der Abrechnung?
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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