
Gesetzesänderungen
Gebäudemodernisierungsgesetz: Was das neue Heizungsgesetz für Mieter bedeutet
Das Heizungsgesetz heißt jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz und hat sich grundlegend geändert. Die 65-Prozent-Regel ist weg, Gas- und Ölheizungen dürfen wieder eingebaut werden, müssen aber nach und nach Bio-Brennstoffe nutzen. Für dich als Mieter stellt sich vor allem eine Frage: Wer zahlt das? Hier steht, was seit dem 29. Juli 2026 gilt und was noch kommt.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 08.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Gebäudemodernisierungsgesetz und Mieter: Das neue Heizungsgesetz gilt in den wesentlichen Teilen seit dem 29.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226). Die 65-Prozent-Regel ist gestrichen.
- Neue Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 einen steigenden Anteil Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff: 10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040 (§ 43 GModG).
- Bei solchen neuen Heizungen teilen sich Vermieter und Mieter ab 2028 Gasnetzentgelte und CO₂-Kosten je zur Hälfte, ab 2029 die Bio-Mehrkosten bis zu einem Anteil von 30 % (§ 5a CO2KostAufG).
- Für Wärmepumpen gilt bei der Modernisierungsumlage ein Effizienznachweis: ohne Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 nur die Hälfte der Kosten (§ 559f BGB).
- Prüfe ab der Abrechnung 2028, ob der Vermieteranteil abgezogen ist. Einwände musst du innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung erheben.
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Inhalt
- 1. Kurz beantwortet
- 2. Gebäudemodernisierungsgesetz: Beschluss, Verkündung, Inkrafttreten
- 3. Was das neue Heizungsgesetz ändert
- 4. Die Bio-Treppe: was neue Gas- und Ölheizungen nutzen müssen
- 5. Mieterschutz: welche Kosten der Vermieter zur Hälfte trägt
- 6. Rechenbeispiel: was die Teilung für dich bedeutet
- 7. Härtefall: wann der Vermieter weniger zahlt
- 8. Heizungstausch und Mieterhöhung: neue Grenzen
- 9. Was der Mieterbund kritisiert
- 10. Typische Fehler, die ab 2028 drohen
- 11. So prüfst du deine Heizkostenabrechnung
- 12. Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Für Mieter bringt das Gebäudemodernisierungsgesetz vor allem neue Kostenregeln bei neuen Gas- und Ölheizungen. Vermieter dürfen solche Heizungen wieder einbauen, müssen ab 2029 aber einen steigenden Anteil Bio-Brennstoffe nutzen. Damit das Kostenrisiko nicht allein bei dir landet, tragen Vermieter bei diesen Heizungen ab 2028 die Hälfte der Gasnetzentgelte und der CO₂-Kosten und ab 2029 die Hälfte der Bio-Mehrkosten, allerdings nur bis zu einem Bio-Anteil von 30 Prozent. Für bestehende Heizungen ändert sich in deiner Abrechnung zunächst wenig. Neu ist außerdem: Wer eine Wärmepumpe einbaut und die Miete erhöht, muss deren Effizienz nachweisen.
Gebäudemodernisierungsgesetz: Beschluss, Verkündung, Inkrafttreten
Der Bundestag hat die Reform des Gebäudeenergiegesetzes am 10. Juli 2026 in namentlicher Abstimmung beschlossen. Nach dem Bundesrat, der laut Bundesregierung ebenfalls Mitte Juli zustimmte, wurde das Gesetz am 23. Juli ausgefertigt und am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226).
| 29.07.2026 | Neuer Name, 65-%-Regel gestrichen, Bio-Treppe für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen, neue Mietrechtsregeln (§§ 555b, 559e, 559f BGB), neue Kostenteilung im CO2KostAufG |
|---|---|
| 01.12.2026 | Frist für das angekündigte Gesetz zur Grüngas- und Grünheizölquote (§ 42a GModG) |
| 01.01.2028 | Hälftige Teilung von Gasnetzentgelten und CO₂-Kosten bei neuen Heizungen nach § 43 |
| 01.01.2029 | Bio-Pflichtanteil 10 %, hälftige Teilung der Bio-Mehrkosten bis 30 % Anteil |
Die Grüngasquote ist noch nicht Gesetz. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz kündigt nur an, dass die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein Gesetz vorlegt, das die Lieferanten von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichtet, die Brennstoffe für Gebäude bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen. Laut Bundesregierung soll die Quote ab 2028 gelten (Stand 28.10.2026).
Was das neue Heizungsgesetz ändert
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz verlangte, dass neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorschriften (§§ 71 bis 73) wurden gestrichen. An ihre Stelle tritt eine offene Liste von Möglichkeiten:
„Wird eine Heizungsanlage in einem bestehenden Gebäude oder Gebäudenetz ersetzt und der Eigentümer entscheidet sich für eine der in Absatz 2 genannten Optionen oder für eine Kombination daraus, sind die Maßgaben der §§ 43 bis 46 zu beachten.“
Freie Wahl der Heizung
Zu den Optionen gehören Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse, Hybridheizungen, KWK-Anlagen, Stromdirektheizungen und der Anschluss an ein Wärmenetz (§ 42 Abs. 2 GModG).
Auflagen für fossile Heizungen
Wer nach dem 29.07.2026 eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 schrittweise Bio-Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen (§ 43 GModG).
Die Entscheidung trifft der Vermieter
Als Mieter hast du auf die Wahl der Heizung keinen Einfluss. Deshalb regelt das Gesetz, wer die Folgekosten trägt.
Die Bio-Treppe: was neue Gas- und Ölheizungen nutzen müssen
Für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, schreibt § 43 Abs. 1 GModG einen steigenden Mindestanteil an Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff vor:
| Ab | Anteil der Wärme |
|---|---|
| 1. Januar 2029 | mindestens 10 % |
| 1. Januar 2030 | mindestens 15 % |
| 1. Januar 2035 | mindestens 30 % |
| 1. Januar 2040 | mindestens 60 % |
Die Pflicht kann teilweise auch über eine Solarthermieanlage, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllt werden. Ist nicht der Eigentümer, sondern ein Wärmelieferant Betreiber der Anlage, muss dieser die Pflicht erfüllen (§ 43 Abs. 6 GModG). Für Notfälle, etwa wenn die alte Heizung 2028 irreparabel ausfällt, gibt es eine Übergangszeit von zwölf Monaten.
Mieterschutz: welche Kosten der Vermieter zur Hälfte trägt
Der wichtigste Mieterschutz steht nicht im Gebäudemodernisierungsgesetz selbst, sondern im geänderten CO₂-Kostenaufteilungsgesetz. Für Wohnraum mit einer neuen Heizung nach § 43 GModG gilt:
„Vermieter und Mieter tragen jeweils hälftig die durch den Einbau und Betrieb einer Anlage nach § 43 Absatz 1 des Gebäudemodernisierungsgesetzes zur Belieferung von Wohnraum mit Wärme oder Wärme und Warmwasser verursachten 1. Kosten nach Absatz 1 Nummer 1 ab dem 1. Januar 2028, 2. Kohlendioxidkosten in Abweichung von § 5 Absatz 2 ab dem 1. Januar 2028 und 3. Kosten nach Absatz 1 Nummer 2 ab dem 1. Januar 2029 bezüglich des Brennstoffanteils von maximal 30 Prozent am insgesamt verbrauchten Brennstoff.“
Gasnetzentgelte ab 2028
Die Netzentgelte für die Gasbelieferung, die der Vermieter in der Heizkostenabrechnung ermittelt, werden zur Hälfte geteilt.
CO₂-Kosten ab 2028
Statt des Stufenmodells nach Energiezustand gilt bei diesen Heizungen eine feste Teilung 50 zu 50.
Bio-Mehrkosten ab 2029
Die Kosten für den Pflichtanteil an Bio-Brennstoffen werden geteilt, aber nur bis zu einem Anteil von 30 % am verbrauchten Brennstoff. Was darüber liegt, etwa ab 2040 mit 60 % Pflichtanteil, trägst du nach dem Gesetzeswortlaut allein.
Preisbestandteil muss gerechtfertigt sein
Lieferanten müssen den Preisbestandteil für den Bio-Anteil gesondert ausweisen. Er darf nicht höher sein als sachlich gerechtfertigt. Darüber wacht das Bundeskartellamt (§ 3a CO2KostAufG).
Versorgst du dich selbst, etwa mit einer Gasetagenheizung, muss dir der Vermieter seinen Anteil erstatten (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG). Bei einer neuen Heizung nach § 43 GModG muss er dich bei Vertragsschluss und beim Einbau in Textform auf die Pflicht und deinen Erstattungsanspruch hinweisen.
Rechenbeispiel: was die Teilung für dich bedeutet
Wie viel der Bio-Anteil kosten wird, weiß heute niemand. Das Beispiel zeigt deshalb nur den Mechanismus, die Zahlen sind frei gewählt: Ein Haus mit 8 gleich großen Wohnungen hat 2029 durch den Bio-Pflichtanteil Mehrkosten von 2.400,00 € im Jahr.
| Bio-Mehrkosten des Hauses im Jahr | 2.400,00 € |
|---|---|
| Je Wohnung ohne Teilung | 300,00 € |
| Je Wohnung mit hälftiger Teilung | 150,00 € |
Bei einem Pflichtanteil von 10 % (2029) oder 15 % (2030) liegt der gesamte Bio-Anteil unter der 30-%-Grenze, die Teilung greift also voll. Ab 2040 mit 60 % Pflichtanteil wird nur noch die Hälfte des Bio-Anteils geteilt, der Rest bleibt nach dem Wortlaut bei den Mietern. Tatsächlich wird nach dem Schlüssel deiner Heizkostenabrechnung verteilt, also überwiegend nach Verbrauch.
Härtefall: wann der Vermieter weniger zahlt
Die hälftige Teilung gilt nicht ausnahmslos. § 5d CO2KostAufG sieht eine Härtefallregel vor. Dann trägt der Vermieter nur die CO₂-Kosten nach dem bisherigen Stufenmodell, nicht die hälftigen Netzentgelte und Bio-Kosten. Voraussetzung ist unter anderem, dass alle diese Punkte zusammen erfüllt sind:
Kleiner Vermieter
Er vermietet nicht mehr als sechs Wohnungen.
Günstige Miete
Die Miete liegt unter 85 % der ortsüblichen Vergleichsmiete. In angespannten Wohnungsmärkten gilt der Härtefall nur in besonderen Fällen, etwa wenn keine Wärmepumpe möglich und kein Wärmenetz erreichbar ist, und nur bei einer Miete unter 70 %.
Ineffizientes Gebäude
Das Haus ist in Effizienzklasse G oder H eingestuft.
Persönliche Härte
Die Kostenbeteiligung wäre für den Vermieter eine Härte, die auch unter Würdigung deiner Interessen nicht zu rechtfertigen ist.
Außerhalb angespannter Wohnungsmärkte gilt zusätzlich die Ausnahme für vermietete Wohnungen in Zweifamilienhäusern, in denen der Vermieter selbst wohnt und beide Wohnungen gemeinsam beheizt werden. In jedem Fall muss der Vermieter dich in Textform informieren. Umstände, die er dir erst später mitteilt, werden im jeweiligen Abrechnungszeitraum nicht berücksichtigt (§ 5d Abs. 4 CO2KostAufG).
Heizungstausch und Mieterhöhung: neue Grenzen
Baut der Vermieter eine neue Heizung ein, kann er die Kosten über die Modernisierungsumlage teilweise auf die Miete umlegen. Das Gesetz hat diese Regeln angepasst:
Wärmepumpe nur mit Effizienznachweis (§ 559f BGB)
Die volle Mieterhöhung gibt es nur, wenn ein Fachunternehmer eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 nachweist. Ausnahmen gelten etwa für Gebäude, die nach 1996 errichtet wurden oder mit höchstens 55 Grad Vorlauftemperatur beheizt werden können. Ohne Nachweis darf nur die Hälfte der Kosten angesetzt werden.
Kappung bei geförderten Heizungen (§ 559e BGB)
Wurden Fördermittel genutzt, darf der Vermieter 10 % der Kosten abzüglich Förderung umlegen. Die Miete darf dadurch um höchstens 0,50 € je m² Wohnfläche in sechs Jahren steigen.
Neue Gas- und Ölheizungen (§ 559e Abs. 2 BGB)
Die Pauschale, nach der 15 % der Kosten als ersparte Erhaltungskosten abgezogen werden, gilt für Heizungen nach § 43 GModG nicht. Dann bleibt es bei der allgemeinen Regel, dass die Kosten herauszurechnen sind, die ohnehin für die Erhaltung angefallen wären.
Was der Mieterbund kritisiert
Der Deutsche Mieterbund hat das Gesetz im Verfahren mehrfach kritisiert. Schon zu den Eckpunkten im Februar 2026 warnte er, Vermieter entschieden über die Heizung, die Kosten trügen aber die Mieter: Für Vermieter entstehe kein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliche Heizungen, für Mieter aber ein hohes Kostenrisiko.
Zur ersten Lesung im Juni 2026 begrüßte der Verband die hälftige Teilung von CO₂-Kosten, Netzentgelten und Bio-Mehrkosten grundsätzlich, kritisierte aber die Grenze von 30 % beim Bio-Anteil und forderte, sie aufzuheben. Daneben verlangt der Mieterbund einen sozial gestaffelten Heizkostendeckel. Beides steht nicht im beschlossenen Gesetz.
Für deine Abrechnung heißt das: Die neuen Schutzregeln greifen erst ab 2028 und nur bei Heizungen, die nach dem 29.07.2026 eingebaut wurden. Für die meisten Mieter ändert sich in den Abrechnungen 2026 und 2027 noch nichts an der Kostenteilung.
Typische Fehler, die ab 2028 drohen
Vermieteranteil fehlt
Bei einer neuen Gas- oder Ölheizung wird ab 2028 die Hälfte der CO₂-Kosten und Netzentgelte nicht abgezogen, oder es wird weiter nach Stufenmodell gerechnet.
Härtefall ohne Information
Der Vermieter beruft sich auf den Härtefall, hat dich aber nicht rechtzeitig in Textform informiert.
Bio-Anteil falsch berechnet
Die Teilung der Bio-Kosten wird nicht auf den Anteil bis 30 % angewendet, oder der Preisbestandteil des Lieferanten fehlt in den Belegen.
Keine Erstattung bei Etagenheizung
Wer sich selbst versorgt, bekommt den Vermieteranteil nicht erstattet, obwohl § 6 Abs. 2 CO2KostAufG das vorsieht.
Erkennst du in deiner Heizkostenabrechnung, ob der Vermieteranteil stimmt?
Dafür brauchst du Einbaudatum der Heizung, Lieferantenrechnungen mit CO₂-Menge und Preisbestandteilen und die Verteilung nach Heizkostenverordnung. Das steht selten übersichtlich in der Abrechnung. Genau diese Rechnung prüfen wir für dich.
So prüfst du deine Heizkostenabrechnung
- 1
Heizung klären
Wurde in deinem Haus nach dem 29.07.2026 eine Gas- oder Ölheizung eingebaut? Frag nach, wenn du es nicht weißt. Nur dann gelten die neuen Teilungsregeln.
- 2
CO₂-Kosten prüfen
Bei bestehenden Heizungen: Stufenmodell nach Energiezustand. Bei neuen Heizungen nach § 43 GModG ab 2028: hälftige Teilung.
- 3
Netzentgelte und Bio-Anteil suchen
Ab 2028 und 2029 müssen diese Kosten ermittelt und der Vermieteranteil abgezogen sein.
- 4
Belege anfordern
Verlange die Rechnungen des Lieferanten mit CO₂-Menge, Netzentgelten und ausgewiesenem Preisbestandteil für den Bio-Anteil.
- 5
Fristgerecht widersprechen
Einwände gegen die Abrechnung musst du spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).
Prüfung durch nebify
Lass deine Abrechnung prüfen, bevor du zahlst
Die neuen Kostenregeln sind kompliziert: Stufenmodell oder hälftige Teilung, Netzentgelte, Bio-Anteil bis 30 Prozent, Härtefall. Fehler fallen in der Abrechnung kaum auf, weil die Zahlen aus Lieferantenrechnungen stammen. Wir prüfen, ob der Anteil deines Vermieters richtig abgezogen ist.
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Jede Position mit Rechtsgrundlage geprüft, dazu ein fertiges Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter.
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Prüfbericht plus persönliche Begleitung bei der Klärung mit deinem Vermieter (8 Wochen).
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- Geprüft von Menschen und Software
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Häufige Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Gilt die 65-Prozent-Regel noch?
Was bedeutet die Bio-Treppe für Mieter?
Muss mein Vermieter jetzt CO₂-Kosten zur Hälfte zahlen?
Darf mein Vermieter die Miete nach dem Einbau einer Wärmepumpe erhöhen?
Gibt es Ausnahmen von der hälftigen Kostenteilung?
Ich habe eine Gasetagenheizung. Gilt die Teilung auch für mich?
Wird die Heizkostenabrechnung durch das Gesetz teurer?
Trägt dein Vermieter seinen Anteil an den Heizkosten?
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Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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