Geprüfte Abrechnung · Wesel
Zehn Heizkostenverteiler für fünf Heizkörper
In der Heizkostenabrechnung standen für fünf Heizkörper zehn Heizkostenverteiler. Der Vergleich mit dem Vorjahr bewies: Fünf Geräte waren zusätzlich mitgezählt worden, der Verbrauch hatte sich nur auf dem Papier verdoppelt.
- Abrechnungsjahr
- 2025
- Gefordert
- 1.043,56 €
- Nach Prüfung
- 458,50 €
- Gefundene Fehler
- 1
6. Oktober 2026 · 585,06 € weniger Nachzahlung
Eine Mieterin heizt in ihrer Wohnung fünf Heizkörper, zwei bis drei davon nutzt sie regelmäßig. Für 2025 sollte sie 1.043,56 Euro nachzahlen, davon 764,89 Euro allein für die Heizung. Die Abrechnung kam rechtzeitig und war rechnerisch fehlerfrei, jede Summe stimmte auf den Cent. Der Fehler steckte nicht in der Rechnung, sondern in den Daten, mit denen gerechnet wurde.

- 1In jedem Raum ein zweites Gerät mit der Endung „/1“, ohne Austauschdatum
- 2Alter Ablesewert bei allen zehn Geräten 0,00, Zeitraum jeweils das ganze Jahr 2025
- 32.345,57 Einheiten. Mit den fünf bekannten Geräten („/0“) wären es 1.153,41
Der Ausgangspunkt
Jeder Raum stand doppelt in der Abrechnung
Die Heizkostenabrechnung 2025 führte in jedem der fünf Räume zwei Geräte auf, alle mit einem alten Ablesewert von 0,00 und demselben Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember. Ein Austauschdatum oder eine Zwischenablesung stand nirgends. Die Abrechnung 2024 zeigte für dieselbe Wohnung fünf Geräte, und zwar genau die, die 2025 in der ersten Zeile jedes Raums wieder auftauchten.

- 12024: ein Gerät pro Raum, fünf Geräte für fünf Heizkörper
- 21.132,38 Einheiten im ganzen Jahr 2024
Verbrauchseinheiten der Wohnung 2025
Zum Vergleich: 2024 standen mit denselben fünf Geräten 1.132,38 Einheiten in der Abrechnung. Der tatsächliche Verbrauch blieb also praktisch gleich (plus 1,9 Prozent). Auf dem Papier hatte er sich mehr als verdoppelt.
Fehler
Fünf Heizkostenverteiler zu viel abgerechnet
585,06 Euro
Wären die bekannten Geräte im Lauf des Jahres 2025 gegen neue getauscht worden, hätten sie nur einen Teil des Jahres gezählt. Ihre Werte müssten dann deutlich unter dem Vorjahr liegen. Das Gegenteil war der Fall: Drei der fünf Geräte zeigten 2025 mehr als im gesamten Jahr 2024. Sie haben ein volles Jahr erfasst. Die fünf Geräte der zweiten Zeile kamen obendrauf.
Auch ein sauberer Tausch an einem Stichtag scheidet aus. Dann müsste sich der Verbrauch in jedem Raum ähnlich auf altes und neues Gerät verteilen. Tatsächlich entfielen auf das erste Gerät in der Küche 80,2 Prozent, im kleinen Zimmer nur 11,6 Prozent.
Verteilt werden die Heizkosten nach dem erfassten Verbrauch der Wohnung. Ein zweiter Gerätesatz für dieselben Heizkörper gehört nicht dazu.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1, § 7 HeizkostenV; § 556 Abs. 3 BGB
Heizkosten nach der Prüfung
Halbiert haben sich die Heizkosten nicht: Ohne den zweiten Gerätesatz sinken auch die Einheiten des ganzen Hauses, von 5.625,68 auf 4.433,52, und die Grundkosten nach Fläche bleiben gleich. Rechnet man umgekehrt nur mit dem zweiten Satz, sind es 561,13 Euro zu viel. Welcher Satz der richtige ist, ändert am Ergebnis also wenig.
Drei weitere Positionen, darunter Versicherung und Schornsteinfeger, lassen sich erst mit Belegen und dem Mietvertrag abschließend beurteilen. Sie sind hier nicht eingerechnet.
Häufige Fehlerquelle
Wie aus fünf Geräten zehn werden
Bis Ende 2026 müssen Erfassungsgeräte fernablesbar sein. Hintergrund war hier vermutlich genau diese Umrüstung. Dazu passt, dass beim Messdienst die Liegenschaftsnummer gewechselt hatte, ein typischer Anlass dafür, dass alte Geräte nicht abgemeldet werden und im System weiterlaufen.
Was die Umrüstung für Mieter bedeutet, steht in unserem Ratgeber zu fernablesbaren Messgeräten.
So findest du diesen Fehler in deiner eigenen Abrechnung
Zähle die Heizkostenverteiler in der Abrechnung und vergleiche sie mit deinen Heizkörpern. Leg dann die Vorjahresabrechnung daneben: Neue Gerätenummern ohne Austauschdatum und ein Verbrauch, der sich ohne Grund verdoppelt, sind ein deutliches Warnsignal.
Bekommst du jeden Monat eine Verbrauchsinformation, kannst du selbst gegenrechnen: Zähl die Monatswerte des Jahres zusammen. Liegen sie weit unter der Summe in der Jahresabrechnung, stimmt etwas nicht.
Was wir bewusst nicht angegriffen haben
Wasser, Abwasser und Müll verteilt der Vermieter nach Personentagen. Ein solcher Schlüssel ist nur zulässig, wenn er vereinbart ist. Für die Mieterin ist er aber günstig: Nach Wohnfläche verteilt läge ihr Anteil um rund 180 Euro höher. Wir haben ihr deshalb ausdrücklich davon abgeraten, diesen Punkt anzusprechen.
Was wir der Mieterin empfohlen haben
Widerspruch einlegen
Der Heizkostenpunkt ist belegt. Im Schreiben an den Vermieter überweist sie die unstrittigen 458,50 Euro und hält die strittigen 585,06 Euro zurück, bis die Abrechnung korrigiert ist.
Belegeinsicht verlangen
Geräteliste oder Montageprotokoll des Messdienstes mit Ein- und Ausbaudatum aller Geräte (§ 259 BGB).
Monatswerte zusammenzählen
Ergeben die monatlichen Verbrauchsinformationen für 2025 rund 1.150 statt 2.345 Einheiten, ist die Doppelerfassung endgültig belegt.
Frist im Blick behalten
Einwände sind bis zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung möglich (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Zeit genug, aber kein Grund, bis kurz vor Schluss zu warten.
Nicht nur hier
Kein Einzelfall
Auch in einem anderen von uns geprüften Fall standen plötzlich doppelt so viele Heizkostenverteiler in der Abrechnung. Dort gehörten die zusätzlichen Geräte zu einer fremden Wohnung. Aufgefallen sind beide Fehler erst im Vergleich mit dem Vorjahr.
Hat sich dein Heizverbrauch plötzlich verdoppelt?
Lade deine Heizkostenabrechnung und die vom Vorjahr hoch. Wir vergleichen Gerät für Gerät.