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Heizkostenabrechnung mit Wärmepumpe: Was Mieter zahlen und was sie prüfen sollten

Prüfwissen Heizkosten

Rechtsstand: Oktober 2026

Heizkostenabrechnung mit Wärmepumpe: Was Mieter zahlen und was sie prüfen sollten

Wärmepumpen heizen immer mehr Mehrfamilienhäuser. Lange wurde dort oft pauschal oder über die Warmmiete abgerechnet. Seit Oktober 2025 gilt auch für Wärmepumpen die Pflicht zur Abrechnung nach Verbrauch. Was das für deine Heizkostenabrechnung bedeutet und worauf du achten solltest.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 15.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch mit Wärmepumpe wird nach der Heizkostenverordnung abgerechnet: 50 bis 70 % nach Verbrauch, der Rest nach Fläche.
  • Wo der Verbrauch bisher nicht erfasst wurde, musste der Vermieter bis 30.09.2025 Zähler oder Heizkostenverteiler einbauen (§ 12 Abs. 3 HeizkostenV).
  • Umlagefähig sind der Wärmepumpenstrom, Betriebsstrom, Wartung, Prüfung und Messdienst. Reparaturen und Anschaffung nicht.
  • Eine CO₂-Kostenaufteilung gibt es bei Strom nicht. Dafür ist der Strompreis der wichtigste Prüfpunkt.
  • Laut Heizspiegel 2026 kostete eine 70-m²-Wohnung mit Wärmepumpe 2025 rund 715 €.

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Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Seit 2025: Verbrauchserfassung auch bei Wärmepumpen
  3. 3. Welche Wärmepumpen-Kosten Mieter zahlen
  4. 4. Wärmepumpenstrom: der größte Posten
  5. 5. Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus: so wird verteilt
  6. 6. Warmwasser aus der Wärmepumpe
  7. 7. Von der Warmmiete zur Heizkostenabrechnung
  8. 8. Was ist normal? Vergleichswerte
  9. 9. Typische Fehler bei Wärmepumpen-Abrechnungen
  10. 10. So prüfst du die Heizkostenabrechnung mit Wärmepumpe
  11. 11. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Mit Wärmepumpe zahlst du als Mieter die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung, also überwiegend nach deinem gemessenen Verbrauch. Zu den Kosten gehören vor allem der Strom, den die Wärmepumpe verbraucht, dazu Betriebsstrom, Wartung, Prüfung und Messdienst. Seit der Änderung der Verordnung im Herbst 2023 nennt sie den Wärmepumpenstrom ausdrücklich. Wurde der Verbrauch bisher nicht gemessen, musste der Vermieter bis 30. September 2025 nachrüsten. Einen CO₂-Anteil des Vermieters gibt es bei Strom nicht, dafür lohnt sich der Blick auf Strommenge, Strompreis und Verteilung.

Seit 2025: Verbrauchserfassung auch bei Wärmepumpen

„Wenn der anteilige Verbrauch der Nutzer an Wärme oder Warmwasser aus Wärmepumpen am 1. Oktober 2024 noch nicht erfasst wird, hat der Gebäudeeigentümer bis zum Ablauf des 30. September 2025 eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung zu installieren. In den Fällen des Satzes 1 sind die Vorschriften dieser Verordnung für den Abrechnungszeitraum, der nach der Installation beginnt, erstmalig anzuwenden.“
§ 12 Abs. 3 S. 1 und 2 HeizkostenV

Für dich heißt das: Läuft dein Abrechnungszeitraum über das Kalenderjahr und wurde fristgerecht nachgerüstet, wird spätestens ab 2026 nach Verbrauch abgerechnet. Die erste solche Abrechnung bekommst du dann 2027. Wurde früher nachgerüstet, kann es schon die Abrechnung 2025 sein.

Hat der Vermieter nicht nachgerüstet und verteilt weiter nach Fläche, wird entgegen der Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet. Dann darfst du deinen Anteil um 15 % kürzen (§ 12 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV). Neue Zähler und Heizkostenverteiler müssen außerdem fernablesbar sein (§ 5 Abs. 2 HeizkostenV).

Ausnahmen bleiben möglich: Die Pflicht zur Verbrauchserfassung gilt zum Beispiel nicht in Gebäuden mit einem Heizwärmebedarf unter 15 kWh je m² und Jahr, wie bei Passivhäusern (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 a HeizkostenV). Ob dein Haus darunter fällt, muss der Vermieter belegen können.

Welche Wärmepumpen-Kosten Mieter zahlen

„Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören die Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms und der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstromes, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes …“
§ 7 Abs. 2 HeizkostenV (Auszug), gleichlautend § 2 Nr. 4 a BetrKV

Umlagefähig

  • Strom für die Wärmepumpe selbst
  • Betriebsstrom für Pumpen und Regelung
  • Wartung, Prüfung und Einstellung durch eine Fachkraft
  • Reinigung der Anlage und des Technikraums
  • Miete, Eichung und Ablesung der Zähler, Abrechnung

Nicht umlagefähig

  • Kauf und Einbau der Wärmepumpe
  • Reparaturen, Ersatzteile, Austausch des Kompressors
  • Finanzierung und Kreditzinsen
  • Störungseinsätze wegen eines Defekts
  • Strom anderer Verbraucher im Haus

Die Grenze zwischen Wartung und Reparatur zieht die Betriebskostenverordnung in § 1 Abs. 2 Nr. 2: Kosten, um Mängel durch Abnutzung, Alterung oder Witterung zu beseitigen, sind Instandhaltung und trägt der Vermieter. Steht in der Wartungsrechnung ein neues Bauteil, gehört dieser Teil nicht in deine Abrechnung.

Wärmepumpenstrom: der größte Posten

Bei einer Wärmepumpe ist der Strom das, was bei einer Gasheizung das Gas ist. Prüfe deshalb Menge und Preis so genau wie bei einer Brennstoffrechnung. Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen: Die Wärmepumpe eines Hauses verbraucht 42.000 kWh Strom zu 28,5 ct je kWh. Das ergibt 11.970,00 € Stromkosten, die nach dem Verteilerschlüssel auf alle Wohnungen verteilt werden.

  • Menge

    Wie viel Strom die Wärmepumpe verbraucht hat, zeigt ein eigener Zähler. Ohne Zähler darf der Strom einer Heizungsanlage nach dem BGH geschätzt werden. Bestreitest du den Betrag, muss der Vermieter die Grundlagen der Schätzung darlegen (Urteil vom 20.02.2008, VIII ZR 27/07).

  • Preis

    Rechne den Preis je kWh aus der Stromrechnung aus. Der Vermieter muss wirtschaftlich einkaufen (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB). Ein Preis deutlich über dem Vorjahr braucht eine Erklärung.

  • Zuordnung

    Der Wärmepumpenstrom gehört in die Heizkosten. Läuft er über denselben Zähler wie die Treppenhausbeleuchtung, muss er herausgerechnet werden, sonst zahlst du ihn doppelt: einmal als Heizung und einmal als Allgemeinstrom.

  • Eigener Solarstrom

    Speist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach die Wärmepumpe, lass dir erklären, wie dieser Strom bewertet wurde und ob er in der Abrechnung auftaucht.

Zur Einordnung: Techem schätzt, dass die Heizkosten mit Strom 2025 um rund 9,2 % gestiegen sind, obwohl der Strompreis im Mittel um 2,1 % sank. Der Grund war der kältere Winter (Pressemitteilung vom 14.01.2026).

Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus: so wird verteilt

Im Mehrfamilienhaus gelten dieselben Regeln wie bei jeder Zentralheizung: Mindestens 50 und höchstens 70 % der Kosten werden nach dem erfassten Verbrauch verteilt, der Rest nach Wohn- oder Nutzfläche (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV). Die Pflicht zu genau 70 % aus § 7 Abs. 1 S. 2 betrifft nur ältere Häuser mit Öl- oder Gasheizung, nicht Wärmepumpen.

Gemessen wird mit Wärmezählern oder Heizkostenverteilern (§ 5 Abs. 1 HeizkostenV). Die Geräte müssen für das jeweilige Heizsystem geeignet sein und so angebracht werden, dass sie technisch einwandfrei funktionieren. Wärmepumpen arbeiten oft mit niedrigen Vorlauftemperaturen und Fußbodenheizung. Ob Heizkostenverteiler dafür geeignet sind oder Wärmezähler je Wohnung nötig sind, muss der Vermieter beim Einbau beachten.

Werden im selben Haus verschiedene Geräte verwendet, zum Beispiel Wärmezähler in den neuen und Heizkostenverteiler in den alten Wohnungen, muss der Verbrauch zuerst nach Gruppen vorerfasst werden (§ 5 Abs. 7 HeizkostenV). Sonst werden Äpfel mit Birnen verglichen.

Warmwasser aus der Wärmepumpe

Erzeugt die Wärmepumpe Heizung und Warmwasser gemeinsam, müssen die Kosten zwischen beiden aufgeteilt werden. Bei Wärmepumpen geschieht das nach den Anteilen am Wärmeverbrauch (§ 9 Abs. 1 HeizkostenV). Die Wärmemenge für das Warmwasser ist grundsätzlich mit einem Wärmezähler zu messen (§ 9 Abs. 2 S. 1).

Nur wenn das mit unzumutbar hohem Aufwand verbunden ist, darf die Wärmemenge mit einer Formel aus dem Warmwasservolumen berechnet werden. Bei einer monovalenten Wärmepumpe, die das Haus allein beheizt, wird das Ergebnis dann mit 0,30 multipliziert (§ 9 Abs. 2 HeizkostenV). Steht in deiner Abrechnung eine Formel ohne diesen Faktor, ist der Warmwasseranteil zu hoch.

Von der Warmmiete zur Heizkostenabrechnung

In manchen Häusern mit Wärmepumpe zahlen Mieter eine Warmmiete, in der die Heizkosten schon stecken. Für diesen Fall verlangt die Verordnung eine Vorarbeit:

„Der Eigentümer eines vermieteten Gebäudes, in dem mindestens ein Mieter eine Bruttowarmmiete entrichtet, hat vor Beginn des ersten Abrechnungszeitraums nach dem 30. September 2025 Folgendes zu bestimmen: 1. den Durchschnittswert der in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jährlich angefallenen Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser sowie 2. den Anteil der einzelnen Nutzeinheiten an dem ermittelten Durchschnittswert entsprechend ihrer Wohn- oder Nutzfläche.“
§ 12 Abs. 3 S. 3 HeizkostenV

Wofür der Wert verwendet wird, sagt die Verordnung nicht ausdrücklich. Für dich ist er wichtig, wenn aus deiner Warmmiete eine Miete mit gesonderter Heizkostenabrechnung wird: Dann sollte der bisher in der Miete steckende Heizkostenanteil herausgerechnet werden, sonst zahlst du die Heizung zweimal. Für den vergleichbaren Fall, dass Betriebskosten künftig nach Verbrauch abgerechnet werden, schreibt § 556a Abs. 2 S. 3 BGB ausdrücklich vor, dass die Miete entsprechend herabzusetzen ist. Lass dir den ermittelten Durchschnittswert und deinen Anteil zeigen.

Was ist normal? Vergleichswerte

Laut Heizspiegel 2026 von co2online kostete eine durchschnittliche 70-m²-Wohnung im Mehrfamilienhaus mit Wärmepumpe im Abrechnungsjahr 2025 rund 715 €, 5 % mehr als im Vorjahr. Für 2026 rechnet co2online mit etwa 735 €. Zum Vergleich: mit Erdgas 1.170 €, mit Fernwärme 1.295 €.

Für ein ganzes Gebäude mit 250 bis 500 m² Wohnfläche gilt eine Wärmepumpe im Heizspiegel bis 31 kWh Strom je m² und Jahr als „mittel“ und ab 68 kWh als „zu hoch“, bei den Kosten bis 10,20 € beziehungsweise ab 19,41 € je m² und Jahr. Liegt dein Haus deutlich darüber, kann eine schlecht eingestellte Anlage dahinterstecken, etwa ein Heizstab, der dauernd mitläuft. Das ist kein Abrechnungsfehler, aber ein Grund, nach den Wartungsprotokollen zu fragen.

Typische Fehler bei Wärmepumpen-Abrechnungen

  • Weiter nach Fläche

    Trotz Pflicht zur Verbrauchserfassung wird weiter komplett nach Quadratmetern verteilt. Dann darfst du um 15 % kürzen.

  • Strom doppelt

    Der Wärmepumpenstrom steckt in den Heizkosten und läuft zusätzlich über den Allgemeinstrom.

  • Schätzung ohne Grundlage

    Ohne eigenen Zähler wird der Strom geschätzt, aber niemand kann sagen, wie. Bestreitest du ihn, muss der Vermieter die Grundlagen offenlegen.

  • Reparatur als Wartung

    Ein getauschtes Bauteil oder ein Störungseinsatz steht auf der Wartungsrechnung und wird mit umgelegt.

  • Warmwasseranteil falsch

    Formel statt Wärmezähler, ohne Begründung und ohne den Faktor 0,30 für monovalente Wärmepumpen.

  • Warmmiete plus Abrechnung

    Die Heizkosten werden neu abgerechnet, die Warmmiete bleibt aber unverändert.

Erkennst du, ob der Strom deiner Wärmepumpe richtig abgerechnet ist?

Strommenge, Zählerzuordnung, Preis und Verteilung stehen in verschiedenen Unterlagen. Ob Wärmepumpenstrom doppelt auftaucht oder eine Reparatur in der Wartung steckt, zeigt sich erst im Abgleich mit den Rechnungen. Wir prüfen das für dich.

So prüfst du die Heizkostenabrechnung mit Wärmepumpe

  1. 1

    Abrechnungsart prüfen

    Wird nach Verbrauch abgerechnet? Wenn nicht: Wurde bis 30.09.2025 nachgerüstet, und ab welchem Zeitraum gilt die Verordnung?

  2. 2

    Stromkosten nachvollziehen

    Menge, Preis je kWh, Zähler. Vergleiche mit dem Vorjahr und frag nach der Stromrechnung.

  3. 3

    Allgemeinstrom gegenlesen

    Taucht derselbe Zähler auch im Allgemeinstrom auf? Ist der Wärmepumpenstrom dort herausgerechnet?

  4. 4

    Wartungsrechnungen ansehen

    Nur regelmäßige Wartung, Prüfung und Reinigung. Keine Ersatzteile, keine Störungsbeseitigung.

  5. 5

    Verteilung und Warmwasser prüfen

    50 bis 70 % nach Verbrauch, Warmwasser per Wärmezähler oder mit Begründung per Formel.

  6. 6

    Belege anfordern und widersprechen

    Rechnungen einsehen (§ 556 Abs. 4 BGB) und Einwendungen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).

Was du sonst wissen solltest

Ist die Wärmepumpe neu eingebaut worden, kann der Vermieter die Kosten unter Umständen als Modernisierung über die Miete umlegen. Das ist eine Mieterhöhung und keine Frage der Nebenkostenabrechnung. In der Heizkostenabrechnung haben Kauf, Einbau und Finanzierung nichts zu suchen.

Wird die Wärme nicht vom Vermieter erzeugt, sondern von einem Dienstleister geliefert, der die Wärmepumpe betreibt, ist das Wärmelieferung. Dann gelten zusätzliche Regeln, etwa § 556c BGB bei einer Umstellung im laufenden Mietverhältnis.

Prüfung durch nebify

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Bei Wärmepumpen ist vieles neu: Verbrauchserfassung erst seit 2025, Strom statt Brennstoff, oft der Wechsel aus einer Warmmiete. Genau an diesen Übergängen entstehen Fehler. Wir prüfen Stromkosten, Zuordnung, Wartung und Verteilung und sagen dir, was du beanstanden kannst.

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Häufige Fragen zur Heizkostenabrechnung mit Wärmepumpe

Muss bei einer Wärmepumpe nach Verbrauch abgerechnet werden?
Ja, in der Regel. Wurde der Verbrauch aus einer Wärmepumpe am 1. Oktober 2024 noch nicht erfasst, musste der Vermieter bis 30. September 2025 Geräte zur Verbrauchserfassung einbauen. Die Heizkostenverordnung gilt dann ab dem Abrechnungszeitraum, der nach dem Einbau beginnt (§ 12 Abs. 3 HeizkostenV). Ausnahmen gibt es etwa für Häuser mit sehr geringem Heizwärmebedarf (§ 11 HeizkostenV).
Darf der Vermieter den Strom der Wärmepumpe umlegen?
Ja. Zu den Heizkosten gehören ausdrücklich die Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms und des Betriebsstroms (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV, § 2 Nr. 4 a BetrKV). Der Strom gehört in die Heizkostenabrechnung, nicht in den Allgemeinstrom.
Was kostet Heizen mit Wärmepumpe für 70 m²?
co2online nennt im Heizspiegel 2026 für eine durchschnittliche 70-m²-Wohnung im Mehrfamilienhaus 715 € für das Abrechnungsjahr 2025 und erwartet für 2026 rund 735 €. Das ist deutlich weniger als mit Gas (1.170 €) oder Fernwärme (1.295 €).
Gibt es bei Wärmepumpen eine CO₂-Kostenaufteilung?
Nein. Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz gilt für Brennstoffe, für die nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz Standard-Emissionsfaktoren festgelegt sind (§ 2 Abs. 1 CO2KostAufG), etwa Gas und Heizöl. Für Strom zur Wärmeerzeugung gibt es keinen solchen CO₂-Preis, deshalb auch keinen Vermieteranteil.
Was ist mit der Warmmiete, wenn jetzt abgerechnet wird?
Zahlen Mieter bisher eine Bruttowarmmiete, musste der Eigentümer vor dem ersten Abrechnungszeitraum nach dem 30.09.2025 den Durchschnitt der Wärme- und Warmwasserkosten der Jahre 2022 bis 2024 und den Anteil jeder Wohnung nach Fläche bestimmen (§ 12 Abs. 3 S. 3 HeizkostenV). Wird künftig getrennt abgerechnet, sollte der bisher in der Miete steckende Heizkostenanteil herausgerechnet werden, damit du nicht doppelt zahlst.
Darf die Wärmepumpen-Reparatur in die Nebenkosten?
Nein. Reparaturen und Ersatzteile sind Instandsetzung und gehören nicht zu den Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV). Umlagefähig sind Bedienung, Überwachung, Pflege, regelmäßige Prüfung, Einstellung durch eine Fachkraft und Reinigung (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV).
Was gilt, wenn meine Wohnung eine eigene Wärmepumpe hat?
Läuft die Wärmepumpe über deinen eigenen Stromzähler, zahlst du den Strom direkt an deinen Versorger. Für Etagenheizungen erlaubt § 2 Nr. 4 d BetrKV die Umlage von Reinigung und Wartung, wenn das vereinbart ist. Ob eine wohnungsweise Wärmepumpe darunter fällt, regelt die Verordnung nicht ausdrücklich.
Wie wird das Warmwasser bei einer Wärmepumpe abgerechnet?
Erzeugt die Wärmepumpe Heizung und Warmwasser zusammen, werden die Kosten nach den Anteilen am Wärmeverbrauch aufgeteilt (§ 9 Abs. 1 HeizkostenV). Die Wärmemenge für Warmwasser ist mit einem Wärmezähler zu messen. Nur wenn das unzumutbar ist, darf sie mit einer Formel berechnet werden, bei einer monovalenten Wärmepumpe mit dem Faktor 0,30 (§ 9 Abs. 2 HeizkostenV).

Stimmt deine Heizkostenabrechnung mit Wärmepumpe?

Lade sie im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir sehen nach, ob Strom, Wartung und Verteilung plausibel sind und ob sich eine genaue Prüfung lohnt.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.