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Heizkostenabrechnung 2025: Warum die Nachzahlung höher ausfällt und was du prüfen solltest

Heizkosten aktuell

Rechtsstand: Oktober 2026

Heizkostenabrechnung 2025: Warum die Nachzahlung höher ausfällt und was du prüfen solltest

Die Heizkostenabrechnung 2025 fällt bei vielen Mietern höher aus als im Vorjahr, oft mit einer Nachzahlung. Ein Teil davon hat einfache Gründe: Es war kälter, und der CO₂-Preis ist gestiegen. Ein anderer Teil kann aus Fehlern stammen. Hier erfährst du, wie du beides auseinanderhältst.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 06.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Heizkostenabrechnung 2025 ist im Schnitt rund 8,6 % teurer als 2024, mit Fernwärme 13,2 % und mit Gas 9,7 % (Techem-Prognose vom 14.01.2026).
  • Hauptgrund ist der kältere Winter: Es wurde mehr geheizt, obwohl die Preise für Gas, Strom und Heizöl im Mittel leicht gesunken sind.
  • Der CO₂-Preis stieg 2025 auf 55 € je Tonne. Einen Teil davon muss dein Vermieter tragen, sonst darfst du um 3 % kürzen.
  • Die Abrechnung für das Kalenderjahr 2025 muss bis 31.12.2026 bei dir sein. Einwendungen kannst du zwölf Monate nach Zugang erheben.
  • Höher heißt nicht falsch, aber auch nicht richtig: Prüfe Verbrauch, Preis, Verteilung, Schätzungen und den CO₂-Anteil.

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Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Warum die Heizkosten 2025 höher sind
  3. 3. Was eine 70-m²-Wohnung 2025 gekostet hat
  4. 4. CO₂-Preis 2025: 55 € je Tonne
  5. 5. Bis wann die Abrechnung 2025 kommen muss
  6. 6. Preis oder Verbrauch? So rechnest du nach
  7. 7. Was in der Abrechnung 2025 stehen muss
  8. 8. Typische Fehler in der Heizkostenabrechnung 2025
  9. 9. So prüfst du deine Heizkostenabrechnung 2025
  10. 10. Heizkosten 2025 Nachzahlung: was du tun kannst
  11. 11. Ausblick: Was die Abrechnung 2026 bringt
  12. 12. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Die Heizkostenabrechnung 2025 ist meist höher, weil der Winter kälter war und mehr geheizt wurde. Der Messdienstleister Techem erwartet im Mittel 8,6 % höhere Heizkosten als 2024, bei Fernwärme 13,2 %. Die Preise je Kilowattstunde sind dabei kaum gestiegen, bei Gas, Strom und Heizöl sogar leicht gesunken. Hinzu kommt der CO₂-Preis, der 2025 von 45 auf 55 € je Tonne stieg. Eine höhere Nachzahlung kann also korrekt sein. Ob sie es in deinem Fall ist, zeigt erst der Blick auf Verbrauch, Preis je Kilowattstunde, Verteilung und CO₂-Anteil.

Warum die Heizkosten 2025 höher sind

Am 14. Januar 2026 hat Techem seine Heizkostenprognose für 2025 veröffentlicht. Die Grundlage sind der Verbraucherpreisindex der EU und Wetterdaten, die mit Daten des Deutschen Wetterdienstes abgeglichen wurden. Das Ergebnis: Die Heizperiode 2025 war spürbar kälter als 2024. Unter der Annahme, dass der Verbrauch linear mit der Temperatur steigt, ergibt das rund 11,6 % mehr Heizenergie.

Bei den Preisen sieht es anders aus. Gas, Strom und Heizöl wurden im Mittel sogar etwas günstiger, nur Fernwärme legte leicht zu. Der höhere Verbrauch wiegt die gesunkenen Preise aber mehr als auf:

Heizkosten 2025 gegenüber 2024 laut Techem
EnergieträgerPreisHeizkosten
Fernwärme+1,5 %+13,2 %
Erdgas−1,6 %+9,7 %
Strom−2,1 %+9,2 %
Heizöl−8,2 %+2,4 %

Quelle: Techem Atlas Heizkostenprognose 2025, Pressemitteilung vom 14.01.2026. Im Mittel aller Energieträger: +8,6 %.

Regional gibt es große Unterschiede, weil das Wetter nicht überall gleich war. Techem nennt für Baden-Württemberg +14,2 %, für Sachsen +13,3 % und für Sachsen-Anhalt +12,2 %, für Schleswig-Holstein dagegen nur +2,8 %. Unter den Städten liegen Karlsruhe (+21 %), Halle (Saale) (+14,8 %) und Dresden (+14,6 %) vorn, Kiel (+0,7 %) und Solingen (+2,7 %) am Ende.

Eine Prognose ist ein Mittelwert. In deinem Haus können Lieferverträge, Dämmung, Leerstand und dein eigenes Heizverhalten zu ganz anderen Werten führen. Sie hilft dir aber einzuordnen, ob ein Anstieg von 10 oder 15 % ungewöhnlich ist. Ein Anstieg von 40 oder 50 % lässt sich mit dem Wetter allein meist nicht erklären.

Was eine 70-m²-Wohnung 2025 gekostet hat

Am 22. September 2026 haben co2online, der Deutsche Mieterbund und der Bauherren-Schutzbund den Heizspiegel 2026 veröffentlicht. Er beruht auf ausgewerteten Abrechnungen und nennt Kosten für eine durchschnittliche 70-m²-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus:

Heizkosten einer 70-m²-Wohnung laut Heizspiegel 2026
Energieträger20252026 (Prognose)
Erdgas1.170 € (+14 %)1.120 € (−4 %)
Heizöl1.030 € (0 %)1.275 € (+24 %)
Fernwärme1.295 € (+6 %)1.310 € (+1 %)
Wärmepumpe715 € (+5 %)735 € (+3 %)
Holzpellets735 € (+20 %)860 € (+17 %)

Quelle: co2online, Pressemitteilung zum Heizspiegel 2026 vom 22.09.2026. Veränderung jeweils gegenüber dem Vorjahr.

Die Zahlen weichen von Techem ab, weil beide anders rechnen: Techem schätzt aus Preisindex und Wetter, co2online wertet Abrechnungen aus. Die Richtung ist dieselbe. Gas und Holzpellets wurden laut co2online je nach Gebäude um bis zu 15 und 24 % teurer, Heizöl blieb etwa auf Vorjahresniveau. Zum Vergleich: Der Deutsche Mieterbund nennt für Heizung und Warmwasser im Abrechnungsjahr 2024 im Schnitt 1,32 € je m² und Monat, bei 70 m² rund 1.108,80 € im Jahr.

CO₂-Preis 2025: 55 € je Tonne

Wer mit Gas oder Öl heizt, zahlt über den Brennstoffpreis einen CO₂-Preis. Bis 2025 legte ihn das Gesetz fest:

„im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025: 55 Euro“
§ 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 BEHG (Festpreis je Emissionszertifikat, 2024: 45 Euro)

Das sind gut 22 % mehr als 2024. Bei Fernwärme hängt der CO₂-Anteil davon ab, womit das Netz die Wärme erzeugt. Für die Aufteilung zwischen dir und deinem Vermieter gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz: Je schlechter das Haus gedämmt ist, desto mehr trägt der Vermieter, bei sehr hohem Ausstoß bis zu 95 %. Der Vermieter muss in der Heizkostenabrechnung deinen Anteil, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen ausweisen (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG).

Fehlt das, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). In Prüfungen sehen wir häufig, dass der Vermieteranteil zwar berechnet, aber in der Endsumme nicht abgezogen wird. Schau deshalb nach, ob der Betrag in deiner Abrechnung wirklich von deinen Kosten abgeht.

Bis wann die Abrechnung 2025 kommen muss

„Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.“
§ 556 Abs. 3 S. 2 und 3 BGB

Für die meisten Mieter läuft der Abrechnungszeitraum über das Kalenderjahr. Dann muss die Heizkostenabrechnung 2025 bis zum 31. Dezember 2026 zugegangen sein. Läuft dein Zeitraum zum Beispiel vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025, endet die Frist schon am 30. Juni 2026. Entscheidend ist der Zugang bei dir, nicht das Datum auf dem Schreiben.

Für dich gilt umgekehrt eine Frist für Einwendungen: zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Kommt die Abrechnung 2025 also im November 2026, kannst du bis November 2027 widersprechen. Danach sind Einwendungen ausgeschlossen, es sei denn, du hast die Verspätung nicht zu vertreten.

Preis oder Verbrauch? So rechnest du nach

Auf der ersten Seite der Heizkostenabrechnung stehen die Energiekosten und die verbrauchte Energiemenge des ganzen Hauses. Mit zwei Zahlen aus zwei Jahren siehst du, ob der Anstieg vom Wetter kommt oder vom Preis. Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen:

Rechenbeispiel für ein ganzes Haus
Wert20242025Veränderung
Energiemenge200.000 kWh223.000 kWh+11,5 %
Preis je kWh10,0 ct9,8 ct−2,0 %
Energiekosten20.000,00 €21.854,00 €+9,3 %

Hier kommt der Anstieg allein aus der Menge, der Preis ist sogar gesunken. Das passt zu einem kalten Jahr. Steigt dagegen der Preis je Kilowattstunde stark, frag nach dem Liefervertrag. Steigt dein eigener Anteil viel stärker als die Kosten des Hauses, liegt es an deinem Verbrauch oder an der Verteilung. Dann lohnt sich der Blick auf deine Ablesewerte.

Eine Hilfe hat die Verordnung schon eingebaut: Bei gemessenem Verbrauch muss die Abrechnung deinen witterungsbereinigten Verbrauch mit dem Vorjahr vergleichen, und zwar als Grafik (§ 6a Abs. 3 Nr. 5 HeizkostenV). Ist dein bereinigter Verbrauch gleich geblieben, erklärt das Wetter den Anstieg. Fehlt die Grafik, fehlt eine Pflichtangabe.

Was in der Abrechnung 2025 stehen muss

Neben Kosten und Verteilung schreibt die Heizkostenverordnung Informationen vor, die du für deine Prüfung nutzen kannst. Für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Dezember 2021 gilt unter anderem:

„Vergleiche mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie“
§ 6a Abs. 3 S. 1 Nr. 4 HeizkostenV (Pflichtangabe bei Abrechnungen nach tatsächlichem Verbrauch)
  • Energieträger und Abgaben

    Anteil der eingesetzten Energieträger, erhobene Steuern, Abgaben und Zölle sowie die Kosten für Geräte, Eichung, Ablesung und Abrechnung (§ 6a Abs. 3 Nr. 1 HeizkostenV).

  • Vergleich mit dem Vorjahr

    Dein witterungsbereinigter Verbrauch im Vergleich zum vorigen Abrechnungszeitraum, als Grafik (§ 6a Abs. 3 Nr. 5 HeizkostenV).

  • Monatliche Verbrauchsinformation

    Sind deine Geräte fernablesbar, musst du seit 2022 jeden Monat deinen Verbrauch erfahren (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 HeizkostenV). Fehlt das, darfst du um 3 % kürzen.

  • CO₂-Kostenaufteilung

    Dein Anteil an den CO₂-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG). Fehlt das, darfst du um 3 % kürzen.

  • Wärmepumpen jetzt erfasst

    Wurde der Verbrauch aus einer Wärmepumpe bisher nicht gemessen, musste bis 30.09.2025 nachgerüstet werden. Die verbrauchsabhängige Abrechnung gilt ab dem Zeitraum, der danach beginnt (§ 12 Abs. 3 HeizkostenV).

Für ältere Heizkostenverteiler ohne Funk läuft die Frist zur Nachrüstung erst am 31.12.2026 ab (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV). In der Abrechnung 2025 ist das deshalb meist noch kein Kürzungsgrund, in der Abrechnung 2027 schon.

Typische Fehler in der Heizkostenabrechnung 2025

Ein teures Jahr verdeckt Fehler leicht, weil man den Anstieg dem Wetter zuschreibt. Diese Punkte sehen wir in Prüfungen häufig:

  • Verbrauch geschätzt statt gemessen

    Fiel ein Gerät aus oder wurde nicht abgelesen, darf geschätzt werden, aber nur nach den Regeln des § 9a HeizkostenV. Ist mehr als ein Viertel der Fläche geschätzt, muss alles nach Fläche verteilt werden.

  • Falscher Verteilerschlüssel

    Weniger als 50 oder mehr als 70 % nach Verbrauch ohne Vereinbarung, oder 50 % in einem Haus, in dem 70 % Pflicht sind (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV).

  • CO₂-Anteil nicht abgezogen

    Der Vermieteranteil steht in einer Anlage, wird aber in deiner Endsumme nicht verrechnet.

  • Brennstoff nach Rechnung statt nach Verbrauch

    Bei Öl oder Flüssiggas zählt nur, was im Jahr verbrannt wurde, nicht, was eingekauft wurde. Anfangs- und Endbestand müssen stimmen.

  • Kosten aus zwei Jahren

    Weicht der Lieferzeitraum vom Abrechnungsjahr ab, müssen die Kosten auf das Abrechnungsjahr umgerechnet werden. Sonst stecken Teile von 2024 oder 2026 in deiner Abrechnung.

  • Reparaturen in den Heizkosten

    Ein neuer Brenner, eine Pumpe oder ein Notdiensteinsatz wegen eines Defekts sind Instandsetzung. Umlagefähig sind Wartung, Prüfung und Reinigung.

Weißt du, ob deine Nachzahlung vom Wetter kommt oder von einem Fehler?

Aus der Abrechnung allein lässt sich das selten sagen. Ob der Schlüssel stimmt, ob geschätzt wurde und ob der CO₂-Anteil richtig verrechnet ist, zeigt sich erst im Vergleich mit Vorjahr, Mietvertrag und Belegen. Wir sehen uns das für dich an.

So prüfst du deine Heizkostenabrechnung 2025

  1. 1

    Vorjahr danebenlegen

    Vergleiche Gesamtkosten des Hauses, Energiemenge und Preis je kWh für 2024 und 2025. Ein Mengenanstieg von etwa 10 % passt zum Wetter, ein Preissprung braucht eine Erklärung.

  2. 2

    Deinen Anteil prüfen

    Stimmen Wohnfläche, Zeitraum und deine Ablesewerte? Steht bei deinen Geräten „geschätzt“? Vergleiche deine Einheiten mit dem Vorjahr.

  3. 3

    Verteilung nachrechnen

    Wie viel Prozent werden nach Verbrauch verteilt, wie viel nach Fläche? Passt das zu den Vorgaben der Heizkostenverordnung und zum Vorjahr?

  4. 4

    CO₂-Anteil suchen

    Finde Einstufung, Vermieteranteil und den Abzug in deiner Endsumme. Fehlt etwas, notiere die Kürzung von 3 %.

  5. 5

    Pflichtangaben abhaken

    Grafik zum witterungsbereinigten Vergleich, Durchschnittsnutzer, monatliche Verbrauchsinformation bei Funkgeräten.

  6. 6

    Belege anfordern

    Brennstoff- oder Wärmerechnungen, Liefervertrag, Wartungsrechnungen und Ableseprotokolle (§ 556 Abs. 4 BGB).

Heizkosten 2025 Nachzahlung: was du tun kannst

Eine hohe Nachzahlung ist ärgerlich, aber kein Grund, sofort alles zu überweisen oder alles abzulehnen. So gehst du vor:

  • Widersprechen, wenn etwas nicht stimmt

    Schreib deinem Vermieter, welche Positionen du beanstandest und warum. Die Frist dafür endet zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).

  • Belege einsehen

    Du hast ein Recht auf Einsicht in die Belege (§ 556 Abs. 4 BGB). Der Vermieter darf sie auch elektronisch bereitstellen.

  • Unstreitiges zahlen

    Was du nicht bestreitest, kannst du zahlen. Den Rest behältst du dir schriftlich vor, bis die Fragen geklärt sind.

  • Vorauszahlungen anpassen

    Nach der Abrechnung darf jede Seite die Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Du kannst also auch selbst erhöhen, um eine neue Nachzahlung zu vermeiden.

Wenn der Vermieter die Vorauszahlungen wegen der Abrechnung 2025 erhöht, muss die Erhöhung angemessen sein. Steckt in der Abrechnung ein Fehler, fällt auch die Grundlage für die Erhöhung weg.

Ausblick: Was die Abrechnung 2026 bringt

Nach der Abrechnung ist vor der Abrechnung. Für 2026 gibt es erste Einschätzungen, die du beim Anpassen deiner Vorauszahlungen nutzen kannst:

  • Erdgas etwas günstiger

    co2online erwartet rund 4 % weniger, unter anderem weil die Gasspeicherumlage weggefallen ist. Gestiegene Großhandelspreise könnten aber Ende 2026 oder 2027 durchschlagen.

  • Heizöl deutlich teurer

    co2online rechnet mit rund 24 % mehr. Techem sah im März 2026 einen Preissprung beim Heizöl von 20 %, über die Saison Oktober bis März aber noch 2,7 % weniger als im Vorjahr.

  • Verbrauch stabil

    Laut Techem Atlas Update vom 21.04.2026 blieb der Heizenergieverbrauch in der Saison 2025/26 etwa auf dem Niveau des Vorjahres: kalter Januar, sehr milder März.

  • CO₂-Preis 60 €

    Für die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter gilt 2026 der Mittelwert des Korridors von 55 bis 65 € (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 CO2KostAufG).

  • Funkpflicht ab 2027

    Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Geräte fernablesbar sein. Fehlen sie, kannst du ab der Abrechnung 2027 um 3 % kürzen.

Prüfung durch nebify

Lass deine Heizkostenabrechnung 2025 prüfen, bevor du zahlst

In der Abrechnung 2025 überlagern sich ein kälterer Winter, ein höherer CO₂-Preis und je nach Energieträger andere Preise. Ob deine Nachzahlung daraus folgt oder aus einem Fehler bei Verteilung, Schätzung oder CO₂-Anteil, siehst du erst im Vergleich mit Vorjahr, Belegen und Heizkostenverordnung. Genau das prüfen wir für dich.

  • Vorab-Checkkostenlos

    Abrechnung hochladen und in 2 Minuten sehen, ob sich eine Prüfung lohnt.

  • Prüfbericht24,90 €

    Jede Position mit Rechtsgrundlage geprüft, dazu ein fertiges Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter.

  • Pro Service44,90 €

    Prüfbericht plus persönliche Begleitung bei der Klärung mit deinem Vermieter (8 Wochen).

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Häufige Fragen zur Heizkostenabrechnung 2025

Warum ist meine Heizkostenabrechnung 2025 so hoch?
Vor allem, weil 2025 kälter war als 2024 und deshalb mehr geheizt wurde. Techem rechnet mit rund 11,6 % mehr Heizenergie. Dazu stieg der CO₂-Preis von 45 auf 55 € je Tonne. Bei Fernwärme kam ein leichter Preisanstieg hinzu. Eine höhere Abrechnung ist deshalb nicht automatisch falsch. Fehler entstehen aber oft bei der Verteilung, bei geschätzten Werten oder beim CO₂-Anteil des Vermieters.
Wie viel teurer sind die Heizkosten 2025 im Schnitt?
Techem erwartet im Mittel +8,6 % gegenüber 2024, bei Fernwärme +13,2 %, bei Gas +9,7 % und bei Heizöl +2,4 % (Prognose vom 14.01.2026). co2online nennt im Heizspiegel 2026 für eine 70-m²-Wohnung mit Erdgas 1.170 € für 2025, das sind 14 % mehr als im Vorjahr.
Bis wann muss die Heizkostenabrechnung 2025 kommen?
Läuft dein Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025, muss die Abrechnung spätestens am 31. Dezember 2026 bei dir sein (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB). Kommt sie später, darf der Vermieter keine Nachzahlung mehr fordern, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben musst du trotzdem bekommen.
Muss ich die Nachzahlung für 2025 sofort bezahlen?
Prüfe die Abrechnung zuerst. Bei Zweifeln kannst du die Rechnungen und Ableseprotokolle einsehen (§ 556 Abs. 4 BGB). Für Einwendungen hast du zwölf Monate ab Zugang Zeit (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Viele Mieter zahlen den Teil, den sie nicht bestreiten, und behalten sich den Rest schriftlich vor. Die Einwendungsfrist läuft davon unabhängig weiter.
Darf der Vermieter nach der Abrechnung 2025 die Vorauszahlungen erhöhen?
Ja, nach einer Abrechnung darf jede Seite die Vorauszahlungen in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Grundlage ist die letzte Abrechnung, konkret absehbare Änderungen dürfen einfließen. Einen abstrakten Sicherheitszuschlag von 10 % hat der Bundesgerichtshof abgelehnt (Urteil vom 28.09.2011, VIII ZR 294/10). Ist deine Abrechnung fehlerhaft, ist es auch die darauf gestützte Erhöhung.
Wie hoch ist der CO₂-Preis in der Heizkostenabrechnung 2025?
55 € je Tonne CO₂, das war 2025 der gesetzliche Festpreis (§ 10 Abs. 2 BEHG). Einen Teil davon trägt dein Vermieter, je nach CO₂-Ausstoß des Hauses nach dem Stufenmodell. Fehlt die Aufteilung oder sind die Angaben nicht ausgewiesen, darfst du deinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
Wird die Heizkostenabrechnung 2026 günstiger?
Das hängt vom Energieträger ab. co2online erwartet für 2026 bei Erdgas rund 4 % weniger, unter anderem weil die Gasspeicherumlage weggefallen ist, bei Heizöl dagegen rund 24 % mehr. Techem sah nach der Heizsaison 2025/26 einen stabilen Verbrauch und bei Heizöl im März einen Preissprung von 20 %. Sicher ist nur: Der CO₂-Preis für die Aufteilung liegt 2026 bei 60 € je Tonne.
Darf ich für 2025 schon wegen fehlender Funkzähler kürzen?
Bei älteren Geräten noch nicht: Sie müssen erst bis 31.12.2026 fernablesbar sein (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV). Geräte, die nach dem 1. Dezember 2021 eingebaut wurden, müssen dagegen schon fernablesbar sein. Und hast du fernablesbare Geräte, aber keine monatlichen Verbrauchsinformationen bekommen, darfst du schon jetzt um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV).

Ist deine Heizkostenabrechnung 2025 zu hoch?

Lade sie im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir zeigen dir, ob der Anstieg zum Wetter passt oder ob sich eine genaue Prüfung lohnt.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Quellen: Techem: Heizkostenprognose 2025 (14.01.2026) · Techem: Atlas Update Heizsaison 2025/2026 (21.04.2026) · co2online: Heizspiegel 2026 (22.09.2026) · § 6a HeizkostenV · § 7 HeizkostenV · § 12 HeizkostenV · § 10 BEHG · § 4 CO2KostAufG · § 556 BGB · § 560 BGB; Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel Abrechnungsjahr 2024; Zahlen von Techem und co2online wie in den genannten Pressemitteilungen, abgerufen am 28.10.2026.