
Gesetzesänderungen
Nebenkosten 2027: Was sich für Mieter ändert und worauf du achten solltest
2027 bringt bei den Nebenkosten keine einzelne große Reform, sondern viele kleine Änderungen, die sich summieren: einen CO₂-Preis ohne festen Korridor, ein neues Kürzungsrecht bei alten Zählern, höhere Gebühren in vielen Städten und neue Regeln bei Wohngeld und Grundsicherung. Hier steht, was belegt ist, was noch Plan ist, und was du daraus machen kannst.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 26.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Nebenkosten 2027: Der CO₂-Preis hat 2027 keinen festen Korridor mehr, er wird an Versteigerungen geknüpft. Der EU-Emissionshandel für Gebäude startet erst 2028.
- Ab 2027 darfst du deinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen, wenn Zähler und Verteiler bis Ende 2026 nicht fernablesbar nachgerüstet wurden.
- Viele Gebühren steigen: Dresden hat die Schmutzwassergebühr 2026 um 24,4 % erhöht, Leipzig plant höhere Müll- und Straßenreinigungsgebühren ab 2027.
- Das Wohngeld soll nach § 43 WoGG zum 01.01.2027 fortgeschrieben werden, Beträge standen am 28.10.2026 noch nicht fest. Seit Juli 2026 gibt es das Grundsicherungsgeld mit strengeren Wohnkostenregeln.
- 2027 kommt die Abrechnung für 2026. Prüfe sie, bevor du nachzahlst: Einwände sind zwölf Monate nach Zugang möglich.
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Inhalt
- 1. Kurz beantwortet
- 2. Nebenkosten 2027: die wichtigsten Termine
- 3. Die Abrechnung für 2026: was 2027 in deinem Briefkasten landet
- 4. CO₂-Preis 2027: kein Korridor mehr
- 5. Fernablesbare Zähler: 3 % Kürzung ab 2027
- 6. Gebühren 2026 und 2027: Abwasser, Müll, Straßenreinigung
- 7. Heizungsgesetz: was 2027 gilt und was erst 2028 kommt
- 8. Wohngeld 2027: Fortschreibung geplant
- 9. Grundsicherungsgeld: Wohnkosten nach den neuen Regeln
- 10. Typische Fehler in den Abrechnungen 2026
- 11. So prüfst du deine Nebenkosten 2027
- 12. Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Für Mieter ändert sich 2027 vor allem der Rahmen der Heizkosten und die Höhe vieler Gebühren. Der CO₂-Preis wird 2027 nicht mehr in einem festen Korridor festgelegt. Zähler und Heizkostenverteiler müssen bis Ende 2026 fernablesbar sein, sonst darfst du kürzen. Viele Städte erhöhen Abwasser-, Müll- und Straßenreinigungsgebühren, die über die Nebenkosten bei dir ankommen. Beim Wohngeld steht 2027 die gesetzlich vorgesehene Anpassung an, beim Grundsicherungsgeld gelten seit Juli 2026 neue Regeln für die Wohnkosten. Die größeren Änderungen aus dem neuen Heizungsgesetz greifen erst ab 2028.
Nebenkosten 2027: die wichtigsten Termine
| Dezember 2026 | Umweltbundesamt veröffentlicht den CO₂-Preis, der für die Aufteilung 2027 gilt (§ 4 CO2KostAufG) |
|---|---|
| Dezember 2026 | Leipzig: Ratsversammlung entscheidet über neue Müll- und Straßenreinigungsgebühren ab 2027 |
| 31.12.2026 | Letzter Tag für die Nachrüstung nicht fernablesbarer Zähler und Heizkostenverteiler (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV) |
| 01.01.2027 | Wohngeld: nach § 43 WoGG ist die nächste Fortschreibung zu diesem Termin vorgesehen |
| ganzes Jahr 2027 | Die meisten Abrechnungen für 2026 kommen, spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums |
| 01.01.2028 | Ausblick: EU-Emissionshandel ETS2 startet, hälftige Teilung von CO₂-Kosten und Netzentgelten bei neuen Gas- und Ölheizungen |
Die Abrechnung für 2026: was 2027 in deinem Briefkasten landet
Die Nebenkosten 2027 spürst du zuerst über die Abrechnung für 2026. Die meisten Vermieter rechnen nach Kalenderjahr ab und schicken die Abrechnung im Laufe des Folgejahres. Dafür gilt eine feste Frist:
„Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.“
In der Abrechnung 2026 stecken die Gebührenerhöhungen des Jahres 2026, die Grundsteuer im zweiten Jahr nach der Reform und die CO₂-Kosten 2026. Für die Aufteilung zwischen dir und deinem Vermieter gilt für 2026 der Mittelwert des Korridors, also 60 € je Tonne. Bei der Belegeinsicht darf der Vermieter dir die Belege elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4 BGB).
CO₂-Preis 2027: kein Korridor mehr
Im nationalen Emissionshandel für Heizöl und Erdgas galten bis 2025 Festpreise, zuletzt 55 € je Tonne. Für 2026 steht ein Korridor von 55 bis 65 € im Gesetz. Für 2027 nennt § 10 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes keinen Korridor mehr. Der Preis wird an Durchschnittspreise von Versteigerungen geknüpft, die Einzelheiten regelt eine Verordnung.
„Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt.“
Für deine Heizkostenabrechnung zählt nicht der Tagespreis, sondern ein Jahreswert nach dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, den das Umweltbundesamt vor Jahresbeginn veröffentlicht. Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2) startet laut Deutscher Emissionshandelsstelle erst am 1. Januar 2028. Den Rechenweg für deine Wohnung und die Aufteilung nach Stufenmodell erklären wir ausführlich in einem eigenen Ratgeber.
Fernablesbare Zähler: 3 % Kürzung ab 2027
Seit Dezember 2021 dürfen nur noch fernablesbare Wärmezähler, Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler eingebaut werden. Ältere Geräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV), außer das ist technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig. Hält sich der Vermieter nicht daran, hast du ein Kürzungsrecht:
„Wenn der Gebäudeeigentümer entgegen § 5 Absatz 2 oder Absatz 3 keine fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert hat, hat der Nutzer das Recht, bei der Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 3 vom Hundert zu kürzen.“
Weil die Nachrüstfrist am 31.12.2026 endet, betrifft das vor allem die Heizkostenabrechnung für 2027, die du 2028 bekommst. Achte schon jetzt darauf, ob in deiner Wohnung noch Verteiler mit Verdunstungsröhrchen hängen oder ob jemand zum Ablesen in die Wohnung kommen muss. Dasselbe Kürzungsrecht gilt, wenn der Vermieter dir die monatlichen Verbrauchsinformationen nicht oder nicht vollständig mitteilt.
Gebühren 2026 und 2027: Abwasser, Müll, Straßenreinigung
Kommunale Gebühren für Wasser, Abwasser, Müll und Straßenreinigung legt dein Vermieter über die Nebenkosten auf dich um. Steigen sie, steigt deine Abrechnung, ohne dass der Vermieter etwas falsch macht. Drei Beispiele mit Quelle:
Dresden: Abwasser seit 2026
Die Schmutzwassergebühr stieg zum 01.01.2026 von 1,97 € auf 2,45 € je Kubikmeter, ein Plus von 24,4 %. Die Niederschlagswassergebühr stieg von 1,56 € auf 1,64 € je Quadratmeter und Jahr. Die Stadt nennt pro Person rund 1,40 € Mehrkosten im Monat (Pressemitteilung und Abwassergebührensatzung der Stadt Dresden).
Leipzig: Müll und Straßenreinigung ab 2027 (Plan)
Die Stadtreinigung Leipzig plant neue Sätze ab 01.01.2027, über die die Ratsversammlung im Dezember 2026 entscheidet. Die Leerung einer 120-Liter-Restabfalltonne soll dann 6,36 € kosten (bisher 6,28 €), einer 240-Liter-Tonne 10,13 € (bisher 9,55 €). Die Straßenreinigung soll je Frontmeter um 2,71 bis 5,36 % steigen (Meldung vom 22.10.2026).
Landeshauptstädte im Vergleich
Der Bund der Steuerzahler hat für einen Musterhaushalt mit drei Personen im Einfamilienhaus die Wohnnebenkosten in allen 16 Landeshauptstädten verglichen. Ohne Grundsteuer stiegen sie im Schnitt von 1.438,51 € (2025) auf 1.492,16 € (2026), rund 3,7 %. Am teuersten war Potsdam mit 1.985,19 €, am günstigsten Kiel mit 1.251,45 € (Pressemitteilung vom 04.09.2026).
Höhere Gebühren sind kein Fehler. Prüfen solltest du aber, ob der Vermieter die richtigen Gebührenbescheide verwendet, ob die Zeiträume stimmen und ob er nach dem vereinbarten Schlüssel verteilt. Bei einer Gebührenerhöhung zur Jahresmitte muss der höhere Satz nur für den Teil des Jahres gelten.
Heizungsgesetz: was 2027 gilt und was erst 2028 kommt
Das Gebäudemodernisierungsgesetz, der neue Name des Heizungsgesetzes, gilt seit dem 29.07.2026. Für deine Nebenkosten 2027 ändert es zunächst wenig. Die neuen Schutzregeln für Mieter greifen später und nur bei neuen Gas- und Ölheizungen:
Ab 2028
Bei Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29.07.2026 eingebaut wurden, tragen Vermieter und Mieter Gasnetzentgelte und CO₂-Kosten je zur Hälfte (§ 5a CO2KostAufG).
Ab 2029
Solche Heizungen müssen mindestens 10 % Bio-Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen. Die Mehrkosten werden bis zu einem Bio-Anteil von 30 % hälftig geteilt.
Grüngasquote (Plan)
Ein eigenes Gesetz zur Grüngas- und Grünheizölquote soll die Bundesregierung bis zum 01.12.2026 vorlegen. Am 28.10.2026 war es noch kein Gesetz.
Wohngeld 2027: Fortschreibung geplant
Das Wohngeld wird nicht nach Belieben, sondern nach einem gesetzlichen Rhythmus angepasst:
„Wurden durch die Änderung dieses Gesetzes die Höchstbeträge für Miete und Belastung (§ 12 Absatz 1), die Mietenstufen (§ 12 Absatz 2) oder die Höhe des Wohngeldes (§ 19) neu ermittelt und festgesetzt, so werden danach zum 1. Januar jedes zweiten Jahres die folgenden Berechnungsgrößen des Wohngeldes durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates (§ 38 Nummer 4) fortgeschrieben“
Maßstab sind die Entwicklung der Bruttokaltmieten und der Verbraucherpreise. Nach der Fortschreibung zum 1. Januar 2025 ist die nächste zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Die neuen Höchstbeträge und Werte legt eine Verordnung fest. Konkrete Beträge für 2027 hatte das Bauministerium auf seiner Wohngeld-Seite am 28.10.2026 noch nicht veröffentlicht. Wir nennen deshalb bewusst keine Prozentzahl.
Für die Nebenkosten ist wichtig: Beim Wohngeld zählen die kalten Betriebskosten zur berücksichtigungsfähigen Miete, Heizkosten werden über eine eigene Komponente berücksichtigt. Eine hohe Nachzahlung kann ein Anlass sein, die Höhe deines Wohngeldes prüfen zu lassen.
Grundsicherungsgeld: Wohnkosten nach den neuen Regeln
Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte Grundsicherungsgeld (§ 19 SGB II). Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden weiter übernommen, soweit sie angemessen sind, aber mit strengeren Regeln:
Karenzzeit mit Obergrenze
Im ersten Jahr werden die tatsächlichen Unterkunftskosten anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden Kosten (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Heizkosten ohne Karenzzeit
Übersteigen die Heizkosten den angemessenen Umfang, werden sie in der Regel längstens sechs Monate weiter übernommen, wenn eine Senkung bis dahin nicht möglich oder zumutbar ist.
Guthaben mindern den Bedarf
Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung mindern die Leistungen für Unterkunft und Heizung im Monat nach der Gutschrift (§ 22 Abs. 3 SGB II).
Eine Nachzahlung aus der Abrechnung 2026 solltest du deshalb sofort beim Jobcenter einreichen, und vorher prüfen lassen, ob sie stimmt. Jeder Euro, der zu Unrecht in der Abrechnung steht, kann bei der Angemessenheit gegen dich zählen.
Typische Fehler in den Abrechnungen 2026
Gebühren falsch zugeordnet
Eine Erhöhung zur Jahresmitte wird für das ganze Jahr angesetzt, oder es wird der Bescheid eines anderen Jahres verwendet.
CO₂-Anteil fehlt
Der Vermieter zieht seinen Anteil an den CO₂-Kosten nicht ab oder ordnet das Gebäude der falschen Stufe zu.
Grundsteuer nicht aktualisiert
Nach geänderten Bescheiden wird ein alter Betrag oder ein Betrag für das falsche Jahr umgelegt.
Kürzungsrechte nicht beachtet
Heizkosten werden ohne Verbrauchserfassung verteilt oder Verbrauchsinformationen fehlen, ohne dass die Kürzung berücksichtigt wird.
Kannst du erkennen, ob die Erhöhung in deiner Abrechnung berechtigt ist?
Ob eine höhere Position auf eine Gebührenerhöhung zurückgeht oder auf einen Fehler, zeigt die Abrechnung nicht. Dafür braucht man Gebührenbescheide, Rechnungen und den Vergleich mit dem Vorjahr. Genau das prüfen wir.
So prüfst du deine Nebenkosten 2027
- 1
Frist notieren
Notiere, wann die Abrechnung für 2026 bei dir eingegangen ist. Ab dann laufen zwölf Monate für Einwände (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).
- 2
Vorjahr vergleichen
Lege die Abrechnungen 2025 und 2026 nebeneinander. Markiere jede Position, die um mehr als ein paar Prozent gestiegen ist.
- 3
Gebühren gegenprüfen
Suche die Gebührensätze deiner Stadt für Abwasser, Müll und Straßenreinigung. Passt die Steigerung dazu?
- 4
Heizkosten prüfen
Sind die CO₂-Kosten aufgeteilt? Gibt es noch nicht fernablesbare Geräte? Kommen die monatlichen Verbrauchsinformationen?
- 5
Belege anfordern und widersprechen
Fordere bei Auffälligkeiten Belegeinsicht an und widersprich schriftlich mit Begründung.
Prüfung durch nebify
Lass deine Abrechnung prüfen, bevor du zahlst
2027 kommen viele Änderungen gleichzeitig in deiner Abrechnung an: neue Gebühren, CO₂-Kosten, Grundsteuer, Kürzungsrechte. Was davon berechtigt ist und was ein Fehler, lässt sich ohne Belege und Erfahrung kaum trennen. Wir prüfen jede Position mit Rechtsgrundlage.
- Vorab-Checkkostenlos
Abrechnung hochladen und in 2 Minuten sehen, ob sich eine Prüfung lohnt.
- Prüfbericht24,90 €
Jede Position mit Rechtsgrundlage geprüft, dazu ein fertiges Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter.
- Pro Service44,90 €
Prüfbericht plus persönliche Begleitung bei der Klärung mit deinem Vermieter (8 Wochen).
- Prüfbericht in 48 Stunden, sobald alle Unterlagen da sind
- Geprüft von Menschen und Software
- Geld-zurück-Garantie, einmalig pro Abrechnung, kein Abo
Häufige Fragen zu den Nebenkosten 2027
Steigen die Nebenkosten 2027?
Was ändert sich 2027 für Mieter bei den Heizkosten?
Wie hoch ist der CO₂-Preis 2027?
Wann kommt die Nebenkostenabrechnung 2026?
Steigt das Wohngeld 2027?
Was gilt beim Grundsicherungsgeld für die Nebenkosten?
Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für meine Nebenkosten 2027?
Wie prüfe ich, ob meine Nebenkostenabrechnung 2026 richtig ist?
Ist die Nachzahlung in deiner Abrechnung 2026 berechtigt?
Lade deine Abrechnung im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir sehen nach, welche Steigerungen plausibel sind und wo sich eine genaue Prüfung lohnt.
Nebenkostenabrechnung prüfen lassen
Für die vollständige Prüfung gilt unsere Geld-zurück-Garantie.
Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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