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Moderne Gasheizung an einer hellen Wand

Ausblick Heizkosten

Stand: Oktober 2026

CO₂-Preis 2027 und EU-ETS2: Was beim Heizen auf dich zukommt

Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr startet erst 2028. Bis dahin bleibt es beim deutschen CO₂-Preis, 2027 aber ohne festen Korridor. Was das für deine Heizkosten bedeutet, kannst du mit zwei Zahlen selbst ausrechnen.

Phil und Johann, die Gründer von nebify

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 16.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Der CO₂-Preis fürs Heizen stieg von 25 € je Tonne (2021) auf 55 € (2025). 2026 gilt ein Korridor von 55 bis 65 € (§ 10 BEHG).
  • Der EU-Emissionshandel ETS2 startet erst am 1. Januar 2028 (DEHSt, Stand 14.07.2026). 2027 gilt weiter das deutsche System.
  • Für 2027 nennt das Gesetz keinen Preiskorridor mehr. Ab 2028 bildet sich der Preis am Markt, mit einer Bremse über eine Reserve.
  • Faustregel Erdgas: 10 € mehr je Tonne kosten bei 10.000 kWh im Jahr rund 18,14 € netto mehr.
  • Einen Teil trägt dein Vermieter, je nach Energiebilanz des Hauses bis zu 95 %. Fehlt der Ausweis, darfst du die Heizkosten um 3 % kürzen.
Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. So hat sich der CO₂-Preis entwickelt
  3. 3. EU-ETS2: Start erst 2028
  4. 4. Was das in Euro bedeutet
  5. 5. Was du als Mieter prüfen kannst
  6. 6. Wer eine Preissteigerung trägt
  7. 7. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

2027 ändert sich vor allem die Preisbildung, der große Umstieg kommt 2028. Der europäische Emissionshandel für Brennstoffe in Gebäuden und Verkehr, kurz ETS2, sollte ursprünglich 2027 starten. Er wurde um ein Jahr verschoben und beginnt am 1. Januar 2028. Bis dahin bleibt es in Deutschland beim nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Für 2026 gilt dort noch ein Korridor von 55 bis 65 € je Tonne CO₂. Für 2027 legt das Gesetz keinen Korridor mehr fest, der Preis wird an Versteigerungen geknüpft. Wie hoch er genau wird, steht heute nicht fest. Sicher ist: Ein Teil der CO₂-Kosten bleibt bei deinem Vermieter, und den musst du in deiner Heizkostenabrechnung wiederfinden.

So hat sich der CO₂-Preis entwickelt

Seit 2021 müssen Unternehmen, die Erdgas oder Heizöl verkaufen, für jede Tonne CO₂ ein Zertifikat abgeben. Die Kosten geben sie über den Gas- oder Ölpreis weiter, so landen sie in der Heizkostenabrechnung. Bis 2025 war der Preis gesetzlich festgelegt, seit 2026 werden die Zertifikate versteigert (§ 10 BEHG).

JahrPreis je Tonne
202125 €Festpreis
202230 €Festpreis
202330 €Festpreis
202445 €Festpreis
202555 €Festpreis
202655 bis 65 €Versteigerung im Preiskorridor
2027kein Korridor im Gesetznationaler Handel, Preis an Versteigerungen geknüpft
ab 2028MarktpreisEU-ETS2 mit Preisbremse über Reserve

Für deine Heizkostenabrechnung zählt nicht der Tagespreis, sondern ein Jahreswert nach dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz. Für 2026 ist das der Mittelwert des Korridors, also 60 € je Tonne. Ab 2027 ist es der Durchschnittspreis der Versteigerungen von Juli bis November. Das Umweltbundesamt veröffentlicht den Wert spätestens zehn Werktage vor Beginn des Jahres (§ 4 CO2KostAufG). Für deine Abrechnung 2027 lohnt sich im Dezember 2026 also ein Blick auf die Seite des Umweltbundesamts.

Stand der Gesetze: BEHG in der Fassung der Änderung vom 27.02.2025, CO2KostAufG wie auf gesetze-im-internet.de veröffentlicht, beide abgerufen am 17.10.2026. Wie der Preis 2027 im Einzelnen gebildet wird, regelt das BEHG zum Teil über Verordnungen.

EU-ETS2: Der europäische Handel startet erst 2028

Die EU hat 2023 beschlossen, den Emissionshandel auf Brennstoffe für Gebäude und Straßenverkehr auszuweiten. Für diesen zweiten Handel, den ETS2, gilt nach heutigem Stand:

  • Start am 1. Januar 2028

    Die Regelphase mit Abgabepflicht beginnt ein Jahr später als geplant, die Berichtsphase wurde bis einschließlich 2027 verlängert. Umgesetzt wurde das über eine EU-Verordnung zur Anpassung des Europäischen Klimagesetzes (DEHSt, Stand 14.07.2026).

  • 2027 gilt weiter der deutsche CO₂-Preis

    Bis einschließlich 2027 gelten in Deutschland parallel die Pflichten im nationalen Emissionshandel weiter (DEHSt, Stand 14.07.2026). Für dich als Mieter bleibt 2027 also der deutsche CO₂-Preis maßgeblich.

  • Erste Versteigerungen schon 2027

    Zertifikate für den ETS2 werden ab dem 18.01.2027 vorab versteigert, damit der Markt zum Start funktioniert (DEHSt-Meldung vom 15.10.2026). Aus diesen Auktionen ergibt sich ein erster Marktpreis, für deine Abrechnung 2027 zählt er aber nicht.

  • Preisbremse in den ersten zwei Jahren

    Steigt der Preis über 45 € je Tonne in Preisen von 2020, also inflationsbereinigt, oder steigt er zu schnell, können zusätzliche Zertifikate aus einer Marktstabilitätsreserve freigegeben werden. Für 2028 werden außerdem rund 30 % mehr Zertifikate versteigert (EU-Kommission, Stand 02.09.2026).

Eine Garantie für einen Höchstpreis ist die Reserve nicht. Sie soll Sprünge dämpfen, eine feste Grenze wie den Korridor 2026 gibt es im ETS2 nicht. Prognosen für 2028 gehen weit auseinander. Wir nennen deshalb keine Zahl, sondern zeigen dir, wie du jeden Preis selbst in Euro umrechnest.

Was das in Euro für deine Wohnung bedeutet

Du brauchst zwei Zahlen: deinen Verbrauch in Kilowattstunden aus der Heizkostenabrechnung und den Emissionsfaktor deines Brennstoffs. Die Faktoren sind amtlich festgelegt (Anlage 2 Teil 4 der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030). Umgerechnet auf die Kilowattstunde, wie sie auf der Rechnung steht, verursacht Erdgas rund 0,181 kg CO₂ und Heizöl rund 0,266 kg CO₂.

Beispiel mit frei gewählten Zahlen: Eine 70-m²-Wohnung verbraucht 10.000 kWh im Jahr für Heizung und Warmwasser. Mit Erdgas sind das 1,81 Tonnen CO₂, mit Heizöl 2,66 Tonnen.

CO₂-PreisErdgasHeizöl
55 € je Tonne99,77 €146,52 €
60 € je Tonne108,84 €159,84 €
65 € je Tonne117,91 €173,16 €
je 10 € mehr+ 18,14 €+ 26,64 €

CO₂-Kosten im Jahr für 10.000 kWh, netto ohne Umsatzsteuer. Rechnung: Verbrauch × Emissionsfaktor × Preis je Tonne.

Davon zahlst du aber nicht alles. Im Beispiel verursacht die Wohnung 25,9 kg CO₂ je Quadratmeter und Jahr. Hätte das ganze Haus diesen Wert, läge es in der Stufe „22 bis unter 27 kg“: Du trägst 70 %, dein Vermieter 30 %. Bei 60 € je Tonne wären das 76,19 € für dich und 32,65 € für den Vermieter. Maßgeblich ist in der Praxis der Wert des ganzen Gebäudes, nicht der deiner Wohnung.

Deine eigenen kWh findest du in der Heizkostenabrechnung des Messdienstes. Steht dort nur der Verbrauch des Hauses, rechne mit dem Anteil, der auf dich entfällt. Für Fernwärme gibt es keinen einheitlichen Faktor. Den Faktor und den CO₂-Anteil muss der Wärmelieferant auf seiner Rechnung angeben (§ 3 CO2KostAufG).

Was du als Mieter prüfen kannst

Am CO₂-Preis selbst kannst du nichts ändern. Daran, dass du nur deinen gesetzlichen Anteil zahlst, schon. Das Stufenmodell (Anlage zu § 5 CO2KostAufG) verteilt die Kosten nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr:

kg CO₂/m²/JahrDuVermieter
unter 12100 %0 %
12 bis unter 1790 %10 %
17 bis unter 2280 %20 %
22 bis unter 2770 %30 %
27 bis unter 3260 %40 %
32 bis unter 3750 %50 %
37 bis unter 4240 %60 %
42 bis unter 4730 %70 %
47 bis unter 5220 %80 %
52 und mehr5 %95 %
  1. 1

    Ausweis suchen

    Der Vermieter muss in der Heizkostenabrechnung deinen CO₂-Kostenanteil, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen angeben (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG). Meist steht das auf einer eigenen Seite des Messdienstes.

  2. 2

    Stufe nachrechnen

    CO₂-Ausstoß des Hauses geteilt durch die Wohnfläche ergibt den Wert in kg je m². Passt die Stufe zur Tabelle? Schon eine Stufe daneben verschiebt deinen Anteil um mindestens 10 Prozentpunkte.

  3. 3

    Abzug kontrollieren

    Der Vermieteranteil muss von deinen Heizkosten abgezogen werden. Steht er nur in der Messdienst-Abrechnung, taucht in der Nebenkostenabrechnung aber nirgends auf, fehlt dir Geld.

  4. 4

    Kürzen, wenn etwas fehlt

    Fehlen Anteil oder Berechnungsgrundlagen, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Einwendungen musst du spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung erheben (§ 556 Abs. 3 BGB).

  5. 5

    Vorauszahlung im Blick behalten

    Steigen Energie- und CO₂-Preis, kann der Vermieter die Vorauszahlung nach einer Abrechnung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Das gilt umgekehrt auch für dich, wenn du ein hohes Guthaben hattest.

Wer eine Preissteigerung trägt

0 bis 95 %

Anteil des Vermieters an den CO₂-Kosten, je nach Stufe (Anlage CO2KostAufG)

10 Stufen

nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes je m² Wohnfläche und Jahr

3 %

Kürzung deiner Heizkosten, wenn der Ausweis fehlt (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG)

Steigt der CO₂-Preis, steigen die CO₂-Kosten des Hauses. Wie sich die Steigerung verteilt, hängt allein von der Stufe ab: In einem gut gedämmten Haus mit niedrigem Ausstoß trägt der Vermieter wenig oder nichts, die Steigerung landet fast vollständig bei den Mietern. In einem schlecht gedämmten Haus mit hohem Ausstoß übernimmt der Vermieter den größeren Teil. In vielen Mehrfamilienhäusern mit Gas oder Fernwärme liegt der Vermieteranteil in den unteren Stufen, dann tragen die Mieter den Großteil jeder Preiserhöhung.

Wichtig ist deshalb, dass die Einstufung stimmt und der Vermieteranteil auch wirklich abgezogen wird. Bei Prüfungen fällt immer wieder auf, dass der Ausweis ganz fehlt oder der Betrag zwar in der Heizkostenabrechnung steht, aber nie in der Nebenkostenabrechnung ankommt. Genau dort lohnt sich der Blick auf das Kürzungsrecht. Wie hoch der Anteil deines Vermieters sein müsste, rechnest du mit den Angaben aus deiner Abrechnung selbst nach.

Diese Termine solltest du kennen

  • Dezember 2026: Das Umweltbundesamt veröffentlicht den CO₂-Preis, der für die Aufteilung in der Abrechnung 2027 gilt.
  • 18.01.2027: Erste Versteigerungen von Zertifikaten für den ETS2.
  • 2027: Abrechnung des Jahres 2026 mit 60 € je Tonne als Aufteilungspreis.
  • 01.01.2028: Start der Regelphase im ETS2, der Preis bildet sich am europäischen Markt.

Häufige Fragen zum CO₂-Preis 2027

Wie hoch ist der CO₂-Preis 2027?
Einen festen Betrag gibt es für 2027 nicht. 2026 werden die Zertifikate im nationalen Emissionshandel in einem Korridor von 55 bis 65 € je Tonne versteigert (§ 10 Abs. 2 BEHG). Für 2027 sieht das Gesetz in der Fassung vom 27.02.2025 keinen Korridor mehr vor, der Preis knüpft dann an Durchschnittspreise von Versteigerungen an. Für die Aufteilung in deiner Heizkostenabrechnung gilt ab 2027 der Durchschnittspreis der Versteigerungen von Juli bis November, den das Umweltbundesamt spätestens zehn Werktage vor Jahresbeginn veröffentlicht (§ 4 CO2KostAufG).
Wann startet der EU-Emissionshandel ETS2 für Heizen und Verkehr?
Am 1. Januar 2028, ein Jahr später als ursprünglich geplant. So steht es bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (Stand 14.07.2026) und bei der EU-Kommission (Stand 02.09.2026). Bis einschließlich 2027 läuft im ETS2 nur die Berichtsphase, in Deutschland gilt parallel weiter der nationale Emissionshandel nach dem BEHG.
Wird Heizen 2028 schlagartig teurer?
Das lässt sich heute nicht seriös vorhersagen. Ab 2028 bildet sich der Preis am Markt. Für die ersten zwei Jahre sieht die EU eine Bremse vor: Steigt der Preis über 45 € je Tonne in Preisen von 2020 oder zu schnell, können zusätzliche Zertifikate aus einer Reserve freigegeben werden. Wie sich das auf deine Kosten auswirkt, kannst du mit einer einfachen Faustregel abschätzen: Bei Erdgas machen 10 € mehr je Tonne rund 1,8 Cent mehr je 10 kWh aus, bei 10.000 kWh im Jahr also rund 18 € netto.
Muss ich den CO₂-Preis allein bezahlen?
Nein, wenn du zur Miete wohnst und Gas, Öl oder Fernwärme über die Heizkostenabrechnung zahlst. Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten nach einem Stufenmodell (§ 5 CO2KostAufG). Je schlechter die Energiebilanz des Hauses, desto größer der Anteil des Vermieters, bis zu 95 %.
Was kann ich tun, wenn der CO₂-Anteil in meiner Abrechnung fehlt?
Der Vermieter muss in der Heizkostenabrechnung deinen Anteil an den CO₂-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen ausweisen (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG). Fehlt das, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Einwendungen musst du spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung erheben (§ 556 Abs. 3 BGB).

Zahlst du mehr CO₂-Kosten als nötig?

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.