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Rechner · CO₂-Kosten

CO₂-Kosten-Rechner: Wie viel muss dein Vermieter zahlen?

Stufenmodell nach CO2KostAufG für Wohngebäude

Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten fürs Heizen. Wie viel dein Vermieter trägt, hängt davon ab, wie viel CO₂ das Gebäude je Quadratmeter ausstößt: von 0 % bei sehr effizienten Häusern bis 95 % bei den schlechtesten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundlage ist der CO₂-Ausstoß des Gebäudes in kg je m² Wohnfläche und Jahr, gerundet auf eine Nachkommastelle.
  • Zehn Stufen: unter 12 kg trägt der Vermieter 0 %, ab 52 kg 95 % der CO₂-Kosten.
  • Bei Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung kann sich der Vermieteranteil halbieren, wenn der Vermieter das nachweist (§ 9 CO2KostAufG).
  • Fehlen Aufteilung, Einstufung oder Berechnungsgrundlagen in der Abrechnung, darfst du deine Heizkosten um 3 % kürzen.
Inhalt
  1. 1. Rechner: CO₂-Kosten aufteilen
  2. 2. So funktioniert das Stufenmodell
  3. 3. Wo die Werte in deiner Abrechnung stehen
  4. 4. Sonderfälle und Grenzen
  5. 5. Wenn der Vermieteranteil fehlt
  6. 6. Häufige Fragen
Phil und Johann, die Gründer von nebify

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 29.09.2026

CO₂-Kosten aufteilen

Einstufung

–

von 10 Stufen

Anteil Vermieter

–

Dein Anteil

–

Stufenmodell nach der Anlage zum CO2KostAufG
kg CO₂/m²/JahrVermieterMieter
unter 120 %100 %
12 bis unter 1710 %90 %
17 bis unter 2220 %80 %
22 bis unter 2730 %70 %
27 bis unter 3240 %60 %
32 bis unter 3750 %50 %
37 bis unter 4260 %40 %
42 bis unter 4770 %30 %
47 bis unter 5280 %20 %
ab 5295 %5 %

Stufen nach der Anlage zum CO2KostAufG für Wohngebäude. Der Wert wird vor der Einstufung auf eine Nachkommastelle gerundet; bei einem Abrechnungszeitraum unter einem Jahr werden die Tabellenwerte anteilig gekürzt (§ 5 Abs. 1 CO2KostAufG). Orientierung, keine Rechtsberatung.

Grundlagen

So funktioniert das Stufenmodell

Wer mit Gas, Heizöl oder Fernwärme aus fossilen Brennstoffen heizt, zahlt über den Brennstoffpreis einen CO₂-Preis. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) verteilt diese Kosten zwischen Vermieter und Mieter. Die Idee: Je schlechter das Gebäude gedämmt und je klimaschädlicher die Heizung, desto mehr trägt der Vermieter, weil nur er daran etwas ändern kann.

Dafür ermittelt der Vermieter mit der jährlichen Heizkostenabrechnung den CO₂-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr und rundet ihn auf eine Nachkommastelle (§ 5 Abs. 1 CO2KostAufG). Diesen Wert ordnet er in die zehn Stufen der Anlage zum Gesetz ein. Der Rechner macht genau das: Aus 34,6 kg wird Stufe 6, der Vermieter trägt 50 %. Ist der Abrechnungszeitraum kürzer als ein Jahr, werden die Grenzen der Tabelle anteilig gekürzt.

Wie der CO₂-Preis selbst ab 2026 ermittelt wird, erklärt der Ratgeber CO₂-Kostenaufteilung 2026.

Abrechnung

Wo die Werte in deiner Abrechnung stehen

Der Vermieter muss in der Heizkostenabrechnung deinen Anteil an den CO₂-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen ausweisen (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG). Bei Abrechnungen von Messdiensten steht das meist in einem eigenen Kasten, oft mit Überschriften wie „CO₂-Kostenaufteilung“ oder „Aufteilung nach CO2KostAufG“. Du findest dort typischerweise:

  • den CO₂-Ausstoß des Gebäudes in kg und die Wohnfläche oder direkt den Wert je m² und Jahr,
  • die Stufe und den Anteil von Vermieter und Mieter in Prozent,
  • die CO₂-Kosten deiner Wohnung und den Betrag, der davon abgezogen wird.

Fehlt dieser Kasten in einer Abrechnung mit zentraler Gas-, Öl- oder Fernwärmeheizung, ist das ein Anlass nachzufragen; bei Prüfungen fällt dieser Punkt immer wieder auf. Nicht jede Abrechnung ohne Angabe ist falsch, etwa bei einer Wärmepumpe oder einem Abrechnungszeitraum vor 2023. Ausgewiesen heißt aber noch nicht abgezogen: Achte darauf, dass der Betrag auch in der Nebenkostenabrechnung ankommt.

Ausnahmen

Sonderfälle und Grenzen

  • Denkmalschutz, Erhaltungssatzung und Ähnliches: Verhindern öffentlich-rechtliche Vorgaben eine energetische Verbesserung, halbiert sich der Vermieteranteil; sind beide Arten von Verbesserungen ausgeschlossen, wird nicht aufgeteilt. Das muss der Vermieter nachweisen (§ 9 CO2KostAufG).
  • Gewerbe: Für Räume in Nichtwohngebäuden gilt kein Stufenmodell. Dort darf der Mieter höchstens 50 % der CO₂-Kosten tragen (§ 8 CO2KostAufG). Der Rechner gilt nur für Wohngebäude.
  • Etagenheizung: Heizt du selbst, etwa mit einer Gastherme, ermittelst du den Wert für deine Wohnung und forderst den Vermieteranteil innerhalb von zwölf Monaten in Textform an (§ 5 Abs. 3, § 6 Abs. 2 CO2KostAufG).
  • Neue Heizungen ab 2028: Für bestimmte neu eingebaute Heizungsanlagen gelten ab 2028 eigene Regeln mit hälftiger Teilung (§§ 5a, 5b CO2KostAufG). Für heutige Abrechnungen spielt das noch keine Rolle.

Deine Rechte

Wenn der Vermieteranteil fehlt

Weist der Vermieter deinen Anteil an den CO₂-Kosten nicht aus oder fehlen Einstufung und Berechnungsgrundlagen, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten laut Heizkostenabrechnung um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Zusätzlich kannst du verlangen, dass der Vermieteranteil korrekt berechnet und erstattet wird. Vereinbarungen, nach denen du mehr als deinen Anteil zahlen sollst, sind unwirksam (§ 6 Abs. 1 CO2KostAufG).

Einwendungen gegen die Abrechnung musst du spätestens bis zum Ende des zwölften Monats nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 BGB). Weitere Kürzungsrechte bei den Heizkosten, etwa wegen fehlender Verbrauchsinformation oder nicht gemessenem Warmwasser, findest du auf der Seite Heizkostenabrechnung prüfen. Willst du die ganze Abrechnung ansehen lassen, kannst du deine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen. Ob deine Heizkosten insgesamt hoch sind, zeigt der Heizkosten-pro-m²-Rechner.

FAQ

Häufige Fragen

Wie viel CO₂-Kosten muss der Vermieter übernehmen?

Das hängt vom CO₂-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ab. Unter 12 kg trägt der Vermieter nichts, ab 52 kg 95 %. Dazwischen steigt sein Anteil in Stufen von je 10 Prozentpunkten (Anlage zum CO2KostAufG).

Wo finde ich den CO₂-Ausstoß meines Gebäudes?

In der Heizkostenabrechnung. Der Vermieter muss deinen Anteil an den CO₂-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen ausweisen (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG). Meist steht dort ein Wert in kg CO₂ je m² und Jahr oder die Gesamtmenge in kg samt Wohnfläche.

Was kann ich tun, wenn die CO₂-Aufteilung in der Abrechnung fehlt?

Dann darfst du deinen Anteil an den Heizkosten laut Heizkostenabrechnung um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Das gilt auch, wenn der Anteil zwar abgezogen ist, aber die Einstufung oder die Berechnungsgrundlagen fehlen.

Gilt die Aufteilung auch bei einer Gasetagenheizung?

Ja. Versorgst du dich selbst mit Wärme, ermittelst du den CO₂-Ausstoß deiner Wohnung und forderst den Vermieteranteil von deinem Vermieter. Das musst du in Textform innerhalb von zwölf Monaten tun, nachdem dein Versorger die Lieferung abgerechnet hat (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG).

Ab wann gilt die CO₂-Kostenaufteilung?

Für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen (§ 11 Abs. 2 CO2KostAufG). Wird jährlich abgerechnet, betrifft das also die Abrechnung 2023 und alle folgenden.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

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