5,0Google Bewertungenansehen →
Fassadenreinigung in der Nebenkostenabrechnung: warum sie meist beim Vermieter bleibt

Prüfwissen Kostenarten

Rechtsstand: Oktober 2026

Fassadenreinigung in der Nebenkostenabrechnung: warum sie meist beim Vermieter bleibt

Nur wenn sie regelmäßig wiederkehrt und im Mietvertrag einzeln vereinbart ist, darf der Vermieter eine Fassadenreinigung als Nebenkosten umlegen. Oft wird die Fassade aber nur nach vielen Jahren oder vor einem Anstrich gereinigt. Dann bleibt die Rechnung beim Vermieter, auch wenn sie in deiner Abrechnung steht.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 05.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Fassadenreinigung ist nur umlegbar, wenn sie im festen Turnus anfällt und im Mietvertrag als sonstige Betriebskosten einzeln genannt ist (§ 2 Nr. 17 BetrKV, BGH VIII ZR 167/03).
  • Zur Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 BetrKV gehört die Fassade nicht. Gemeint sind dort die gemeinsam genutzten Teile im Haus wie Flure und Treppen.
  • Eine Reinigung aus besonderem Anlass, etwa vor einem Anstrich, ist keine laufende Pflege. Anstrich, Putzausbesserung und Sanierung sind Instandhaltung.
  • Für die Graffitientfernung gibt es keine Entscheidung des BGH. Eine einmalige Entfernung nach Vandalismus ist Schadensbeseitigung.
  • Fordere Rechnung und Leistungsbeschreibung an und widersprich spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung.

Abrechnung schon im Briefkasten? Lade sie im kostenlosen Vorab-Check hoch und sieh in 2 Minuten, ob sich eine Prüfung lohnt. Gerade große Einzelposten wie eine Fassadenreinigung fallen dabei ins Gewicht.

Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Gehört die Fassade zur Gebäudereinigung?
  3. 3. Laufend oder einmalig: der entscheidende Maßstab
  4. 4. Fassadenreinigung umlegbar nur mit Vereinbarung
  5. 5. Reinigung, Anstrich, Sanierung: was ist was?
  6. 6. Graffiti an der Hauswand: wer zahlt?
  7. 7. Versteckt in Hausreinigung oder Hausmeister
  8. 8. Was eine Fassadenreinigung für dich bedeutet
  9. 9. Typische Fehler bei der Fassadenreinigung
  10. 10. So prüfst du die Position
  11. 11. Was du tun kannst
  12. 12. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Eine Fassadenreinigung musst du als Mieter nur zahlen, wenn sie regelmäßig anfällt und dein Mietvertrag sie ausdrücklich nennt. Die Betriebskostenverordnung kennt keine Position „Fassadenreinigung“. Zur Gebäudereinigung gehört die Fassade nicht, weil dort nur die gemeinsam genutzten Teile im Haus gemeint sind. Bleibt die Nummer 17 für sonstige Betriebskosten. Die verlangt eine Vereinbarung im Einzelnen und Kosten, die laufend entstehen. Eine Reinigung vor dem Anstrich, nach Jahren der Verschmutzung oder nach einem Schaden erfüllt das nicht.

Gehört die Fassade zur Gebäudereinigung?

Viele Vermieter rechnen eine Fassadenreinigung unter „Hausreinigung“ oder „Gebäudereinigung“ ab. Das ist naheliegend, aber falsch. Die Betriebskostenverordnung sagt genau, was zur Gebäudereinigung gehört:

„zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs“
§ 2 Nr. 9 BetrKV

Alle genannten Beispiele sind Räume und Wege, die die Bewohner gemeinsam benutzen. Die Außenwand des Hauses ist keiner davon. Die Fassade wird nicht „genutzt“ wie ein Flur, sie schützt das Gebäude. Ihre Reinigung ist deshalb keine Gebäudereinigung im Sinne der Nummer 9.

Anders sieht es mit Flächen aus, die zu den gemeinsam genutzten Teilen gehören. Die Fenster im Treppenhaus werden üblicherweise mit dem Treppenhaus gereinigt. Auch der Hauseingang zählt als Zugang dazu. Steht in deiner Abrechnung unter Gebäudereinigung ein auffällig hoher Betrag in einem einzelnen Jahr, frag nach, ob eine Fassadenreinigung darin steckt.

Laufend oder einmalig: der entscheidende Maßstab

Betriebskosten sind nur Kosten, die laufend entstehen. So steht es in der Definition:

„Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.“
§ 1 Abs. 1 S. 1 BetrKV

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs speziell zur Fassadenreinigung gibt es nicht. Seine Maßstäbe aus anderen Fällen lassen sich aber übertragen. Bei der Dachrinnenreinigung hat er unterschieden, ob eine Reinigung in regelmäßigen Abständen nötig ist oder einmalig aus besonderem Anlass erfolgt (Urteil vom 07.04.2004, VIII ZR 167/03). Nur das Erste sind Betriebskosten.

Bei einer Öltankreinigung hat er klargestellt, dass auch ein Rhythmus von mehreren Jahren genügen kann (Urteil vom 11.11.2009, VIII ZR 221/08). Und zur Prüfung von Elektroanlagen hat er Instandsetzung als Maßnahmen gegen Mängel an der Substanz beschrieben, die von regelmäßigen, nicht durch eine Störung ausgelösten Maßnahmen zu unterscheiden sind (Urteil vom 14.02.2007, VIII ZR 123/06).

Für die Fassade heißt das: Eine Reinigung im festen Rhythmus, die unabhängig vom Zustand stattfindet, kann laufend sein. Eine Reinigung, weil die Fassade nach Jahren grau oder grün geworden ist, spricht eher für einen besonderen Anlass. Wird sie zusammen mit einem Anstrich gemacht, gehört sie zu dieser Instandhaltung.

Fassadenreinigung umlegbar nur mit Vereinbarung

Selbst eine regelmäßige Fassadenreinigung ist nur umlegbar, wenn sie im Mietvertrag steht. Für sonstige Betriebskosten verlangt der BGH, dass die im Einzelnen bestimmten Kosten vereinbart sind (VIII ZR 167/03). Ein allgemeiner Hinweis auf die Betriebskostenverordnung genügt nicht.

Formulierungen im Mietvertrag und ihre Folge
FormulierungFassadenreinigung umlegbar?
„Gebäudereinigung“ oder „Hausreinigung“Nein, die Fassade gehört nicht zur Gebäudereinigung.
„Sonstige Betriebskosten“ ohne nähere AngabeNein, die Kosten sind nicht im Einzelnen bestimmt.
„Sonstige: Reinigung der Glasfassade“Ja, für die regelmäßige Reinigung genau dieser Fläche.
„Sonstige: Fassadenreinigung“Ja, aber nur für laufende Reinigungen, nicht für Reinigung vor Anstrich oder nach Schaden.

Lies die Anlage zum Mietvertrag Zeile für Zeile. Steht die Fassadenreinigung dort nicht ausdrücklich, hilft dem Vermieter auch kein Verweis auf die Betriebskostenverordnung. Mietest du Gewerberäume, gelten teils andere Regeln; lies dort den Vertrag besonders genau.

Reinigung, Anstrich, Sanierung: was ist was?

Was an der Fassade gemacht wird, steht selten in der Abrechnung, sondern in der Rechnung des Malers, Dachdeckers oder Reinigungsdienstes. Kosten, die Mängel durch Abnutzung, Alterung und Witterung beseitigen, sind nie Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV). Dieselbe Grenze gilt am Dach: Wann eine Dachwartung umlagefähig ist und wann sie Reparatur ist, steht im eigenen Ratgeber.

Kann umlegbar sein (Turnus und Vereinbarung)

  • Reinigung einer Glasfassade im festen Rhythmus
  • Regelmäßige Reinigung eines Glasvordachs am Eingang
  • Reinigung von Fassadenteilen in einem vereinbarten Turnus

Nicht umlegbar

  • Hochdruckreinigung als Vorbereitung für einen Anstrich
  • Einmaliges Entfernen von Algen, Moos oder Ruß nach Jahren
  • Imprägnierung, Algenschutz oder Anti-Graffiti-Beschichtung
  • Neuer Anstrich, Ausbessern von Putz, Fugen oder Rissen
  • Gerüst für Sanierungsarbeiten

Beschichtungen gegen Algen oder Graffiti sind Anschaffungen mit langer Wirkung. Sie entstehen nicht laufend. Ein Gerüst, das für einen Anstrich steht, gehört zum Anstrich. Wird bei dieser Gelegenheit auch gereinigt, wird die Reinigung nicht zu einer eigenen Betriebskostenposition.

Graffiti an der Hauswand: wer zahlt?

Graffiti ist ein Ärgernis, das in manchen Vierteln immer wieder auftaucht. Ob die Kosten der Entfernung Betriebskosten sein können, hat der Bundesgerichtshof nicht entschieden. Andere Gerichte haben die Frage unterschiedlich beantwortet.

Klar ist: Eine einmalige Entfernung nach einem Vorfall beseitigt einen Schaden an der Fassade. Das ist keine laufende Pflege, sondern Instandsetzung. Wird eine Hauswand dagegen ständig neu besprüht und lässt der Vermieter sie im festen Rhythmus reinigen, könnte man von laufenden Kosten sprechen. Auch dann gilt: ohne ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag keine Umlage.

Taucht bei dir „Graffitientfernung“ in der Abrechnung auf, prüf zuerst den Vertrag. Steht sie dort nicht unter den sonstigen Betriebskosten, kannst du der Position widersprechen, ohne dich mit der offenen Rechtsfrage befassen zu müssen.

Versteckt in Hausreinigung oder Hausmeister

Eine Fassadenreinigung oder ein Fassadenanstrich hat selten eine eigene Zeile. Häufiger wird die Rechnung einer Kostenart zugeschlagen, die es ohnehin gibt: Gebäudereinigung, Hausmeister oder „Sonstiges“. In Prüfungen sehen wir das immer wieder, gerade in Jahren mit größeren Arbeiten am Haus.

In einem unserer Fälle steckten hinter zwei harmlos klingenden Positionen eine Dachrinnenerneuerung und ein Fassadenanstrich. Beides ist Instandhaltung. Erst die Rechnungen aus der Belegeinsicht haben es gezeigt.

Ein guter Hinweis ist der Vergleich mit dem Vorjahr. Gebäudereinigung und Hausmeister kosten in den meisten Häusern jedes Jahr ähnlich viel, weil die Verträge laufen. Springt eine dieser Positionen in einem Jahr deutlich nach oben und sinkt im nächsten wieder, steckt oft ein einmaliger Auftrag dahinter. Genau dann lohnt die Frage nach der Rechnung.

Auch der Zeitpunkt hilft. Wurde im Abrechnungsjahr ein Gerüst gestellt oder die Fassade gestrichen, hast du das als Bewohner meist gesehen. Notiere dir solche Arbeiten. Taucht im selben Jahr eine erhöhte Reinigungsposition auf, liegt der Zusammenhang nahe.

Was eine Fassadenreinigung für dich bedeutet

Für die Fassadenreinigung gibt es keinen Durchschnittswert des Deutschen Mieterbunds. Zum Vergleich hilft der Wert für alle sonstigen Betriebskosten zusammen:

0,07 €

Durchschnitt je m² und Monat laut Mieterbund (alle sonstigen Betriebskosten zusammen) für 2024

58,80 €

Das entspricht im Jahr für eine 70-m²-Wohnung (sonstige Betriebskosten)

Rechenbeispiel: Anteil im Jahr beim Durchschnittswert
WohnungIm MonatIm Jahr
50 m²3,50 €42,00 €
70 m²4,90 €58,80 €
90 m²6,30 €75,60 €

So haben wir gerechnet: Durchschnitt des Mieterbunds je m² Wohnfläche und Monat × Wohnfläche × 12. Der Wert ist ein bundesweiter Mittelwert über viele Häuser; je nach Region, Baujahr und Ausstattung liegen einzelne Abrechnungen deutlich darüber oder darunter. Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024.

Eine Fassadenreinigung ist dagegen oft ein großer Einzelauftrag. Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen zeigt, warum sich der Widerspruch lohnen kann:

Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen
SchrittWert
Rechnung für die Fassadenreinigung4.800,00 €
Wohnfläche des Hauses800 m²
Deine Wohnfläche70 m²
Dein Anteil: Rechnung × 70 / 800420,00 €

In diesem Beispiel macht die eine Rechnung 420,00 € aus. Beim Durchschnittswert des Mieterbunds kosten alle sonstigen Betriebskosten zusammen für 70 m² rund 58,80 € im Jahr. Ein einzelner Fassadenauftrag kann also ein Vielfaches davon ausmachen. Gerade deshalb lohnt der genaue Blick.

Ein Durchschnitt ist kein Grenzwert. Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB), der bloße Hinweis auf einen überregionalen Durchschnitt reicht laut Bundesgerichtshof aber nicht, um eine überhöhte Position zu belegen (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10). Bei der Fassadenreinigung zählt ohnehin zuerst die Frage, ob sie überhaupt umgelegt werden darf. Erst danach kommt es auf die Höhe an.

Typische Fehler bei der Fassadenreinigung

  • Unter Gebäudereinigung verbucht

    Die Fassadenreinigung wird der Hausreinigung zugeschlagen, obwohl die Fassade nicht zu den gemeinsam genutzten Gebäudeteilen gehört.

  • Nicht vereinbart

    Die Reinigung wird als sonstige Betriebskosten umgelegt, obwohl der Mietvertrag sie nicht einzeln nennt.

  • Vorbereitung für den Anstrich

    Die Reinigung ist Teil einer Sanierung, wird aber als eigene Betriebskostenposition abgerechnet.

  • Einmalig statt laufend

    Eine Fassade wird nach vielen Jahren einmal gereinigt. Das ist kein Turnus, sondern ein besonderer Anlass.

  • Beschichtung mitgerechnet

    Algenschutz, Imprägnierung oder Anti-Graffiti-Beschichtung stehen auf derselben Rechnung und werden voll umgelegt.

  • Graffiti nach Vorfall

    Die Entfernung nach einem einzelnen Vandalismusfall wird auf alle Mieter verteilt, obwohl sie Schadensbeseitigung ist.

Erkennst du in deiner Abrechnung, ob eine Fassadenreinigung darin steckt?

Meist nicht. Die Arbeiten stehen in Rechnungen, die unter Gebäudereinigung, Hausmeister oder Sonstiges verbucht sind. Ob sie laufend sind, vereinbart oder Teil einer Sanierung, zeigt erst der Abgleich von Mietvertrag, Rechnung und Vorjahren.

So prüfst du die Position

  1. 1

    Abrechnung durchgehen

    Suche nach Fassade, Außenreinigung, Glasreinigung oder Graffiti. Achte auch auf auffällige Sprünge bei Gebäudereinigung, Hausmeister und Sonstiges.

  2. 2

    Mietvertrag lesen

    Steht die Fassadenreinigung ausdrücklich unter den sonstigen Betriebskosten? Wenn nicht, ist die Position nicht umlegbar.

  3. 3

    Rechnung anfordern

    Per Belegeinsicht nach § 556 Abs. 4 BGB. Achte auf Hinweise wie Vorbereitung, Anstrich, Grundierung, Gerüst oder Beschichtung.

  4. 4

    Turnus klären

    Frag, wann die Fassade zuletzt gereinigt wurde und wann wieder. Gibt es keinen festen Rhythmus, spricht das gegen laufende Kosten.

  5. 5

    Schriftlich widersprechen

    Nenne Position, Betrag und Grund. Die Frist endet zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).

Was du tun kannst

Steht eine Fassadenreinigung in deiner Abrechnung, die nicht vereinbart ist oder nicht laufend anfällt, widersprich schriftlich. Den unstrittigen Rest der Abrechnung solltest du fristgerecht zahlen. Für deinen Widerspruch gilt eine feste Frist:

„Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.“
§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB

Danach sind Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 S. 6 BGB). Ist unklar, was genau abgerechnet wurde, verlange zuerst Einsicht in die Rechnungen. Der Vermieter muss sie dir zeigen und darf sie auch elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4 BGB).

Ein Satz reicht für den Anfang: „Die Kosten der Fassadenreinigung in Höhe von … € sind weder Gebäudereinigung noch als sonstige Betriebskosten mit mir vereinbart. Ich widerspreche dieser Position.“ War die Reinigung Teil eines Anstrichs, schreibst du, dass es sich um Instandhaltung handelt.

Prüfung durch nebify

Lass deine Abrechnung prüfen, bevor du zahlst

Fassadenarbeiten sind oft große Beträge, die unter harmlosen Namen in der Abrechnung stehen. Wir prüfen, ob die Kosten vereinbart sind, ob sie laufend anfallen und ob eine Sanierung dahintersteckt. Dazu bekommst du ein fertiges Widerspruchsschreiben.

  • Vorab-Checkkostenlos

    Abrechnung hochladen und in 2 Minuten sehen, ob sich eine Prüfung lohnt.

  • Prüfbericht24,90 €

    Jede Position mit Rechtsgrundlage geprüft, dazu ein fertiges Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter.

  • Pro Service44,90 €

    Prüfbericht plus persönliche Begleitung bei der Klärung mit deinem Vermieter (8 Wochen).

  • Prüfbericht in 48 Stunden, sobald alle Unterlagen da sind
  • Geprüft von Menschen und Software
  • Geld-zurück-Garantie, einmalig pro Abrechnung, kein Abo

Häufige Fragen zur Fassadenreinigung

Ist Fassadenreinigung umlagefähig?
Nur ausnahmsweise. Die Fassadenreinigung steht nicht im Katalog der Betriebskostenverordnung. Umlegbar ist sie nur als sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV, und auch das nur, wenn sie regelmäßig wiederkehrt und im Mietvertrag einzeln vereinbart ist. Eine einmalige Reinigung aus besonderem Anlass zahlt der Vermieter.
Gehört die Fassadenreinigung zur Gebäudereinigung?
Nein. Zur Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 BetrKV gehört die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, etwa Zugänge, Flure, Treppen, Keller und Waschküchen. Die Außenwand des Hauses ist dort nicht genannt. Wird sie unter „Hausreinigung“ abgerechnet, steht sie an der falschen Stelle.
Darf der Vermieter die Reinigung vor einem Fassadenanstrich umlegen?
Nein. Eine Reinigung, die einen Anstrich oder eine Sanierung vorbereitet, gehört zu dieser Maßnahme. Sie fällt aus besonderem Anlass an und nicht laufend. Anstrich und Sanierung sind ohnehin Instandhaltung und nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV keine Betriebskosten.
Wer zahlt die Graffitientfernung an der Hauswand?
In aller Regel der Vermieter. Eine einmalige Entfernung nach Vandalismus beseitigt einen Schaden und ist keine laufende Pflege. Ob eine regelmäßige Graffitientfernung als sonstige Betriebskosten vereinbart werden kann, hat der BGH nicht entschieden, und Gerichte haben die Frage unterschiedlich beantwortet. Ohne ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag zahlst du sie nicht.
Was gilt für die Reinigung einer Glasfassade oder eines Glasdachs?
Auch hier entscheiden Turnus und Vertrag. Wird eine Glasfläche im festen Rhythmus gereinigt, können die Kosten laufend sein. Umlegbar sind sie dann als sonstige Betriebskosten, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich genannt sind. Steht dort nichts, zahlst du sie nicht.
Die Fassadenreinigung steht in meinem Mietvertrag. Muss ich zahlen?
Nur für Reinigungen, die tatsächlich laufend anfallen. Die Vereinbarung macht eine einmalige Reinigung vor einem Anstrich oder nach einem Schaden nicht zu Betriebskosten. Und sie deckt keine Ausbesserung von Putz, Fugen oder Farbe. Lass dir die Rechnung zeigen und prüfe, was genau gemacht wurde.
Kann ich Kosten der Fassadenreinigung von der Steuer absetzen?
Wenn sie zu Recht in deiner Abrechnung stehen, kannst du 20 % des Arbeitsanteils als Handwerkerleistung ansetzen (§ 35a Abs. 3 und Abs. 5 S. 2 EStG). Das Bundesfinanzministerium führt Arbeiten an der Fassade und die Graffitibeseitigung als begünstigte Handwerkerleistungen. Kosten, die nicht umlagefähig sind, solltest du aber gar nicht erst zahlen.

Steht eine Fassadenreinigung in deiner Abrechnung?

Lade deine Abrechnung im kostenlosen Vorab-Check hoch. Du siehst in 2 Minuten, ob sich eine Prüfung lohnt, bevor du einen großen Einzelposten bezahlst.

Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

Für die vollständige Prüfung gilt unsere Geld-zurück-Garantie.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Quellen: § 1 BetrKV · § 2 BetrKV · § 556 BGB · § 556a BGB · DMB: Alle Betriebskostenarten im Überblick (2024); BGH, Urteile vom 07.04.2004 (VIII ZR 167/03), 14.02.2007 (VIII ZR 123/06), 11.11.2009 (VIII ZR 221/08) und 06.07.2011 (VIII ZR 340/10).