
Prüfwissen Kostenarten
Dachrinnenreinigung in den Nebenkosten: nur mit Vertrag und nur im Turnus
Ja, die Dachrinnenreinigung ist als Nebenkosten umlagefähig, aber nur, wenn sie regelmäßig anfällt und in deinem Mietvertrag ausdrücklich steht. Fehlt eines davon, zahlst du nichts. Hier liest du, was der Bundesgerichtshof entschieden hat und wie du Reparaturen in der Position erkennst.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 19.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Dachrinnenreinigung ist umlagefähig, wenn sie turnusmäßig anfällt und im Mietvertrag einzeln genannt ist (BGH, Urteil vom 07.04.2004, VIII ZR 167/03).
- Sie zählt zu den sonstigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV. Ein allgemeiner Verweis auf die Betriebskostenverordnung reicht nicht.
- Eine einmalige Reinigung aus besonderem Anlass und das Freimachen einer verstopften Rinne sind Instandsetzung. Das zahlt der Vermieter.
- Reparatur, Erneuerung und neue Laubschutzgitter gehören nie in die Abrechnung, auch nicht unter dem Titel „Dachrinnenreinigung“.
- Fordere die Rechnung an und widersprich spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung.
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Inhalt
- 1. Kurz beantwortet
- 2. Ist Dachrinnenreinigung umlagefähig? Was der BGH entschieden hat
- 3. Was im Mietvertrag stehen muss
- 4. Reinigung, Verstopfung, Reparatur: die Abgrenzung
- 5. Wie oft darf auf deine Kosten gereinigt werden?
- 6. Hausmeister, Dachdecker, Reinigungsfirma
- 7. Dachrinnenreinigung als Betriebskosten: Was ist zu hoch?
- 8. Wie die Kosten verteilt werden
- 9. Typische Fehler bei der Dachrinnenreinigung
- 10. So prüfst du die Dachrinnenreinigung
- 11. Was du tun kannst
- 12. Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Ja, die Dachrinnenreinigung ist umlagefähig, wenn sie regelmäßig nötig ist und dein Mietvertrag sie ausdrücklich nennt. Die Betriebskostenverordnung führt sie nicht als eigene Kostenart auf. Sie fällt deshalb unter die sonstigen Betriebskosten, und die musst du nur zahlen, wenn sie im Vertrag einzeln vereinbart sind. Umlegbar ist nur die turnusmäßige Reinigung. Wird eine verstopfte Rinne freigemacht, eine Rinne repariert oder ersetzt, trägt das der Vermieter. In Prüfungen sehen wir häufig, dass genau diese Grenze in der Abrechnung verschwimmt.
Ist Dachrinnenreinigung umlagefähig? Was der BGH entschieden hat
Die Dachrinnenreinigung hat in der Betriebskostenverordnung keine eigene Nummer. Sie landet deshalb in der Auffangnummer am Ende des Katalogs:
„sonstige Betriebskosten, hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.“
Ob die Dachrinnenreinigung überhaupt Betriebskosten sein kann, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 07.04.2004 geklärt (VIII ZR 167/03). Eine Vermieterin hatte die Reinigung in die Abrechnung aufgenommen. Das Haus war von Bäumen umgeben, die Rinnen mussten deshalb regelmäßig gereinigt werden. Der BGH stellte zwei Regeln auf, die bis heute gelten.
Erstens: Die Reinigung muss laufend anfallen. Der BGH unterscheidet, ob die Rinne in regelmäßigen Abständen gereinigt werden muss oder ob eine einmalige Maßnahme aus besonderem Anlass vorliegt oder eine bereits eingetretene Verstopfung beseitigt wird. Nur der erste Fall sind Betriebskosten. Die beiden anderen sind Instandsetzung.
Zweitens: Die Kosten müssen vereinbart sein. Der zweite Leitsatz des Urteils lautet:
„Sonstige Betriebskosten […] sind nur dann umlagefähig, wenn die Umlegung der im einzelnen bestimmten Kosten mit dem Mieter vereinbart worden ist.“
Im entschiedenen Fall fehlte genau diese Vereinbarung. Die Vermieterin bekam die Dachrinnenreinigung deshalb nicht bezahlt, obwohl die Kosten dem Grunde nach umlegbar gewesen wären. Für dich heißt das: Erst der Mietvertrag entscheidet, ob du überhaupt etwas zahlst. Danach kommt die Frage, ob die Rechnung nur die Reinigung betrifft.
Was im Mietvertrag stehen muss
Für die Kostenarten mit eigener Nummer, etwa Grundsteuer oder Müllabfuhr, genügt es, wenn dein Vertrag sagt, dass du „die Betriebskosten“ trägst (BGH, Urteil vom 10.02.2016, VIII ZR 137/15). Bei den sonstigen Betriebskosten reicht das nicht. Hier verlangt der BGH, dass sie im Einzelnen benannt werden, damit du erkennen kannst, was auf dich zukommt.
| Formulierung im Mietvertrag | Dachrinnenreinigung umlagefähig? |
|---|---|
| „Der Mieter trägt die Betriebskosten nach § 2 BetrKV.“ | Nein, die Dachrinnenreinigung ist nicht einzeln genannt. |
| „Sonstige Betriebskosten: ______“ (Feld leer oder gestrichen) | Nein, es ist nichts vereinbart. |
| „Sonstige Betriebskosten: Wartung und Reinigung“ | Fraglich, weil nicht erkennbar ist, welche Reinigung gemeint ist. |
| „Sonstige Betriebskosten: Dachrinnenreinigung“ | Ja, soweit die Reinigung turnusmäßig anfällt. |
Die Liste steht oft nicht im Vertragstext selbst, sondern in einer Anlage. Viele Formularverträge haben dort eine Zeile „Sonstige Betriebskosten“ mit Platz zum Ausfüllen. Lies diese Zeile genau. Was dort nicht steht, darf über die Nummer 17 nicht abgerechnet werden.
Du hast die Dachrinnenreinigung in früheren Jahren bezahlt? Dadurch wird sie nicht automatisch vereinbart. Der BGH hat in einem Fall, in dem ein Mieter jahrelang vom Vertrag abweichende Abrechnungen bezahlt hatte, keine stillschweigende Vertragsänderung angenommen (Urteil vom 10.10.2007, VIII ZR 279/06). Für die laufende Abrechnung kannst du also widersprechen. Für frühere Jahre ist die Einwendungsfrist meist abgelaufen.
Reinigung, Verstopfung, Reparatur: die Abgrenzung
Die Rechnung heißt oft schlicht „Dachrinnenreinigung“. Dahinter kann aber mehr stecken. Entscheidend ist, ob eine laufende Pflege bezahlt wurde oder ob ein Schaden behoben wurde. Die Betriebskostenverordnung nimmt alle Kosten aus, die Mängel durch Abnutzung, Alterung und Witterung beseitigen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV).
Laufende Reinigung (umlagefähig, wenn vereinbart)
- Turnusmäßiges Entfernen von Laub, Moos und Schmutz aus den Rinnen
- Freimachen der Einläufe zu den Fallrohren beim Turnustermin
- Anfahrt und Arbeitszeit der Firma für diesen Termin
- Arbeitsbühne oder Leiter, soweit sie für die Reinigung nötig ist
Instandsetzung (zahlt der Vermieter)
- Beseitigung einer Verstopfung nach Rückstau oder Wasserschaden
- Abdichten undichter Stellen, neue Rinnenhalter, Löten
- Austausch von Rinnen oder Fallrohren
- Einbau von Laubschutzgittern oder Laubfangkörben
- Zusätzlicher Einsatz nach einem Sturm
Laubschutzgitter sind eine Anschaffung. Sie fallen nicht laufend an und sind deshalb keine Betriebskosten. Steht auf der Rechnung Material wie Rinnenstücke, Halter oder Dichtmasse, ist das ein klares Zeichen für eine Reparatur. Dann muss der Vermieter diesen Teil herausrechnen, bevor er den Rest verteilt.
Wie oft darf auf deine Kosten gereinigt werden?
Eine feste Zahl schreibt das Gesetz nicht vor. Es kommt auf das Haus an. Stehen große Laubbäume nah am Dach, kann eine Reinigung im Herbst und eine im Frühjahr nötig sein. Ohne Bäume genügt oft ein größerer Abstand.
Auch ein Rhythmus von mehreren Jahren macht die Kosten nicht zu einmaligen Kosten. Das hat der BGH für die Reinigung eines Öltanks entschieden: Ein mehrjähriger Turnus reicht, um wiederkehrende Kosten als laufend anzusehen (Urteil vom 11.11.2009, VIII ZR 221/08). Der Vermieter darf solche Kosten in dem Jahr abrechnen, in dem sie anfallen. In diesem Jahr ist dein Anteil dann höher als sonst.
Eine Grenze setzt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB). Lässt der Vermieter öfter reinigen, als das Haus es braucht, muss er das begründen können. So ordnest du typische Situationen ein:
| Situation | Einordnung |
|---|---|
| Reinigung jedes Jahr im Herbst, Bäume am Haus | laufend, umlagefähig, wenn vereinbart |
| Reinigung alle zwei oder drei Jahre im festen Rhythmus | laufend, abgerechnet im Jahr der Reinigung |
| Extra-Einsatz, weil Wasser über die Rinne läuft | Beseitigung einer Verstopfung, Instandsetzung |
| Einmalige Reinigung vor Dacharbeiten oder einem Verkauf | besonderer Anlass, nicht umlagefähig |
| Vier Reinigungen im Jahr ohne erkennbaren Grund | Wirtschaftlichkeit fraglich, Begründung verlangen |
Hausmeister, Dachdecker, Reinigungsfirma
Hausmeister. Gehört die Reinigung der Rinnen zu den Aufgaben des Hausmeisters, ist sie mit seiner Vergütung bezahlt. Eine zusätzliche Rechnung einer Fachfirma für dieselbe Arbeit wäre doppelt. Lass dir deshalb den Hausmeistervertrag mit der Leistungsbeschreibung zeigen.
Dachdecker. Dachdeckerbetriebe verbinden die Reinigung gern mit einer Sichtprüfung des Dachs und kleinen Ausbesserungen. Die Ausbesserungen sind Reparatur. Die Prüfung des Dachs ist eine eigene Kostenart, die im Mietvertrag gesondert stehen muss. Über die Vereinbarung „Dachrinnenreinigung“ darf sie nicht mitlaufen.
Reinigungs- oder Gebäudedienst. Hier ist die Rechnung meist klarer. Achte darauf, ob sie nur dein Haus betrifft oder eine ganze Wohnanlage. Bei mehreren Häusern muss die Fläche, auf die verteilt wird, zur Rechnung passen.
Dachrinnenreinigung als Betriebskosten: Was ist zu hoch?
Für die Dachrinnenreinigung allein gibt es keinen Durchschnittswert des Deutschen Mieterbunds. Er nennt sie aber ausdrücklich als denkbare sonstige Betriebskosten und gibt für alle sonstigen Betriebskosten zusammen einen Mittelwert an:
0,07 €
Durchschnitt je m² und Monat laut Mieterbund (alle sonstigen Betriebskosten zusammen) für 2024
58,80 €
Das entspricht im Jahr für eine 70-m²-Wohnung (sonstige Betriebskosten)
| Wohnung | Im Monat | Im Jahr |
|---|---|---|
| 50 m² | 3,50 € | 42,00 € |
| 70 m² | 4,90 € | 58,80 € |
| 90 m² | 6,30 € | 75,60 € |
So haben wir gerechnet: Durchschnitt des Mieterbunds je m² Wohnfläche und Monat × Wohnfläche × 12. Der Wert ist ein bundesweiter Mittelwert über viele Häuser; je nach Region, Baujahr und Ausstattung liegen einzelne Abrechnungen deutlich darüber oder darunter. Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024.
In diesen 0,07 € stecken neben der Dachrinnenreinigung auch ganz andere Posten, etwa Feuerlöscherprüfung oder Gemeinschaftseinrichtungen. Ist schon deine Dachrinnenreinigung allein so hoch wie dieser Gesamtwert, lohnt der Blick in die Rechnung.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Rechnung für die Reinigung im Abrechnungsjahr | 360,00 € |
| Wohnfläche des Hauses | 600 m² |
| Deine Wohnfläche | 60 m² |
| Dein Anteil: Rechnung × 60 / 600 | 36,00 € |
Steht in derselben Position plötzlich das Dreifache, ohne dass das Haus größer geworden ist, gibt es meist einen Grund in der Rechnung: eine Reparatur, eine zusätzliche Anlage oder eine Rechnung für mehrere Jahre. Frag gezielt nach.
Ein Durchschnitt ist kein Grenzwert. Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB), der bloße Hinweis auf einen überregionalen Durchschnitt reicht laut Bundesgerichtshof aber nicht, um eine überhöhte Position zu belegen (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10). Bei der Dachrinnenreinigung ist deshalb der Vergleich mit deinen Vorjahren der beste Maßstab, zusammen mit der Rechnung selbst.
Wie die Kosten verteilt werden
Es gilt der Schlüssel aus deinem Mietvertrag. Ohne Regelung wird nach Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 S. 1 BGB). Bei einer vermieteten Eigentumswohnung gilt ohne andere Vereinbarung der Schlüssel der Eigentümergemeinschaft, sofern er nicht billigem Ermessen widerspricht (§ 556a Abs. 3 BGB).
Übliche Verteilerschlüssel für die Dachrinnenreinigung
- nach Wohnfläche
- gesetzlicher Regelfall ohne Vereinbarung
- nach Miteigentumsanteilen
- häufig bei Eigentumswohnungen
- nach Wohneinheiten
- nur, wenn der Mietvertrag es vorsieht
Achte auf die Gesamtfläche. Ist sie kleiner als im Vorjahr, obwohl sich am Haus nichts geändert hat, steigt dein Anteil ohne Grund. Gibt es Gewerbe im Haus, muss es mitzahlen und darf nicht einfach herausfallen.
Typische Fehler bei der Dachrinnenreinigung
Nicht vereinbart
Die Dachrinnenreinigung steht in der Abrechnung, im Mietvertrag aber nicht. Oder die Zeile für sonstige Betriebskosten ist leer.
Reparatur unter „Reinigung“
Neue Rinnenstücke, Halter, Abdichtung oder ein Fallrohr stehen auf derselben Rechnung und werden voll umgelegt.
Verstopfung als Reinigung
Ein Notfalleinsatz wegen übergelaufener Rinnen wird als Dachrinnenreinigung verbucht, obwohl er Instandsetzung ist.
Doppelt bezahlt
Der Hausmeister reinigt die Rinnen im Rahmen seiner Arbeit, und zusätzlich steht eine Firmenrechnung für dieselbe Arbeit in der Abrechnung.
Dachprüfung mitgerechnet
Unter „Dachrinnenreinigung“ steckt auch eine Dachinspektion. Die ist eine eigene Kostenart und braucht eine eigene Vereinbarung.
Falsche Fläche
Die Rechnung gilt für mehrere Häuser, verteilt wird aber nur auf die Fläche deines Hauses. Dann zahlst du die Rinnen der Nachbarn mit.
Weißt du, was auf der Rechnung zur Dachrinne wirklich steht?
In der Abrechnung siehst du nur einen Betrag. Ob er zu deinem Mietvertrag passt, ob eine Reparatur darin steckt oder ob der Hausmeister die Arbeit schon erledigt hat, zeigt erst der Abgleich von Vertrag, Rechnung und Hausmeistervertrag.
So prüfst du die Dachrinnenreinigung
- 1
Mietvertrag lesen
Suche in Vertrag und Anlage nach „Dachrinnenreinigung“ unter den sonstigen Betriebskosten. Steht sie nicht da, ist die Position nicht umlagefähig.
- 2
Vorjahre vergleichen
Lege die Abrechnungen der letzten Jahre nebeneinander. Ein Sprung ohne neue Leistung ist ein Hinweis auf eine Reparatur oder eine Rechnung für mehrere Termine.
- 3
Rechnung anfordern
Per Belegeinsicht nach § 556 Abs. 4 BGB. Markiere Material, Austausch, Abdichtung, Notdienst und Einsätze außerhalb des üblichen Termins.
- 4
Hausmeistervertrag ansehen
Steht die Dachrinnenreinigung in seiner Leistungsbeschreibung, darf sie nicht zusätzlich als Firmenrechnung auftauchen.
- 5
Fläche und Schlüssel prüfen
Passt die Gesamtfläche zur Rechnung? Betrifft die Rechnung nur dein Haus oder die ganze Wohnanlage?
Was du tun kannst
Ist die Dachrinnenreinigung nicht vereinbart oder steckt eine Reparatur darin, widersprich schriftlich. Nenne die Position, den Betrag und den Grund. Den unstrittigen Rest der Abrechnung solltest du fristgerecht zahlen. Für deine Einwände hast du Zeit, aber nicht unbegrenzt:
„Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.“
Nach Ablauf dieser Frist kannst du Einwendungen in der Regel nicht mehr geltend machen (§ 556 Abs. 3 S. 6 BGB). Willst du erst die Rechnung sehen, verlange Belegeinsicht. Der Vermieter darf die Belege auch elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4 BGB). Warte mit dem Widerspruch aber nicht bis zum letzten Tag.
Eine kurze Formulierung genügt: „Die Kosten der Dachrinnenreinigung in Höhe von … € sind in meinem Mietvertrag nicht als sonstige Betriebskosten vereinbart. Ich widerspreche dieser Position und bitte um eine korrigierte Abrechnung.“ Geht es um eine Reparatur, schreibst du stattdessen, dass die Rechnung Instandsetzung enthält, und bittest um Herausrechnung.
Prüfung durch nebify
Lass deine Abrechnung prüfen, bevor du zahlst
Ob die Dachrinnenreinigung umgelegt werden darf, entscheidet sich nicht in der Abrechnung, sondern im Mietvertrag und in der Rechnung. Wir gleichen beides ab, trennen Reinigung von Reparatur und sagen dir, welchen Betrag du nicht zahlen musst. Das Widerspruchsschreiben bekommst du gleich mit.
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Häufige Fragen zur Dachrinnenreinigung
Ist Dachrinnenreinigung umlagefähig?
Ist Dachrinnenreinigung Betriebskosten oder Instandhaltung?
Muss die Dachrinnenreinigung im Mietvertrag stehen?
Wie oft darf die Dachrinne auf Kosten der Mieter gereinigt werden?
Wer zahlt, wenn die Dachrinne verstopft ist?
Muss ich im Erdgeschoss für die Dachrinnenreinigung zahlen?
Ist Dachrinnenreinigung dasselbe wie Dachwartung?
Kann ich die Dachrinnenreinigung von der Steuer absetzen?
Steckt in deiner Dachrinnenreinigung mehr als eine Reinigung?
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Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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