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Rohrreinigung als Nebenkosten: Verstopfung, Vorsorge und Steuerabzug
Nein, eine Rohrreinigung wegen einer Verstopfung gehört nicht in die Nebenkosten. Sie beseitigt einen Schaden und ist Sache des Vermieters, solange du die Verstopfung nicht selbst verschuldet hast. Hier liest du, wann du doch zahlst, was zur Entwässerung gehört und wie du Rohrreinigung von der Steuer absetzt.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 07.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Rohrreinigung wegen Verstopfung ist Instandsetzung und keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV). Sie gehört nicht in die Nebenkostenabrechnung.
- Du zahlst nur, wenn du die Verstopfung schuldhaft verursacht hast. Eine Klausel, nach der alle Mieter haften, ist unwirksam (OLG Hamm, 4 RE Miet 10/81).
- Vorbeugende Reinigung ohne Anlass hat das AG Gelsenkirchen nicht als Betriebskosten anerkannt (202 C 181/20). Umlegbar sind laufende Entwässerungskosten wie Hebeanlage oder Klärgrube.
- Steuerlich ist die Rohrreinigung eine Handwerkerleistung: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG).
- Steht eine Rohrreinigung in deiner Abrechnung, widersprich innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang.
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Inhalt
- 1. Kurz beantwortet
- 2. Ist Rohrreinigung umlagefähig? Die Rechtsgrundlage
- 3. Rohrverstopfung: wer zahlt?
- 4. Vorbeugende Rohrreinigung: laufende Kosten oder nicht?
- 5. Was zur Entwässerung gehört
- 6. Klauseln im Mietvertrag
- 7. Rohrreinigung steuerlich absetzen
- 8. Typische Fehler
- 9. So prüfst du die Position
- 10. Was du tun kannst
- 11. Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Nein, die Kosten einer Rohrreinigung wegen Verstopfung darf der Vermieter nicht als Nebenkosten umlegen. Eine Verstopfung ist ein Mangel, ihre Beseitigung ist Instandsetzung. Die zahlt der Vermieter, es sei denn, ein bestimmter Mieter hat sie schuldhaft verursacht. Dann kann der Vermieter von diesem Mieter Schadensersatz verlangen, aber nicht über die Betriebskostenabrechnung von allen. Umlegbar sind nur echte laufende Kosten der Entwässerung, etwa die Gebühren, der Betrieb einer Hebeanlage oder die Leerung einer eigenen Klärgrube.
Ist Rohrreinigung umlagefähig? Die Rechtsgrundlage
Die Betriebskostenverordnung regelt die Entwässerung in einer eigenen Nummer. Eine Rohrreinigung ist dort nicht genannt:
„die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe“
Umlegbar sind also Gebühren und der Betrieb von Anlagen. Die Reparatur der Leitungen gehört nicht dazu. Die Verordnung nimmt solche Kosten ausdrücklich aus:
„die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten)“
Der Bundesgerichtshof hat diese Grenze für die Dachrinne gezogen: Die regelmäßige Reinigung kann Betriebskosten sein, die Beseitigung einer bereits eingetretenen Verstopfung nicht (Urteil vom 07.04.2004, VIII ZR 167/03). Für Abwasserrohre gilt derselbe Gedanke. Eine verstopfte Leitung ist ein Mangel, und ihn zu beheben ist Instandsetzung.
Rohrverstopfung: wer zahlt?
Der Vermieter muss die Wohnung während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Dazu gehören funktionierende Abflüsse. Für Abnutzung durch normalen Gebrauch haftest du nicht:
„Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.“
| Situation | Wer zahlt |
|---|---|
| Hauptleitung verstopft, Ursache unklar | Vermieter |
| Ablagerungen durch Alter der Leitung, Wurzeleinwuchs | Vermieter |
| Verstopfung in deiner Wohnung, nachweislich durch Fett, Feuchttücher oder Essensreste von dir | du, als Schadensersatz, nicht über die Nebenkosten |
| Verstopfung durch einen anderen Mieter, nachweisbar | dieser Mieter |
| Kosten auf alle Mieter verteilt, weil der Verursacher unbekannt ist | unzulässig, Vermieter |
Will der Vermieter dir die Kosten in Rechnung stellen, muss er beweisen, dass du die Verstopfung verursacht und verschuldet hast. Ein Rohrreinigungsprotokoll mit Fotos von Fett oder Feuchttüchern kann ein Indiz sein. Liegt die Verstopfung in einer Leitung, die mehrere Wohnungen nutzen, wird dieser Nachweis schwierig.
Vorbeugende Rohrreinigung: laufende Kosten oder nicht?
Manche Vermieter lassen die Leitungen regelmäßig spülen, um Verstopfungen zu vermeiden, und legen die Kosten um. Ob das geht, hängt davon ab, ob die Reinigung laufend anfällt. Betriebskosten sind nur Kosten, die laufend entstehen (§ 1 Abs. 1 BetrKV).
Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat 2021 einen Fall entschieden, in dem ein Vermieter Wasserrohre ohne konkreten Anlass reinigen ließ. Das Gericht sah keine laufenden Kosten, weil eine solche Reinigung nur in großen Abständen nötig sei, und hielt die Umlage auch mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot für unvereinbar (Urteil vom 21.05.2021, 202 C 181/20). Die Mieter mussten nicht zahlen.
Das ist die Entscheidung eines Amtsgerichts, kein Grundsatzurteil. Sie passt aber zu den Maßstäben des BGH: Laufend sind Kosten, die wegen der Beschaffenheit der Anlage im festen Rhythmus anfallen. Gibt es eine solche technische Notwendigkeit, etwa bei einer Hebeanlage oder einem Fettabscheider, kann es anders aussehen. Ohne sie ist die vorbeugende Spülung eher vorbeugende Instandhaltung.
Selbst wenn eine regelmäßige Reinigung laufend wäre, steht sie nicht in der Nummer 3. Sie wäre dann sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV und müsste im Mietvertrag einzeln vereinbart sein (BGH, VIII ZR 167/03).
Was zur Entwässerung gehört
Viele Rohrreinigungen landen in der Abrechnung unter „Entwässerung“ oder „Kanal“. Was dort wirklich hingehört:
Entwässerung (umlagefähig)
- Gebühren der Gemeinde für Schmutz- und Niederschlagswasser
- Betrieb einer Hebeanlage oder Entwässerungspumpe, auch Strom und Wartung
- Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder Sickergrube
- Betrieb einer nicht öffentlichen Kleinkläranlage
Keine Entwässerungskosten
- Rohrreinigung wegen Verstopfung oder Rückstau
- Kamerabefahrung zur Suche nach einer Schadensursache
- Reparatur oder Sanierung von Leitungen
- Austausch einer defekten Pumpe
- Einmalige Spülung vor oder nach Bauarbeiten
Die Leerung einer eigenen Klär- oder Sickergrube zählt auch der Deutsche Mieterbund zu den Entwässerungskosten. Sie fällt wiederkehrend an und ist Betrieb der Anlage, keine Reparatur. Wichtig: Eine Pumpe im Keller zu warten ist Betrieb, sie nach einem Defekt zu ersetzen ist Instandsetzung.
Klauseln im Mietvertrag
Haftungsklausel für alle Mieter. Manche Verträge sagen, dass alle Mieter eines Hauses die Kosten einer Verstopfung anteilig tragen, wenn der Verursacher nicht feststeht. Das OLG Hamm hat eine solche Formularklausel für unwirksam gehalten, weil sie eine Haftung ohne Verschulden oder Verursachung begründet (Rechtsentscheid vom 19.05.1982, 4 RE Miet 10/81).
Kleinreparaturklausel. Sie erlaubt dem Vermieter, dir kleine Reparaturen an Teilen in Rechnung zu stellen, die häufig deinem Zugriff ausgesetzt sind. Der BGH verlangt dafür eine gegenständliche Beschränkung und eine Höchstgrenze für das Jahr (Urteil vom 07.06.1989, VIII ZR 91/88). Ob ein Siphon oder Abfluss darunter fällt, hängt vom Wortlaut ab. Mit der Nebenkostenabrechnung hat das nichts zu tun.
Sonstige Betriebskosten. Steht eine „regelmäßige Rohrreinigung“ als sonstige Betriebskosten im Vertrag, ist sie vereinbart. Das macht eine Reinigung wegen Verstopfung aber nicht umlagefähig. Und auch die vorbeugende Reinigung muss tatsächlich laufend und wirtschaftlich sein.
Rohrreinigung steuerlich absetzen
Die Rohrreinigung ist eine Handwerkerleistung. Das Bundesfinanzministerium führt die Abflussrohrreinigung in seiner Liste ausdrücklich als begünstigt. Die Grundlage:
„Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro.“
Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material (§ 35a Abs. 5 S. 2 EStG). Du brauchst eine Rechnung, und die Zahlung muss auf das Konto des Handwerkers gegangen sein (§ 35a Abs. 5 S. 3 EStG). Die Leistung muss in deinem Haushalt erbracht werden (§ 35a Abs. 4 S. 1 EStG). Reinigung außerhalb des Grundstücks, etwa am öffentlichen Kanal, zählt nach dem BMF-Schreiben nicht.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Rechnung des Rohrreinigers, selbst bezahlt | 238,00 € |
| davon Material | 38,00 € |
| Arbeitskosten inkl. Anfahrt und Maschine | 200,00 € |
| Steuerermäßigung: 20 % der Arbeitskosten | 40,00 € |
Zwei Fälle sind zu unterscheiden. Hast du den Rohrreiniger selbst beauftragt und bezahlt, setzt du deine Rechnung an. Steht eine Rohrreinigung zu Recht in deiner Nebenkostenabrechnung, etwa als vereinbarte laufende Reinigung, setzt du deinen Anteil an den Arbeitskosten an. Gehört sie gar nicht in die Abrechnung, solltest du sie nicht zahlen, statt sie abzusetzen.
Typische Fehler bei der Rohrreinigung
Verstopfung als Entwässerung
Der Einsatz des Rohrreinigers nach einem Rückstau wird unter Entwässerung oder Kanal verbucht und auf alle verteilt.
Unter Hausmeister versteckt
Der Hausmeister hat einen Abfluss freigemacht. Die Zeit läuft über seine Rechnung mit, obwohl sie Instandsetzung ist.
Unbekannter Verursacher, alle zahlen
Weil niemand die Verstopfung zugibt, verteilt der Vermieter die Kosten auf alle Mieter. Das ist nicht zulässig.
Vorbeugende Spülung ohne Bedarf
Die Leitungen werden ohne Anlass gespült und die Kosten umgelegt, oft ohne Vereinbarung im Mietvertrag.
Kamerabefahrung umgelegt
Die Suche nach der Ursache eines Schadens wird als laufende Kosten abgerechnet.
Pumpentausch als Betrieb
Eine defekte Hebeanlage wird ersetzt und der Austausch unter Entwässerung umgelegt.
Erkennst du in deiner Abrechnung, ob eine Rohrreinigung darin steckt?
Meist nicht. In der Abrechnung steht „Entwässerung“ oder „Hausmeister“ mit einem Betrag. Ob darin ein Einsatz wegen Verstopfung, eine Kamerabefahrung oder ein Pumpentausch steckt, zeigen erst die Rechnungen.
So prüfst du die Position
- 1
Vorjahr vergleichen
Die Gebühren für Entwässerung ändern sich meist nur mit Verbrauch und Gebührensatz. Ein Sprung ohne neuen Gebührenbescheid ist verdächtig.
- 2
Rechnungen anfordern
Per Belegeinsicht (§ 556 Abs. 4 BGB). Suche nach Rohrreinigung, Spülung, Verstopfung, Notdienst, Kamera und Pumpe.
- 3
Anlass klären
Gab es im Abrechnungsjahr einen Rückstau oder Wasserschaden im Haus? Dann gehört der Einsatz nicht in die Nebenkosten.
- 4
Mietvertrag lesen
Steht eine regelmäßige Rohrreinigung unter sonstigen Betriebskosten? Wenn nicht, ist auch die vorbeugende Reinigung nicht vereinbart.
- 5
Hausmeisterrechnung ansehen
Stehen dort Einsätze an Abflüssen, ist das Reparatur und muss herausgerechnet werden.
Was du tun kannst
Steht eine Rohrreinigung in deiner Abrechnung, widersprich schriftlich und nenne Betrag und Grund. Den unstrittigen Rest solltest du fristgerecht zahlen. Für deinen Widerspruch gilt eine feste Frist:
„Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.“
Danach sind Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 S. 6 BGB). Eine kurze Formulierung genügt: „Die in der Position Entwässerung enthaltene Rohrreinigung vom … in Höhe von … € betrifft die Beseitigung einer Verstopfung. Das ist Instandsetzung und keine Betriebskostenposition. Ich widerspreche insoweit.“
Schickt dir der Vermieter eine eigene Rechnung für eine Verstopfung, die du verursacht haben sollst, verlange einen Nachweis. Ein Protokoll mit Befund und Fotos ist das Mindeste. Ohne Beweis musst du nicht zahlen.
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Häufige Fragen zur Rohrreinigung
Ist Rohrreinigung umlagefähig?
Wer zahlt die Rohrreinigung bei einer Verstopfung?
Darf der Vermieter die Kosten auf alle Mieter verteilen, wenn der Verursacher unbekannt ist?
Ist eine regelmäßige Rohrreinigung Betriebskosten?
Kann ich Rohrreinigung von der Steuer absetzen?
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Gilt eine Kleinreparaturklausel für die Rohrreinigung?
Steckt ein Rohrreiniger-Einsatz in deiner Abrechnung?
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Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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