Prüfwissen Kostenarten
Lüftungsanlage in den Nebenkosten: Wartung, Filter und Strom
Neubauten und sanierte Häuser haben oft eine Lüftungsanlage, manche mit Wärmerückgewinnung. Wartung und Filterwechsel darf der Vermieter umlegen, wenn sie im Mietvertrag als sonstige Betriebskosten stehen. Ein kaputter Ventilator oder ein neues Gerät gehört nicht in deine Abrechnung.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 26.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Lüftungsanlage hat keine eigene Nummer in der Betriebskostenverordnung. Ihre Wartung ist nur als vereinbarte sonstige Betriebskosten umlagefähig (§ 2 Nr. 17 BetrKV).
- Zur Wartung gehören Inspektion, Reinigung und neue Filter im Turnus.
- Reparaturen, neue Ventilatoren und der Austausch von Geräten zahlt der Vermieter.
- Filter in deiner Wohnung musst du nur selbst wechseln, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
- Der Strom der Anlage darf nur einmal in der Abrechnung stehen.

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Inhalt
- 1. Kurz beantwortet: Ist die Wartung der Lüftungsanlage umlagefähig?
- 2. Warum die Lüftung eine Vereinbarung braucht
- 3. Wartung, Filter, Reparatur: was wohin gehört
- 4. Lüftungsgeräte in deiner Wohnung
- 5. Was ist zu hoch?
- 6. Typische Fehler bei der Lüftung
- 7. So prüfst du die Position
- 8. Was du tun kannst
- 9. Häufige Fragen
Kurz beantwortet: Ist die Wartung der Lüftungsanlage umlagefähig?
Ja, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich als sonstige Betriebskosten genannt ist. Die Betriebskostenverordnung zählt die Lüftung nicht auf. Für ihre Wartung bleibt die Auffangnummer 17, und die verlangt eine Vereinbarung im Einzelnen. Ist sie da, zahlst du Inspektion, Reinigung und neue Filter anteilig mit. Alles, was einen Defekt behebt oder ein Gerät ersetzt, bleibt beim Vermieter.
| Posten | Umlagefähig? |
|---|---|
| Wartung und Inspektion im Turnus | Ja, wenn als sonstige Betriebskosten vereinbart |
| Neue Filter als Teil der Wartung | Ja, wenn vereinbart |
| Betriebsstrom der zentralen Anlage | Ja, aber nur einmal in der Abrechnung |
| Reparatur, neuer Ventilator, neue Steuerung | Nein, Instandsetzung |
| Einbau oder Austausch der Anlage | Nein |
Ob die Lüftung in deinem Vertrag steht und ob in der Rechnung ein Ersatzteil steckt, sieht man erst mit beiden Dokumenten zusammen. Du kannst deine Abrechnung prüfen lassen: Für 24,90 € bekommst du jede Position begründet und ein fertiges Schreiben an deinen Vermieter.
Warum die Lüftung eine Vereinbarung braucht
Die Betriebskostenverordnung nennt Wartung ausdrücklich nur bei Heizung, Warmwasser, Aufzug, Antenne und Waschmaschinen. Eine Lüftungsanlage ist nicht dabei. Ihre Wartung kann deshalb nur unter die sonstigen Betriebskosten fallen.
Sonstige Betriebskosten muss der Vermieter im Einzelnen vereinbaren (BGH, Urteil vom 07.04.2004, VIII ZR 167/03). Eine Zeile wie „Wartung der Lüftungsanlage“ oder „Wartung Wohnraumlüftung“ in der Liste zum Mietvertrag reicht. Eine Sammelformulierung wie „Wartung technischer Anlagen“ ist dagegen zweifelhaft, weil nicht erkennbar ist, welche Anlagen gemeint sind.
Ist die Wartung vereinbart, ist sie auch sachlich in Ordnung. Der Bundesgerichtshof hat regelmäßige Prüfungen technischer Anlagen, die keinen Mangel beseitigen, als Betriebskosten eingeordnet (Urteil vom 14.02.2007, VIII ZR 123/06).
Wartung, Filter, Reparatur: was wohin gehört
Wartung (umlagefähig, wenn vereinbart)
- Inspektion und Funktionsprüfung im Turnus
- Reinigung von Ventilatoren, Wärmetauscher und Luftauslässen
- Neue Filter beim Wartungstermin
- Wartungsprotokoll
Instandsetzung (zahlt der Vermieter)
- Neuer Ventilator, Motor oder Steuerplatine
- Reparatur nach Störungsmeldung
- Austausch eines Lüftungsgeräts in der Wohnung
- Nachrüstung oder Umbau der Anlage
Filter sind ein Sonderfall. Sie verschleißen planmäßig und werden im festen Abstand getauscht. Das spricht dafür, sie als Teil der Wartung zu sehen. Ein neuer Ventilator verschleißt dagegen nicht planmäßig, er geht kaputt. Sein Austausch ist Instandsetzung.
Filter oder neuer Ventilator?
In der Abrechnung steht nur „Wartung Lüftung“. Was der Techniker getan hat, zeigt die Rechnung. Wir prüfen das mit dir und rechnen Reparaturen heraus.
Lüftungsgeräte in deiner Wohnung
Viele Anlagen haben in jeder Wohnung ein eigenes Gerät oder eigene Filter, etwa in Bad und Küche. Wer sie wechselt, regelt der Mietvertrag. Steht dort nichts, ist es Aufgabe des Vermieters. Er darf die Kosten dann als Wartung umlegen, wenn die Lüftungswartung vereinbart ist.
Verpflichtet dich der Vertrag, die Filter selbst zu wechseln, kaufst du sie selbst. Dann darf der Vermieter für dieselben Filter nicht zusätzlich etwas in der Abrechnung ansetzen.
Läuft das Gerät in deiner Wohnung über deinen eigenen Stromzähler, zahlst du den Strom über deinen Stromvertrag. Er gehört dann nicht noch einmal in die Nebenkosten.
Was ist zu hoch?
Einen eigenen Durchschnitt für Lüftungsanlagen weist der Deutsche Mieterbund nicht aus. Zur Einordnung bleibt der Wert für alle sonstigen Betriebskosten:
0,07 €
Durchschnitt je m² und Monat laut Mieterbund (alle sonstigen Betriebskosten zusammen) für 2024
58,80 €
Das entspricht im Jahr für eine 70-m²-Wohnung (sonstige Betriebskosten)
| Wohnung | Im Monat | Im Jahr |
|---|---|---|
| 50 m² | 3,50 € | 42,00 € |
| 70 m² | 4,90 € | 58,80 € |
| 90 m² | 6,30 € | 75,60 € |
So haben wir gerechnet: Durchschnitt des Mieterbunds je m² Wohnfläche und Monat × Wohnfläche × 12. Der Wert ist ein bundesweiter Mittelwert über viele Häuser; je nach Region, Baujahr und Ausstattung liegen einzelne Abrechnungen deutlich darüber oder darunter. Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024.
Bei Häusern mit zentraler Lüftung liegt allein dieser Posten oft über dem Durchschnitt aller sonstigen Kosten. Das ist nicht automatisch falsch, weil viele Häuser gar keine Lüftung haben. Achte vor allem auf Sprünge: Ein Wartungsvertrag kostet jedes Jahr ähnlich viel. Steigt die Position stark, steckt oft eine Reparatur darin.
Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: Wartung und Filter für ein Haus mit 16 Wohnungen kosten 2.400 Euro im Jahr. Bei 1.120 m² und 70 m² Wohnfläche zahlst du 6,25 %, also 150 Euro. Ist im selben Jahr ein Zentralgerät für 3.200 Euro mitverbucht, wären es 350 Euro.
Typische Fehler bei der Lüftung
Nicht vereinbart
Die Lüftungswartung steht in der Abrechnung, im Mietvertrag aber nicht. Das ist bei neueren Häusern mit alten Formularverträgen häufig.
Ersatzteil als Wartung
Ein neuer Ventilator oder eine neue Steuerung läuft unter „Wartung Lüftung“.
Filter doppelt
Du wechselst die Filter laut Vertrag selbst, und trotzdem stehen Filterkosten in der Abrechnung.
Tiefgarage bei allen
Die Lüftung der Tiefgarage wird auf Mieter ohne Stellplatz verteilt.
So prüfst du die Position
- 1
Mietvertrag lesen
Steht die Wartung der Lüftungsanlage in der Liste der sonstigen Betriebskosten? Wenn nicht, ist die Position nicht umlagefähig.
- 2
Filterpflicht klären
Musst du die Filter in deiner Wohnung selbst wechseln? Dann gehören sie nicht in die Abrechnung.
- 3
Wartungsvertrag und Rechnungen anfordern
Per Belegeinsicht (§ 556 Abs. 4 BGB). Markiere Ersatzteile und Einsätze nach Störungsmeldungen.
- 4
Strom abgleichen
Steht der Strom der Anlage unter Lüftung und zusätzlich im Allgemeinstrom?
- 5
Vorjahre vergleichen
Ein Sprung deutet auf eine Reparatur.
Was du tun kannst
Widersprich der Position schriftlich, wenn sie nicht vereinbart ist oder Reparaturen enthält. Du hast dafür zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Den unstrittigen Rest der Abrechnung zahlst du.
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Häufige Fragen zur Lüftungsanlage
Ist die Wartung einer Lüftungsanlage umlagefähig?
Muss ich die Filter der Lüftung selbst wechseln?
Wer zahlt einen defekten Ventilator?
Darf der Strom der Lüftungsanlage umgelegt werden?
Steht eine Lüftungswartung in deiner Abrechnung?
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Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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