Prüfwissen Kostenarten
Prüfung der Gasleitung: Wann Mieter die Kosten zahlen
Für die Gasleitungen im Haus ist der Eigentümer verantwortlich, auch wenn er vermietet. Regelmäßige Kontrollen und Dichtheitsprüfungen darf er umlegen, wenn sie zur Heizung gehören oder im Mietvertrag als sonstige Betriebskosten stehen. Die Reparatur einer undichten Leitung zahlt er selbst.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 02.11.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung liegt in der Verantwortung des Eigentümers, auch bei Vermietung (§ 13 NDAV).
- Regelmäßige Prüfungen sind Betriebskosten: bei der Gasheizung über die Heizkosten, sonst als vereinbarte sonstige Betriebskosten.
- Üblich sind eine jährliche Sichtkontrolle und spätestens alle 12 Jahre eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durch einen Fachbetrieb.
- Reparaturen, neue Leitungen, Abdichtung und Einsätze nach Gasgeruch sind nie umlagefähig.

Abrechnung schon im Briefkasten? Lade sie im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir sehen, ob Prüfung und Reparatur der Gasleitung sauber getrennt sind.
Inhalt
- 1. Kurz beantwortet: Ist die Prüfung der Gasleitung umlagefähig?
- 2. Wer für die Gasleitungen verantwortlich ist
- 3. Wie oft Gasleitungen geprüft werden
- 4. Heizkosten oder sonstige Betriebskosten?
- 5. Neue Prüfkosten: Vertrag und Ankündigung prüfen
- 6. Prüfung oder Reparatur
- 7. Typische Fehler bei der Gasleitungsprüfung
- 8. So prüfst du die Position
- 9. Was du tun kannst
- 10. Häufige Fragen
Kurz beantwortet: Ist die Prüfung der Gasleitung umlagefähig?
Ja, regelmäßige Prüfungen der Gasleitungen dürfen umgelegt werden, wenn sie zur Heizung gehören oder im Mietvertrag vereinbart sind. Für die Heizung nennt die Betriebskostenverordnung die regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit ausdrücklich. Versorgt die Leitung die Heizung, laufen ihre Prüfkosten deshalb über die Heizkosten. Leitungen, die etwa nur zum Gasherd führen, gehören nicht zur Heizung. Ihre Prüfung braucht eine Vereinbarung als sonstige Betriebskosten. Was nach der Prüfung repariert wird, bleibt in jedem Fall beim Vermieter.
| Posten | Umlagefähig? |
|---|---|
| Prüfung der Leitung zur Gasheizung | Ja, als Heizkosten |
| Prüfung von Leitungen zu Gasherden | Nur als vereinbarte sonstige Betriebskosten |
| Gebrauchsfähigkeitsprüfung im Turnus | Ja, unter denselben Voraussetzungen |
| Reparatur, Abdichtung, neue Leitung | Nein, Instandsetzung |
| Einsatz nach Gasgeruch oder Sperrung | Nein, Behebung einer Störung |
Ob die Prüfung zur Heizung gehört oder vereinbart sein muss und ob in der Rechnung eine Abdichtung steckt, zeigen Vertrag und Belege. Unsicher, ob alles stimmt? Du kannst deine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen, zuerst kostenlos im Vorab-Check und danach gründlich für 24,90 €.
Wer für die Gasleitungen verantwortlich ist
„Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.“
Gemeint ist die gesamte Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung im Keller, also alle Leitungen bis zu den Geräten. Arbeiten daran dürfen nur der Netzbetreiber oder eingetragene Installationsunternehmen machen (§ 13 Abs. 2 NDAV). Du als Mieter musst nichts prüfen lassen. Melde aber jeden Gasgeruch sofort dem Vermieter oder dem Notdienst des Netzbetreibers.
Wie oft Gasleitungen geprüft werden
Die Technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI) empfehlen dem Betreiber, die Leitungen regelmäßig selbst in Augenschein zu nehmen, und spätestens alle 12 Jahre eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durch ein Installationsunternehmen. Dabei wird gemessen, ob die Leitung dicht genug ist, um weiter betrieben zu werden.
| Was | Wie oft | Wer |
|---|---|---|
| Sichtkontrolle der Leitungen | jährlich empfohlen | Betreiber oder Beauftragter |
| Gebrauchsfähigkeitsprüfung | spätestens alle 12 Jahre | eingetragenes Installationsunternehmen |
Manche Vermieter lassen häufiger prüfen, etwa alle zwei Jahre mit Messgerät. Solange sich das an den technischen Regeln orientiert, ist es in der Regel wirtschaftlich vertretbar. Eine Druckprüfung jedes Jahr ohne Anlass wäre dagegen schwer zu begründen (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB).
Heizkosten oder sonstige Betriebskosten?
Die Verordnung nennt bei der zentralen Heizung (§ 2 Nr. 4 a BetrKV) und bei Etagenheizungen (§ 2 Nr. 4 d BetrKV) die regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit. Die Gasleitung zur Heizung gehört zur Anlage. Ihre Prüfung ist dann Teil der Heizkosten und braucht keine eigene Zeile im Mietvertrag.
Anders bei Leitungen, die nicht der Heizung dienen, etwa zu Gasherden in den Wohnungen. Ihre Prüfung ist keine Heizkostenart. Sie kann nur als sonstige Betriebskosten umgelegt werden und muss dafür im Vertrag einzeln stehen (BGH, Urteil vom 07.04.2004, VIII ZR 167/03). Dass wiederkehrende Sicherheitsprüfungen technischer Anlagen überhaupt Betriebskosten sein können, hat der BGH für Elektroanlagen entschieden (Urteil vom 14.02.2007, VIII ZR 123/06).
Heizkosten oder Sonstiges?
Wo die Gasleitungsprüfung in deiner Abrechnung stehen darf, hängt von der Leitung und vom Vertrag ab. Wir prüfen beides und sagen dir, welcher Betrag in Ordnung ist.
Neue Prüfkosten: Vertrag und Ankündigung prüfen
Taucht eine Prüfung der Gasleitungen erstmals in der Abrechnung auf, lohnt ein genauer Blick. Handelt es sich um sonstige Betriebskosten, die es bei deinem Einzug noch nicht gab, kommt es darauf an, ob dein Mietvertrag neue Betriebskosten überhaupt zulässt und ob der Vermieter sie vorher angekündigt hat.
Wichtig ist das vor allem, wenn dein Vertrag dir erlaubt oder vorschreibt, Wartung und Prüfung selbst zu beauftragen. Dann sollst du vorher wissen, dass der Vermieter das künftig übernimmt und umlegt. Frag in diesem Fall nach, wann und wie er die neuen Kosten angekündigt hat.
Prüfung oder Reparatur
Prüfung (umlagefähig unter den Voraussetzungen oben)
- Sichtkontrolle und Begehung
- Gebrauchsfähigkeitsprüfung mit Messgerät
- Prüfprotokoll
Instandsetzung oder Störung (zahlt der Vermieter)
- Abdichtung oder Austausch undichter Leitungen
- Innenabdichtung, neue Absperrarmaturen
- Einsatz nach Gasgeruch, Sperrung durch den Netzbetreiber
- Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach einer Reparatur
Ergibt die Prüfung eine verminderte Gebrauchsfähigkeit, muss die Leitung abgedichtet oder erneuert werden. Diese Arbeiten und die anschließende Kontrolle dienen der Instandsetzung und sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV keine Betriebskosten.
Typische Fehler bei der Gasleitungsprüfung
Abdichtung mitgerechnet
Prüfung und anschließende Abdichtung stehen auf einer Rechnung und werden zusammen umgelegt.
Gasherd-Leitungen ohne Vereinbarung
Prüfkosten für Leitungen, die nicht zur Heizung gehören, laufen über die Heizkosten oder ohne Vertragsgrundlage unter Sonstiges.
Notdienst als Prüfung
Nach einer Gassperre wird der Einsatz als „Prüfung Gasleitung“ abgerechnet.
Zu häufig
Eine vollständige Druckprüfung jedes Jahr ohne Anlass.
So prüfst du die Position
- 1
Position einordnen
Steht die Prüfung in der Heizkostenabrechnung oder unter sonstigen Betriebskosten? Dient die Leitung der Heizung oder nur Herden?
- 2
Mietvertrag lesen
Läuft sie unter Sonstiges, muss die Prüfung der Gasleitungen dort einzeln stehen.
- 3
Protokoll und Rechnung anfordern
Per Belegeinsicht (§ 556 Abs. 4 BGB). Markiere Abdichtung, Austausch und Notdienst.
- 4
Turnus vergleichen
Jährliche Sichtkontrolle und eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung alle paar Jahre sind üblich, jährliche Druckprüfungen nicht.
Was du tun kannst
Widersprich schriftlich den Teilen, die keine Prüfung sind oder nicht vereinbart wurden. Dafür hast du zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Den unstrittigen Rest zahlst du.
Prüfung durch nebify
Lass deine Abrechnung prüfen, bevor du zahlst
Bei Gas im Haus gibt es viele Prüf- und Wartungsposten: Therme, Schornsteinfeger, Leitungen. Wir prüfen jede Position mit Rechtsgrundlage, rechnen Reparaturen heraus und schicken dir ein fertiges Schreiben an deinen Vermieter.
- Vorab-Checkkostenlos
Abrechnung hochladen und in 2 Minuten sehen, ob sich eine Prüfung lohnt.
- Prüfbericht24,90 €
Jede Position mit Rechtsgrundlage geprüft, dazu ein fertiges Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter.
- Pro Service44,90 €
Prüfbericht plus persönliche Begleitung bei der Klärung mit deinem Vermieter (8 Wochen).
- Prüfbericht in 48 Stunden, sobald alle Unterlagen da sind
- Geprüft von Menschen und Software
- Geld-zurück-Garantie, einmalig pro Abrechnung, kein Abo
Häufige Fragen zur Prüfung der Gasleitung
Ist die Prüfung der Gasleitung umlagefähig?
Wie oft muss eine Gasleitung geprüft werden?
Muss ich als Mieter meine Gasleitung prüfen lassen?
Wer zahlt, wenn die Gasleitung undicht ist?
Darf der Vermieter eine Prüfung alle zwei Jahre umlegen?
Steht eine Gasprüfung in deiner Abrechnung?
Lade deine Abrechnung im kostenlosen Vorab-Check hoch. Du siehst in 2 Minuten, ob sich eine Prüfung lohnt.
Nebenkostenabrechnung prüfen lassen
Für die vollständige Prüfung gilt unsere Geld-zurück-Garantie.
Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
Weitere Artikel