Prüfwissen Kostenarten
Hebeanlage in den Nebenkosten: Strom und Wartung ja, Reparatur nein
Liegt der Keller unter dem Kanal, pumpt eine Hebeanlage das Abwasser nach oben. Ihre Betriebskosten stehen ausdrücklich in der Betriebskostenverordnung: Strom und regelmäßige Wartung darf der Vermieter umlegen. Eine neue Pumpe oder die Reparatur nach einem Ausfall zahlt er selbst.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 13.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Der Betrieb einer Entwässerungspumpe gehört zu den Kosten der Entwässerung (§ 2 Nr. 3 BetrKV). Eine eigene Zeile im Mietvertrag braucht es dafür nicht.
- Umlagefähig sind Strom und die regelmäßige Wartung. In Mehrfamilienhäusern wird eine Hebeanlage meist zweimal im Jahr gewartet.
- Reparaturen, Ersatzteile, eine neue Pumpe und Notdiensteinsätze nach einem Ausfall sind Instandsetzung.
- Der Strom der Pumpe darf nicht zugleich im Allgemeinstrom und unter Entwässerung stehen.

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Inhalt
- 1. Kurz beantwortet: Ist die Hebeanlage umlagefähig?
- 2. Was die Betriebskostenverordnung sagt
- 3. Wie oft eine Hebeanlage gewartet wird
- 4. Wartung oder Reparatur: so trennst du
- 5. Was ist zu hoch?
- 6. Typische Fehler bei der Hebeanlage
- 7. So prüfst du die Position Hebeanlage
- 8. Was du tun kannst
- 9. Häufige Fragen
Kurz beantwortet: Ist die Hebeanlage umlagefähig?
Ja, der laufende Betrieb der Hebeanlage ist umlagefähig, denn die Betriebskostenverordnung nennt ihn ausdrücklich. § 2 Nr. 3 BetrKV zählt zu den Kosten der Entwässerung auch die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe. Dazu gehören der Strom und die regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb. Nicht dazu gehört alles, was einen Defekt behebt: Reparatur, Ersatzteile, eine neue Pumpe. Das ist Instandsetzung und Sache des Vermieters.
| Posten | Umlagefähig? |
|---|---|
| Strom für die Pumpe | Ja, einmal: unter Entwässerung oder im Allgemeinstrom |
| Regelmäßige Wartung der Hebeanlage | Ja |
| Reinigung von Pumpensumpf und Behälter im Turnus | Ja |
| Reparatur, Ersatzteile, neue Pumpe | Nein, Instandsetzung |
| Notdienst nach Ausfall oder Rückstau | Nein, Behebung einer Störung |
Ob in deiner Position Entwässerung nur Strom und Wartung stecken oder auch eine Reparatur, zeigen erst die Rechnungen. Unsicher, ob alles stimmt? Du kannst deine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen, zuerst kostenlos im Vorab-Check und danach gründlich für 24,90 €.
Was die Betriebskostenverordnung sagt
„die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe“
Die Hebeanlage ist genau so eine Entwässerungspumpe. Weil sie im Katalog steht, reicht die übliche Klausel im Mietvertrag, nach der du die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung trägst. Anders als bei sonstigen Betriebskosten muss die Hebeanlage nicht einzeln genannt sein.
Zum Betrieb zählen nach verbreiteter Ansicht der Strom und die regelmäßige Wartung. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs speziell zur Hebeanlage gibt es nicht. Die Grenze zieht § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV: Kosten, die Mängel durch Abnutzung und Alterung beseitigen, sind nie Betriebskosten.
Wie oft eine Hebeanlage gewartet wird
Die Norm für Abwasserhebeanlagen, DIN EN 12056-4, sieht feste Abstände für die Wartung durch einen Fachkundigen vor. Hersteller geben sie so weiter:
| Gebäude | Wartung durch Fachbetrieb |
|---|---|
| Gewerbliche Betriebe | vierteljährlich |
| Mehrfamilienhäuser | halbjährlich |
| Einfamilienhäuser | jährlich |
Zwei Wartungen im Jahr sind in deinem Mietshaus also normal. Vier Wartungen im Jahr gehen nur in Ordnung, wenn im Haus Gewerbe angeschlossen ist, etwa ein Restaurant. Dann sollte der Vermieter aber prüfen, ob der Mehraufwand den Wohnungen zuzurechnen ist.
Eine Rückstausicherung im Keller, also eine Klappe, die Abwasser aus dem Kanal zurückhält, wird ebenfalls regelmäßig gewartet. Sie ist keine Pumpe. Ihre Wartung wird deshalb meist als sonstige Betriebskosten eingeordnet und muss dann im Mietvertrag stehen.
Wartung oder Reparatur: so trennst du
Betrieb (umlagefähig)
- Wartungstermin laut Vertrag, Funktionsprüfung, Protokoll
- Reinigung von Pumpe, Behälter und Schwimmerschalter
- Betriebsstrom der Pumpe
Instandsetzung (zahlt der Vermieter)
- Neue Pumpe, Motor, Schwimmer, Rückschlagklappe
- Einsatz nach Ausfall oder Rückstau im Keller
- Beseitigung einer Verstopfung durch Fremdkörper
- Austausch der ganzen Anlage
Viele Fachbetriebe bieten Vollwartungsverträge an, in denen Ersatzteile schon enthalten sind. Dann steckt im Pauschalpreis ein Reparaturanteil. Den muss der Vermieter herausrechnen, bevor er die Kosten verteilt. Kann er den Anteil nicht belegen, ist die Position angreifbar.
Steckt in deiner Wartung eine neue Pumpe?
In der Abrechnung steht nur „Entwässerung“ oder „Wartung Hebeanlage“. Was dahinter steckt, zeigen Vertrag und Rechnungen. Wir sehen sie mit dir durch.
Was ist zu hoch?
Für Hebeanlagen gibt es keinen eigenen Durchschnittswert. Der Deutsche Mieterbund nennt nur einen Wert für Wasser und Abwasser zusammen, in dem die Pumpe ein kleiner Teil ist:
0,29 €
Durchschnitt je m² und Monat laut Mieterbund (Wasser und Abwasser zusammen) für 2024
243,60 €
Das entspricht im Jahr für eine 70-m²-Wohnung (Wasser und Abwasser)
| Wohnung | Im Monat | Im Jahr |
|---|---|---|
| 50 m² | 14,50 € | 174,00 € |
| 70 m² | 20,30 € | 243,60 € |
| 90 m² | 26,10 € | 313,20 € |
So haben wir gerechnet: Durchschnitt des Mieterbunds je m² Wohnfläche und Monat × Wohnfläche × 12. Der Wert ist ein bundesweiter Mittelwert über viele Häuser; je nach Region, Baujahr und Ausstattung liegen einzelne Abrechnungen deutlich darüber oder darunter. Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024.
Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: Zwei Wartungen kosten zusammen 380 Euro im Jahr, dazu kommt Strom für 60 Euro. Das Haus hat 600 m², du hast 60 m². Nach Wohnfläche zahlst du 10 %, also 44 Euro im Jahr. Steht im selben Jahr eine neue Pumpe für 1.400 Euro unter Entwässerung, wären es plötzlich 184 Euro. Ein solcher Sprung ist das deutlichste Zeichen, dass eine Reparatur mitgerechnet wurde.
Typische Fehler bei der Hebeanlage
Neue Pumpe umgelegt
Die alte Pumpe ist ausgefallen, die neue steht als „Wartung Hebeanlage“ in der Abrechnung.
Strom doppelt
Die Pumpe hängt am Allgemeinstrom, und unter Entwässerung wird ihr Strom zusätzlich abgerechnet.
Notdienst mitgerechnet
Nach einem Rückstau kam ein Notdienst am Wochenende. Das beseitigt eine Störung und ist keine Wartung.
Gewerbe nicht abgezogen
Eine Gaststätte im Erdgeschoss braucht häufigere Wartung. Die Kosten landen trotzdem voll bei den Wohnungen.
So prüfst du die Position Hebeanlage
- 1
Position suchen
Die Hebeanlage steht meist unter Entwässerung, manchmal unter Wartung oder sonstigen Betriebskosten.
- 2
Wartungsvertrag und Rechnungen anfordern
Per Belegeinsicht (§ 556 Abs. 4 BGB). Zähle die Wartungstermine und markiere Material und Einsätze außerhalb der Termine.
- 3
Strom abgleichen
Hat die Pumpe einen eigenen Zähler? Wenn nicht, darf ihr Strom nur an einer Stelle auftauchen.
- 4
Vorjahre vergleichen
Ein Wartungsvertrag kostet jedes Jahr ähnlich viel. Ein Sprung deutet auf eine Reparatur.
- 5
Verteilung prüfen
Ohne andere Vereinbarung gilt die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 S. 1 BGB). Gewerbe mit höherem Aufwand gehört gesondert betrachtet.
Was du tun kannst
Findest du eine Reparatur in der Position, widersprich diesem Teil schriftlich und verlange eine korrigierte Abrechnung. Den Rest der Abrechnung zahlst du fristgerecht. Für Einwendungen hast du zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).
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Häufige Fragen zur Hebeanlage
Ist die Wartung einer Hebeanlage umlagefähig?
Muss die Hebeanlage im Mietvertrag stehen?
Wie oft muss eine Hebeanlage gewartet werden?
Wer zahlt, wenn die Hebeanlage kaputtgeht?
Muss ich zahlen, wenn ich im obersten Stock wohne?
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Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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