
Messdienst-Abrechnung verstehen
Techem-Abrechnung verstehen: Kosten, Einheiten und CO₂ erklärt
Eine Techem-Abrechnung enthält mehr als deine Heizkosten: Brennstofflieferungen, Preise je Einheit, Vergleiche mit Durchschnittsnutzern und manchmal kleine Hinweise mit großer Wirkung. So findest du dich zurecht.

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 10.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Techem rechnet im Auftrag deines Vermieters ab. Dein Ergebnis landet als Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung.
- Entscheidend sind zwei Preise: Kosten je m² (Grundkosten) und Kosten je Einheit (Verbrauchskosten). Mal deine Fläche und deine Einheiten ergibt dein Anteil.
- Achte auf Fußnoten: geschätzte Werte, Gerätewechsel und Zähler mit überschrittener Eichfrist.
- Der CO₂-Anteil des Vermieters aus der Techem-Abrechnung muss in der Nebenkostenabrechnung gutgeschrieben werden.
Inhalt
Kurz beantwortet
Die Techem-Abrechnung verteilt die Heiz- und Warmwasserkosten deines Hauses auf die Wohnungen. Sie listet zuerst die Kosten auf, die dein Vermieter gemeldet hat, teilt sie auf Heizung und Warmwasser auf und dann in Grundkosten nach Fläche und Verbrauchskosten nach erfasstem Verbrauch. Daraus ergeben sich ein Preis je Quadratmeter und ein Preis je Einheit oder Kubikmeter. Deine Kosten sind diese Preise mal deine Fläche und deine Verbrauchswerte. Dazu kommen die CO₂-Kostenaufteilung und eine Verbrauchsanalyse, die deinen Verbrauch mit dem Vorjahr und einem Durchschnittsnutzer vergleicht.
Aufbau der Techem-Heizkostenabrechnung
Die Reihenfolge kann je nach Auftrag etwas abweichen. Diese Bausteine gehören zu jeder Heizkostenabrechnung, so auch zur Abrechnung von Techem:
- Liegenschaft, Nutzer, Abrechnungszeitraum
- Kopfdaten mit Liegenschafts- und Nutzernummer. Der Zeitraum umfasst meist zwölf Monate, muss aber nicht das Kalenderjahr sein.
- Kostenaufstellung
- Brennstoff- oder Wärmekosten, Betriebsstrom, Wartung, Schornsteinfeger, Kosten der Verbrauchserfassung. Bei Öl oder Flüssiggas mit Lieferdaten und Mengen.
- Aufteilung Heizung / Warmwasser
- Bei einer gemeinsamen Anlage wird der Energieverbrauch aufgeteilt. Gemessen per Wärmezähler oder ersatzweise per Formel nach § 9 Abs. 2 HeizkostenV.
- Grundkosten / Verbrauchskosten
- Prozentuale Aufteilung, zum Beispiel 30/70 oder 50/50. Grundkosten nach Wohnfläche, Verbrauchskosten nach Einheiten (Heizung) oder m³ (Warmwasser).
- Kosten je m² / je Einheit
- Die Rechengrößen für alle Wohnungen. Sie stehen meist in der Mitte der Abrechnung und machen deinen Anteil nachrechenbar.
- Ihre Kosten
- Deine Fläche und Einheiten mal die Preise. Bei Ein- oder Auszug zeitanteilig, mit Zwischenablesung und Gradtagszahlen.
- Verbrauchswerte
- Ablesewerte je Gerät mit Raum, Gerätenummer, Faktor und Einheiten. Fußnoten oder Kürzel kennzeichnen Schätzungen und Gerätewechsel.
- CO₂-Kostenaufteilung
- CO₂-Ausstoß je m² Wohnfläche, Stufe im Stufenmodell und Vermieteranteil in Prozent und Euro.
- Verbrauchsanalyse
- Dein Verbrauch in kWh im Vergleich zum Vorjahr (witterungsbereinigt) und zu einem Durchschnittsnutzer.
Brennstoffkosten in der Techem-Abrechnung nachvollziehen
Wird mit Gas aus dem Netz oder Fernwärme geheizt, stehen dort Rechnungen des Versorgers. Bei Heizöl oder Flüssiggas rechnet die Abrechnung den Verbrauch aus dem Tankinhalt:
Prüfe, ob die Lieferdaten im Abrechnungszeitraum liegen und ob dieselbe Lieferung nicht auch schon in der Vorjahresabrechnung stand. Der Endbestand des Vorjahres muss der Anfangsbestand des neuen Jahres sein. Steigt der Betrag je Liter oder Kilowattstunde stark, lass dir die Rechnungen zeigen.
Fußnoten verstehen: Schätzung, Gerätewechsel, Eichfrist
Geschätzter Verbrauch
Konnte ein Gerät nicht abgelesen werden oder war es defekt, wird der Verbrauch nach § 9a HeizkostenV geschätzt, etwa nach dem Vorjahr oder vergleichbaren Räumen. Das muss in der Abrechnung erkennbar sein. Fällt mehr als ein Viertel der Fläche aus, wird nach Fläche verteilt.
Gerätewechsel
Werden Heizkostenverteiler oder Zähler getauscht, stehen alte und neue Geräte mit eigenen Werten in der Abrechnung. Dann darf jedes Gerät nur für seinen Zeitraum zählen. Die Summe der Einheiten sollte nicht plötzlich doppelt so hoch sein wie im Vorjahr.
Eichfrist überschritten
Wasser- und Wärmezähler müssen nach einer festen Frist neu geeicht oder getauscht werden. Messwerte dürfen grundsätzlich nur aus bestimmungsgemäß verwendeten Geräten stammen (§ 33 Abs. 1 MessEG). Nach dem BGH sind Werte eines nicht mehr geeichten Zählers zwar nicht wertlos, der Vermieter muss ihre Richtigkeit dann aber beweisen (Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 112/10). Heizkostenverteiler selbst sind nicht eichpflichtig.
Techem-Abrechnung prüfen: worauf du achten solltest
Gleiche Flächen
Wohnfläche und Gesamtfläche sollten in der Techem-Abrechnung und in der Nebenkostenabrechnung übereinstimmen und zu deinem Mietvertrag passen.
CO₂-Gutschrift
Steht bei Techem ein Vermieteranteil an den CO₂-Kosten, muss er in der Nebenkostenabrechnung von deinen Kosten abgezogen sein. Fehlt die CO₂-Aufteilung ganz, darfst du deinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
Warmwasser gemessen?
Steht bei der Aufteilung ein fester Prozentsatz oder eine Formel statt eines Wärmezählers, kommt eine Kürzung um 15 % in Betracht (§ 12 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV).
Kaltwasser nicht doppelt
Rechnet Techem auch Kalt- und Abwasser ab, darf der Vermieter dieselben Kosten nicht noch einmal als eigene Position umlegen.
Ablesung zum Stichtag
Die Werte sollten zum Ende des Abrechnungszeitraums gehören. Liegt das Ablesedatum Monate danach, steckt Verbrauch aus dem nächsten Jahr mit drin.
Worauf du in jeder Heizkostenabrechnung achten solltest
Was hier steht, gilt für alle Messdienste gleichermaßen. Stimmt eine Heizkostenabrechnung nicht, liegt das meist nicht an der Arbeit des Messdienstes, sondern an Daten und Angaben, die vom Vermieter kommen, etwa zu Flächen, Kosten oder Nutzerwechseln, und daran, wie das Ergebnis in die Nebenkostenabrechnung übernommen wird.
- Vom Vermieter gemeldet
- Kosten für Brennstoff oder Wärme, Heiznebenkosten wie Wartung oder Betriebsstrom, Wohnflächen und Gesamtfläche, Ein- und Auszugsdaten und der Verteilerschlüssel. Mit diesen Angaben rechnet der Messdienst weiter.
- Vom Messdienst ermittelt
- Ablesewerte der Geräte, die Aufteilung nach den Regeln der Heizkostenverordnung, die Preise je m² und je Einheit und die CO₂-Aufteilung auf Grundlage der gemeldeten Brennstoffdaten.
- Beim Vermieter weiterverarbeitet
- Übertrag deines Anteils in die Nebenkostenabrechnung, Abzug deiner Vorauszahlungen, Gutschrift des CO₂-Anteils des Vermieters und die Frage, welche Gebühren, etwa für einen Nutzerwechsel, bei dir landen.
Lege deshalb immer beide Abrechnungen nebeneinander: Stimmen Flächen, Gesamtkosten und Nutzungszeitraum überein, und taucht jeder Betrag genau einmal auf? Passt etwas nicht, ist dein Vermieter der richtige Ansprechpartner, denn er ist dein Vertragspartner.
So gehst du vor
- 1
Alle Seiten besorgen
Zur Prüfung brauchst du die vollständige Techem-Abrechnung mit Kostenaufstellung und Verbrauchswerten, nicht nur die Seite mit deinem Ergebnis.
- 2
Nachrechnen und vergleichen
Rechne Kosten je Einheit mal deine Einheiten nach und vergleiche Einheiten und Preise mit dem Vorjahr.
- 3
Nachfragen und belegen lassen
Bitte den Vermieter schriftlich um Erklärung oder Belegeinsicht, etwa für Brennstoffrechnungen oder den Zählertausch.
- 4
Fristgerecht einwenden
Einwendungen spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Den unstreitigen Teil zahlst du.
Techem verweist auf seiner Website für Bewohner auf das Mieterportal. Die Abrechnung selbst und Einwände laufen aber immer über deinen Vermieter.
Häufige Fragen zur Techem-Abrechnung
Was bedeutet „Kosten je Einheit“ in der Techem-Abrechnung?
Was heißt „Verbrauchswert von eichüberfälligem Messgerät“?
Warum liegt mein Verbrauch laut Verbrauchsanalyse weit über dem Durchschnitt?
An wen wende ich mich mit Fragen zur Techem-Abrechnung?
Was kann ich im Techem-Mieterportal sehen?
Passt deine Techem-Abrechnung zur Nebenkostenabrechnung?
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
nebify ist ein unabhängiger Prüfdienst und steht in keiner Verbindung zu Techem. Der Name dient nur dazu, die Abrechnung zu beschreiben. Angaben zum Unternehmen stammen von dessen Website (Stand Oktober 2026). Gemeint ist die Techem GmbH, Eschborn.
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