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Elektronischer Heizkostenverteiler am Heizkörper im hellen Wohnzimmer

Messdienst-Abrechnung verstehen

Rechtsstand: Oktober 2026

Techem-Abrechnung verstehen: Kosten, Einheiten und CO₂ erklärt

Eine Techem-Abrechnung enthält mehr als deine Heizkosten: Brennstofflieferungen, Preise je Einheit, Vergleiche mit Durchschnittsnutzern und manchmal kleine Hinweise mit großer Wirkung. So findest du dich zurecht.

Phil und Johann, die Gründer von nebify

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 10.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Techem rechnet im Auftrag deines Vermieters ab. Dein Ergebnis landet als Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung.
  • Entscheidend sind zwei Preise: Kosten je m² (Grundkosten) und Kosten je Einheit (Verbrauchskosten). Mal deine Fläche und deine Einheiten ergibt dein Anteil.
  • Achte auf Fußnoten: geschätzte Werte, Gerätewechsel und Zähler mit überschrittener Eichfrist.
  • Der CO₂-Anteil des Vermieters aus der Techem-Abrechnung muss in der Nebenkostenabrechnung gutgeschrieben werden.
Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Aufbau der Techem-Heizkostenabrechnung
  3. 3. Brennstoffkosten nachvollziehen
  4. 4. Schätzung, Gerätewechsel, Eichfrist
  5. 5. Techem-Abrechnung prüfen
  6. 6. Worauf du in jeder Heizkostenabrechnung achten solltest
  7. 7. So gehst du vor
  8. 8. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Die Techem-Abrechnung verteilt die Heiz- und Warmwasserkosten deines Hauses auf die Wohnungen. Sie listet zuerst die Kosten auf, die dein Vermieter gemeldet hat, teilt sie auf Heizung und Warmwasser auf und dann in Grundkosten nach Fläche und Verbrauchskosten nach erfasstem Verbrauch. Daraus ergeben sich ein Preis je Quadratmeter und ein Preis je Einheit oder Kubikmeter. Deine Kosten sind diese Preise mal deine Fläche und deine Verbrauchswerte. Dazu kommen die CO₂-Kostenaufteilung und eine Verbrauchsanalyse, die deinen Verbrauch mit dem Vorjahr und einem Durchschnittsnutzer vergleicht.

Aufbau der Techem-Heizkostenabrechnung

Die Reihenfolge kann je nach Auftrag etwas abweichen. Diese Bausteine gehören zu jeder Heizkostenabrechnung, so auch zur Abrechnung von Techem:

Liegenschaft, Nutzer, Abrechnungszeitraum
Kopfdaten mit Liegenschafts- und Nutzernummer. Der Zeitraum umfasst meist zwölf Monate, muss aber nicht das Kalenderjahr sein.
Kostenaufstellung
Brennstoff- oder Wärmekosten, Betriebsstrom, Wartung, Schornsteinfeger, Kosten der Verbrauchserfassung. Bei Öl oder Flüssiggas mit Lieferdaten und Mengen.
Aufteilung Heizung / Warmwasser
Bei einer gemeinsamen Anlage wird der Energieverbrauch aufgeteilt. Gemessen per Wärmezähler oder ersatzweise per Formel nach § 9 Abs. 2 HeizkostenV.
Grundkosten / Verbrauchskosten
Prozentuale Aufteilung, zum Beispiel 30/70 oder 50/50. Grundkosten nach Wohnfläche, Verbrauchskosten nach Einheiten (Heizung) oder m³ (Warmwasser).
Kosten je m² / je Einheit
Die Rechengrößen für alle Wohnungen. Sie stehen meist in der Mitte der Abrechnung und machen deinen Anteil nachrechenbar.
Ihre Kosten
Deine Fläche und Einheiten mal die Preise. Bei Ein- oder Auszug zeitanteilig, mit Zwischenablesung und Gradtagszahlen.
Verbrauchswerte
Ablesewerte je Gerät mit Raum, Gerätenummer, Faktor und Einheiten. Fußnoten oder Kürzel kennzeichnen Schätzungen und Gerätewechsel.
CO₂-Kostenaufteilung
CO₂-Ausstoß je m² Wohnfläche, Stufe im Stufenmodell und Vermieteranteil in Prozent und Euro.
Verbrauchsanalyse
Dein Verbrauch in kWh im Vergleich zum Vorjahr (witterungsbereinigt) und zu einem Durchschnittsnutzer.

Brennstoffkosten in der Techem-Abrechnung nachvollziehen

Wird mit Gas aus dem Netz oder Fernwärme geheizt, stehen dort Rechnungen des Versorgers. Bei Heizöl oder Flüssiggas rechnet die Abrechnung den Verbrauch aus dem Tankinhalt:

Anfangsbestand + Lieferungen im Zeitraum − Endbestand = Verbrauch

Prüfe, ob die Lieferdaten im Abrechnungszeitraum liegen und ob dieselbe Lieferung nicht auch schon in der Vorjahresabrechnung stand. Der Endbestand des Vorjahres muss der Anfangsbestand des neuen Jahres sein. Steigt der Betrag je Liter oder Kilowattstunde stark, lass dir die Rechnungen zeigen.

Fußnoten verstehen: Schätzung, Gerätewechsel, Eichfrist

  • Geschätzter Verbrauch

    Konnte ein Gerät nicht abgelesen werden oder war es defekt, wird der Verbrauch nach § 9a HeizkostenV geschätzt, etwa nach dem Vorjahr oder vergleichbaren Räumen. Das muss in der Abrechnung erkennbar sein. Fällt mehr als ein Viertel der Fläche aus, wird nach Fläche verteilt.

  • Gerätewechsel

    Werden Heizkostenverteiler oder Zähler getauscht, stehen alte und neue Geräte mit eigenen Werten in der Abrechnung. Dann darf jedes Gerät nur für seinen Zeitraum zählen. Die Summe der Einheiten sollte nicht plötzlich doppelt so hoch sein wie im Vorjahr.

  • Eichfrist überschritten

    Wasser- und Wärmezähler müssen nach einer festen Frist neu geeicht oder getauscht werden. Messwerte dürfen grundsätzlich nur aus bestimmungsgemäß verwendeten Geräten stammen (§ 33 Abs. 1 MessEG). Nach dem BGH sind Werte eines nicht mehr geeichten Zählers zwar nicht wertlos, der Vermieter muss ihre Richtigkeit dann aber beweisen (Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 112/10). Heizkostenverteiler selbst sind nicht eichpflichtig.

Techem-Abrechnung prüfen: worauf du achten solltest

  • Gleiche Flächen

    Wohnfläche und Gesamtfläche sollten in der Techem-Abrechnung und in der Nebenkostenabrechnung übereinstimmen und zu deinem Mietvertrag passen.

  • CO₂-Gutschrift

    Steht bei Techem ein Vermieteranteil an den CO₂-Kosten, muss er in der Nebenkostenabrechnung von deinen Kosten abgezogen sein. Fehlt die CO₂-Aufteilung ganz, darfst du deinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

  • Warmwasser gemessen?

    Steht bei der Aufteilung ein fester Prozentsatz oder eine Formel statt eines Wärmezählers, kommt eine Kürzung um 15 % in Betracht (§ 12 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV).

  • Kaltwasser nicht doppelt

    Rechnet Techem auch Kalt- und Abwasser ab, darf der Vermieter dieselben Kosten nicht noch einmal als eigene Position umlegen.

  • Ablesung zum Stichtag

    Die Werte sollten zum Ende des Abrechnungszeitraums gehören. Liegt das Ablesedatum Monate danach, steckt Verbrauch aus dem nächsten Jahr mit drin.

Worauf du in jeder Heizkostenabrechnung achten solltest

Was hier steht, gilt für alle Messdienste gleichermaßen. Stimmt eine Heizkostenabrechnung nicht, liegt das meist nicht an der Arbeit des Messdienstes, sondern an Daten und Angaben, die vom Vermieter kommen, etwa zu Flächen, Kosten oder Nutzerwechseln, und daran, wie das Ergebnis in die Nebenkostenabrechnung übernommen wird.

Vom Vermieter gemeldet
Kosten für Brennstoff oder Wärme, Heiznebenkosten wie Wartung oder Betriebsstrom, Wohnflächen und Gesamtfläche, Ein- und Auszugsdaten und der Verteilerschlüssel. Mit diesen Angaben rechnet der Messdienst weiter.
Vom Messdienst ermittelt
Ablesewerte der Geräte, die Aufteilung nach den Regeln der Heizkostenverordnung, die Preise je m² und je Einheit und die CO₂-Aufteilung auf Grundlage der gemeldeten Brennstoffdaten.
Beim Vermieter weiterverarbeitet
Übertrag deines Anteils in die Nebenkostenabrechnung, Abzug deiner Vorauszahlungen, Gutschrift des CO₂-Anteils des Vermieters und die Frage, welche Gebühren, etwa für einen Nutzerwechsel, bei dir landen.

Lege deshalb immer beide Abrechnungen nebeneinander: Stimmen Flächen, Gesamtkosten und Nutzungszeitraum überein, und taucht jeder Betrag genau einmal auf? Passt etwas nicht, ist dein Vermieter der richtige Ansprechpartner, denn er ist dein Vertragspartner.

So gehst du vor

  1. 1

    Alle Seiten besorgen

    Zur Prüfung brauchst du die vollständige Techem-Abrechnung mit Kostenaufstellung und Verbrauchswerten, nicht nur die Seite mit deinem Ergebnis.

  2. 2

    Nachrechnen und vergleichen

    Rechne Kosten je Einheit mal deine Einheiten nach und vergleiche Einheiten und Preise mit dem Vorjahr.

  3. 3

    Nachfragen und belegen lassen

    Bitte den Vermieter schriftlich um Erklärung oder Belegeinsicht, etwa für Brennstoffrechnungen oder den Zählertausch.

  4. 4

    Fristgerecht einwenden

    Einwendungen spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Den unstreitigen Teil zahlst du.

Techem verweist auf seiner Website für Bewohner auf das Mieterportal. Die Abrechnung selbst und Einwände laufen aber immer über deinen Vermieter.

Häufige Fragen zur Techem-Abrechnung

Was bedeutet „Kosten je Einheit“ in der Techem-Abrechnung?
Das ist der Preis, den eine Verbrauchseinheit im ganzen Haus kostet: die Verbrauchskosten des Hauses geteilt durch die Summe aller Einheiten. Mal deine Einheiten ergibt deine Verbrauchskosten. Er ändert sich jedes Jahr, weil Energiepreis und Gesamtverbrauch sich ändern.
Was heißt „Verbrauchswert von eichüberfälligem Messgerät“?
Ein Wasser- oder Wärmezähler in der Abrechnung war nicht mehr gültig geeicht. Seine Werte sind nicht automatisch unbrauchbar, aber der Vermieter muss im Streitfall beweisen, dass sie trotzdem stimmen (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 112/10). Frag nach, wann der Zähler getauscht wird.
Warum liegt mein Verbrauch laut Verbrauchsanalyse weit über dem Durchschnitt?
Das kann am eigenen Heizverhalten, an der Lage der Wohnung oder an einem Fehler liegen. Prüfe die Ablesewerte: Stimmen die Gerätenummern mit den Geräten in deiner Wohnung überein, ist kein Gerät doppelt aufgeführt und passt die Summe deiner Einheiten ungefähr zum Vorjahr?
An wen wende ich mich mit Fragen zur Techem-Abrechnung?
An deinen Vermieter oder die Hausverwaltung. Techem rechnet im Auftrag des Vermieters ab. Einwände gegen die Abrechnung musst du deshalb gegenüber dem Vermieter erheben, spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).
Was kann ich im Techem-Mieterportal sehen?
Im Mieterportal stellt Techem Bewohnern, deren Vermieter das freigeschaltet hat, Verbrauchsdaten und Vergleiche zur Verfügung. Bei fernablesbaren Geräten muss dein Vermieter dir monatlich eine Verbrauchsinformation geben (§ 6a HeizkostenV). Fehlt sie, darfst du deinen Anteil um 3 % kürzen.

Passt deine Techem-Abrechnung zur Nebenkostenabrechnung?

Lade Techem-Abrechnung und Nebenkostenabrechnung im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir prüfen Übertrag, Flächen, Ablesewerte, Warmwasser und CO₂-Anteil.

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Für die vollständige Prüfung gilt unsere Geld-zurück-Garantie.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

nebify ist ein unabhängiger Prüfdienst und steht in keiner Verbindung zu Techem. Der Name dient nur dazu, die Abrechnung zu beschreiben. Angaben zum Unternehmen stammen von dessen Website (Stand Oktober 2026). Gemeint ist die Techem GmbH, Eschborn.

Quellen: § 6a HeizkostenV · § 7 HeizkostenV · § 8 HeizkostenV · § 9 HeizkostenV · § 9a HeizkostenV · § 12 HeizkostenV · § 33 MessEG · § 7 CO2KostAufG · § 556 BGB; BGH, Urteil vom 17.11.2010 (VIII ZR 112/10); Mieter-, Glossar- und Ratgeberseiten auf techem.com.