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Heizkostenabrechnung, Kaffee und Brille auf einem sonnigen Esstisch

Messdienst-Abrechnung verstehen

Rechtsstand: Oktober 2026

Minol-Abrechnung verstehen: Was in deiner Heizkostenabrechnung steht

Minol rechnet für viele Vermieter und Verwaltungen Heizung und Warmwasser ab, oft unter dem Namen Brunata Minol. Was in deiner Einzelabrechnung steht und worauf du besonders achten solltest, wenn du im Abrechnungsjahr ein- oder ausgezogen bist.

Phil und Johann, die Gründer von nebify

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 23.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Minol (Brunata Minol) unterscheidet zwischen Gesamtabrechnung für den Vermieter und Einzelabrechnung für dich.
  • Deine Einzelabrechnung zeigt Ablesewerte, Grundkosten nach Fläche, Verbrauchskosten nach Verbrauch und dein Ergebnis.
  • Bei Ein- oder Auszug wird mit Zwischenablesung und Gradtagszahlen oder nach Tagen aufgeteilt. Die Nutzerwechselgebühr trägt in der Regel der Vermieter.
  • Mit Funkgeräten entfällt der Ablesetermin. Dann hast du Anspruch auf eine monatliche Verbrauchsinformation.
Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Aufbau der Minol-Einzelabrechnung
  3. 3. Ablesung, Funk und Schätzung
  4. 4. Ein- oder Auszug: die Zwischenablesung
  5. 5. Worauf du in jeder Heizkostenabrechnung achten solltest
  6. 6. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Die Minol-Abrechnung ist die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung, die Minol im Auftrag deines Vermieters erstellt. Du bekommst die Einzelabrechnung für deine Wohnung. Sie verteilt die Kosten des Hauses nach Fläche und nach deinem gemessenen Verbrauch auf dich. Das Ergebnis übernimmt der Vermieter in seine Nebenkostenabrechnung und zieht dort deine Vorauszahlungen ab. Fragen und Einwände richtest du an den Vermieter, auch Minol verweist bei Fragen zur Ablesung an Hausbesitzer oder Verwaltung.

Aufbau der Minol-Einzelabrechnung

Diese Bestandteile findest du in einer Einzelabrechnung von Minol typischerweise:

Kopfdaten
Liegenschaft, Nutzernummer, Abrechnungszeitraum, deine Fläche und gegebenenfalls Nutzungszeitraum, wenn du nicht das ganze Jahr dort gewohnt hast.
Gesamtkosten Heizung und Warmwasser
Die Kosten des Hauses, wie sie in der Gesamtabrechnung stehen, und ihre Aufteilung auf Heizung und Warmwasser.
Grundkosten
30 bis 50 % der Kosten, nach Wohnfläche verteilt. Sie decken Kosten, die unabhängig vom Verbrauch anfallen, etwa Wärmeverluste in Leitungen.
Verbrauchskosten
50 bis 70 % der Kosten nach deinem erfassten Verbrauch: Einheiten bei Heizkostenverteilern, kWh bei Wärmezählern, m³ beim Warmwasser (§ 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 HeizkostenV).
Ablesewerte
Jedes Gerät mit Raum, Nummer, Stand und gegebenenfalls Faktor. Bei Funkgeräten der Wert zum Stichtag.
CO₂-Kostenaufteilung
Wie viel der CO₂-Kosten dein Vermieter trägt. Minol berechnet die Aufteilung nach dem energetischen Zustand des Gebäudes.
Verbrauchsinformationen
Vergleich mit Vorjahr und Gebäudedurchschnitt, Emissionen und Energieträger nach § 6a Abs. 3 HeizkostenV.

Minol-Ablesung: Termin, Funk und Schätzung

Ältere Geräte werden einmal im Jahr in der Wohnung abgelesen. Der Termin wird vorher angekündigt, meist per Aushang im Haus. Das Ergebnis der Ablesung soll dir bei nicht fernablesbaren Geräten in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden (§ 6 Abs. 1 HeizkostenV). Heb den Ablesebeleg auf: Mit ihm kannst du die Werte in der Abrechnung später vergleichen.

Mit Funkgeräten, bei Minol unter dem Namen Minol Connect, werden die Werte ohne Termin übertragen. Seit Dezember 2021 neu eingebaute Geräte müssen fernablesbar sein, ältere bis Ende 2026 nachgerüstet oder getauscht werden (§ 5 Abs. 2 und 3 HeizkostenV).

Konnte ein Gerät nicht abgelesen werden, darf der Verbrauch nur nach den Regeln des § 9a HeizkostenV geschätzt werden. Die Abrechnung muss erkennen lassen, welche Werte geschätzt sind.

Ein- oder Auszug: Zwischenablesung in der Minol-Abrechnung

Wechselt der Mieter während des Abrechnungszeitraums, muss der Vermieter die Geräte der Wohnung zwischenablesen lassen (§ 9b Abs. 1 HeizkostenV). Die Kosten werden dann so aufgeteilt:

  1. 1

    Verbrauchskosten

    Nach den Werten der Zwischenablesung: Was bis zum Wechsel angefallen ist, zahlt der Vormieter, den Rest der Nachmieter. Bei Funkgeräten liegen dafür meist gespeicherte Stichtagswerte vor.

  2. 2

    Übrige Heizkosten

    Nach Gradtagszahlen oder rein nach Tagen. Gradtagszahlen gewichten Wintermonate stärker, weil dann mehr geheizt wird.

  3. 3

    Übrige Warmwasserkosten

    Immer nach Tagen (§ 9b Abs. 2 HeizkostenV).

Ist eine Zwischenablesung nicht möglich oder technisch zu ungenau, werden die gesamten Kosten nach Gradtagszahlen oder Tagen verteilt (§ 9b Abs. 3). Abweichende Vereinbarungen im Mietvertrag sind erlaubt (§ 9b Abs. 4). Die Gebühr für die Zwischenablesung gehört nach dem BGH zu den Verwaltungskosten des Vermieters (Urteil vom 14.11.2007, VIII ZR 19/07).

Worauf du in jeder Heizkostenabrechnung achten solltest

Was hier steht, gilt für alle Messdienste gleichermaßen. Stimmt eine Heizkostenabrechnung nicht, liegt das meist nicht an der Arbeit des Messdienstes, sondern an Daten und Angaben, die vom Vermieter kommen, etwa zu Flächen, Kosten oder Nutzerwechseln, und daran, wie das Ergebnis in die Nebenkostenabrechnung übernommen wird.

  • Falscher Nutzungszeitraum

    Stimmen Einzugs- und Auszugsdatum mit Mietvertrag und Übergabeprotokoll überein? Schon ein Monat Unterschied verschiebt Grundkosten zu deinem Nachteil.

  • Nutzerwechselgebühr bei dir

    Taucht eine Gebühr für Nutzerwechsel oder Zwischenablesung in deinen Kosten auf, frag nach der vertraglichen Grundlage.

  • Ablesewerte passen nicht

    Vergleiche mit dem Ablesebeleg oder deinen eigenen Fotos der Geräte. Bei Wasserzählern sollte der alte Stand zum Vorjahr oder zum Einzugsprotokoll passen.

  • Warmwasser nicht gemessen

    Steht bei der Aufteilung Heizung und Warmwasser eine Formel statt eines Wärmezählers, kommt eine Kürzung um 15 % in Betracht (§ 12 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV).

  • CO₂-Anteil nicht gutgeschrieben

    Der Vermieteranteil an den CO₂-Kosten muss in der Nebenkostenabrechnung von deinen Kosten abgezogen sein.

Häufige Fragen zur Minol-Abrechnung

Ist Brunata Minol dasselbe wie Minol?
Ja. Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG aus Leinfelden-Echterdingen tritt auf seiner Website als „Brunata Minol“ auf und gehört zur Minol-ZENNER-Gruppe. Mit der BRUNATA-METRONA-Gruppe ist das nicht zu verwechseln.
Was passiert, wenn ich beim Ablesetermin nicht da bin?
In der Regel gibt es einen zweiten Termin. Klappt auch der nicht, darf der Verbrauch geschätzt werden, weil er aus einem zwingenden Grund nicht erfasst werden konnte (§ 9a HeizkostenV). Eine Schätzung kann teurer ausfallen als dein echter Verbrauch. Bei Funkgeräten gibt es keinen Termin in der Wohnung.
Wer zahlt die Zwischenablesung, wenn ich ausziehe?
Grundsätzlich der Vermieter. Die Kosten der Zwischenablesung beim Mieterwechsel sind nach dem BGH keine Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten (Urteil vom 14.11.2007, VIII ZR 19/07). Nur wenn dein Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes regelt, kann es anders sein.
Was ist der Unterschied zwischen Gesamtabrechnung und Einzelabrechnung?
Die Gesamtabrechnung ist für Vermieter oder Verwaltung gedacht und zeigt die Kosten und Ergebnisse für das ganze Haus. Die Einzelabrechnung bekommst du: deine Ablesewerte, deine Grund- und Verbrauchskosten und dein Ergebnis. Für eine gründliche Prüfung lohnt sich ein Blick in die Gesamtabrechnung, die du im Rahmen der Belegeinsicht anfordern kannst.
Wie bekomme ich die monatliche Verbrauchsinformation von Minol?
Minol bietet sie über eine App oder ein Portal an, freigeschaltet über deinen Vermieter oder die Verwaltung. Sind fernablesbare Geräte eingebaut, muss dein Vermieter dir die Information jeden Monat geben (§ 6a HeizkostenV). Sonst darfst du deinen Anteil um 3 % kürzen.

Ein- oder ausgezogen und unsicher, ob deine Abrechnung stimmt?

Lade deine Abrechnungen im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir prüfen Nutzungszeitraum, Zwischenablesung, Gebühren und Verbrauchswerte.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

nebify ist ein unabhängiger Prüfdienst und steht in keiner Verbindung zu Minol. Der Name dient nur dazu, die Abrechnung zu beschreiben. Angaben zum Unternehmen stammen von dessen Website (Stand Oktober 2026). Minol und Brunata Minol stehen für die Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG.

Quellen: § 5 HeizkostenV · § 6 HeizkostenV · § 6a HeizkostenV · § 7 HeizkostenV · § 8 HeizkostenV · § 9a HeizkostenV · § 9b HeizkostenV · § 12 HeizkostenV; BGH, Urteil vom 14.11.2007 (VIII ZR 19/07); Informationen und FAQ auf minol.de.