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Heller Heizungsraum mit Wärmezähler

Messdienst-Abrechnung verstehen

Rechtsstand: Oktober 2026

KALO-Abrechnung verstehen: Heizkosten Schritt für Schritt

Die KALO-Abrechnung verteilt die Heiz- und Warmwasserkosten deines Hauses auf die Wohnungen. Hier liest du, was in den einzelnen Abschnitten steht, welche Messdienstkosten darin stecken dürfen und wie du prüfst, ob der Betrag richtig in deiner Nebenkostenabrechnung angekommen ist.

Phil und Johann, die Gründer von nebify

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 29.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • KALO (KALORIMETA GmbH, Hamburg) erstellt die Heizkostenabrechnung im Auftrag deines Vermieters.
  • Sie zeigt die Gesamtkosten des Hauses, die Aufteilung in Grund- und Verbrauchskosten, deinen Anteil, die CO₂-Aufteilung und Zusatzinformationen zu Energie und Verbrauch.
  • Gerätemiete, Ablesung und Abrechnungsservice dürfen als Heizkosten umgelegt werden. Miete für Rauchwarnmelder dagegen nicht.
  • Der wichtigste Prüfschritt: Stimmen Gesamtkosten, dein Anteil und die CO₂-Gutschrift in der Nebenkostenabrechnung mit der KALO-Abrechnung überein?
Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Aufbau der KALO-Heizkostenabrechnung
  3. 3. Kosten der Verbrauchserfassung
  4. 4. Übertrag in die Nebenkostenabrechnung prüfen
  5. 5. Worauf du in jeder Heizkostenabrechnung achten solltest
  6. 6. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

In der KALO-Abrechnung steht, welcher Teil der Heiz- und Warmwasserkosten deines Hauses auf deine Wohnung entfällt. Grundlage sind die Kosten, die dein Vermieter an KALO meldet, und die Werte deiner Messgeräte. 30 bis 50 % der Kosten werden nach Fläche verteilt, 50 bis 70 % nach Verbrauch. Hinzu kommen der CO₂-Teil und Zusatzinformationen, etwa zu Energieträgern und Messgebühren. Dein Betrag wandert in die Nebenkostenabrechnung des Vermieters. Beim Übertrag dorthin lohnt sich der genaueste Blick.

Aufbau der KALO-Heizkostenabrechnung

Liegenschaft und Nutzer
Liegenschafts- und Nutzernummer, Abrechnungszeitraum, deine Fläche, Nutzungszeitraum bei Ein- oder Auszug.
Brennstoff- bzw. Wärmekosten
Gas- oder Fernwärmerechnungen, bei Öl Anfangsbestand, Lieferungen und Endbestand.
Weitere Heizkosten
Betriebsstrom, Wartung, Schornsteinfeger, Gerätemiete, Ablesung, Abrechnungsservice. Diese Zeilen lohnen einen zweiten Blick.
Aufteilung Heizung / Warmwasser
Anteil der Energie fürs Warmwasser, gemessen mit einem Wärmezähler oder ersatzweise berechnet (§ 9 Abs. 2 HeizkostenV).
Grund- und Verbrauchskosten
Die Prozentsätze, die Summen aller Flächen und Verbrauchswerte und der Preis je m² und je Einheit oder m³.
Ihr Kostenanteil
Deine Fläche und Verbrauchswerte mal diese Preise, getrennt für Heizung und Warmwasser.
CO₂-Kostenaufteilung
Ausstoß je m², Stufe und Vermieteranteil in Euro, den der Vermieter dir gutschreiben muss.
Informationen in der Abrechnung
KALO nennt sie IDA: Energieträger, Gesamtverbrauch, Emissionen, Vergleich mit Vorjahr und Durchschnittsnutzer, Gebühren für Messtechnik, Eichung und Ablesung, dazu Kontakte von Verbraucherorganisationen und Schlichtungsstellen.

Kosten der Verbrauchserfassung: was KALO abrechnen darf

Die Heizkostenverordnung zählt die Kosten des Messdienstes ausdrücklich zu den Heizkosten (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV). Umlagefähig sind damit:

  • Miete oder andere Gebrauchsüberlassung der Erfassungsgeräte
  • Kosten der Verwendung der Geräte einschließlich Eichung
  • Kosten der Berechnung und Aufteilung, also der Abrechnungsservice
  • Kosten der Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen, auch der monatlichen

Für die Gerätemiete gilt eine Besonderheit: Will der Vermieter Geräte mieten statt kaufen, muss er das den Mietern vorher mit den Kosten mitteilen. Widerspricht die Mehrheit innerhalb eines Monats, ist die Anmietung unzulässig (§ 4 Abs. 2 HeizkostenV). Nicht in die Heizkosten gehören Gebühren, die nur ein einzelner Nutzer verursacht, etwa für einen Nutzerwechsel. Und die Miete für Rauchwarnmelder darf gar nicht umgelegt werden (BGH, Urteil vom 11.05.2022, VIII ZR 379/20).

Einen amtlichen Richtwert für Messdienstkosten gibt es nicht, auch der Betriebskostenspiegel des Mieterbunds nennt dafür keinen eigenen Wert. Vergleiche deine Position deshalb mit dem Vorjahr: Steigt sie deutlich, ohne dass Geräte getauscht oder neu gemietet wurden, lass dir die Rechnung des Messdienstes zeigen.

Übertrag der KALO-Abrechnung in die Nebenkostenabrechnung prüfen

  1. 1

    Abrechnung vollständig?

    Steht in der Nebenkostenabrechnung nur ein Betrag „lt. KALO“, fordere die vollständige KALO-Abrechnung an. Ohne sie lässt sich nichts nachrechnen.

  2. 2

    Gesamtkosten gleich?

    Die Gesamtkosten der Liegenschaft und dein Kostenanteil müssen in beiden Abrechnungen übereinstimmen. Weicht der übernommene Betrag ab, muss der Vermieter das erklären.

  3. 3

    CO₂-Anteil abgezogen?

    Der Vermieteranteil an den CO₂-Kosten aus der KALO-Abrechnung muss in der Nebenkostenabrechnung von deinen Kosten abgezogen sein.

  4. 4

    Nichts doppelt?

    Rechnet KALO auch Kaltwasser, Rauchwarnmelder oder Schornsteinfeger ab, dürfen diese Kosten nicht zusätzlich als eigene Position in der Nebenkostenabrechnung stehen.

  5. 5

    Vorauszahlungen richtig?

    Deine Heizkostenvorauszahlungen sollten in voller Höhe angerechnet sein, entweder bei KALO oder in der Nebenkostenabrechnung, aber nicht gar nicht oder doppelt.

Worauf du in jeder Heizkostenabrechnung achten solltest

Was hier steht, gilt für alle Messdienste gleichermaßen. Stimmt eine Heizkostenabrechnung nicht, liegt das meist nicht an der Arbeit des Messdienstes, sondern an Daten und Angaben, die vom Vermieter kommen, etwa zu Flächen, Kosten oder Nutzerwechseln, und daran, wie das Ergebnis in die Nebenkostenabrechnung übernommen wird.

Vom Vermieter gemeldet
Kosten für Brennstoff oder Wärme, Heiznebenkosten wie Wartung oder Betriebsstrom, Wohnflächen und Gesamtfläche, Ein- und Auszugsdaten und der Verteilerschlüssel. Mit diesen Angaben rechnet der Messdienst weiter.
Vom Messdienst ermittelt
Ablesewerte der Geräte, die Aufteilung nach den Regeln der Heizkostenverordnung, die Preise je m² und je Einheit und die CO₂-Aufteilung auf Grundlage der gemeldeten Brennstoffdaten.
Beim Vermieter weiterverarbeitet
Übertrag deines Anteils in die Nebenkostenabrechnung, Abzug deiner Vorauszahlungen, Gutschrift des CO₂-Anteils des Vermieters und die Frage, welche Gebühren, etwa für einen Nutzerwechsel, bei dir landen.

Lege deshalb immer beide Abrechnungen nebeneinander: Stimmen Flächen, Gesamtkosten und Nutzungszeitraum überein, und taucht jeder Betrag genau einmal auf? Passt etwas nicht, ist dein Vermieter der richtige Ansprechpartner, denn er ist dein Vertragspartner.

So gehst du bei Unklarheiten vor

Wende dich schriftlich an deinen Vermieter oder die Verwaltung, nicht an KALO: Der Messdienst arbeitet in deren Auftrag. Benenne die Stelle, die du nicht nachvollziehen kannst, bitte um Erklärung oder Einsicht in die Rechnungen und zahle den unstreitigen Teil. Deine Einwände müssen spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung beim Vermieter sein (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).

Häufige Fragen zur KALO-Abrechnung

Sind KALO und Kalorimeta dasselbe?
Ja. KALO ist der Markenauftritt der KALORIMETA GmbH aus Hamburg, die zur Noventic-Gruppe gehört. Auf manchen Abrechnungen steht deshalb noch Kalorimeta.
Darf mein Vermieter die Kosten für den KALO-Abrechnungsservice umlegen?
Ja, grundsätzlich. Zu den Heizkosten gehören auch die Kosten der Verbrauchserfassung, der Berechnung und Aufteilung sowie der Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV). Sie müssen aber in der Höhe nachvollziehbar sein und dürfen nicht doppelt auftauchen.
Was ist die UVI von KALO?
UVI steht für unterjährige Verbrauchsinformation. Sind fernablesbare Geräte eingebaut, muss dein Vermieter dir monatlich deinen Verbrauch mitteilen (§ 6a HeizkostenV). KALO stellt sie über ein Portal oder die KALO-App bereit. Bekommst du sie nicht, darfst du deinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen.
Warum ist in der Nebenkostenabrechnung nur ein Betrag „Heizkosten lt. KALO“ angegeben?
Viele Vermieter übernehmen nur dein Ergebnis aus der KALO-Abrechnung. Das ist zulässig, wenn die Heizkostenabrechnung beiliegt oder du sie bekommst. Ohne sie kannst du den Betrag nicht nachvollziehen. Fordere sie dann an.
Muss ich Miete für Rauchwarnmelder zahlen, die KALO abrechnet?
Nein. Die Miete für Rauchwarnmelder ist nach dem BGH keine umlagefähige Betriebskostenart (Urteil vom 11.05.2022, VIII ZR 379/20). Die Kosten für die Wartung der Rauchwarnmelder dürfen dagegen umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.

Passt deine KALO-Abrechnung zur Nebenkostenabrechnung?

Lade beide Abrechnungen im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir prüfen Übertrag, Messdienstkosten, Warmwasser und CO₂-Gutschrift.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

nebify ist ein unabhängiger Prüfdienst und steht in keiner Verbindung zu KALO. Der Name dient nur dazu, die Abrechnung zu beschreiben. Angaben zum Unternehmen stammen von dessen Website (Stand Oktober 2026). KALO ist der Markenauftritt der KALORIMETA GmbH, Hamburg.

Quellen: § 4 HeizkostenV · § 6a HeizkostenV · § 7 HeizkostenV · § 8 HeizkostenV · § 9 HeizkostenV · § 12 HeizkostenV · § 7 CO2KostAufG · § 556 BGB; BGH, Urteil vom 11.05.2022 (VIII ZR 379/20); Bewohner- und Vermieterseiten auf kalo.de.