Häufige Fehler in der Nebenkostenabrechnung
Nicht umlagefähige Kosten
Laut Mineko enthalten 10 % aller Nebenkostenabrechnungen Positionen, die der Vermieter rechtlich gar nicht auf den Mieter umlegen darf, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht.
Verwaltungskosten sind nie umlagefähig
- Kontoführungsgebühren
- Porto- und Druckkosten für die Abrechnung
- Telefonkosten der Hausverwaltung
- Kosten für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung
- Rechtsschutz- und Anwaltskosten
Reparaturen und Instandhaltung
Reparatur- und Instandhaltungskosten sind grundsätzlich nicht umlagefähig. Der Vermieter darf nur laufende Betriebskosten umlegen, nicht die Kosten für die Erneuerung oder Reparatur von Anlagen. Manche Vermieter versuchen, Reparaturen als "Wartung" zu deklarieren. Das ist unzulässig, wenn es sich tatsächlich um Reparaturen handelt.
Einmalige Kosten
Betriebskosten müssen regelmäßig anfallen. Einmalige Kosten dürfen nicht umgelegt werden, selbst wenn sie im Abrechnungsjahr entstanden sind:
- Ungezieferbekämpfung (einmalig)
- Sonderreinigungen
- Schadensregulierungskosten
- Mietausfallversicherung
Wirtschaftlichkeitsgebot
Der Vermieter ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Er darf keine überhöhten Preise zahlen oder unnötige Leistungen in Auftrag geben und die Kosten dann auf den Mieter umlegen. Bei auffällig hohen Positionen lohnt sich ein Vergleich mit dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes.
Aufzug-Vollwartungsvertrag: ein versteckter Trick
Wenn der Vermieter einen Vollwartungsvertrag für den Aufzug hat, sind darin oft Reparaturkosten enthalten. Diese dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Nur die reinen Betriebskosten (Strom, Bedienung, Reinigung) sind erlaubt. Der Vermieter muss den Reparaturanteil herausrechnen und darf ihn nicht pauschal weiterbelasten.
Was tun bei nicht umlagefähigen Kosten?
Positionen mit Verwaltungsanteil identifizieren
Prüfe jede Position auf Verwaltungscharakter. Alles, was der Organisation und Abrechnung des Hauses dient, ist nicht umlagefähig.
Reparaturen von Betriebskosten unterscheiden
Frage nach Belegen, wenn du vermutest, dass Reparaturkosten als Wartungskosten deklariert werden. Die Rechnung muss klar zeigen, was geleistet wurde.
Mit Betriebskostenspiegel vergleichen
Der Deutsche Mieterbund veröffentlicht jährlich einen Betriebskostenspiegel. Liegt deine Abrechnung deutlich darüber, ist Nachfragen berechtigt.
Belegeinsicht beantragen
Fordere schriftlich die Belege für verdächtige Positionen an. Der Vermieter ist verpflichtet, dir die zugrundeliegenden Rechnungen vorzulegen.
Widerspruch einlegen
Du hast 12 Monate ab Erhalt der Nebenkostenabrechnung Zeit. Benenne die konkreten Positionen und warum sie nicht umlagefähig sind.
Häufige Fragen zu nicht umlagefähigen Kosten
Was ist der Unterschied zwischen Betriebskosten und Verwaltungskosten?
Darf der Vermieter eine Hausmeisterpauschale umlegen?
Was ist mit Versicherungskosten?
Wie erkenne ich, ob Wartungskosten auch Reparaturen enthalten?
Was passiert, wenn ich zu viel gezahlt habe?
Stecken unzulässige Kosten in deiner Abrechnung?
Lade deine Nebenkostenabrechnung hoch und lass nebify prüfen, welche Positionen rechtlich nicht umlagefähig sind, ob Reparaturen als Wartung deklariert wurden und ob das Wirtschaftlichkeitsgebot eingehalten wurde.
Geld-zurück-Garantie. Finden wir keine Fehler, zahlst du nichts.
Die 6 häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung
- → 1. Verspätete Abrechnung
- → 2. Unklare Positionen
- → 3. Nicht vereinbarte Kosten
- → 4. Falscher Verteilerschlüssel
- → 5. Nicht umlagefähige Kosten (diese Seite)
- → 6. Kabel- und TV-Kosten