Messdienste · Wärmezähler
Sharky‑Wärmezähler ablesen: die Anzeigeschleifen des Sharky 775
Der Sharky 775 ist ein Ultraschall-Wärmezähler von Diehl Metering, früher Hydrometer. Er hat nur eine Taste, sortiert seine Werte aber in sechs Schleifen. Hier steht, wie du zum Wert für deine Abrechnung kommst.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 12.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Kurz drücken (unter 3 Sekunden) blättert innerhalb einer Schleife, lang drücken (über 3 Sekunden) wechselt zur nächsten Schleife.
- Der Wert für die Abrechnung steht in der Stichtagsschleife, im Display mit einer 2 gekennzeichnet.
- Dort wechseln Datum und Energie am Stichtag. Der Vorjahreswert folgt zwei Anzeigen später.
- Ein Symbol im Display markiert den geeichten Wert, mit dem abgerechnet werden darf.

Kurz beantwortet
Am Sharky 775 hältst du die Taste länger als drei Sekunden gedrückt, bis die Stichtagsschleife erscheint. Ihre erste Anzeige zeigt im Wechsel das Datum des Stichtags und die Energie an diesem Tag. Diese Energie vergleichst du mit der Heizkostenabrechnung. Die Grundanzeige in der Hauptschleife zeigt dagegen die gesamte Energie seit der Inbetriebnahme. Der Hersteller kann die Schleifen kundenspezifisch einrichten, deshalb kann die Reihenfolge bei deinem Zähler leicht abweichen.
Bedienung: kurz oder lang drücken
Kurz drücken
Unter 3 Sekunden: nächste Anzeige innerhalb der Schleife.
Lang drücken
Über 3 Sekunden: nächste Schleife. Die Nummer der Schleife steht im Display, 1 bis 6.
Nicht drücken
Nach 4 Minuten schaltet sich die Anzeige ab, außer es liegt ein Fehler vor. Ein Druck auf die Taste bringt dich zurück zur Grundanzeige.
Die sechs Schleifen sind laut Anleitung: Hauptschleife (1), Stichtagsschleife (2), Infoschleife (3), Impulseingangsschleife (4), Tarifschleife (5) und Monatsschleife (6). Die Tarifschleife ist bei reinen Wärmezählern abgeschaltet.
Hauptschleife (1): die aktuellen Werte
- 11.1Akkumulierte Energie
Die gesamte Wärme seit der Inbetriebnahme. Das ist die Grundanzeige.
- 21.2Volumen
Durchgeflossenes Heizwasser in m³, nicht dein Warmwasser.
- 31.4 bis 1.7Durchfluss, Leistung, Temperaturen
Momentanwerte: Durchfluss, Leistung, Vor- und Rücklauftemperatur und deren Differenz.
- 41.8Betriebstage
Wie lange der Zähler schon in Betrieb ist.
- 51.9Fehlerstatus
Zeigt, ob der Zähler einen Fehler erkannt hat. Fotografiere die Anzeige, wenn hier etwas steht, und melde es deinem Vermieter.
- 61.10Anzeigetest
Alle Segmente gehen an, damit du siehst, ob das Display vollständig ist.
Standardanzeige laut Installations- und Bedienungsanleitung SHARKY 775 (Version 1.5).
Stichtagsschleife (2): der Wert für die Abrechnung
- 12.1Stichtag 1: Datum und Energie
Erst das Datum, dann die Energie am Stichtag, dazu das Kürzel „Accd 1A“. Diesen Wert vergleichst du mit der Abrechnung.
Dieser Wert zählt für die Jahresabrechnung
- 22.2Nächster Stichtag
„Accd 1“ und das Datum, an dem der Zähler das nächste Mal speichert.
- 32.3Stichtag 1 im Vorjahr
Datum und Energie am Stichtag des Vorjahres mit „Accd 1L“. Die Differenz zu 2.1 ist dein Jahresverbrauch.
- 42.4 bis 2.6Stichtag 2
Der Zähler kann einen zweiten Stichtag speichern. Die Anzeigen sind genauso aufgebaut wie bei Stichtag 1.
Laut Anleitung wechseln die Fenster einer Anzeige im Rhythmus von 2 bis 4 Sekunden.
Liegt das Datum am Ende deines Abrechnungszeitraums oder direkt danach, etwa am 31.12. oder 1.1., ist das dein Wert. Sind zwei Stichtage belegt und du bist unsicher, frag beim Vermieter oder Messdienst nach, welcher für die Abrechnung verwendet wird.
Eichfrist: alle 6 Jahre
6 Jahre
Wärmezähler müssen alle 6 Jahre geeicht oder getauscht werden (Anlage 7 Nr. 7.1 MessEV). Die Frist endet am 31. Dezember des sechsten Jahres nach der Kennzeichnung (§ 34 Abs. 2 MessEV).
Wo steht das Jahr?
Auf dem Rechenwerk, meist als großes M mit zwei Ziffern in einem Rechteck, etwa M20 für 2020. Ein solcher Zähler ist bis Ende 2026 geeicht.
Frist abgelaufen
Die Werte sind dann nicht automatisch falsch. Der Vermieter muss aber beweisen, dass sie stimmen (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 112/10).
So vergleichst du die Werte mit deiner Abrechnung
- 1
Stichtagswert fotografieren
Halte die Energie am Stichtag aus der Stichtagsschleife zusammen mit der Zählernummer fest. Er bleibt bis zum nächsten Stichtag gespeichert.
- 2
Einheit beachten
MWh, kWh oder GJ: 12,345 MWh sind 12.345 kWh. Steht in der Abrechnung eine andere Einheit als im Display, rechne um, bevor du vergleichst.
- 3
Verbrauch nachrechnen
Dein Verbrauch ist der Stichtagswert dieses Jahres minus dem des Vorjahres. Genau diese Differenz muss in der Heizkostenabrechnung als Verbrauch stehen.
- 4
Zählernummer abgleichen
Die Nummer in der Abrechnung muss zu deinem Zähler passen. Wurde der Zähler getauscht, gehören Endstand des alten und Anfangsstand des neuen hinein.
- 5
Mit dem Vorjahr vergleichen
Ein großer Sprung ohne Grund, etwa ohne kalten Winter oder mehr Personen im Haushalt, kann auf einen Ablese- oder Zuordnungsfehler hindeuten.
Allgemeine Tipps zu Wärmezählern, Warmwasserzählern und Einheiten findest du im Ratgeber Wärmemengenzähler ablesen.
Deine Rechte beim Ablesen und bei Fehlern
Ableseergebnis
Bei Geräten ohne Funk soll dir das Ergebnis der Ablesung in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Bleibt der Wert im Gerät gespeichert und abrufbar, ist keine gesonderte Mitteilung nötig (§ 6 Abs. 1 HeizkostenV).
Monatliche Information
Bei fernablesbaren Geräten muss dir der Vermieter jeden Monat deinen Verbrauch mitteilen (§ 6a HeizkostenV). Fehlt diese Information, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).
Schätzung
Fällt ein Gerät aus oder kann aus anderen zwingenden Gründen nicht abgelesen werden, wird der Verbrauch nach Vorjahr, vergleichbaren Räumen oder dem Durchschnitt des Gebäudes ermittelt (§ 9a Abs. 1 HeizkostenV). Betrifft das mehr als 25 % der Fläche, darf insoweit nicht nach Verbrauch verteilt werden (§ 9a Abs. 2).
Auszug
Ziehst du während des Abrechnungszeitraums aus, ist eine Zwischenablesung nötig (§ 9b Abs. 1 HeizkostenV).
Belege und Frist
Du darfst die Belege zur Abrechnung einsehen (§ 556 Abs. 4 BGB). Einwendungen musst du spätestens bis zum Ende des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung erheben (§ 556 Abs. 3 BGB).
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Häufige Fragen zum Sharky 775
Wo finde ich am Sharky 775 den Stichtagswert?
Was bedeutet „Accd“ im Display?
Warum ist das Display des Sharky dunkel?
Welcher Wert am Sharky ist geeicht?
Wie lange ist ein Wärmezähler geeicht?
Darf ich meinen Wärmezähler selbst ablesen?
Stimmt dein Wärmeverbrauch in der Abrechnung?
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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