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Werkzeug · Eichfrist

Eichfrist-Rechner: Ist dein Zähler noch geeicht?

Für Wasserzähler, Wärmezähler, Gas- und Stromzähler

Wasser- und Wärmezähler müssen alle sechs Jahre geeicht oder getauscht werden. Trag die Kennzeichnung von deinem Zähler ein, und du siehst sofort, bis wann er geeicht ist und ob das deine Abrechnung betrifft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kaltwasser-, Warmwasser- und Wärmezähler haben eine Eichfrist von 6 Jahren (Anlage 7 MessEV).
  • Die Frist endet am 31. Dezember des sechsten Jahres nach der Kennzeichnung. M20 heißt: geeicht bis Ende 2026.
  • Ist die Frist abgelaufen, muss der Vermieter beweisen, dass die Werte trotzdem stimmen (BGH, VIII ZR 112/10).
  • Heizkostenverteiler sind nicht eichpflichtig.
  • Die Kosten der Eichung dürfen auf die Mieter umgelegt werden, Reparaturen nicht.
Inhalt
  1. 1. Rechner: Eichfrist prüfen
  2. 2. Eichfristen im Überblick
  3. 3. So findest du das Eichjahr
  4. 4. Eichfrist abgelaufen: Was gilt für die Abrechnung?
  5. 5. So prüfst du die Zähler in deiner Abrechnung
  6. 6. Häufige Fragen
Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 05.11.2026

Eichfrist prüfen

Geeicht bis

–

6 Jahre Eichfrist

Stand heute

–

Am Ende deiner Abrechnung

–

Abrechnungsjahr wählen

Gerechnet wird ab dem Jahr der Kennzeichnung oder letzten Eichung. Die Frist endet mit Ablauf des Jahres, in dem sie rechnerisch endet (§ 34 Abs. 2 MessEV). Heizkostenverteiler sind nicht eichpflichtig. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Überblick

Eichfristen im Überblick

Wie lange ein Zähler geeicht ist, legt Anlage 7 der Mess- und Eichverordnung fest. Für die Zähler, die in deiner Nebenkostenabrechnung eine Rolle spielen, sind es durchweg sechs Jahre:

  • Kaltwasserzähler: 6 Jahre

    Anlage 7 Nr. 5.5.1 MessEV. Sein Wert landet in der Nebenkostenabrechnung unter Wasserversorgung.

  • Warmwasserzähler: 6 Jahre

    Anlage 7 Nr. 5.5.2 MessEV. Er bestimmt deinen Anteil an den Warmwasserkosten in der Heizkostenabrechnung.

  • Wärme- und Kältezähler: 6 Jahre

    Anlage 7 Nr. 7.1 MessEV. Er misst die Heizwärme deiner Wohnung, oft in kWh oder MWh.

  • Gas- und Stromzähler: 8 bis 16 Jahre

    Balgengaszähler bis 10 m³/h 8 Jahre, elektronische Stromzähler 8 Jahre, Zähler mit Drehscheibe 16 Jahre. Sie gehören meist dem Netzbetreiber und laufen nicht über deine Nebenkosten.

Heizkostenverteiler am Heizkörper tauchen in dieser Liste nicht auf. Sie messen keine Wärmemenge, sondern liefern nur Anteile, und sind deshalb nicht eichpflichtig.

Ablesen

So findest du das Eichjahr

Neue Zähler tragen die sogenannte Metrologie-Kennzeichnung: ein großes M mit zwei Ziffern in einem Rechteck, meist neben dem CE-Zeichen. Die Ziffern sind das Jahr, in dem der Zähler gekennzeichnet wurde. Das Gesetz vermutet, dass er in diesem Jahr auch in Verkehr gebracht wurde, und ab da läuft die Frist (§ 34 Abs. 2 MessEV, § 37 Abs. 1 MessEG).

Wurde ein Zähler nachgeeicht, zählt das Jahr der Eichung. Ältere Zähler tragen statt des M eine Eichmarke mit Jahreszahl. Beim Wasserzähler findest du die Angaben auf dem Zifferblatt oder dem Klappdeckel, beim Wärmezähler auf dem Gehäuse des Rechenwerks, also des Teils mit dem Display.

Einige elektronische Zähler melden den Ablauf selbst. Der Wärmezähler zelsius C5 von ZENNER etwa zeigt laut Bedienungsanleitung den Statuscode 2000, wenn die Eichperiode abgelaufen ist. Wie du die Displays der gängigen Geräte liest, steht in unseren Anleitungen zum Wasserzähler und zum Wärmemengenzähler.

Rechtslage

Eichfrist abgelaufen: Was gilt für die Abrechnung?

„Messgeräte dürfen nicht ungeeicht verwendet werden, nachdem die […] bestimmte Eichfrist abgelaufen ist“
§ 37 Abs. 1 MessEG

Der Vermieter darf einen abgelaufenen Zähler also nicht einfach weiterlaufen lassen. Für deine Abrechnung heißt das aber nicht, dass die Werte wertlos sind. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Auch Werte eines ungeeichten Zählers können der Abrechnung zugrunde liegen, wenn der Vermieter nachweist, dass sie stimmen (Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 112/10). Bei einem geeichten Zähler wird die Richtigkeit dagegen vermutet.

Praktisch bedeutet das: Ist ein Zähler im Abrechnungszeitraum abgelaufen, kannst du die Werte bestreiten. Der Vermieter muss dann zum Beispiel eine Befundprüfung durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle vorlegen. Hat die Eichbehörde die Frist für ein ganzes Los von Zählern im Stichprobenverfahren verlängert (§ 35 MessEV), ist der Zähler weiter geeicht. Frag nach dem Bescheid.

Die Eichfrist kann auch vorzeitig enden, etwa wenn jemand in den Zähler eingegriffen hat oder die Plomben und Kennzeichen entfernt wurden (§ 37 Abs. 2 MessEG). Eine beschädigte Plombe solltest du deshalb fotografieren und melden.

Prüfen

So prüfst du die Zähler in deiner Abrechnung

  1. 1

    Zähler fotografieren

    Halte bei jedem Zähler Nummer, Stand und Kennzeichnung fest. Das M-Jahr steht oft klein am Rand.

  2. 2

    Mit dem Rechner prüfen

    Trag die Kennzeichnung ein und wähle das Abrechnungsjahr. So siehst du, ob der Zähler zum Ende des Zeitraums noch geeicht war.

  3. 3

    Nummern abgleichen

    Die Zählernummern in der Abrechnung müssen zu deinen Zählern passen. Wurde getauscht, gehören Endstand des alten und Anfangsstand des neuen Zählers hinein.

  4. 4

    Nachweis verlangen

    War ein Zähler abgelaufen, bitte um den Eichnachweis oder den Bescheid über eine Verlängerung. Das geht in einem Zug mit der Belegeinsicht.

  5. 5

    Rechtzeitig widersprechen

    Einwendungen gegen die Abrechnung musst du bis zum Ende des zwölften Monats nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 BGB).

Die Kosten der Eichung dürfen auf die Mieter umgelegt werden, Reparaturen nicht. Was ein Messdienst sonst berechnen darf, steht im Ratgeber Kosten des Messdienstes.

Ein abgelaufener Zähler, und was noch?

Wo ein Zähler nicht mehr geeicht ist, lohnt sich ein genauer Blick auf die ganze Abrechnung: auf Verteilerschlüssel, Gerätemiete und die übrigen Positionen. Genau das prüfen wir.

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FAQ

Häufige Fragen

Wie lange ist die Eichfrist bei Wasserzählern?

Sechs Jahre, für Kaltwasser- und Warmwasserzähler gleichermaßen (Anlage 7 Nr. 5.5.1 und 5.5.2 MessEV). Die Frist endet mit Ablauf des Jahres, in dem sie rechnerisch endet. Ein Zähler mit der Kennzeichnung M20 ist also bis zum 31.12.2026 geeicht.

Wie lange ist ein Wärmezähler geeicht?

Ebenfalls sechs Jahre (Anlage 7 Nr. 7.1 MessEV). Das gilt für Wärme- und für Kältezähler. Früher galten für Wärmezähler fünf Jahre, die heutige Mess- und Eichverordnung nennt sechs.

Wo finde ich das Eichjahr auf dem Zähler?

Neuere Zähler tragen ein großes M mit zwei Ziffern in einem Rechteck, zum Beispiel M20 für 2020. Das ist das Jahr, in dem der Zähler gekennzeichnet und in Verkehr gebracht wurde. Bei nachgeeichten Zählern zeigt die Eichmarke das Jahr der Eichung. Beim Wasserzähler steht die Kennzeichnung meist auf dem Zifferblatt oder dem Deckel, beim Wärmezähler auf dem Rechenwerk.

Ist die Abrechnung falsch, wenn der Zähler nicht mehr geeicht ist?

Nicht automatisch. Die Werte eines ungeeichten Zählers dürfen trotzdem verwendet werden, aber der Vermieter muss im Streit beweisen, dass sie stimmen, etwa mit einer Prüfung durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 112/10). Bei geeichten Zählern spricht dagegen eine Vermutung für die Richtigkeit.

Kann die Eichfrist verlängert werden?

Ja, für ganze Lose baugleicher Zähler im Stichprobenverfahren. Die Eichbehörde verlängert auf Antrag, wenn eine Stichprobe zeigt, dass die Zähler weiter genau messen (§ 35 MessEV). Ob das für deine Zähler gilt, kann dir der Vermieter mit dem Bescheid belegen.

Müssen Heizkostenverteiler geeicht werden?

Nein. Heizkostenverteiler sind keine eichpflichtigen Messgeräte. Für sie verlangt die Heizkostenverordnung stattdessen, dass ihre Eignung von sachverständigen Stellen bestätigt ist und dass sie richtig angebracht sind (§ 5 Abs. 1 HeizkostenV).

Wer zahlt die Eichung?

Die Kosten der Eichung sind umlagefähig: bei Wasserzählern als Teil der Wasserkosten (§ 2 Nr. 2 BetrKV), bei Wärme- und Warmwasserzählern als Teil der Heizkosten (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV). Reparaturen an den Zählern gehören dagegen nicht in die Abrechnung.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Quellen (abgerufen am 05.11.2026): Anlage 7 MessEV · § 34 MessEV · § 35 MessEV · § 37 MessEG · § 2 BetrKV · § 7 HeizkostenV; BGH, Urteil vom 17.11.2010 (VIII ZR 112/10)

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