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Messdienste · Kosten

Stand: Oktober 2026

Kosten des Messdienstes: was Gerätemiete, Ablesung und Abrechnung kosten dürfen

Ablesen, rechnen, Geräte stellen: Für seine Arbeit stellt der Messdienst dem Vermieter eine Rechnung, und die landet in deiner Heizkostenabrechnung. Hier steht, welche dieser Kosten du zahlen musst, welche nicht und wie du sie prüfst.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 27.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Umlagefähig sind Gerätemiete, Eichung, Ablesung, Berechnung und Aufteilung sowie die Verbrauchsinformationen (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV).
  • Gerätemiete nur, wenn der Vermieter sie vorher angekündigt und die Mehrheit der Mieter nicht widersprochen hat.
  • Nicht umlagefähig: Kauf der Geräte, Reparaturen, Nutzerwechselgebühr und Miete für Rauchwarnmelder.
  • Die Entgelte des Messdienstes müssen mit der Abrechnung offengelegt werden. Fehlen sie, darfst du um 3 % kürzen.
Taschenrechner, Lesebrille und Unterlagen auf einem Küchentisch

Kurz beantwortet

Die Kosten des Messdienstes für Gerätemiete, Eichung, Ablesung, Berechnung und Verbrauchsinformationen darf der Vermieter als Teil der Heizkosten auf dich umlegen. Den Kauf der Geräte, Reparaturen und die Nutzerwechselgebühr nicht. Damit du das prüfen kannst, muss er dir mit der Heizkostenabrechnung die Entgelte des Messdienstes zugänglich machen (§ 6a Abs. 3 HeizkostenV). Fehlen sie, hast du ein Kürzungsrecht von 3 %.

Diese Kosten darf der Vermieter umlegen

„die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung, Aufteilung und Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen gemäß § 6a“
§ 7 Abs. 2 HeizkostenV (Auszug)
  • Gerätemiete

    Miete oder Leasing für Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler. Nur nach vorheriger Ankündigung mit Kosten (§ 4 Abs. 2 HeizkostenV).

  • Eichung

    Wärme- und Wasserzähler müssen alle sechs Jahre geeicht oder getauscht werden. Die Kosten der Eichung sind umlagefähig.

  • Ablesung und Abrechnung

    Ablesen, Berechnen und Aufteilen der Heiz- und Warmwasserkosten auf die Wohnungen, oft als Abrechnungs- oder Servicegebühr bezeichnet.

  • Verbrauchsinformation

    Die monatliche Information über deinen Verbrauch bei Funkgeräten. Ihre Kosten gehören ausdrücklich dazu.

  • Wasserzähler

    Für Kaltwasserzähler gilt dasselbe über die Wasserkosten: Miete, Eichung, Berechnung und Aufteilung (§ 2 Nr. 2 BetrKV).

Diese Kosten zahlst du nicht

  • Kauf und Einbau

    Kauft der Vermieter die Geräte, sind Kaufpreis und Einbau Anschaffungskosten, keine Betriebskosten.

  • Reparaturen

    Defekte Geräte reparieren oder ersetzen zu lassen, ist Instandhaltung und Sache des Vermieters.

  • Nutzerwechselgebühr

    Die Kosten der Zwischenablesung bei einem Auszug sind Verwaltungskosten (BGH, Urteil vom 14.11.2007, VIII ZR 19/07). Nur eine ausdrückliche Regel im Mietvertrag kann sie dir zuweisen.

  • Miete für Rauchwarnmelder

    Viele Messdienste vermieten auch Rauchwarnmelder. Diese Miete ist nicht umlagefähig (BGH, Urteil vom 11.05.2022, VIII ZR 379/20).

  • Doppelte Posten

    Gerätemiete oder Abrechnungsgebühr darf nur einmal auftauchen, nicht zusätzlich in der Betriebskostenabrechnung unter Sonstiges oder Verwaltung.

Mehr dazu in den Ratgebern Nutzerwechselgebühr und Rauchmelder in der Nebenkostenabrechnung.

Die Entgelte müssen in der Abrechnung stehen

Seit der Novelle der Heizkostenverordnung muss der Vermieter dir zusammen mit der Heizkostenabrechnung die Entgelte für die Gebrauchsüberlassung und Verwendung der Geräte einschließlich der Eichung sowie für Ablesung und Abrechnung zugänglich machen (§ 6a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c HeizkostenV). Das gilt für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Dezember 2021 begonnen haben.

Fehlen diese Angaben oder sind sie unvollständig, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV). Das ist unabhängig davon, ob die Kosten selbst angemessen sind. Wie viel 3 % bei dir ausmachen, rechnest du mit dem Kürzungsrechner aus.

Suche in der Heizkostenabrechnung nach Begriffen wie Gerätemiete, Verbrauchserfassung, Abrechnungsservice, Ablesung oder Verbrauchsinformation. Meist stehen sie in der Aufstellung der Gesamtkosten des Hauses, bevor die Kosten auf die Wohnungen verteilt werden.

So prüfst du die Kosten des Messdienstes

  1. 1

    Posten finden

    Markiere alle Posten des Messdienstes in der Kostenaufstellung, auch beim Kaltwasser in der Betriebskostenabrechnung.

  2. 2

    Mit dem Vorjahr vergleichen

    Gerätemiete und Abrechnungsgebühr ändern sich normalerweise wenig. Ein deutlicher Sprung, etwa nach einem Gerätetausch, ist ein Grund nachzufragen.

  3. 3

    Ankündigung suchen

    Steht eine Gerätemiete neu in der Abrechnung, frag nach der Mitteilung über die Anmietung. Ohne sie ist die Umlage angreifbar.

  4. 4

    Doppelte und fremde Posten

    Achte darauf, dass dieselbe Leistung nicht zweimal auftaucht und keine Rauchmelder-Miete oder Nutzerwechselgebühr in den Gesamtkosten steckt.

  5. 5

    Belege anfordern

    Du darfst die Rechnung des Messdienstes und den Vertrag einsehen (§ 556 Abs. 4 BGB). Dort steht, wofür genau gezahlt wurde.

Zu teuer? Das Gebot der Wirtschaftlichkeit

Der Vermieter muss bei den Betriebskosten auf ein angemessenes Verhältnis von Kosten und Nutzen achten (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB). Das gilt auch für den Messdienst. Allerdings gibt es keine festen Preisgrenzen. Um einen Verstoß geltend zu machen, musst du in der Regel zeigen, dass vergleichbare Leistungen deutlich günstiger zu haben waren.

Praktischer ist meist der Weg über die Offenlegung: Stehen die Entgelte nicht vollständig in der Abrechnung, greift das Kürzungsrecht von 3 %. Mehr zum Grundsatz im Ratgeber Wirtschaftlichkeitsgebot.

Am einfachsten ist es, die Nebenkostenabrechnung von nebify prüfen zu lassen: Der Vorab-Check ist kostenlos, der Prüfbericht mit Schreiben an den Vermieter kostet 24,90 €.

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Häufige Fragen zu den Kosten des Messdienstes

Muss ich die Kosten für Techem, ista oder Brunata zahlen?
Zum großen Teil ja. Die Miete der Messgeräte, ihre Eichung, die Ablesung, die Berechnung und Aufteilung der Kosten sowie die monatliche Verbrauchsinformation gehören zu den Heizkosten (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV). Nicht zahlen musst du zum Beispiel den Kauf der Geräte, Reparaturen und die Gebühr für eine Zwischenablesung beim Auszug, wenn dein Mietvertrag sie dir nicht ausdrücklich zuweist.
Darf der Vermieter die Gerätemiete auf mich umlegen?
Ja, aber nur, wenn er die Anmietung vorher allen Mietern mit den Kosten mitgeteilt hat und nicht die Mehrheit innerhalb eines Monats widersprochen hat (§ 4 Abs. 2 HeizkostenV). Kauft er die Geräte, darf er den Kaufpreis nicht als Betriebskosten umlegen.
Muss in der Abrechnung stehen, was der Messdienst kostet?
Ja. Der Vermieter muss dir mit der Heizkostenabrechnung die Entgelte für Gerätemiete, Verwendung und Eichung sowie für Ablesung und Abrechnung zugänglich machen (§ 6a Abs. 3 Nr. 1 HeizkostenV). Fehlen diese Angaben oder sind sie unvollständig, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).
Wer zahlt die monatliche Verbrauchsinformation?
Die Mieter, über die Heizkosten. Die Kosten der Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen nach § 6a HeizkostenV gehören ausdrücklich zu den umlagefähigen Kosten (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV). Dafür hast du Anspruch darauf, die Information auch wirklich jeden Monat zu bekommen.
Ist die Nutzerwechselgebühr umlagefähig?
Nein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kosten der Zwischenablesung beim Auszug Verwaltungskosten sind. Der Vermieter trägt sie, wenn der Mietvertrag nichts anderes regelt (Urteil vom 14.11.2007, VIII ZR 19/07).
Was kostet ein Messdienst normalerweise?
Dafür gibt es keine amtliche Übersicht. Die Preise stehen im Vertrag zwischen Vermieter und Messdienst und hängen von Gerätetyp, Hausgröße und Leistungsumfang ab. Prüfen kannst du sie trotzdem: über die Entgelte, die in der Abrechnung stehen müssen, den Vergleich mit dem Vorjahr und die Belegeinsicht.

Stimmen die Kosten in deiner Heizkostenabrechnung?

Lade deine Abrechnung im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir sehen nach, ob die Posten des Messdienstes und die übrigen Kosten plausibel sind.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Quellen: § 4 HeizkostenV · § 6a HeizkostenV · § 7 HeizkostenV · § 8 HeizkostenV · § 12 HeizkostenV · § 2 BetrKV · § 556 BGB; Stand 27.10.2026. BGH, Urteile vom 14.11.2007 (VIII ZR 19/07) und 11.05.2022 (VIII ZR 379/20).