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Messdienste · Gerätetausch

Stand: Oktober 2026

Heizkostenverteiler ausgetauscht: was der Gerätewechsel für deine Abrechnung bedeutet

Bis Ende 2026 werden in vielen Häusern die Heizkostenverteiler getauscht. Danach sehen die Zahlen in der Abrechnung oft ganz anders aus. Hier steht, warum das so ist, worauf du nach einem Tausch achten solltest und was du zahlen musst.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 24.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Alte, nicht fernablesbare Geräte wie Verdunster müssen bis zum 31.12.2026 ersetzt oder nachgerüstet werden (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV).
  • Nach einem Tausch sind Einheiten nicht mehr mit dem Vorjahr vergleichbar. Entscheidend ist dein Anteil am ganzen Haus.
  • Bei einem Tausch im laufenden Jahr gehören alte und neue Werte in die Abrechnung, aber jeder Heizkörper nur einmal.
  • Gemietete Geräte darf der Vermieter umlegen, wenn er vorher angekündigt hat. Gekaufte Geräte sind keine Betriebskosten.
  • Mit Funkgeräten steht dir eine monatliche Verbrauchsinformation zu. Fehlt sie, darfst du um 3 % kürzen.
Monteur tauscht einen alten Verdunster-Heizkostenverteiler gegen ein elektronisches Gerät

Kurz beantwortet

Nach einem Austausch der Heizkostenverteiler kannst du die Einheiten nicht mit dem Vorjahr vergleichen. Prüfe stattdessen deinen Anteil an den Einheiten des ganzen Hauses und ob jeder Heizkörper genau einmal in der Abrechnung steht. Neue Geräte zählen oft auf einer anderen Skala und mit anderen Faktoren. Ein Sprung von 300 auf 3.000 Einheiten kann deshalb völlig in Ordnung sein, ein Sprung im Anteil am Haus dagegen nicht. Wurde mitten im Jahr getauscht, ist der häufigste Fehler, dass Geräte doppelt oder gar nicht gezählt werden.

Warum jetzt so viele Geräte getauscht werden

„Nicht fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung […] müssen bis zum 31. Dezember 2026 die Anforderungen nach den Absätzen 2 und 5 durch Nachrüstung oder Austausch erfüllen.“
§ 5 Abs. 3 S. 1 HeizkostenV

Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch Geräte eingebaut werden, die sich ohne Zutritt zur Wohnung ablesen lassen, also per Funk (§ 5 Abs. 2 HeizkostenV). Ältere Geräte haben eine Übergangsfrist bis Ende 2026. Das betrifft vor allem Verdunster mit Glasröhrchen und elektronische Geräte ohne Funk. Ausnahmen gelten nur, wenn ein Tausch technisch nicht möglich ist oder eine unbillige Härte wäre.

Wird in einem Haus mit alten Geräten nur ein einzelnes Gerät ersetzt, darf es nach § 5 Abs. 2 S. 4 HeizkostenV noch ein nicht fernablesbares sein. Mehr zur Pflicht steht im Ratgeber Fernablesbare Messgeräte: Pflicht bis 2026.

Warum die Einheiten nicht mehr vergleichbar sind

  • Andere Skala

    Verdunster zeigen einen Flüssigkeitsstand, elektronische Geräte zählen Einheiten. Auch zwischen elektronischen Geräten verschiedener Hersteller unterscheiden sich Skala und Zählweise.

  • Andere Faktoren

    Der Messdienst rechnet die Anzeige je Heizkörper mit Bewertungsfaktoren um. Neue Geräte bekommen neue Faktoren. Deshalb ändern sich die Einheiten in der Abrechnung, auch wenn du gleich viel heizt.

  • Was zählt

    Deine Kosten hängen vom Anteil deiner Einheiten an allen Einheiten im Haus ab. Ist dieser Anteil stabil, ist alles im Lot, egal wie groß die Zahlen sind.

Wie Einheiten, Faktoren und Anteil zusammenhängen, erklärt der Ratgeber Heizkostenverteiler: Einheiten und Faktor. Mit dem Einheiten-Rechner rechnest du deinen Anteil und die Kosten selbst nach.

Tausch im laufenden Jahr: so muss es aussehen

  1. 1

    Alte Geräte mit Endstand

    Für jedes alte Gerät gehört der Stand am Tag des Ausbaus in die Abrechnung. Danach zählen sie nicht mehr mit.

  2. 2

    Neue Geräte ab dem Einbau

    Die neuen Geräte zählen ab ihrem Einbau. Ihre Gerätenummern sind neu, oft steht ein Einbau- oder Austauschdatum dabei.

  3. 3

    Jeder Heizkörper zählt einmal

    Für jeden Heizkörper darf zu jedem Zeitpunkt nur ein Gerät zählen. Stehen in der Abrechnung doppelt so viele Geräte wie Heizkörper, ohne Austauschdatum, ist das ein Warnsignal.

  4. 4

    Vorjahr daneben legen

    Vergleiche Gerätenummern und Anzahl mit der Vorjahresabrechnung. So erkennst du schnell, ob etwas fehlt oder doppelt ist.

In einem unserer Fälle standen für fünf Heizkörper zehn Heizkostenverteiler in der Abrechnung. Der Vergleich mit dem Vorjahr zeigte, dass fünf Geräte zusätzlich mitgezählt wurden. Wie wir das nachgewiesen haben, steht im Fall Zehn Heizkostenverteiler für fünf Heizkörper.

Wer zahlt die neuen Geräte?

  • Gekauft

    Kauft der Vermieter die Geräte, sind Kauf und Einbau keine Betriebskosten. Umlegen darf er dann nur die Kosten der Verwendung, also Ablesung, Berechnung und Aufteilung (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV).

  • Gemietet

    Mietet er die Geräte, darf er die Miete umlegen. Vorher muss er die Anmietung mit den Kosten ankündigen. Widerspricht die Mehrheit der Mieter innerhalb eines Monats, ist sie unzulässig (§ 4 Abs. 2 HeizkostenV).

  • Verbrauchsinformation

    Die Kosten der monatlichen Verbrauchsinformation dürfen umgelegt werden (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV). Dafür hast du ein Recht darauf, sie jeden Monat zu bekommen (§ 6a HeizkostenV).

Welche Kosten ein Messdienst sonst noch berechnen darf und wo sie in der Abrechnung stehen, erklärt der Ratgeber Kosten des Messdienstes.

Deine Rechte nach dem Tausch

  • Monatliche Information

    Bei fernablesbaren Geräten muss dir der Vermieter jeden Monat deinen Verbrauch in Kilowattstunden mitteilen, mit Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahresmonat (§ 6a HeizkostenV).

  • 3 % Kürzung

    Fehlt diese Information oder ist sie unvollständig, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen. Dasselbe gilt, wenn nach dem 31.12.2026 entgegen der Pflicht noch alte Geräte hängen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).

  • Belegeinsicht

    Du darfst die Ablesebelege und die Rechnungen des Messdienstes einsehen, auch für Gerätemiete und Austausch (§ 556 Abs. 4 BGB).

Am einfachsten ist es, die Nebenkostenabrechnung von nebify prüfen zu lassen: Der Vorab-Check ist kostenlos, der Prüfbericht mit Schreiben an den Vermieter kostet 24,90 €.

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Nach einem Gerätetausch passen Einheiten, Gerätenummern und Vorjahr oft nicht mehr zusammen. Ob dein Anteil stimmt und kein Gerät doppelt oder gar nicht zählt, sehen wir beim Abgleich mit der Vorjahresabrechnung.

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Häufige Fragen zum Gerätetausch

Warum zeigen die neuen Heizkostenverteiler mehr Einheiten?
Weil Einheiten keine feste Maßeinheit sind. Jedes Gerät und jede Skala rechnet anders, und der Messdienst bewertet die Anzeige je nach Heizkörper mit eigenen Faktoren. Mehr Einheiten heißen deshalb nicht mehr Verbrauch. Entscheidend ist dein Anteil an den Einheiten des ganzen Hauses.
Muss ich den Austausch der Heizkostenverteiler dulden?
Ja. Der Vermieter muss die Räume mit Geräten zur Verbrauchserfassung ausstatten, und die Mieter müssen das dulden (§ 4 Abs. 2 HeizkostenV). Welches System er wählt, bleibt ihm überlassen.
Wer zahlt die neuen Heizkostenverteiler?
Kauft der Vermieter die Geräte, sind das Anschaffungskosten und keine Betriebskosten. Mietet er sie, darf er die Miete umlegen, wenn er die Anmietung vorher mit den Kosten angekündigt hat und nicht die Mehrheit der Mieter innerhalb eines Monats widersprochen hat (§ 4 Abs. 2 HeizkostenV).
Bis wann müssen alte Heizkostenverteiler ausgetauscht sein?
Geräte, die nicht aus der Ferne ablesbar sind, müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV). Ausnahmen gelten, wenn das technisch nicht möglich ist oder eine unbillige Härte wäre. Das betrifft vor allem Verdunster mit Glasröhrchen.
Was passiert, wenn mitten im Jahr getauscht wird?
Dann muss die Abrechnung für jeden Heizkörper beide Geräte berücksichtigen: den Endstand des alten und den Stand des neuen. Fehlt einer, fehlt Verbrauch. Stehen alte und neue Geräte nebeneinander, als hingen beide das ganze Jahr, wird doppelt gezählt.
Was kann ich tun, wenn nach dem Tausch keine monatliche Verbrauchsinformation kommt?
Bei fernablesbaren Geräten muss dir der Vermieter jeden Monat deinen Verbrauch mitteilen (§ 6a HeizkostenV). Tut er das nicht oder unvollständig, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).

Neue Geräte, neue Zahlen?

Lade deine Heizkostenabrechnung im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir sehen nach, ob dein Anteil nach dem Tausch plausibel ist.

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Für die vollständige Prüfung gilt unsere Geld-zurück-Garantie.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.