Rechner · Indexmiete
Indexmiete berechnen: Ist die Erhöhung zulässig?
Mit dem Verbraucherpreisindex bis September 2026
Bei einer Indexmiete steigt die Miete mit den Verbraucherpreisen. Wie viel genau, lässt sich auf den Cent nachrechnen. Der Rechner nimmt die amtlichen Werte des Statistischen Bundesamts und prüft auch, ob die Jahresfrist eingehalten ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Neue Miete = alte Miete × neuer Index ÷ alter Index, mit dem Verbraucherpreisindex von Destatis.
- Erhöht werden darf höchstens einmal im Jahr (§ 557b Abs. 2 BGB).
- Die Erhöhung muss in Textform kommen, mit Indexänderung und Betrag in Euro.
- Die neue Miete gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang, nie rückwirkend.
- Eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist daneben ausgeschlossen.
Inhalt

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 05.11.2026
Indexmiete nachrechnen
Höchstens zulässige Miete
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Erhöhung pro Monat
–
Abweichung zur Forderung
–
Verbraucherpreisindex für Deutschland, 2020 = 100, Statistisches Bundesamt, Stand 13.10.2026, Werte bis September 2026. Rechenweg nach Destatis: alte Miete × neuer Index ÷ alter Index. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Berechnung
So rechnest du die Indexmiete nach
Die Rechnung hat nur einen Schritt: Du teilst den neuen Indexstand durch den alten und nimmst die bisherige Miete damit mal. So beschreibt es auch das Statistische Bundesamt für Wertsicherungsklauseln. Ein Beispiel mit den echten Werten: Der Index stand im September 2024 bei 119,7 Punkten und im September 2026 bei 126,6. Aus 800 € Kaltmiete werden 800 € × 126,6 ÷ 119,7 = 846,12 €, also 46,12 € mehr im Monat oder 5,8 %.
Welche Monate du nimmst, regelt dein Vertrag. Üblich ist der Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung oder des Vertragsbeginns als alter Wert und der jüngste veröffentlichte Monat vor dem Erhöhungsschreiben als neuer Wert. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht den Index monatlich, meist zur Mitte des Folgemonats.
Warum steht im Schreiben ein etwas anderer Betrag?
Manche Vermieter rechnen erst die Veränderung in Prozent aus, runden sie auf eine Nachkommastelle und nehmen die Miete damit mal. Dadurch kann der Betrag um ein paar Cent abweichen. Der Rechner lässt diese Rundung durchgehen. Größere Abweichungen haben meist eine andere Ursache: einen anderen Ausgangsmonat, einen Monat, der noch gar nicht veröffentlicht war, oder eine Erhöhung, die schon die Nebenkosten mit hochrechnet.
Steht in einem älteren Vertrag ein Index mit anderer Basis, etwa 2015 = 100, spielt das für die Veränderung in Prozent praktisch keine Rolle: Das Statistische Bundesamt rechnet die Reihe bei jeder Umstellung auf die neue Basis um. Für Monate vor 2015 kannst du im Rechner eigene Indexstände eintragen.
Rechtslage
Die Regeln für die Erhöhung
„Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben.“
Einmal im Jahr
Zwischen zwei Indexerhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen. Maßgeblich ist, ab wann die alte und die neue Miete gelten.
Nicht automatisch
Ohne Erklärung des Vermieters in Textform ändert sich nichts, auch wenn der Index steigt.
Ab übernächstem Monat
Die neue Miete gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang des Schreibens, nie rückwirkend.
Keine Vergleichsmiete
Neben der Indexmiete darf nicht zusätzlich auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht werden.
Eine Indexmiete muss schriftlich im Mietvertrag vereinbart sein (§ 557b Abs. 1 BGB). Die Mietpreisbremse gilt nur für die Ausgangsmiete beim Einzug. Spätere Erhöhungen nach dem Index misst sie nicht (§ 557b Abs. 4 BGB).
Form
Was im Erhöhungsschreiben stehen muss
Das Schreiben muss in Textform kommen, also mindestens per E-Mail oder Brief, und zwei Dinge nennen: wie sich der Index geändert hat und die neue Miete oder die Erhöhung in Euro (§ 557b Abs. 3 BGB). Üblich und hilfreich sind beide Indexstände mit Monat, damit du nachrechnen kannst. Fehlt die Angabe zur Indexänderung, ist die Erklärung nicht wirksam, und du musst die erhöhte Miete noch nicht zahlen.
- 1
Monate heraussuchen
Welchen alten und welchen neuen Indexmonat nennt das Schreiben? Passt der alte zum Vertrag oder zur letzten Erhöhung?
- 2
Im Rechner nachrechnen
Trag die bisherige Miete, die verlangte Miete und die beiden Monate ein.
- 3
Jahresfrist prüfen
Liegt zwischen dem Beginn der letzten Miete und der neuen mindestens ein Jahr?
- 4
Zahlung anpassen
Stimmt alles, ändere deinen Dauerauftrag zum Beginn des übernächsten Monats nach Zugang.
Widerspruch
Wenn die Erhöhung nicht stimmt
Ist der Betrag zu hoch, schreib deinem Vermieter, mit welchen Indexständen du gerechnet hast und bis zu welchem Betrag du die Erhöhung anerkennst. Den zulässigen Teil zahlst du ab dem richtigen Monat, den Rest nicht. Kommt die Erhöhung zu früh, weil die Jahresfrist nicht eingehalten ist, gilt sie erst, wenn das Jahr um ist.
Hast du in der Vergangenheit zu viel gezahlt, weil eine Erhöhung falsch berechnet war, kannst du den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern. Bewahre die Erhöhungsschreiben deshalb auf. Sie zeigen, welche Indexstände jeweils galten.
Nebenkosten
Indexmiete und Nebenkosten
Die Indexmiete betrifft nur die Kaltmiete. Die Vorauszahlung für die Nebenkosten wird nicht nach dem Index erhöht, sondern nach der letzten Abrechnung angepasst. Ob eine solche Anpassung berechtigt ist, prüfst du mit dem Rechner zur Nebenkostenvorauszahlung.
Steigen Miete und Nebenkosten gleichzeitig, lohnt sich der Blick in die Abrechnung besonders. Wenn du deine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen willst, gehen wir jede Position einzeln durch und schicken dir einen Prüfbericht mit fertigem Schreiben an deinen Vermieter.
Prüfung durch nebify
Die Miete stimmt? Dann die Nebenkosten
Indexerhöhungen lassen sich schnell nachrechnen. Bei den Nebenkosten ist es schwieriger: Ob eine Position umgelegt werden darf und richtig verteilt ist, zeigt erst der Abgleich mit Mietvertrag und Rechtsprechung. Genau das prüfen wir.
- Vorab-Checkkostenlos
Abrechnung hochladen und in 2 Minuten sehen, ob sich eine Prüfung lohnt.
- Prüfbericht24,90 €
Jede Position mit Rechtsgrundlage geprüft, dazu ein fertiges Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter.
- Pro Service44,90 €
Prüfbericht plus persönliche Begleitung bei der Klärung mit deinem Vermieter (8 Wochen).
- Prüfbericht in 48 Stunden, sobald alle Unterlagen da sind
- Geprüft von Menschen und Software
- Geld-zurück-Garantie, einmalig pro Abrechnung, kein Abo
FAQ
Häufige Fragen
Wie berechne ich eine Indexmieterhöhung?
Neue Miete = alte Miete × neuer Indexstand ÷ alter Indexstand. Maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamts. Alter Indexstand ist der Monat der letzten Anpassung oder des Vertragsbeginns, neuer der Monat, den der Vermieter für die Erhöhung heranzieht.
Wie oft darf eine Indexmiete erhöht werden?
Höchstens einmal im Jahr. Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 BGB). Erhöhungen wegen gestiegener Betriebskosten zählen dabei nicht mit.
Ab wann muss ich die erhöhte Indexmiete zahlen?
Ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung (§ 557b Abs. 3 BGB). Bekommst du das Schreiben im November, gilt die neue Miete ab Januar. Rückwirkend darf der Vermieter nicht erhöhen.
Erhöht sich die Indexmiete automatisch?
Nein. Der Vermieter muss die Änderung in Textform erklären und darin die Änderung des Index sowie die neue Miete oder die Erhöhung in Euro angeben. Ohne eine solche Erklärung bleibt es bei der bisherigen Miete.
Kann die Indexmiete auch sinken?
Ja. Die Miete folgt dem Index in beide Richtungen. Sinkt der Verbraucherpreisindex, kannst du die Senkung ebenfalls in Textform geltend machen.
Darf der Vermieter neben der Indexmiete die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen?
Nein. Solange die Indexmiete gilt, ist eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeschlossen. Eine Modernisierungserhöhung ist nur in engen Ausnahmen möglich (§ 557b Abs. 2 BGB).
Gilt die Mietpreisbremse bei einer Indexmiete?
Nur für die Ausgangsmiete beim Vertragsschluss (§ 557b Abs. 4 BGB). Spätere Erhöhungen nach dem Index werden nicht an der Mietpreisbremse gemessen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.