Rechner · Vorauszahlung
Wie hoch sollte meine Nebenkostenvorauszahlung sein?
Rechner mit deiner letzten Abrechnung oder nach Wohnfläche
Kostendeckend ist deine Vorauszahlung, wenn sie deinen Kosten aus der letzten Abrechnung geteilt durch zwölf entspricht. Viele Vorauszahlungen sind niedriger angesetzt, etwa weil sie seit Jahren nicht angepasst wurden oder die Energiepreise gestiegen sind. Dann kommt mit der Abrechnung eine Nachzahlung.
Das Wichtigste in Kürze
- Faustregel: Kosten der letzten Abrechnung ÷ 12 = Vorauszahlung, die die Kosten deckt.
- Ohne Abrechnung: Wohnfläche × Nebenkosten je m² und Monat. Der Mieterbund nennt bundesweit 2,67 € inklusive Heizung und Warmwasser (Abrechnungsjahr 2024).
- Zu niedrige Vorauszahlungen sind eine der häufigsten Ursachen für hohe Nachzahlungen, etwa nach gestiegenen Energiepreisen.
- Nach jeder Abrechnung dürfen Mieter und Vermieter die Vorauszahlung auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB).
Inhalt

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 22.09.2026
Nebenkostenvorauszahlung berechnen
Kostendeckende Vorauszahlung
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pro Monat
Deine Vorauszahlung deckt
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100 % heißt: Vorauszahlung und Kosten gleichen sich aus
Voraussichtliche Nachzahlung im Jahr
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Orientierung, keine Garantie. Schätzung nach Fläche: alle Nebenkosten inklusive Heizung und Warmwasser laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds für das Abrechnungsjahr 2024 (2,67 € je m² und Monat, bundesweit). Ein Durchschnitt über alle Gebäude: Ältere Häuser, teure Fernwärme oder hohe Grundsteuer liegen oft darüber.
Berechnung
So berechnest du eine passende Vorauszahlung
Mit deiner letzten Abrechnung ist es einfach: Nimm die Gesamtkosten, die auf deine Wohnung entfallen, also den Betrag vor Abzug der Vorauszahlungen, und teile ihn durch die Zahl der Monate. 3.100 € im Jahr ergeben 258,33 € im Monat. Weißt du schon, dass ein Posten teurer wird, etwa weil dein Versorger den Gaspreis erhöht hat, kannst du einen Aufschlag in Prozent eintragen.
Ohne Abrechnung, etwa nach dem Einzug, bleibt nur eine Schätzung nach Wohnfläche. Der Rechner multipliziert deine Fläche mit dem Bundesschnitt aller Nebenkosten inklusive Heizung und Warmwasser aus dem Betriebskostenspiegel des Mieterbunds: 2,67 € je m² und Monat (Abrechnungsjahr 2024). Für eine 70-m²-Wohnung sind das rund 187 € im Monat. Davon entfällt etwa die Hälfte auf Heizung und Warmwasser, der Rest auf die kalten Betriebskosten wie Wasser, Grundsteuer, Müll und Versicherung (1,35 € je m²).
Die Schätzung nach Fläche ist grob, denn der Bundesschnitt mittelt über Neubauten und unsanierte Altbauten, über Gas, Öl, Fernwärme und Wärmepumpe. Ob ein Aufzug, ein Hauswart oder Fernwärme dazukommt, macht schnell einen Euro je Quadratmeter aus. Wie hoch die Kosten in deiner Stadt sind, zeigt der Betriebskostenspiegel.
Hintergrund
Warum Vorauszahlungen oft zu niedrig sind
In den Abrechnungen, die Mieter uns zur Prüfung schicken, decken die Vorauszahlungen die tatsächlichen Kosten oft nicht. Eine Nachzahlung ist dann fast zwangsläufig, und sie fällt umso höher aus, je größer die Lücke zwischen Vorauszahlung und Kosten ist. Schon 40 € zu wenig im Monat ergeben am Jahresende 480 € Nachzahlung.
Häufige Gründe sind gestiegene Energiepreise, eine Vorauszahlung, die seit Jahren nicht angepasst wurde, oder eine niedrig angesetzte Vorauszahlung beim Einzug. Eine Pflicht des Vermieters, die Vorauszahlung kostendeckend festzusetzen, gibt es nicht; das Gesetz verlangt nur, dass sie angemessen ist (§ 556 Abs. 2 BGB).
Eine hohe Nachzahlung heißt deshalb nicht automatisch, dass die Abrechnung falsch ist. Sie ist aber ein guter Anlass, genauer hinzusehen. Was du tun kannst, wenn die Nachzahlung schon da ist, steht im Ratgeber Nebenkostennachzahlung; woher eine Steigerung kommt, erklärt Nebenkosten plötzlich viel höher.
Rechtslage
Vorauszahlung erhöhen oder senken: was erlaubt ist
Nach einer Abrechnung kann jede Seite die Vorauszahlung durch eine Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Angemessen ist in der Regel, was nach der letzten Abrechnung zu erwarten ist. Ein pauschaler Sicherheitszuschlag ohne konkreten Anlass gehört nicht dazu.
- Du willst mehr zahlen: Das geht jederzeit freiwillig. Sag deinem Vermieter Bescheid und ändere deinen Dauerauftrag.
- Du willst weniger zahlen: Nach einer Abrechnung mit Guthaben kannst du die Vorauszahlung in Textform senken, etwa per E-Mail oder Brief.
- Der Vermieter erhöht: Prüfe, ob die Erhöhung auf einer korrekten Abrechnung beruht. Fehler in der Abrechnung begrenzen auch die Erhöhung.
Rechenbeispiele und Formulierungshilfen findest du im Ratgeber Nebenkostenvorauszahlung erhöhen. Zweifelst du an der Abrechnung, die der Erhöhung zugrunde liegt, kannst du deine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen.
FAQ
Häufige Fragen
Wie berechne ich die richtige Nebenkostenvorauszahlung?
Am genauesten mit deiner letzten Abrechnung: Teile deine Gesamtkosten (vor Abzug der Vorauszahlungen) durch die Monate des Abrechnungszeitraums. Gibt es noch keine Abrechnung, hilft eine Schätzung nach Wohnfläche mit einem Durchschnittswert je m².
Wie hoch sind die Nebenkosten pro m² im Monat?
Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds nennt für das Abrechnungsjahr 2024 bundesweit 2,67 € je m² und Monat inklusive Heizung und Warmwasser. Ohne Heizung und Warmwasser sind es 1,35 €. Das sind Durchschnittswerte; in älteren Gebäuden, mit Fernwärme oder in Städten mit hoher Grundsteuer liegen die Kosten oft darüber.
Darf ich meine Vorauszahlung selbst erhöhen?
Freiwillig mehr zahlen kannst du jederzeit, etwa per geändertem Dauerauftrag. Am besten sagst du dem Vermieter kurz Bescheid, damit die Zahlung richtig zugeordnet wird. Zu viel Gezahltes bekommst du mit der nächsten Abrechnung zurück.
Darf ich die Vorauszahlung senken?
Nach einer Abrechnung kann jede Vertragspartei die Vorauszahlung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Hattest du ein deutliches Guthaben, kannst du sie also senken. Grundlage ist die letzte Abrechnung.
Darf der Vermieter einen Sicherheitszuschlag verlangen?
Nur, wenn konkrete Kostensteigerungen zu erwarten sind. Ein pauschaler Aufschlag ohne Anlass gilt nicht als angemessen. Mehr dazu im Ratgeber zur Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.