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KielStand November 2026

Grundsteuer in Kiel 2026: Hebesatz 565 %, aufkommensneutral

Kiel hat den Hebesatz der Grundsteuer B zur Reform von 500 % auf 565 % angehoben. Laut Stadt soll sie damit nicht mehr einnehmen als vorher. Für 2026 gilt derselbe Satz. Hier erfährst du, wie die Grundsteuer in Kiel berechnet wird und was du in deiner Abrechnung prüfen kannst.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 05.11.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Kiel seit 2025 565 %. 2024 waren es 500 %.
  • Die Ratsversammlung hat die neue Hebesatzsatzung im Oktober 2024 beschlossen. Laut Stadt ist die Anpassung aufkommensneutral.
  • Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell mit 0,31 Promille für Wohngrundstücke.
  • Der höhere Hebesatz gleicht aus, dass die neuen Messbeträge im Schnitt kleiner ausfallen.
  • Im Beispiel mit 150 € Messbetrag und sechs Wohnungen zahlst du für 70 m² 141,25 € im Jahr.

Kurz beantwortet

In Kiel gilt für die Grundsteuer B seit dem 1. Januar 2025 ein Hebesatz von 565 %, und daran hat sich 2026 nichts geändert. Vorher lag er bei 500 %. Die Stadt gibt an, die Anpassung aufkommensneutral gestaltet zu haben. Wie viel dein Haus zahlt, hängt am Messbetrag des Finanzamts. Als Mieter trägst du deinen Anteil, wenn dein Mietvertrag die Betriebskosten auf dich überträgt. Im Beispiel sind es 141,25 € im Jahr für 70 m².

Hebesatz Grundsteuer B seit 2025, auch 2026
565 %
Hebesatz bis 2024
500 %
Messzahl für Wohngrundstücke (Bundesmodell)
0,31 ‰

Grundsteuer in Kiel: Hebesätze 2024 bis 2026

Grundsteuer in Kiel: Vorjahr und 2026
Grundsteuer20242025 und 2026
Grundsteuer B (Grundstücke)500 %565 %
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)400 %420 %
Messzahl Wohngrundstückealtes Recht0,31 ‰
Steuer bei 100 € Messbetragnicht vergleichbar565,00 €

Hebesatzsatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 28.10.2024, beschlossen am 17.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025. Werte 2024 aus der Hebesatzsatzung von 2015. Laut Bund der Steuerzahler 2026 unverändert.

Quelle: Landeshauptstadt Kiel: Grundsteuer · Bund der Steuerzahler: Wohnnebenkosten-Vergleich der Landeshauptstädte 2026

Grundsteuer Kiel im Vergleich mit dem Norden

Kiel hat unter den großen Städten im Norden den niedrigsten Hebesatz, knapp vor Lübeck mit 575 %. Hannover und Bremerhaven liegen bei über 900 %.

Wegen der unterschiedlichen Landesmodelle sagt der Hebesatz allein wenig. Zwischen Kiel und Lübeck ist der Vergleich fair, weil beide das Bundesmodell nutzen.

Hebesätze der Grundsteuer B 2026 im Norden
StadtHebesatz 2026
Bremerhaven927 %
Hannover900 %
Bremen755 %
Braunschweig750 %
Lübeck575 %
Kiel565 %

Grundsteuer B 2026 laut Ortsgesetzen und Hebesatzsatzungen der Städte. In Bremen und Bremerhaven gelten eigene Landesmesszahlen, in Niedersachsen ein Flächen-Lage-Modell. Die Sätze sind deshalb nur bedingt vergleichbar.

Quelle: Gesetzblatt Bremen Nr. 16 vom 26.02.2026: Hebesätze Bremerhaven 2026 · Landeshauptstadt Hannover: Hebesatzsatzung · Gesetzblatt Bremen Nr. 128 vom 03.12.2024: Hebesatz Grundsteuer B 755 v.H. · Stadt Braunschweig: Hebesatzsatzung, Änderung vom 05.11.2024 · Hansestadt Lübeck: Grundsteuer · Landeshauptstadt Kiel: Grundsteuer

Rechenbeispiel: Grundsteuer einer 70-m²-Wohnung in Kiel

Der Messbetrag ist angenommen, der Hebesatz ist echt. Den Messbetrag deines Hauses findest du im Grundsteuerbescheid.

Annahmen für das Beispiel

  • Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und 420 m² Wohnfläche
  • Grundsteuermessbetrag: 150 €
  • Deine Wohnung hat 70 m², verteilt wird nach Wohnfläche
Rechenweg
Grundsteuer des Hauses: 150 € × 565 %847,50 €
Dein Anteil: 847,50 € × 70 / 420141,25 €
Pro Monat11,77 €

Im Beispiel zahlst du 141,25 € Grundsteuer im Jahr, knapp 12 € im Monat. 2026 bleibt der Betrag gleich, solange sich der Messbetrag nicht ändert.

Beispielrechnung mit einem angenommenen Messbetrag. Was du wirklich zahlst, hängt vom Grundsteuerbescheid deines Hauses und dem vereinbarten Verteilerschlüssel ab.

So rechnet Schleswig-Holstein die Grundsteuer

Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell. Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert aus Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und einer pauschalen Miete. Daraus wird mit der Messzahl von 0,31 Promille für Wohngrundstücke der Messbetrag. Für Geschäftshäuser gilt 0,34 Promille.

Das Land Schleswig-Holstein hat für jede Gemeinde in einem Transparenzregister veröffentlicht, mit welchem Hebesatz sie 2025 so viel Grundsteuer einnimmt wie 2024. So können Eigentümer und Mieter nachsehen, ob ihre Stadt die Reform für Mehreinnahmen genutzt hat.

Warum der Hebesatz gestiegen ist

Mit der Reform sind die Messbeträge im Schnitt kleiner geworden. Damit Kiel gleich viel einnimmt, musste der Hebesatz steigen. Die Stadt betont, die Anpassung aufkommensneutral gestaltet zu haben.

Für einzelne Häuser kann die Grundsteuer trotzdem gestiegen oder gesunken sein. Ein Vergleich deiner Abrechnungen 2024 und 2025 zeigt, wie es bei dir aussieht.

Was in deiner Abrechnung stehen muss

In die Abrechnung gehört die Grundsteuer des Abrechnungsjahres: Messbetrag mal 565 geteilt durch 100.

Kiel verschickt die Grundsteuer zusammen mit Abwasser, Müll und Straßenreinigung auf einem Abgabenbescheid. In deiner Abrechnung sollten die Posten getrennt stehen.

Wurde der Bescheid nachträglich geändert, darf der Vermieter nachberechnen, wenn er sich das in der Abrechnung vorbehalten hat (BGH, VIII ZR 264/12).

Was von der Position Grundsteuer umlagefähig ist

„die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer“
§ 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Die Grundsteuer ist eine laufende öffentliche Last des Grundstücks. Dein Vermieter darf sie umlegen, wenn dein Mietvertrag die Betriebskosten auf dich überträgt (§ 556 Abs. 1 BGB).

Ohne andere Vereinbarung wird nach Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 BGB).

Umlagefähig

  • Grundsteuer B laut Abgabenbescheid
  • Anteil nach Wohnfläche oder vereinbartem Schlüssel
  • Nachzahlung nach geändertem Bescheid, wenn vorbehalten

Nicht umlagefähig

  • Säumniszuschläge oder Zinsen
  • Grundsteuer eines anderen Jahres
  • Kosten für Einspruch oder Steuerberater
  • Grundsteuer A

Typische Fehler in der Abrechnung

  • Alter Hebesatz

    Seit 2025 gilt 565 %. Ein Betrag nach 500 % gehört zu 2024.

  • Ladenfläche fehlt

    Fehlt die Gewerbefläche in der Gesamtfläche, zahlen die Wohnungen den Anteil des Ladens mit.

  • Posten zusammengefasst

    Grundsteuer, Abwasser und Müll in einer Summe lassen sich nicht prüfen.

  • Zuschläge eingerechnet

    Säumniszuschläge trägt der Vermieter selbst.

So prüfst du die Grundsteuer in deiner Abrechnung

  1. 1

    Hebesatz ablesen

    Im Bescheid für 2025 und 2026 muss 565 % stehen.

  2. 2

    Betrag nachrechnen

    Messbetrag mal 565 geteilt durch 100 ergibt die Grundsteuer des Hauses.

  3. 3

    Jahre vergleichen

    Ohne neuen Messbescheid ist die Grundsteuer 2026 genauso hoch wie 2025.

  4. 4

    Verteilung prüfen

    Bei Verteilung nach Fläche müssen alle Einheiten im Haus in der Gesamtfläche stehen.

  5. 5

    Belege anfordern

    Du darfst den Abgabenbescheid einsehen (§ 556 Abs. 4 BGB).

Siehst du in deiner Abrechnung, mit welchem Satz gerechnet wurde?

Meist steht dort nur ein Betrag. Ob Hebesatz, Messbetrag und Verteilung stimmen, zeigt erst der Abgabenbescheid. Diesen Abgleich übernehmen wir.

Was du tun kannst

Passt die Grundsteuer nicht zum Bescheid, widersprich schriftlich und nenne Betrag und Grund.

Für Einwendungen hast du bis zum Ende des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung Zeit (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).

Gegen den Hebesatz kannst du als Mieter nichts tun. Prüfen kannst du Betrag, Jahr und Verteilung.

Ob Hebesatz, Steuerjahr und Verteilung in deiner Abrechnung stimmen, zeigt erst der Abgleich mit dem Grundsteuerbescheid. Am einfachsten ist es, die Nebenkostenabrechnung von nebify prüfen zu lassen: Der Vorab-Check ist kostenlos, der Prüfbericht mit Schreiben an den Vermieter kostet 24,90 €.

Prüfung durch nebify

Grundsteuer in deiner Kieler Abrechnung prüfen lassen

Seit der Reform sind die Beträge neu und schwer zu vergleichen. Wir prüfen Bescheid, Jahr und Verteilung und sagen dir, ob deine Grundsteuer stimmt.

  • Vorab-Checkkostenlos

    Abrechnung hochladen und in 2 Minuten sehen, ob sich eine Prüfung lohnt.

  • Prüfbericht24,90 €

    Jede Position mit Rechtsgrundlage geprüft, dazu ein fertiges Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter.

  • Pro Service44,90 €

    Prüfbericht plus persönliche Begleitung bei der Klärung mit deinem Vermieter (8 Wochen).

  • Prüfbericht in 48 Stunden, sobald alle Unterlagen da sind
  • Geprüft von Menschen und Software
  • Geld-zurück-Garantie, einmalig pro Abrechnung, kein Abo

Häufige Fragen: Grundsteuer in Kiel

Wie hoch ist die Grundsteuer in Kiel 2026?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 565 %, wie schon 2025. Vorher waren es 500 %.
Ist die Kieler Grundsteuer aufkommensneutral?
Laut Stadt ja. Der höhere Hebesatz gleicht aus, dass die neuen Messbeträge im Schnitt kleiner sind.
Welches Grundsteuermodell gilt in Schleswig-Holstein?
Das Bundesmodell. Für Wohngrundstücke gilt die Messzahl 0,31 Promille, für Geschäftshäuser 0,34 Promille.
Wer ist für Fragen zur Grundsteuer in Kiel zuständig?
Für den Messbetrag das Finanzamt, für die Festsetzung der Grundsteuer das Amt für Finanzwirtschaft der Stadt.
Muss ich als Mieter in Kiel Grundsteuer zahlen?
Ja, wenn dein Mietvertrag die Betriebskosten auf dich überträgt. Die Grundsteuer gehört nach § 2 Nr. 1 BetrKV zu den umlagefähigen Kosten.
Wie viel Grundsteuer zahlt ein Mieter in Kiel?
Das hängt vom Messbetrag und deiner Fläche ab. Im Beispiel mit 150 € Messbetrag und 70 m² in einem Haus mit 420 m² sind es 141,25 € im Jahr.

Ist die Grundsteuer in deiner Kieler Abrechnung richtig?

Lade deine Nebenkostenabrechnung im kostenlosen Vorab-Check hoch. Danach weißt du, ob eine Prüfung der Grundsteuer und der übrigen Posten lohnt.

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Für die vollständige Prüfung gilt unsere Geld-zurück-Garantie.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Quellen: Landeshauptstadt Kiel: Grundsteuer · Bund der Steuerzahler: Wohnnebenkosten-Vergleich der Landeshauptstädte 2026 · BGH: Pressemitteilung 207/2012 zu VIII ZR 264/12; Recherchiert am 05.11.2026, alle Angaben am Original geprüft. Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de.