LübeckStand November 2026
Grundsteuer in Lübeck 2026: 575 % nach Empfehlung des Landes
Die Bürgerschaft hat den Hebesatz der Grundsteuer B zur Reform von 500 % auf 575 % angehoben. Lübeck ist damit der Empfehlung des Landes gefolgt, die Einnahmen gleich zu halten. Hier erfährst du, was das für Mieter heißt und wie du deinen Anteil prüfst.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 05.11.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Lübeck seit dem 1. Januar 2025 575 %. Vorher waren es 500 %.
- Die Bürgerschaft hat die Satzung am 28. November 2024 geändert. Lübeck folgt damit dem Transparenzregister des Landes.
- Insgesamt soll die Stadt so viel Grundsteuer einnehmen wie 2024, rund 39 Millionen Euro im Jahr. Einzelne Häuser zahlen trotzdem mehr oder weniger.
- Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell mit 0,31 Promille für Wohngrundstücke.
- Im Beispiel mit 150 € Messbetrag und sechs Wohnungen zahlst du für 70 m² 143,75 € im Jahr.
Kurz beantwortet
In Lübeck gilt für die Grundsteuer B seit dem 1. Januar 2025 ein Hebesatz von 575 %, die Satzung gilt auch 2026. Vorher lag der Satz bei 500 %. Die Stadt ist bei der Festsetzung der Empfehlung des Landes gefolgt, damit sie insgesamt nicht mehr einnimmt als 2024. Als Mieter trägst du deinen Anteil, wenn dein Mietvertrag die Betriebskosten auf dich überträgt. Im Beispiel sind es 143,75 € im Jahr für 70 m².
- Hebesatz Grundsteuer B seit 2025
- 575 %
- Hebesatz bis 2024
- 500 %
- Hebesatz Grundsteuer A seit 2025
- 412 %
Grundsteuer in Lübeck: Hebesätze vor und nach der Reform
| Grundsteuer | 2024 | seit 2025 |
|---|---|---|
| Grundsteuer B (Grundstücke) | 500 % | 575 % |
| Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) | 400 % | 412 % |
| Messzahl Wohngrundstücke | altes Recht | 0,31 ‰ |
| Steuer bei 100 € Messbetrag | nicht vergleichbar | 575,00 € |
Änderung der Hebesatzsatzung durch die Bürgerschaft am 28.11.2024, örtliche Bekanntmachung vom 05.12.2024, wirksam ab 01.01.2025. Werte 2024 laut Lübecker Lokalnachrichten HL-live.
Quelle: Hansestadt Lübeck: Grundsteuer · Hansestadt Lübeck: Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform · HL-live: Grundsteuer für private Gebäude steigt in Lübeck (Hebesätze alt und neu)
Grundsteuer Lübeck im Vergleich mit dem Norden
Lübeck liegt mit 575 % knapp über Kiel mit 565 %. Beide Städte rechnen nach dem Bundesmodell, der Vergleich ist deshalb fair.
Hannover, Bremen und Bremerhaven haben höhere Sätze, rechnen aber mit anderen Messzahlen oder einem eigenen Landesmodell.
| Stadt | Hebesatz 2026 |
|---|---|
| Bremerhaven | 927 % |
| Hannover | 900 % |
| Bremen | 755 % |
| Braunschweig | 750 % |
| Lübeck | 575 % |
| Kiel | 565 % |
Grundsteuer B 2026 laut Ortsgesetzen und Hebesatzsatzungen der Städte. In Bremen und Bremerhaven gelten eigene Landesmesszahlen, in Niedersachsen ein Flächen-Lage-Modell. Die Sätze sind deshalb nur bedingt vergleichbar.
Quelle: Gesetzblatt Bremen Nr. 16 vom 26.02.2026: Hebesätze Bremerhaven 2026 · Landeshauptstadt Hannover: Hebesatzsatzung · Gesetzblatt Bremen Nr. 128 vom 03.12.2024: Hebesatz Grundsteuer B 755 v.H. · Stadt Braunschweig: Hebesatzsatzung, Änderung vom 05.11.2024 · Hansestadt Lübeck: Grundsteuer · Landeshauptstadt Kiel: Grundsteuer
Rechenbeispiel: Grundsteuer einer 70-m²-Wohnung in Lübeck
Der Messbetrag ist angenommen, der Hebesatz ist echt. Den Messbetrag deines Hauses findest du im Grundsteuerbescheid.
Annahmen für das Beispiel
- Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und 420 m² Wohnfläche
- Grundsteuermessbetrag: 150 €
- Deine Wohnung hat 70 m², verteilt wird nach Wohnfläche
| Grundsteuer des Hauses: 150 € × 575 % | 862,50 € |
|---|---|
| Dein Anteil: 862,50 € × 70 / 420 | 143,75 € |
| Pro Monat | 11,98 € |
Im Beispiel zahlst du 143,75 € Grundsteuer im Jahr, knapp 12 € im Monat. In Kiel wären es mit demselben Messbetrag 141,25 €.
Beispielrechnung mit einem angenommenen Messbetrag. Was du wirklich zahlst, hängt vom Grundsteuerbescheid deines Hauses und dem vereinbarten Verteilerschlüssel ab.
So rechnet Schleswig-Holstein die Grundsteuer
Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell. Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert aus Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und einer pauschalen Miete. Daraus wird mit der Messzahl von 0,31 Promille für Wohngrundstücke der Messbetrag. Für Geschäftshäuser gilt 0,34 Promille.
Das Land Schleswig-Holstein hat für jede Gemeinde in einem Transparenzregister veröffentlicht, mit welchem Hebesatz sie 2025 so viel Grundsteuer einnimmt wie 2024. So können Eigentümer und Mieter nachsehen, ob ihre Stadt die Reform für Mehreinnahmen genutzt hat.
Altstadt und Stadtrand: Lage zählt
Im Bundesmodell fließt der Bodenrichtwert in den Grundsteuerwert ein. Häuser auf der Altstadtinsel oder in Travemünde haben meist höhere Bodenrichtwerte als Häuser in Moisling oder Kücknitz.
Bei gleichem Hebesatz zahlt eine Wohnung in teurer Lage deshalb oft mehr Grundsteuer. Das ist kein Fehler, sondern Folge der Reform.
Was in deiner Abrechnung stehen muss
In die Abrechnung gehört die Grundsteuer des Abrechnungsjahres: Messbetrag mal 575 geteilt durch 100.
Stieg deine Grundsteuer von 2024 auf 2025 stark, frag nach dem neuen Messbescheid. Fehler im Grundsteuerwert kann nur der Eigentümer beim Finanzamt korrigieren lassen.
Wurde der Bescheid nachträglich geändert, darf der Vermieter nachberechnen, wenn er sich das in der Abrechnung vorbehalten hat (BGH, VIII ZR 264/12).
Was von der Position Grundsteuer umlagefähig ist
„die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer“
Die Grundsteuer ist eine laufende öffentliche Last des Grundstücks. Dein Vermieter darf sie umlegen, wenn dein Mietvertrag die Betriebskosten auf dich überträgt (§ 556 Abs. 1 BGB).
Ohne andere Vereinbarung wird nach Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 BGB).
Umlagefähig
- Grundsteuer B laut Bescheid für das Abrechnungsjahr
- Anteil nach Wohnfläche oder vereinbartem Schlüssel
- Nachzahlung nach geändertem Bescheid, wenn vorbehalten
Nicht umlagefähig
- Säumniszuschläge oder Zinsen
- Grundsteuer eines anderen Jahres
- Kosten für Einspruch oder Steuerberater
- Grundsteuer A
Typische Fehler in der Abrechnung
Alter Hebesatz
Seit 2025 gilt 575 %. Ein Betrag nach 500 % gehört zu 2024.
Ladenfläche fehlt
Fehlt die Gewerbefläche in der Gesamtfläche, zahlen die Wohnungen den Anteil des Ladens mit.
Jahre vermischt
Bei Abrechnung über den Jahreswechsel müssen beide Jahre zeitanteilig eingehen.
Zuschläge eingerechnet
Säumniszuschläge trägt der Vermieter selbst.
So prüfst du die Grundsteuer in deiner Abrechnung
- 1
Hebesatz ablesen
Im Bescheid für 2025 und 2026 muss 575 % stehen.
- 2
Betrag nachrechnen
Messbetrag mal 575 geteilt durch 100 ergibt die Grundsteuer des Hauses.
- 3
Jahre vergleichen
Ohne neuen Messbescheid ist die Grundsteuer 2026 genauso hoch wie 2025.
- 4
Verteilung prüfen
Bei Verteilung nach Fläche müssen alle Einheiten im Haus in der Gesamtfläche stehen.
- 5
Belege anfordern
Du darfst den Grundsteuerbescheid einsehen (§ 556 Abs. 4 BGB).
Siehst du in deiner Abrechnung, mit welchem Satz gerechnet wurde?
Meist steht dort nur ein Betrag. Ob Hebesatz, Messbetrag und Verteilung stimmen, zeigt erst der Grundsteuerbescheid. Diesen Abgleich übernehmen wir.
Was du tun kannst
Passt die Grundsteuer nicht zum Bescheid, widersprich schriftlich und nenne Betrag und Grund.
Für Einwendungen hast du bis zum Ende des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung Zeit (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).
Gegen den Hebesatz kannst du als Mieter nichts tun. Prüfen kannst du Betrag, Jahr und Verteilung.
Ob Hebesatz, Steuerjahr und Verteilung in deiner Abrechnung stimmen, zeigt erst der Abgleich mit dem Grundsteuerbescheid. Wie die Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung bei nebify abläuft und was du dafür brauchst, erklären wir Schritt für Schritt.
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Häufige Fragen: Grundsteuer in Lübeck
Wie hoch ist die Grundsteuer in Lübeck 2026?
Wie hoch war der Hebesatz in Lübeck vor der Reform?
Ist der Lübecker Hebesatz aufkommensneutral?
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.