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WuppertalStand Oktober 2026

Müllgebühren Wuppertal 2026: Warum bei dir jede gemeldete Person zählt

Wuppertal rechnet Abfall anders ab als die anderen Städte auf diesen Seiten: nicht nach Tonnen, sondern nach Personen. Das ist gut nachvollziehbar, aber auch fehleranfällig. Hier liest du, welche Sätze 2026 gelten, wie sich dein Anteil berechnet und worauf du achten solltest.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 29.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • In Wuppertal kostet die Müllabfuhr 2026 136,79 € pro Person und Jahr, bei 30 l Restabfallvolumen je Person und wöchentlicher Abfuhr.
  • Wer weniger Volumen braucht, kann eine Ermäßigung beantragen: 116,17 € bei 22,5 l und 95,54 € bei 15 l pro Person.
  • Maßgeblich ist die Zahl der Personen, die zu Beginn des Jahres beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind.
  • Der Musterhaushalt des Bundes der Steuerzahler NRW kostet 382,16 € nach 359,96 € im Vorjahr. Das entspricht rechnerisch vier Personen in der 15-l-Stufe.
  • Für dich zählt, ob dein Vermieter nach Personen oder nach Fläche verteilt und ob er die richtige Personenzahl ansetzt.

Kurz beantwortet

Wuppertal berechnet die Müllgebühr 2026 nach Köpfen: 136,79 € je gemeldeter Person bei 30 l Restabfall pro Woche. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer. Er bekommt einen Bescheid für das ganze Grundstück und verteilt ihn nach dem Mietvertrag auf die Wohnungen. Ein Zweipersonenhaushalt kommt beim Standardvolumen auf 273,58 € im Jahr, wenn auch nach Personen verteilt wird. Gilt im Haus eine reduzierte Stufe, sinkt der Betrag. Wird nach Fläche verteilt, kann dein Anteil höher oder niedriger ausfallen.

pro Person und Jahr bei 30 l Restabfall und wöchentlicher Abfuhr
136,79 €
pro Person in der günstigsten Stufe mit 15 l
95,54 €
Musterhaushalt des Steuerzahlerbunds 2026 (Einfamilienhaus, vier Personen)
382,16 €

Abfallgebühren Wuppertal nach der Gebührensatzung 2026

Müllgebühren in Wuppertal: Vorjahr und 2026
Gebühr20252026
Pro Person, 30 l, wöchentliche Abfuhr–136,79 €
Pro Person, 22,5 l (auf Antrag)–116,17 €
Pro Person, 15 l (auf Antrag)–95,54 €
Ermäßigung nach § 17 Abs. 7 der Abfallwirtschaftssatzung–85,99 €
Zusätzliche 30 l Behältervolumen–136,79 €
Zugelassener Abfallsack–2,12 €
Musterhaushalt (Einfamilienhaus, 4 Personen)359,96 €382,16 €

Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Wuppertal für das Jahr 2026 vom 16.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Die Einzelsätze 2025 haben wir nicht ausgewertet. Der Vorjahresvergleich stützt sich auf den Musterhaushalt des Bundes der Steuerzahler NRW.

Quelle: Stadt Wuppertal: Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung 2026 · Bund der Steuerzahler NRW: Abfall- und Abwassergebührenvergleich 2025

Wuppertal im Vergleich: Städte mit wöchentlicher Restmüllabfuhr

Weil Wuppertal wöchentlich abfährt, ordnet der Bund der Steuerzahler NRW die Stadt einer eigenen Vergleichsgruppe zu. Der Landesschnitt dieser Gruppe liegt 2026 bei 487,66 € für den Musterhaushalt. Wuppertal kommt auf 382,16 € und steht in der Übersicht der preiswertesten Kommunen dieser Gruppe.

Der Wert entspricht rechnerisch vier Personen in der 15-l-Stufe zu je 95,54 €. Beim Standardvolumen von 30 l pro Person wären es 547,16 €. Für Mieter ist deshalb wichtig, welche Stufe für das eigene Haus gilt.

Vergleich in Nordrhein-Westfalen
StadtMusterhaushalt 2026
Münster (Leerung alle 14 Tage)730,80 €
Köln645,98 €
Düsseldorf540,63 €
Mülheim an der Ruhr497,92 €
Landesschnitt wöchentliche Abfuhr487,66 €
Bochum (Leerung alle 14 Tage)427,20 €
Schnitt der kreisfreien Städte393,84 €
Wuppertal382,16 €

Köln, Düsseldorf, Mülheim an der Ruhr und Wuppertal mit wöchentlicher Restmüllabfuhr, Münster und Bochum alle 14 Tage. Musterhaushalt: Einfamilienhaus, vier Personen, 120-l-Restmüll- und 120-l-Biotonne.

Quelle: Bund der Steuerzahler NRW: Abfall- und Abwassergebührenvergleich 2026

Rechenbeispiel Wuppertal: Müllkosten eines Zweipersonenhaushalts

Ein ausgedachtes Haus mit echten Gebührensätzen. Weil Wuppertal nach Personen abrechnet, zeigen wir beide üblichen Schlüssel: nach Personen und nach Wohnfläche.

Annahmen für das Beispiel

  • Haus mit acht Wohnungen und 600 m² Wohnfläche
  • Zum 1. Januar sind 14 Personen gemeldet, Standardvolumen 30 l pro Person
  • In deiner 70-m²-Wohnung leben zwei Personen
  • Keine Ermäßigung und kein Zusatzvolumen
  • Vereinbart ist die Verteilung nach Personen
Rechenweg
Gebühr fürs Haus: 14 Personen × 136,79 €1.915,06 €
Zum Vergleich nach Wohnfläche: 1.915,06 € × 70 m² / 600 m²223,42 €
Dein Anteil nach Personen: 1.915,06 € × 2 / 14273,58 €
Pro Monat22,80 €

Nach Personen zahlst du in diesem Beispiel 273,58 € im Jahr, nach Fläche wären es 223,42 €. Welcher Schlüssel gilt, steht im Mietvertrag. Hätte der Eigentümer für alle Bewohner die 15-l-Stufe beantragt, läge dein Anteil nach Personen bei 191,08 €.

Beispielrechnung mit angenommenen Werten. Was du wirklich zahlst, hängt von Zahl und Größe der Tonnen an deinem Haus, dem Gebührenbescheid und dem vereinbarten Verteilerschlüssel ab.

Müllgebühr Wuppertal: Wie der Personenmaßstab funktioniert

Bei Wohngrundstücken bemisst sich die Gebühr nach der Zahl der dort wohnenden Personen. Die Stadt stellt dafür Restabfallvolumen bereit, im Standard 30 l je Person bei wöchentlicher Abfuhr. Das kostet 2026 136,79 € pro Person und Jahr.

Grundlage ist die Zahl der Personen, die zu Beginn des Jahres beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind. Gemeldete Änderungen berücksichtigt die Stadt ab dem folgenden Quartal. Nicht gemeldete Änderungen zählen erst ab dem Quartal nach einem Antrag.

Für dich heißt das: Eine Ummeldung wirkt sich nicht sofort auf den Bescheid aus. Vergleiche die Personenzahl in deiner Abrechnung mit den Zeiträumen, in denen du und deine Mitbewohner gemeldet wart.

Weniger Volumen, weniger Gebühr: die Stufen 22,5 l und 15 l

Auf Antrag kann das Restabfallvolumen je Person reduziert werden. Bei 22,5 l kostet die Person 116,17 €, bei 15 l 95,54 € im Jahr. Die Satzung kennt außerdem eine Ermäßigung nach § 17 Abs. 7 der Abfallwirtschaftssatzung mit 85,99 €.

Den Antrag stellt der Gebührenpflichtige, in der Regel also der Eigentümer. Die Ermäßigung gilt ab dem Quartal nach dem Antrag, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Für dich als Mieter ist das ein Hebel. Trennt das Haus gut und reicht weniger Volumen, kann der Vermieter die Stufe wechseln. Ob er dazu verpflichtet ist, hängt vom Einzelfall ab, denn er muss wirtschaftlich handeln (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB).

Längere Abwesenheit: Wann gemeldete Personen nicht zählen

Gemeldete Personen bleiben auf Antrag unberücksichtigt, wenn sie durchgehend länger als zwei Monate in einer anderen Gemeinde wohnen. Das kann etwa Studierende oder Menschen mit Arbeitsplatz in einer anderen Stadt betreffen. Die Gründe müssen nachgewiesen werden.

Ein solcher Antrag gilt nur für das laufende Jahr, auch bei Personen mit Nebenwohnsitz. Für das Folgejahr muss er bis zum 30. November neu gestellt werden. Später gestellte Anträge behandelt die Stadt wie Neuanträge.

Weil der Bescheid an den Eigentümer geht, musst du deinen Vermieter informieren und um einen Antrag bitten. Klappt das, sinkt die Gebühr fürs Haus. Bei Verteilung nach Personen sollte sich das in deinem Anteil zeigen.

Was von der Position Müllgebühren umlagefähig ist

„die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung“
§ 2 Nr. 8 Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Die Wuppertaler Abfallgebühr ist eine Gebühr für die Müllabfuhr. Sie ist umlagefähig, wenn dein Mietvertrag die Betriebskosten auf dich überträgt (§ 556 Abs. 1 BGB). Gebührenpflichtig gegenüber der Stadt bleibt der Eigentümer.

Wie verteilt wird, regelt der Vertrag. Ohne Absprache gilt die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 S. 1 BGB). Weil der Bescheid nach Köpfen rechnet, liegt ein Personenschlüssel in Wuppertal nahe, vorgeschrieben ist er aber nicht.

Umlagefähig

  • Personengebühr laut Heranziehungsbescheid
  • Gebühr für zusätzlich bestelltes Behältervolumen, wenn es laufend gebraucht wird
  • Regelmäßig nötige Sperrmüllabfuhr von Gemeinschaftsflächen
  • Betrieb einer Anlage zur Müllmengenerfassung
  • Laufende Kosten privater Entsorgung als Ergänzung

Nicht umlagefähig

  • Abfallkosten von Läden oder Büros im Haus
  • Einmalige Räumung von Keller oder Dachboden
  • Abfallsäcke für 2,12 €, die einzelne Nutzer selbst kaufen
  • Anschaffung von Tonnen oder Abfallschränken
  • Mahngebühren und Verwaltungsaufwand des Vermieters

Typische Fehler in der Abrechnung

  • Alte Personenzahl

    Der Vermieter verteilt nach Personen, übernimmt aber die Belegung aus einem früheren Jahr. Ziehen Kinder aus oder kommt ein Partner dazu, stimmt der Schlüssel nicht mehr. Für den Bescheid zählt die Meldung zu Jahresbeginn.

  • Standardsatz trotz Ermäßigung

    Hat der Eigentümer eine reduzierte Stufe beantragt, sinkt die Gebühr je Person. Rechnet die Abrechnung trotzdem mit 136,79 €, passt sie nicht zum Bescheid.

  • Gewerbe mitgerechnet

    Der Personenmaßstab gilt für Wohnzwecke. Werden die Abfallkosten von Läden oder Büros in die Wohnungsgebühr gemischt, zahlen die Mieter fremden Müll mit.

  • Abwesende Bewohner nicht berücksichtigt

    Lebt jemand aus deinem Haushalt länger als zwei Monate woanders, kann der Eigentümer das bei der Stadt beantragen. Wurde der Antrag gestellt, die Ersparnis aber nicht weitergegeben, fehlt dir Geld.

  • Zusatzvolumen ohne Grund

    Für jede weiteren 30 l Behältervolumen verlangt die Stadt 136,79 €. Steht dauerhaft mehr Volumen am Haus als nötig, steigen die Kosten für alle. Frag nach, warum es bestellt wurde.

So prüfst du die Müllgebühren in deiner Abrechnung

  1. 1

    Personen und Zeiträume notieren

    Schreib auf, wie viele Personen im Abrechnungsjahr bei dir gemeldet waren und ab wann. Vergleiche das mit der Personenzahl oder den Personentagen in der Abrechnung.

  2. 2

    Heranziehungsbescheid einsehen

    Verlange Einsicht in den Bescheid der Stadt (§ 556 Abs. 4 BGB). Darin stehen die veranlagte Personenzahl, die Stufe und mögliches Zusatzvolumen. Die Unterlagen darf der Vermieter auch elektronisch bereitstellen.

  3. 3

    Gebühr pro Kopf ausrechnen

    Teile die Gebühr im Bescheid durch die Zahl der veranlagten Personen. Ergibt sich mehr als 136,79 €, ist Zusatzvolumen dabei. Ergibt sich weniger, gilt eine Ermäßigung.

  4. 4

    Schlüssel im Mietvertrag prüfen

    Steht dort Verteilung nach Personen, nach Fläche oder nach Wohneinheiten? Die Abrechnung muss genau diesen Schlüssel verwenden. Ein Wechsel ohne Grundlage im Vertrag ist ein Grund nachzufragen.

  5. 5

    Anteil nachrechnen

    Rechne die Hauskosten mal deine Personen geteilt durch alle Personen. Bei Flächenschlüssel nimmst du die Quadratmeter. Weicht dein Ergebnis ab, notiere den Unterschied.

Stimmt die Personenzahl, mit der dein Vermieter rechnet?

Den Wuppertaler Bescheid mit Personenzahl, Stufe und Zusatzvolumen bekommst du nicht automatisch. Ohne ihn lässt sich der Schlüssel kaum prüfen. Wir vergleichen Bescheid, Abrechnung und Mietvertrag für dich.

Was du tun kannst

Fehlt dir der Bescheid oder passt die Personenzahl nicht, bitte deinen Vermieter schriftlich um Klärung. Nenne konkret, welche Zahl du für richtig hältst. Leg, wenn möglich, eine Meldebescheinigung bei.

Deine Einwände müssen spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung beim Vermieter sein (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Das gilt auch, wenn du zunächst nur Belege angefordert hast.

Wohnt jemand aus deinem Haushalt längere Zeit woanders, sprich den Vermieter vor dem 30. November an. Dann kann er den Antrag für das Folgejahr rechtzeitig stellen.

Ob Tonnen, Grundgebühren und Schlüssel in deiner Abrechnung zusammenpassen, zeigt erst der Abgleich mit dem Bescheid. Du kannst deine Abrechnung prüfen lassen: Für 24,90 € bekommst du jede Position begründet und ein fertiges Schreiben an deinen Vermieter.

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In Wuppertal hängt die Müllposition an Personenzahl, Volumenstufe und Schlüssel. Diese Angaben stehen im Bescheid, nicht in deiner Abrechnung. Wir prüfen, ob alles zusammenpasst, und sagen dir, was du beanstanden kannst.

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Häufige Fragen: Müllgebühren in Wuppertal

Wie hoch ist die Müllgebühr in Wuppertal 2026 pro Person?
Beim Standardvolumen von 30 l Restabfall pro Person und wöchentlicher Abfuhr sind es 136,79 € im Jahr. Mit reduziertem Volumen kostet die Person 116,17 € (22,5 l) oder 95,54 € (15 l). So steht es in der Gebührensatzung vom 16.12.2025.
Wie viel Müllgebühren zahlt ein Mieter in Wuppertal?
Das hängt von der Zahl der Personen im Haus, der Volumenstufe und dem Schlüssel ab. Bei Verteilung nach Personen und Standardvolumen zahlt ein Zweipersonenhaushalt 273,58 € im Jahr. Bei Flächenschlüssel kann es mehr oder weniger sein.
Wer zahlt die Müllgebühren in Wuppertal, Mieter oder Vermieter?
Gegenüber der Stadt zahlt der Eigentümer. Ist im Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vereinbart, holt er sich das Geld über die Nebenkostenabrechnung von den Mietern zurück. Ohne diese Vereinbarung trägt er die Kosten selbst.
Ab wann zählt eine neue Person bei der Wuppertaler Müllgebühr?
Die Stadt veranlagt nach den Personen, die zu Beginn des Jahres gemeldet sind. Änderungen im Laufe des Jahres berücksichtigt sie ab dem Quartal nach der gemeldeten Veränderung. Für deine Abrechnung kommt es darauf an, wie der Vermieter Ein- und Auszüge verteilt.
Warum ist Wuppertal im Gebührenvergleich so günstig?
Der Bund der Steuerzahler NRW nennt für den Vierpersonenhaushalt 382,16 €. Das entspricht rechnerisch vier Personen in der 15-l-Stufe. Mit Standardvolumen kostet derselbe Haushalt 547,16 €. Der Vergleichswert hängt also stark von der angesetzten Stufe ab.
Kann ich als Mieter eine Ermäßigung der Müllgebühr beantragen?
Den Antrag stellt der Gebührenpflichtige, in der Regel der Eigentümer. Du kannst ihn aber darum bitten, etwa wenn ein Haushaltsmitglied länger als zwei Monate woanders wohnt. Für das Folgejahr muss ein Folgeantrag bis zum 30. November gestellt werden.
Was kostet ein zusätzlicher Müllsack in Wuppertal?
Ein von der Stadt zugelassener Abfallsack kostet 2,12 € Gebührenanteil. Ihn bezahlt, wer ihn kauft. Säcke, die einzelne Mieter selbst gekauft haben, haben in der Nebenkostenabrechnung deshalb nichts zu suchen.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.