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AugsburgStand November 2026

Müllgebühren in Augsburg 2026: Bezahlt wird pro Person

Augsburg macht es anders als die meisten Städte: Für reine Wohnhäuser richtet sich die Müll­gebühr nicht nach der Tonne, sondern nach der Zahl der Bewohner. Das hat Folgen für deine Nebenkosten­abrechnung, denn der passende Verteiler­schlüssel ist dann eigentlich die Personen­zahl. Hier findest du die Sätze 2026, ein Rechenbeispiel und die typischen Fehler.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 05.11.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • In Augsburg kostet die Müll­abfuhr 2026 für reine Wohnhäuser 84,36 € je Erwachsenem und Jahr.
  • Für Kinder unter 18 Jahren und Menschen mit Nebenwohnsitz sind es 42,18 €. Ab dem dritten Kind zahlt eine Familie nichts mehr.
  • Mit der Gebühr sind graue, braune und grüne Tonne sowie die Wertstofftonne abgegolten.
  • Die Sätze gelten seit dem 01.01.2025 und sind 2026 unverändert.
  • Gezählt werden die gemeldeten Bewohner am 1. Dezember des Vorjahres.

Kurz beantwortet

In Augsburg zahlt ein reines Wohnhaus 2026 für jeden Erwachsenen 84,36 € Müll­gebühr im Jahr, für jedes Kind 42,18 €. Die Sätze gelten seit Januar 2025 unverändert. Mehrere Tonnen kosten in einem Wohnhaus nichts extra, entscheidend ist die Zahl der gemeldeten Bewohner. Im Beispielhaus mit 14 Bewohnern zahlt ein Zwei-Personen-Haushalt 150,64 € im Jahr, wenn nach Personen verteilt wird. Nach Wohn­fläche wären es 175,75 €.

je Erwachsenem und Jahr
84,36 €
je Kind unter 18 Jahren
42,18 €
Änderung gegenüber 2025
±0 %

Abfallgebühren Augsburg 2025 und 2026

Jahresgebühren der Abfallabfuhr in Augsburg
Gebühr pro Jahr20252026
Je Person ab 18 Jahren84,36 €84,36 €
Je Person unter 18 oder mit Nebenwohnsitz42,18 €42,18 €
Drittes und weiteres Kind0,00 €0,00 €
Graue Tonne 120 l (Behältermaßstab)337,44 €337,44 €
Graue Tonne 240 l (Behältermaßstab)674,88 €674,88 €
Graue Tonne 1.100 l (Behältermaßstab)3.093,20 €3.093,20 €
Abfallsack 70 l (Stück)7,50 €7,50 €

Abfall­wirtschafts­gebühren­satzung vom 25.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025. Personen­maßstab für Grundstücke, die nur zum Wohnen dienen. Der Behälter­maßstab gilt für Häuser mit Gewerbe oder unbekannter Bewohnerzahl; die Gebühr nach Personen darf dabei nicht unterschritten werden. Die Änderungen zum 01.01.2026 betreffen nur andere Gebühren der Satzung.

Quelle: Stadt Augsburg: Abfallwirtschaftsgebührensatzung vom 25.11.2024 (Stadtrecht 70/7022) · Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Augsburg: Erhöhung der Gebühren zum 01.01.2025

Müllgebühren Augsburg im Vergleich mit Bayerns Großstädten

Im Müll­gebühren­ranking 2026 von Haus & Grund liegt Augsburg auf Platz 34 von 100 Großstädten, 2022 war es Platz 33. Die Musterfamilie aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern zahlt in Augsburg 253,10 € im Jahr: zweimal 84,36 € plus zweimal 42,18 €.

Innerhalb Bayerns liegt Augsburg damit im Mittelfeld. Günstiger sind vor allem Nürnberg und Regensburg, teurer München und Erlangen.

Müllgebührenranking 2026, Großstädte in Bayern
StadtRang 2026 (von 100)
NürnbergPlatz 2
RegensburgPlatz 15
WürzburgPlatz 28
FürthPlatz 30
IngolstadtPlatz 32
AugsburgPlatz 34
MünchenPlatz 46
ErlangenPlatz 57

Rang im Müll­gebühren­index 2026 für eine vierköpfige Familie. Platz 1 ist die günstigste Stadt.

Quelle: IW Consult / Haus & Grund Deutschland: Müllgebührenranking 2026

Rechenbeispiel: Müllgebühren eines Zwei-Personen-Haushalts in Augsburg

Das Haus ist ausgedacht, die Sätze stammen aus der Augsburger Satzung. Das Beispiel zeigt, wie stark der Schlüssel das Ergebnis verändert.

Annahmen für das Beispiel

  • Reines Wohnhaus mit sechs Wohnungen und 420 m² Wohn­fläche
  • Gemeldet sind 11 Erwachsene und 3 Kinder, zusammen 14 Bewohner
  • Dein Haushalt: zwei Erwachsene in 70 m²
Rechenweg
11 Erwachsene × 84,36 €927,96 €
3 Kinder × 42,18 €126,54 €
Müllgebühr des Hauses im Jahr1.054,50 €
Dein Anteil nach Personen: 1.054,50 € × 2 / 14150,64 €
Zum Vergleich nach Wohnfläche: 1.054,50 € × 70 / 420175,75 €

Nach Personen zahlst du im Beispiel 150,64 € im Jahr, nach Wohn­fläche 175,75 €. Welcher Schlüssel gilt, steht in deinem Mietvertrag. Ist nichts vereinbart, gilt die Wohn­fläche. Für kleine Haushalte in großen Wohnungen ist die Personen­zahl meist günstiger, für Familien die Fläche.

Beispielrechnung mit angenommenen Werten. Was du wirklich zahlst, hängt von Zahl und Größe der Tonnen an deinem Haus, dem Gebührenbescheid und dem vereinbarten Verteilerschlüssel ab.

Pro Kopf statt pro Tonne: der Personenmaßstab

Für Grundstücke, die nur zum Wohnen dienen, berechnet Augsburg die Gebühr nach der Zahl der Bewohner. Wie viele graue Tonnen am Haus stehen, spielt dann für die Gebühr keine Rolle.

Die Satzung geht von 30 Litern Rest­müll pro Person bei Leerung alle 14 Tage aus. Wird diese Menge dauerhaft um mehr als 20 % überschritten, darf die Stadt im Einzelfall nach Tonnen abrechnen.

Für Familien gibt es eine Entlastung: Das dritte und jedes weitere Kind unter 18 Jahren bleiben außer Ansatz. Pflegekinder zählen wie eigene Kinder.

Stichtag 1. Dezember: wer gezählt wird

Maßgeblich ist, wie viele Menschen am 1. Dezember des Vorjahres auf dem Grundstück gemeldet sind. Für die Gebühr 2026 zählt also der Stand vom 01.12.2025.

Ziehen im Laufe des Jahres Leute ein oder aus, ändert das die Gebühr des Hauses meist erst im Folgejahr. In der Abrechnung kann der Vermieter trotzdem nach den tatsächlichen Bewohnern im Abrechnungs­zeitraum verteilen.

Wer nur mit Nebenwohnsitz gemeldet ist, zählt mit dem halben Satz. Ist jemand längst ausgezogen, aber noch gemeldet, kostet das alle Mieter Geld.

Vier Tonnen, eine Gebühr

Augsburg holt Rest­müll, Bioabfall, Papier und Wertstoffe an der Haustür ab. Die Leerung der grauen, braunen und grünen Tonne und der Wertstofftonne ist mit der Abfall­gebühr abgegolten.

Zum 01.01.2025 hat Augsburg die Gebühren erhöht, nachdem die Rücklagen aus früheren Jahren aufgebraucht waren. 2026 sind die Sätze unverändert geblieben.

Häuser mit Gewerbe zahlen nach Zahl und Größe der grauen Tonnen. Wohnen dort auch Kinder, sinkt die Gebühr je Kind um 42,18 €.

Was von der Position Müllgebühren umlagefähig ist

„die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung“
§ 2 Nr. 8 Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Die Augsburger Abfall­gebühren gehören zu den Kosten der Müll­beseitigung. Dein Vermieter darf sie umlegen, wenn dein Mietvertrag die Betriebs­kosten auf dich überträgt (§ 556 Abs. 1 BGB).

Ohne vereinbarten Schlüssel wird nach Wohn­fläche verteilt (§ 556a Abs. 1 S. 1 BGB), auch wenn die Stadt nach Personen abrechnet.

Umlagefähig

  • Abfall­gebühr des Hauses laut Bescheid, nach Personen oder Tonnen
  • Gebühren für zusätzliche Leerungen, wenn sie das ganze Haus betreffen
  • Laufende Reinigung der Tonnen, wenn sie vereinbart und wirtschaftlich ist

Nicht umlagefähig

  • Abfall­säcke, die ein einzelner Haushalt kauft
  • Gebühr für falsch befüllte Tonnen, die ein Mieter verursacht hat
  • Sperrmüll oder Entrümpelung nach einem Auszug
  • Mahngebühren und Säumnis­zuschläge

Typische Fehler in der Abrechnung

  • Ausgezogene noch gemeldet

    Die Stadt zählt die Meldedaten vom 1. Dezember. Sind ehemalige Bewohner nicht abgemeldet, steigt die Gebühr für alle.

  • Drittes Kind mitgezählt

    Ab dem dritten Kind unter 18 Jahren fällt keine Gebühr an. Prüfe, ob der Bescheid das berücksichtigt.

  • Personenzahl falsch

    Wird nach Personen verteilt, muss die Gesamtzahl der Bewohner stimmen. Leere Wohnungen dürfen nicht einfach fehlen.

  • Tonnenmaßstab ohne Gewerbe

    Ein reines Wohnhaus zahlt nach Personen. Steht im Bescheid der teurere Behälter­maßstab, frag nach dem Grund.

  • Kinder zum vollen Satz

    Kinder unter 18 Jahren kosten 42,18 €, nicht 84,36 €. Ein Fehler hier verteuert die Gebühr des Hauses.

So prüfst du die Müllgebühren in deiner Abrechnung

  1. 1

    Sätze prüfen

    Für 2025 und 2026 gelten 84,36 € je Erwachsenem und 42,18 € je Kind.

  2. 2

    Bewohner zählen

    Rechne die Gebühr des Hauses nach: Erwachsene mal 84,36 € plus Kinder mal 42,18 €. Passt das zur Abrechnung?

  3. 3

    Bescheid einsehen

    Nach § 556 Abs. 4 BGB kannst du Einsicht in den Abfall­gebühren­bescheid verlangen.

  4. 4

    Schlüssel prüfen

    Steht im Mietvertrag ein Personen­schlüssel, muss deine Personen­zahl stimmen. Sonst gilt die Wohn­fläche.

  5. 5

    Mit dem Vorjahr vergleichen

    Die Sätze sind gleich geblieben. Unterschiede kommen von mehr oder weniger Bewohnern.

Stimmt die Bewohnerzahl im Bescheid?

In der Abrechnung steht nur eine Summe. Ob sie zur Zahl der Bewohner und zu den Augsburger Sätzen passt, zeigt erst der Bescheid. Diesen Abgleich übernehmen wir.

Was du tun kannst

Passt die Müll­position nicht, widersprich schriftlich und nenne den Betrag, den du für falsch hältst. Für Einwendungen hast du zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).

Sind im Haus noch Menschen gemeldet, die längst ausgezogen sind, weise die Hausverwaltung darauf hin. Eine Korrektur senkt die Gebühr ab dem folgenden Jahr für alle.

Ob Tonnen, Grundgebühren und Schlüssel in deiner Abrechnung zusammenpassen, zeigt erst der Abgleich mit dem Bescheid. Am einfachsten ist es, die Nebenkostenabrechnung von nebify prüfen zu lassen: Der Vorab-Check ist kostenlos, der Prüfbericht mit Schreiben an den Vermieter kostet 24,90 €.

Prüfung durch nebify

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Gebühr nach Personen, Verteilung nach Fläche und Meldedaten vom Vorjahr: In Augsburg passen Bescheid und Abrechnung nicht immer zusammen. Wir prüfen beides und zeigen dir, was du beanstanden kannst.

  • Vorab-Checkkostenlos

    Abrechnung hochladen und in 2 Minuten sehen, ob sich eine Prüfung lohnt.

  • Prüfbericht24,90 €

    Jede Position mit Rechtsgrundlage geprüft, dazu ein fertiges Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter.

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    Prüfbericht plus persönliche Begleitung bei der Klärung mit deinem Vermieter (8 Wochen).

  • Prüfbericht in 48 Stunden, sobald alle Unterlagen da sind
  • Geprüft von Menschen und Software
  • Geld-zurück-Garantie, einmalig pro Abrechnung, kein Abo

Häufige Fragen: Müllgebühren in Augsburg

Wie hoch sind die Müllgebühren in Augsburg 2026?
Für reine Wohnhäuser 84,36 € je Erwachsenem und 42,18 € je Kind unter 18 Jahren im Jahr. Ab dem dritten Kind fällt nichts mehr an. Die Sätze gelten seit dem 01.01.2025 unverändert.
Warum rechnet Augsburg die Müllgebühr pro Person ab?
Die Satzung sieht für Grundstücke, die nur zum Wohnen dienen, den Personenmaßstab vor. Wie viele Tonnen am Haus stehen, ändert die Gebühr dann nicht. Nur Häuser mit Gewerbe zahlen nach Tonnen.
Muss mein Vermieter die Müllkosten nach Personen verteilen?
Nein, maßgeblich ist dein Mietvertrag. Ist kein Schlüssel vereinbart, gilt die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB). Der Personenschlüssel passt aber gut zur Augsburger Gebühr.
Was kostet die Müllabfuhr für einen Zwei-Personen-Haushalt in Augsburg?
Der Haushalt verursacht 168,72 € Gebühr. In der Abrechnung hängt dein Anteil vom Schlüssel ab: Im Beispiel sind es nach Personen 150,64 €, nach Wohnfläche 175,75 €.
Wann zählt die Stadt die Bewohner?
Am 1. Dezember des Vorjahres. Für die Gebühr 2026 ist also der Meldestand vom 01.12.2025 maßgeblich.
Ist die Biotonne in Augsburg extra zu bezahlen?
Nein. Mit der Abfallgebühr ist die Leerung der grauen, braunen und grünen Tonne sowie der Wertstofftonne abgegolten.

Stimmen die Müllkosten in deiner Augsburger Abrechnung?

Lade deine Nebenkosten­abrechnung im kosten­losen Vorab-Check hoch. Danach weißt du, ob sich eine Prüfung der Müll­kosten und der übrigen Posten lohnt.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.