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AugsburgStand November 2026

Grundsteuer in Augsburg 2026: Hebesatz bleibt bei 670 %

Augsburg hat den Hebesatz der Grundsteuer B mit der Reform neu auf 670 % festgesetzt und lässt ihn 2026 unverändert. Weil Bayern nach Flächen rechnet, kannst du die Grundsteuer deines Hauses mit wenigen Angaben selbst nachrechnen. Hier findest du die Formel, ein Rechenbeispiel für eine Mietwohnung, den Vergleich mit anderen bayerischen Städten und die typischen Fehler.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 05.11.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt in Augsburg 2025 und 2026 bei 670 %.
  • Der Stadtrat hat den Satz am 24.10.2024 beschlossen. Die Satzung gilt für 2025 und die Folgejahre.
  • Bayern rechnet nach Flächen: 0,04 € je m² Grundstück und 0,50 € je m² Wohn­fläche, Wohnen nur zu 70 %.
  • Ein neuer Hebesatz sagt wenig über deine Steuer: Mit der Reform hat das Finanzamt auch alle Messbeträge neu berechnet.
  • Im Rechenbeispiel zahlt eine 70-m²-Wohnung 190,95 € Grundsteuer im Jahr.

Kurz beantwortet

In Augsburg gilt für die Grundsteuer B 2026 ein Hebesatz von 670 %, wie schon 2025. Die Grundsteuer eines Hauses ist der Messbetrag mal 6,7. Die Stadt nennt selbst ein Beispiel: 72 € Messbetrag ergeben 482,40 € im Jahr. Im Beispielhaus mit sechs Wohnungen zahlst du für 70 m² 190,95 € im Jahr. Weil sich der Hebesatz 2026 nicht ändert, sollte deine Grundsteuer gleich bleiben, wenn der Messbetrag gleich ist.

Hebesatz Grundsteuer B 2026, wie 2025
670 %
von 100 Großstädten im Grundsteuerranking 2025
Platz 32
Grundsteuer 2025 für ein Musterhaus laut Haus & Grund
432 €

Grundsteuer-Hebesätze Augsburg 2025 und 2026

Grundsteuer in Augsburg: Vorjahr und 2026
Hebesatz20252026
Grundsteuer B (Grundstücke)670 %670 %
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)485 %485 %

Hebesatz­satzung der Stadt Augsburg vom 04.11.2024 für das Haushalts­jahr 2025 und die Folgejahre. Beschluss des Stadtrats vom 24.10.2024.

Quelle: Stadt Augsburg: Hebesatzsatzung vom 04.11.2024 (Stadtrecht 22/2200 a) · Stadt Augsburg: Informationsblatt zur Grundsteuer

Grundsteuer Augsburg im Vergleich mit Bayerns Großstädten

Für ein Einfamilien­haus mit 508 m² Grundstück und 126 m² Wohn­fläche hat Haus & Grund in Augsburg für 2025 eine Grundsteuer von 432 € errechnet, 39 € weniger als 2024. Im bundesweiten Ranking hat sich Augsburg damit von Platz 50 auf Platz 32 verbessert.

Weil in Bayern überall dieselbe Formel gilt, zeigt der Hebesatz direkt, wo Wohnen teurer ist. Augsburg liegt im Mittelfeld der bayerischen Großstädte.

Grundsteuer 2025 für ein Musterhaus, Großstädte in Bayern
StadtMusterhaus 2025 (Hebesatz)
Ingolstadt306 € (475 %)
Regensburg329 € (510 %)
Würzburg329 € (510 %)
Erlangen380 € (590 %)
Fürth425 € (660 %)
Augsburg432 € (670 %)
Nürnberg502 € (780 %)
München531 € (824 %)

Grundsteuer B im Jahr 2025 für ein Einfamilien­haus mit 508 m² Grundstück und 126 m² Wohn­fläche, in Klammern der Hebesatz 2025.

Quelle: IW Consult / Haus & Grund Deutschland: Grundsteuerranking 2025

Rechenbeispiel: Grundsteuer einer 70-m²-Wohnung in Augsburg

Das Haus ist ausgedacht, Formel und Hebesatz sind echt. So kommen Finanzamt und Stadt zum Betrag in deiner Abrechnung.

Annahmen für das Beispiel

  • Mehrfamilien­haus mit sechs Wohnungen und 420 m² Wohn­fläche
  • Grundstück mit 600 m², reine Wohn­nutzung
  • Deine Wohnung hat 70 m², verteilt wird nach Wohn­fläche
Rechenweg
Grundstück: 600 m² × 0,04 €24,00 €
Wohnfläche: 420 m² × 0,50 € × 70 %147,00 €
Grundsteuermessbetrag des Hauses171,00 €
Grundsteuer 2026: 171 € × 670 %1.145,70 €
Dein Anteil: 1.145,70 € × 70 / 420190,95 €
Das sind im Monat15,91 €

Du zahlst im Beispiel 190,95 € im Jahr, 2025 genauso viel. Hätte das Haus einen Laden im Erdgeschoss, zählte dessen Fläche mit 100 % statt 70 %. Dann muss der Vermieter den Gewerbe­anteil vorab abziehen.

Beispielrechnung mit einem angenommenen Messbetrag. Was du wirklich zahlst, hängt vom Grundsteuerbescheid deines Hauses und dem vereinbarten Verteilerschlüssel ab.

So rechnet Bayern seit 2025

Bayern hat die Grundsteuer mit einem eigenen Gesetz geregelt. Das Finanzamt fragt nur nach Grundstücks­fläche, Wohn­fläche und Nutzfläche. Der Wert des Hauses oder die Lage in Augsburg spielt keine Rolle.

Je Quadratmeter Grundstück setzt es 0,04 € an, je Quadratmeter Gebäudefläche 0,50 €. Wohn­flächen zählen davon nur mit 70 %. Das Ergebnis ist der Grundsteuer­mess­betrag.

Die Stadt Augsburg ist an diesen Messbetrag gebunden. Einwände gegen Flächen oder Nutzung müssen an das Finanzamt Augsburg-Stadt gehen, nicht an die Stadt.

Warum die Stadt einen neuen Hebesatz brauchte

Mit dem Wechsel vom alten Einheitswert zum Flächenmodell haben sich die Messbeträge verschoben. Damit Augsburg insgesamt so viel einnimmt wie vorher, hat der Stadtrat den Hebesatz am 24.10.2024 neu auf 670 % festgesetzt.

Für ein einzelnes Haus kann die Grundsteuer trotzdem gesunken sein. Haus & Grund hat für ein typisches Einfamilien­haus 2025 sogar 39 € weniger errechnet als 2024.

Die Stadt weist darauf hin, dass sie auf die Verschiebungen zwischen einzelnen Häusern keinen Einfluss hat. Sie legt nur den Hebesatz fest.

Jahressteuer: Wer am 1. Januar Eigentümer ist, zahlt

Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Jahres festgesetzt. Wird das Haus im Laufe des Jahres verkauft, bleibt der alte Eigentümer bis Jahresende Steuerschuldner.

In deiner Abrechnung darf trotzdem nur die Grundsteuer für dein Haus und den Abrechnungs­zeitraum stehen. Wechselt der Vermieter, muss die Abrechnung das Jahr vollständig abdecken, aber nicht doppelt.

Ändert das Finanzamt den Messbetrag nach einem Einspruch, schickt die Stadt einen geänderten Bescheid. Eine Erstattung muss in die Abrechnung des betroffenen Jahres.

Was von der Position Grundsteuer umlagefähig ist

„die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer“
§ 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Die Grundsteuer ist eine öffentliche Last des Grundstücks. Dein Vermieter darf sie umlegen, wenn dein Mietvertrag die Betriebs­kosten auf dich überträgt (§ 556 Abs. 1 BGB).

Verteilt wird nach dem vereinbarten Schlüssel, ohne Vereinbarung nach Wohn­fläche (§ 556a Abs. 1 S. 1 BGB).

Umlagefähig

  • Grundsteuer B laut Bescheid für das Abrechnungs­jahr
  • Nachzahlung aus einem geänderten Bescheid für dasselbe Jahr

Nicht umlagefähig

  • Säumnis­zuschläge und Mahngebühren
  • Grundsteuer für andere Jahre als den Abrechnungs­zeitraum
  • Kosten für Einspruch oder Steuerberatung des Vermieters
  • Grundsteuer­anteil eines Ladens oder Büros im Haus

Typische Fehler in der Abrechnung

  • Gewerbeanteil nicht abgezogen

    Läden und Büros zählen mit 100 % ihrer Fläche, Wohnungen mit 70 %. Wird alles nach Wohn­fläche verteilt, zahlen die Mieter den Gewerbe­anteil mit.

  • Erstattung nicht weitergegeben

    Hat das Finanzamt den Messbetrag nach einem Einspruch gesenkt, steht dir dein Anteil an der Erstattung zu.

  • Zwei Jahre in einer Abrechnung

    Bei Abrechnungen über den Jahreswechsel darf die Grundsteuer nur zeitanteilig für jedes Jahr angesetzt sein.

  • Zuschläge umgelegt

    Säumnis­zuschläge entstehen, wenn der Vermieter zu spät zahlt. Sie gehören nicht in deine Abrechnung.

  • Falsche Gesamtfläche

    Wird nach Wohn­fläche verteilt, muss die Gesamtfläche alle Wohnungen enthalten, auch leer stehende.

So prüfst du die Grundsteuer in deiner Abrechnung

  1. 1

    Hebesatz prüfen

    Für 2025 und 2026 muss im Bescheid 670 % stehen.

  2. 2

    Betrag nachrechnen

    Messbetrag mal 670 geteilt durch 100 ergibt die Grundsteuer des Hauses.

  3. 3

    Mit 2025 vergleichen

    Der Hebesatz ist gleich geblieben. Bei gleichem Messbetrag muss auch die Grundsteuer gleich sein.

  4. 4

    Gewerbe herausrechnen

    Gibt es im Haus Läden oder Büros, frag, wie deren Anteil abgezogen wurde.

  5. 5

    Bescheide einsehen

    Nach § 556 Abs. 4 BGB kannst du Einsicht in Grundsteuer- und Messbescheid verlangen.

Passt die Grundsteuer zum Messbetrag deines Hauses?

In der Abrechnung steht nur ein Betrag. Ob er zu Messbetrag, Hebesatz und Flächen passt, zeigt erst der Bescheid. Diesen Abgleich übernehmen wir.

Was du tun kannst

Passt die Grundsteuer nicht zum Bescheid, widersprich schriftlich und nenne den Betrag, den du für falsch hältst. Für Einwendungen hast du zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).

Kam ein geänderter Bescheid erst nach der Abrechnung, darf sich der Vermieter laut Bundes­gerichts­hof eine Nachberechnung vorbehalten (VIII ZR 264/12). Umgekehrt muss er eine Erstattung weitergeben.

Ob Hebesatz, Steuerjahr und Verteilung in deiner Abrechnung stimmen, zeigt erst der Abgleich mit dem Grundsteuerbescheid. Unsicher, ob alles stimmt? Du kannst deine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen, zuerst kostenlos im Vorab-Check und danach gründlich für 24,90 €.

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Häufige Fragen: Grundsteuer in Augsburg

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer in Augsburg 2026?
670 % für die Grundsteuer B, wie schon 2025. Die Hebesatzsatzung vom 04.11.2024 gilt für 2025 und die Folgejahre.
Ist die Grundsteuer in Augsburg 2026 gestiegen?
Nein, der Hebesatz ist 2026 unverändert. Ändert sich der Betrag in deiner Abrechnung, liegt das am Messbetrag des Hauses oder an der Verteilung.
Wie berechne ich die Grundsteuer in Augsburg?
Messbetrag mal Hebesatz geteilt durch 100. Die Stadt nennt das Beispiel: 72 € Messbetrag mal 6,7 ergibt 482,40 € im Jahr. Den Messbetrag errechnet das Finanzamt aus den Flächen.
Wie viel Grundsteuer zahlt ein Mieter in Augsburg?
Im Beispiel mit sechs Wohnungen, 420 m² Wohnfläche und 600 m² Grundstück sind es für 70 m² 190,95 € im Jahr, rund 15,91 € im Monat.
An wen wende ich mich bei Fehlern im Messbetrag?
An das Finanzamt, das den Grundsteuermessbescheid erlassen hat. Die Stadt Augsburg ist an diesen Bescheid gebunden. Als Mieter kannst du das nicht selbst tun, aber deinen Vermieter darauf hinweisen.
Darf der Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Die Grundsteuer gehört nach § 2 Nr. 1 BetrKV zu den umlagefähigen Kosten.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.