
Gewerbe: Kostenarten
Instandhaltung im Gewerbemietvertrag: Was du zahlen musst und wo die Grenze liegt
Neue Aufzugsseile, ein undichtes Dach, eine kaputte Rolltreppe: Im Gewerbe landen solche Kosten erstaunlich oft beim Mieter. Manchmal zu Recht, häufig aber über Klauseln, die einer Prüfung nicht standhalten. Hier erfährst du, wo die Grenze liegt und wie du Instandhaltung in deiner Nebenkostenabrechnung erkennst.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 26.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Instandhaltung im Gewerbemietvertrag: Grundsätzlich muss der Vermieter die Mietsache erhalten (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Im Gewerbe darf der Vertrag davon abweichen.
- Für deine eigene Mietfläche ist eine Übertragung auf dich oft wirksam, soweit Schäden aus deinem Gebrauch oder deiner Risikosphäre stammen.
- Instandhaltung von Gemeinschaftsflächen und -anlagen darf ein Formularvertrag nur mit Kostenobergrenze auf dich abwälzen (BGH, XII ZR 158/01).
- „Dach und Fach“ ist kein Gesetzesbegriff. Üblich ist, dass Gebäudehülle und tragende Teile beim Vermieter bleiben.
- In der Nebenkostenabrechnung verstecken sich Reparaturen oft in Wartung, Hausmeister oder Technik. Erst die Rechnungen zeigen sie.
Gewerbe-Abrechnung auf dem Tisch? Lade sie mit deinem Mietvertrag im kostenlosen Gewerbe-Vorab-Check hoch. Wir sehen nach, ob Instandhaltung abgerechnet wird und ob dein Vertrag das mit Obergrenze erlaubt.
Inhalt
- 1. Kurz beantwortet
- 2. Wer ist für Instandhaltung zuständig? Der gesetzliche Grundsatz
- 3. Instandhaltung, Instandsetzung, Wartung: die Begriffe
- 4. Eigene Mietfläche oder Gemeinschaftsfläche: der entscheidende Unterschied
- 5. Warum die Rechtsprechung bei Gemeinschaftsflächen so streng ist
- 6. Instandhaltung ohne Obergrenze: was der BGH entschieden hat
- 7. „Dach und Fach“ im Gewerbemietvertrag
- 8. Kostenobergrenze: so rechnest du nach
- 9. Wo Instandhaltung in der Abrechnung versteckt ist
- 10. Typische Fehler bei Instandhaltung im Gewerbe
- 11. So prüfst du Instandhaltungskosten
- 12. Was du tun kannst
- 13. Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Im Gewerbemietvertrag darf die Instandhaltung teilweise auf dich übertragen werden, aber nicht unbegrenzt. Für deine eigene Mietfläche ist das bei Geschäftsräumen verbreitet und grundsätzlich möglich, soweit es um Schäden aus deinem Gebrauch oder deiner Risikosphäre geht. Bei gemeinsam genutzten Flächen und Anlagen wie Treppenhaus, Aufzug, Mall oder Parkhaus zieht der Bundesgerichtshof eine klare Linie: Eine Formularklausel, die dir deren Erhaltung ohne Kostenbegrenzung auferlegt, ist unwirksam. Ohne wirksame Klausel bleibt die Instandhaltung beim Vermieter und gehört nicht in deine Nebenkostenabrechnung.
Wer ist für Instandhaltung zuständig? Der gesetzliche Grundsatz
Das Gesetz legt die Erhaltung der Mietsache in die Hände des Vermieters:
„Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“
Bei Wohnungen bleibt es dabei, die Betriebskostenverordnung schließt Instandhaltung und Instandsetzung ausdrücklich aus (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV). Im Gewerbe dürfen die Parteien abweichen. Weil Gewerbemietverträge fast immer vorformuliert sind, gilt dabei aber die AGB-Kontrolle: Klauseln sind unwirksam, wenn sie dich unangemessen benachteiligen oder nicht klar und verständlich sind (§ 307 Abs. 1 BGB). Das gilt ausdrücklich auch gegenüber Unternehmern.
Wichtig für die Praxis: Eine abweichende Regel braucht eine ausdrückliche, inhaltlich bestimmte Vereinbarung. Steht im Vertrag nur, dass du „die Betriebskosten“ trägst, ist Instandhaltung gerade nicht gemeint.
Instandhaltung, Instandsetzung, Wartung: die Begriffe
Der BGH versteht unter Instandhaltung in Anlehnung an die Zweite Berechnungsverordnung die Kosten, die zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um Mängel durch Abnutzung, Alterung und Witterung zu beseitigen. Instandsetzung sind in der Regel Kosten für Reparatur und Wiederbeschaffung. Für Wohnraum steht dieselbe Definition in der Betriebskostenverordnung:
„die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten)“
Davon zu trennen ist die Wartung: die regelmäßige Prüfung, Einstellung und Reinigung einer Anlage, egal ob sie defekt ist. Wartung gehört zu den laufenden Betriebskosten und ist umlagefähig, wenn sie vereinbart ist. Was bei der Wartung an Defekten auffällt und behoben wird, ist Instandsetzung.
Eigene Mietfläche oder Gemeinschaftsfläche: der entscheidende Unterschied
Der BGH unterscheidet danach, wessen Gebrauch die Kosten verursacht. Schäden in deiner eigenen Fläche, die aus deinem Betrieb oder deiner Risikosphäre stammen, dürfen nach herrschender Meinung auch per Formularvertrag auf dich übertragen werden. Gemeinschaftsflächen nutzen dagegen alle Mieter, Kunden und Dritte. Dort würdest du ohne Begrenzung auch für Abnutzung zahlen, die schon bei Mietbeginn da war, und für Schäden, die andere verursacht haben.
Übertragung oft möglich (eigene Fläche)
- Bodenbeläge und Innentüren deiner Fläche
- Sanitär- und Elektroinstallation innerhalb deiner Räume
- Schäden, die dein Betrieb verursacht
- Einbauten, die du selbst nutzt
Nur mit Kostenobergrenze (Gemeinschaft)
- Treppenhaus, Flure, Mall, Eingangsbereich
- Aufzüge, Rolltreppen, Sprinkleranlage
- Parkhaus, Außenanlagen, Zufahrten
- Haustechnik, die das ganze Gebäude versorgt
Die Zuordnung im Einzelfall hängt von deinem Vertrag ab. Eine Heizungsanlage, die das ganze Haus versorgt, ist eine gemeinschaftliche Anlage, auch wenn ein Heizkörper in deinem Büro hängt.
Warum die Rechtsprechung bei Gemeinschaftsflächen so streng ist
Die Begründung des BGH hilft dir, auch abweichende Klauseln einzuordnen. Wer die Erhaltung gemeinsam genutzter Flächen ohne Grenze übernimmt, zahlt nach Ansicht des Gerichts für zwei Dinge, die nichts mit seinem eigenen Gebrauch zu tun haben:
Den Zustand bei Mietbeginn
Du findest Mall, Aufzug oder Parkhaus in dem Zustand vor, in dem sie bei Vertragsschluss sind, meist gebraucht. Ohne Grenze müsstest du anfängliche Mängel und schon vorhandene Abnutzung mitbezahlen, deren Höhe du nicht überblicken kannst.
Schäden durch Dritte
Gemeinschaftsflächen nutzen andere Mieter, Kunden und Lieferanten. Für deren Verhalten trägst du keine Verantwortung. Trotzdem würden dir ohne Grenze auch diese Kosten auferlegt.
Aus dieser Begründung folgt eine praktische Prüffrage für jede Klausel: Muss ich danach für Kosten einstehen, die ich weder verursacht habe noch der Höhe nach abschätzen kann? Wenn ja, und es fehlt eine Begrenzung, spricht viel dafür, dass die Klausel einer Inhaltskontrolle nicht standhält. Bei einem Gebäude, das du als einziger Mieter allein nutzt, kann die Bewertung anders ausfallen, weil es dort keine fremde Nutzung gibt.
Instandhaltung ohne Obergrenze: was der BGH entschieden hat
Der Leitfall betraf einen Spielsalon mit Gaststätte in einem Einkaufszentrum. Der Vermieter hatte allen Mietern anteilig „sämtliche Nebenkosten“ des Zentrums auferlegt, einschließlich der Instandhaltung der Gemeinschaftsanlagen. Der BGH entschied:
„Die formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich genutzter Flächen und Anlagen auf den Mieter ohne Beschränkung der Höhe nach verstößt gegen § 9 AGBG/§ 307 Abs. 1, 2 BGB.“
Zumutbarer Rahmen
Die Übertragung der Erhaltungslast für Gemeinschaftsflächen ist allenfalls wirksam, wenn sie in einem bestimmten, zumutbaren Rahmen erfolgt. Als Beispiel nennt der BGH aus Literatur und Rechtsprechung eine Begrenzung auf einen festen Prozentsatz der Jahresmiete.
Nur der unangemessene Teil fällt weg
Unwirksam waren nur die Teile der Klausel, die Instandhaltung ohne Grenze auferlegten. Die übrigen vereinbarten Betriebskosten blieben wirksam.
Umweg über den Hausmeister
2012 hat der BGH nachgelegt: Hebt eine Klausel die übliche Beschränkung der Hausmeisterkosten auf laufende Tätigkeiten auf, damit Instandsetzung über den Hausmeister umgelegt werden kann, ist sie ohne Kostenobergrenze ebenfalls unwirksam (XII ZR 112/10).
Keine Rettung durch Auslegung
Eine zu weite Klausel wird nicht auf ein zulässiges Maß zurechtgestutzt. Der BGH lehnt eine solche geltungserhaltende Reduktion ab.
„Dach und Fach“ im Gewerbemietvertrag
Viele Gewerbeverträge enthalten den Satz, dass „Dach und Fach“ beim Vermieter bleiben. Ein Gesetz definiert den Begriff nicht. In der Vertragspraxis meint er üblicherweise die Gebäudehülle und die tragende Konstruktion: Dach, Fassade, Fundamente, tragende Wände und Decken. Was genau dazugehört, ergibt sich aus der Auslegung deines Vertrags. Verbleibende Zweifel gehen bei vorformulierten Verträgen zulasten des Vermieters (§ 305c Abs. 2 BGB).
Für deine Nebenkostenabrechnung hat die Klausel eine klare Folge: Kosten für die Reparatur des Daches, die Sanierung der Fassade oder die Erneuerung tragender Teile gehören nicht in die Abrechnung, wenn Dach und Fach beim Vermieter liegen. Tauchen solche Rechnungen trotzdem auf, etwa als „Instandhaltung Gebäude“ oder „Bauunterhalt“, sind sie zu streichen.
Umgekehrt gilt: Überträgt der Vertrag dir ausdrücklich auch „Dach und Fach“, ist das eine sehr weitgehende Regel. Ob sie wirksam ist, hängt davon ab, ob es um deine allein genutzte Halle oder ein Gebäude mit vielen Mietern geht und ob die Kosten begrenzt sind. Das sollte im Zweifel anwaltlich geprüft werden.
Kostenobergrenze: so rechnest du nach
Enthält dein Vertrag eine Obergrenze, musst du sie nachrechnen. Häufig ist sie als Prozentsatz der Jahresmiete oder als fester Betrag je Quadratmeter formuliert. Die Zahlen unten sind frei gewählt und keine Empfehlung für einen bestimmten Prozentsatz.
| Jahresnettomiete | 36.000,00 € |
|---|---|
| Obergrenze (8 %) | 2.880,00 € |
| In der Abrechnung verlangt | 4.100,00 € |
| Zu viel berechnet | 1.220,00 € |
Achte darauf, worauf sich der Deckel bezieht: nur auf die Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen oder auf alle Instandhaltungskosten, auf ein Kalenderjahr oder auf mehrere Jahre, auf die Netto- oder die Bruttomiete. Und prüfe, ob Instandhaltung auch in anderen Positionen steckt. Sonst wird der Deckel über Umwege ausgehebelt.
Wo Instandhaltung in der Abrechnung versteckt ist
Selten steht in einer Gewerbe-Abrechnung offen „Reparatur“. In Prüfungen sehen wir Instandhaltung häufig unter anderen Namen:
Wartung und Technik
Wartungsverträge für Aufzug, Klima oder Brandschutz enthalten oft Vollwartung mit Ersatzteilen. Der Reparaturanteil ist dann herauszurechnen.
Hausmeister und Haustechnik
Kleinreparaturen, Materialeinkauf und Handwerkerstunden laufen über den Hausmeister. Zu den Hauswartkosten gehören nach § 2 Nr. 14 BetrKV aber keine Instandhaltung und Instandsetzung.
Betrieb der Gemeinschaftsanlagen
Unter „Betriebskosten Mall“ oder „Allgemeinflächen“ stehen Pauschalbeträge, hinter denen sich Austausch von Leuchten, Türen oder Bodenbelägen verbirgt.
Bauunterhalt, Instandhaltungsrücklage
Rücklagen für künftige Reparaturen sind keine laufenden Kosten. Sie dürfen nur umgelegt werden, wenn der Vertrag das wirksam vorsieht.
Typische Fehler bei Instandhaltung im Gewerbe
Kein Deckel
Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen wird voll umgelegt, obwohl der Formularvertrag keine Obergrenze enthält.
Deckel überschritten
Eine Obergrenze steht im Vertrag, wird aber nicht angewendet oder nur auf einen Teil der Kosten.
Dach und Fach abgerechnet
Dach-, Fassaden- oder Tragwerkssanierung steht in der Abrechnung, obwohl der Vertrag sie beim Vermieter lässt.
Reparatur als Wartung
Austausch von Teilen und Störungsbeseitigung laufen über Wartungs- oder Hausmeisterpositionen.
Anfangsmängel
Es werden Schäden behoben, die schon bei Mietbeginn bestanden. Gerade diese Kosten hat der BGH als nicht überschaubar angesehen.
Erkennst du, ob in deiner Wartungsposition Reparaturen stecken?
Das zeigt die Abrechnung nicht. Man braucht die Wartungsverträge, die Rechnungen und die genaue Formulierung deines Mietvertrags zu Instandhaltung, Obergrenze und Dach und Fach. Wir gleichen das für dich ab und markieren, welche Beträge du beanstanden kannst.
So prüfst du Instandhaltungskosten
- 1
Instandhaltungsklausel finden
Suche im Vertrag nach Instandhaltung, Instandsetzung, Erhaltung, Reparaturen, Dach und Fach. Notiere, ob eigene Fläche, Gemeinschaftsflächen oder beides gemeint ist.
- 2
Obergrenze prüfen
Gibt es einen Deckel? Wenn nein, und es geht um Gemeinschaftsflächen in einem Formularvertrag, ist die Umlage angreifbar. Wenn ja, rechne nach.
- 3
Positionen durchgehen
Markiere in der Abrechnung alles, was nach Reparatur klingt oder deutlich über dem Vorjahr liegt: Wartung, Hausmeister, Technik, Allgemeinflächen.
- 4
Rechnungen anfordern
Verlange Belegeinsicht. Begriffe wie Austausch, Ersatzteil, Erneuerung, Störung oder Material zeigen Instandsetzung.
- 5
Schriftlich widersprechen
Nenne die Beträge und den Grund: nicht vereinbart, ohne Obergrenze, Deckel überschritten oder Dach und Fach.
Was du tun kannst
Widersprich früh und schriftlich. Für Gewerberäume gibt es keine gesetzliche Einwendungsfrist von zwölf Monaten, Verträge können aber eigene Fristen vorsehen. Hast du unwirksam umgelegte Instandhaltung in früheren Jahren gezahlt, kann ein Rückforderungsanspruch bestehen. Er verjährt in der Regel nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem er entstanden ist (§§ 195, 199 BGB).
Gerade bei Instandhaltung geht es im Gewerbe schnell um hohe Beträge, etwa wenn ein Aufzug oder eine Lüftungsanlage erneuert wird. Ob eine Klausel im Einzelfall wirksam ist, kann verbindlich nur eine Anwältin oder ein Anwalt beurteilen. Mit einem geprüften Überblick über die strittigen Positionen sparst du dir dort Zeit und Kosten.
Prüfung durch nebify Gewerbe
Lass deine Gewerbe-Abrechnung prüfen, bevor du zahlst
Instandhaltung ist im Gewerbe der Posten mit dem größten Streitpotenzial: Ob eine Klausel wirksam ist, hängt von Gemeinschaftsfläche, Obergrenze und genauer Formulierung ab, und die Reparaturen selbst stecken oft in Wartung oder Hausmeister. Wir prüfen Vertrag und Abrechnung zusammen und zeigen dir, was du nicht zahlen musst.
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Häufige Fragen zur Instandhaltung im Gewerbemietvertrag
Darf der Vermieter die Instandhaltung im Gewerbemietvertrag auf den Mieter übertragen?
Was bedeutet „Dach und Fach“ im Gewerbemietvertrag?
Wie hoch muss die Kostenobergrenze für Instandhaltung sein?
Ist die ganze Nebenkostenklausel unwirksam, wenn die Instandhaltung keine Obergrenze hat?
Darf der Vermieter Reparaturen über die Hausmeisterkosten abrechnen?
Muss ich für Schäden in meiner eigenen Mietfläche zahlen?
Ich habe Instandhaltungskosten jahrelang bezahlt. Ist die Klausel damit wirksam?
Zahlst du Reparaturen, die dein Vermieter tragen müsste?
Lade Abrechnung und Mietvertrag im kostenlosen Gewerbe-Vorab-Check hoch. Wir sehen nach, ob Instandhaltung abgerechnet wird und ob dein Vertrag das erlaubt.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. nebify erbringt keine Rechtsberatung, sondern prüft Abrechnung und Mietvertrag auf Plausibilität. Ob eine Klausel in deinem Gewerbemietvertrag wirksam ist, kann verbindlich nur eine Anwältin oder ein Anwalt beurteilen.
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