Werkzeug · Auszug
Zählerstände beim Auszug: Protokoll und Zwischenablesung
Ableseprotokoll und Schreiben an deinen Vermieter, kostenlos
Beim Auszug entscheiden ein paar Zahlen darüber, was du in der letzten Abrechnung zahlst. Halte sie fest, bevor du die Schlüssel abgibst. Mit diesem Werkzeug erstellst du ein Ableseprotokoll und bittest deinen Vermieter um die Zwischenablesung.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Auszug im laufenden Jahr muss der Vermieter Heizung und Warmwasser zwischenablesen lassen (§ 9b HeizkostenV).
- Lies selbst ab und fotografiere jeden Zähler mit Nummer und Stand, am besten am Tag der Übergabe.
- Am Heizkostenverteiler zählt beim Auszug der aktuelle Wert, nicht der Stichtagswert.
- Die Kosten der Zwischenablesung trägt der Vermieter, wenn dein Mietvertrag nichts anderes sagt.
- Strom und Gas meldest du bei deinem eigenen Versorger ab.
Inhalt

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 05.11.2026
Zählerstände festhalten
Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Wir speichern sie nicht und sehen sie nicht.
1. Deine Zähler
- Gerät 1
- Gerät 2
- Gerät 3
- Gerät 4
2. Wohnung und Termine
3. Absender und Empfänger
Noch offen: dein Name, Name des Vermieters oder der Verwaltung, Tag der Übergabe. Bis dahin stehen Platzhalter in eckigen Klammern im Text.
Fotografiere jeden Zähler mit gut lesbarer Nummer und Stand. Das Protokoll unterschreibt ihr bei der Übergabe am besten beide. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Hintergrund
Warum die Zählerstände so wichtig sind
„Bei Nutzerwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes hat der Gebäudeeigentümer eine Ablesung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung der vom Wechsel betroffenen Räume (Zwischenablesung) vorzunehmen.“
Ziehst du mitten im Jahr aus, teilen du und dein Nachmieter sich die Heiz- und Warmwasserkosten dieses Jahres. Die verbrauchsabhängigen Kosten werden nach der Zwischenablesung verteilt, die Grundkosten bei der Heizung nach Gradtagszahlen oder zeitanteilig, beim Warmwasser zeitanteilig (§ 9b Abs. 2 HeizkostenV). Wie das mit den Gradtagszahlen funktioniert, erklärt unser Ratgeber zu den Gradtagszahlen.
Fehlt die Zwischenablesung, wird alles nur noch nach Zeit oder Gradtagszahlen verteilt (§ 9b Abs. 3 HeizkostenV). Wer im Winter auszieht und sparsam geheizt hat, zahlt dann womöglich für den Verbrauch anderer mit. Eigene Fotos der Zählerstände sind deshalb die beste Absicherung, auch wenn der Messdienst später selbst abliest.
Überblick
Welche Zähler du ablesen solltest
Heizkostenverteiler
An jedem Heizkörper hängt einer. Lies alle ab, auch im Bad und in Räumen, die du kaum genutzt hast.
Wärmezähler
Steht meist im Flur, im Bad oder in einem Verteilerkasten, oft mit Anzeige in kWh oder MWh.
Warm- und Kaltwasserzähler
Meist im Bad oder in der Küche, oft hinter einer Klappe. Notiere Kubikmeter mit drei Nachkommastellen.
Strom und Gas
Diese Zähler gehören meist dem Netzbetreiber. Den Stand brauchst du für die Abmeldung bei deinem eigenen Versorger.
Zu jedem Gerät gehören Raum, Gerätenummer und Stand. Die Nummer ist wichtig, weil die Abrechnung später nach Nummern sortiert ist. So lässt sich jeder Wert eindeutig zuordnen.
Ablesen
So liest du richtig ab
- 1
Am Tag der Übergabe
Je näher die Ablesung am Auszugstag liegt, desto genauer stimmt die Aufteilung. Ideal ist die gemeinsame Ablesung bei der Wohnungsübergabe.
- 2
Aktuellen Wert notieren
Elektronische Heizkostenverteiler zeigen abwechselnd mehrere Werte. Für den Auszug brauchst du den aktuellen Wert. Der Stichtagswert gehört zum letzten Abrechnungsjahr.
- 3
Wasser mit Nachkommastellen
Vor dem Komma stehen Kubikmeter, danach Liter. Notiere drei Stellen nach dem Komma.
- 4
Fotos machen
Fotografiere jedes Display so, dass Nummer und Stand lesbar sind. Die Fotos tragen das Datum automatisch.
- 5
Gemeinsam unterschreiben
Druck das Protokoll aus und lasst es bei der Übergabe von dir und dem Vermieter unterschreiben.
Wie die Anzeigen der einzelnen Hersteller aufgebaut sind, zeigen unsere Anleitungen, etwa Symbole am Heizkostenverteiler, Wasserzähler ablesen und Wärmemengenzähler ablesen.
Danach
Nach dem Auszug: Abrechnung und Kaution
Die letzte Abrechnung kommt mit der regulären Abrechnung für das ganze Haus, also oft erst im Folgejahr. Der Vermieter hat dafür zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit (§ 556 Abs. 3 BGB). Damit sie dich erreicht, nennt das Schreiben oben deine neue Anschrift.
Bis die Abrechnung da ist, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution zurückhalten. Wie viel und wie lange, zeigt unser Kautionsrechner. Was du bei der Abrechnung nach dem Auszug prüfen solltest, steht im Ratgeber Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug.
Taucht in der letzten Abrechnung eine Gebühr für die Zwischenablesung auf, lies den Ratgeber Nutzerwechselgebühr. Meist muss der Vermieter sie selbst tragen.
Am einfachsten ist es, die Nebenkostenabrechnung von nebify prüfen zu lassen: Der Vorab-Check ist kostenlos, der Prüfbericht mit Schreiben an den Vermieter kostet 24,90 €.
Prüfung durch nebify
Die letzte Abrechnung prüfen lassen
Bei einem Auszug im laufenden Jahr passieren typische Fehler: Der Nachmieter-Verbrauch landet bei dir, die Grundkosten werden falsch geteilt oder eine Nutzerwechselgebühr steht in deiner Abrechnung. Wir prüfen das mit deinem Protokoll.
- Vorab-Checkkostenlos
Abrechnung hochladen und in 2 Minuten sehen, ob sich eine Prüfung lohnt.
- Prüfbericht24,90 €
Jede Position mit Rechtsgrundlage geprüft, dazu ein fertiges Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter.
- Pro Service44,90 €
Prüfbericht plus persönliche Begleitung bei der Klärung mit deinem Vermieter (8 Wochen).
- Prüfbericht in 48 Stunden, sobald alle Unterlagen da sind
- Geprüft von Menschen und Software
- Geld-zurück-Garantie, einmalig pro Abrechnung, kein Abo
FAQ
Häufige Fragen
Muss der Vermieter beim Auszug die Zähler ablesen lassen?
Für Heizung und Warmwasser ja. Zieht jemand während des Abrechnungszeitraums aus, muss der Gebäudeeigentümer eine Zwischenablesung vornehmen (§ 9b Abs. 1 HeizkostenV). Mietvertrag oder eine Vereinbarung zwischen allen Beteiligten können etwas anderes regeln (§ 9b Abs. 4 HeizkostenV).
Welchen Wert lese ich am Heizkostenverteiler beim Auszug ab?
Den aktuellen Wert, nicht den Stichtagswert. Der Stichtagswert gehört zum Ende des letzten Abrechnungsjahres. Für deinen Auszug zählt, was seitdem dazugekommen ist, und das zeigt der aktuelle Wert.
Wer zahlt die Zwischenablesung?
Der Vermieter, wenn der Mietvertrag nichts anderes regelt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kosten der Zwischenablesung, oft Nutzerwechselgebühr genannt, keine Betriebskosten sind, sondern Verwaltungskosten (Urteil vom 14.11.2007, VIII ZR 19/07).
Was passiert, wenn keine Zwischenablesung gemacht wurde?
Dann werden die Kosten nicht nach deinem Verbrauch, sondern zeitanteilig oder bei der Heizung nach Gradtagszahlen auf dich und deinen Nachmieter verteilt (§ 9b Abs. 3 HeizkostenV). Hast du sparsam geheizt, kann das teurer für dich sein. Deine eigenen Fotos und das Protokoll helfen, wenn es Streit gibt.
Muss ich Strom und Gas auch beim Vermieter melden?
Nein, in der Regel nicht. Strom und Gas für deine Wohnung hast du meist selbst bei einem Versorger bestellt. Dort meldest du dich mit dem Zählerstand zum Auszugstag ab. In das Übergabeprotokoll gehören die Stände trotzdem, damit später niemand über den Verbrauch streitet.
Wann bekomme ich die letzte Abrechnung?
Mit der regulären Abrechnung für das ganze Haus. Der Vermieter hat dafür zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit (§ 556 Abs. 3 BGB). Eine Abrechnung sofort nach dem Auszug kannst du nicht verlangen. Teile deine neue Anschrift mit, das Schreiben oben erledigt das.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.