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Helles Wohnzimmer mit Holzkiste und Unterlagen

Mieterrechte im Erbfall

Rechtsstand: Oktober 2026

Nebenkostenabrechnung für Erben: Was nach dem Tod des Mieters gilt

Die Wohnung ist geräumt, die Schlüssel sind zurückgegeben, und Monate später kommt noch eine Nebenkostenabrechnung. Für Angehörige ist das oft der letzte offene Punkt. Hier steht, wer zahlen muss, wem ein Guthaben zusteht und worauf du als Erbe achten solltest.

Phil und Johann, die Gründer von nebify

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 25.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Tod endet das Mietverhältnis nicht. Ehepartner, Lebenspartner oder Haushaltsangehörige treten ein (§ 563 BGB), sonst wird es mit den Erben fortgesetzt (§ 564 BGB).
  • Der Vermieter rechnet ganz normal ab, mit derselben Zwölf-Monats-Frist. Die Abrechnung geht an die Erben oder an die eingetretene Person.
  • Eine Nachzahlung ist eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 BGB), ein Guthaben gehört zum Nachlass.
  • Erben können innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen (§ 564 S. 2 BGB). Wer das verpasst, zahlt Miete und Nebenkosten weiter.
  • Ist der Nachlass überschuldet, kommen Ausschlagung (sechs Wochen) oder eine Beschränkung der Haftung auf den Nachlass in Betracht.
Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Wer tritt in den Mietvertrag ein?
  3. 3. Nebenkostenabrechnung im Erbfall: Nachzahlung und Guthaben
  4. 4. Sonderkündigung durch die Erben
  5. 5. Haftung der Erben begrenzen
  6. 6. Schritt für Schritt: Mietwohnung eines Verstorbenen abwickeln
  7. 7. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Die Nebenkostenabrechnung eines verstorbenen Mieters betrifft die Erben, und bezahlt wird sie aus dem Nachlass. Der Vermieter muss auch nach dem Tod regulär abrechnen. Ergibt sich eine Nachzahlung, ist sie eine Schuld des Nachlasses, ein Guthaben gehört den Erben. Lebte ein Ehe- oder Lebenspartner mit in der Wohnung, setzt er das Mietverhältnis in der Regel fort und bekommt künftig die Abrechnungen. Prüfen und widersprechen dürfen Erben genauso wie der verstorbene Mieter selbst.

Tod des Mieters: Wer tritt in den Mietvertrag ein?

Wer nach dem Tod Vertragspartner des Vermieters ist und damit die Nebenkostenabrechnung bekommt, regelt das Gesetz in einer festen Reihenfolge:

  • 1. Mitmieter

    Waren mehrere Personen gemeinsam Mieter, etwa beide Ehepartner, läuft der Vertrag mit den Überlebenden weiter (§ 563a Abs. 1 BGB). Sie können innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.

  • 2. Haushaltsangehörige

    Der Ehe- oder Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt tritt mit dem Tod ein (§ 563 Abs. 1 BGB), danach Kinder, andere Familienangehörige und Personen mit auf Dauer angelegtem gemeinsamem Haushalt (§ 563 Abs. 2). Wer nicht fortsetzen will, muss das innerhalb eines Monats erklären (§ 563 Abs. 3).

  • 3. Erben

    Tritt niemand ein, wird das Mietverhältnis mit dem Erben fortgesetzt (§ 564 S. 1 BGB). Mehrere Erben sind gemeinsam Vertragspartner.

Für Schulden aus der Zeit bis zum Tod gilt eine Sonderregel: Wer eingetreten ist oder den Vertrag fortsetzt, haftet dafür neben dem Erben als Gesamtschuldner. Untereinander trägt sie grundsätzlich der Erbe allein (§ 563b Abs. 1 BGB).

Nebenkostenabrechnung im Erbfall: Nachzahlung und Guthaben

Am Abrechnungsverfahren ändert der Tod nichts. Der Vermieter rechnet für den üblichen Zeitraum ab und muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach dessen Ende mitteilen (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB). Endet das Mietverhältnis nach einer Kündigung unterm Jahr, umfasst die letzte Abrechnung nur die Zeit bis zum Vertragsende. Für die Aufteilung gelten dieselben Regeln wie bei jedem Auszug.

„Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten.“
§ 1967 Abs. 1 BGB

Eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung gehört zu diesen Verbindlichkeiten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch Forderungen aus dem Mietverhältnis, die erst nach dem Tod fällig werden, vom Erblasser herrührende Schulden sind. Jedenfalls wenn das Mietverhältnis innerhalb der Frist des § 564 S. 2 BGB beendet wird, bleiben sie reine Nachlassverbindlichkeiten (BGH, Urteil vom 25.09.2019, VIII ZR 138/18).

Nachzahlung

Wird aus dem Nachlass bezahlt, etwa vom Konto des Verstorbenen. Mehrere Erben haften gemeinsam. Vorher prüfen lohnt sich.

Guthaben

Fällt in den Nachlass (§ 1922 Abs. 1 BGB). Teile dem Vermieter mit, auf welches Konto er zahlen soll, bei einer Erbengemeinschaft am besten mit Zustimmung aller.

Auch die Kaution gehört zum Nachlass. Der Vermieter darf nach Vertragsende einen angemessenen Teil zurückhalten, bis die letzte Abrechnung vorliegt. Wie viel das sein darf, steht im Ratgeber Nebenkostenabrechnung nach Auszug.

Prüf die letzte Abrechnung genauso sorgfältig wie jede andere: Stimmt der Zeitraum bis zum Vertragsende, sind alle Vorauszahlungen bis zum Schluss angerechnet, wurde die Nutzerwechselgebühr ohne Vereinbarung umgelegt? Du darfst als Erbe die Belege einsehen (§ 556 Abs. 4 BGB) und hast für Einwände zwölf Monate ab Zugang.

Sonderkündigung durch die Erben: Frist von einem Monat

Solange das Mietverhältnis läuft, entstehen weiter Miete und Nebenkosten, auch wenn niemand mehr in der Wohnung lebt. Erben haben deshalb ein besonderes Kündigungsrecht:

„In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.“
§ 564 S. 2 BGB

Die gesetzliche Frist beträgt gut drei Monate: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen und wirkt zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573d Abs. 2 BGB). Geht sie Anfang Mai zu, endet das Mietverhältnis also Ende Juli. Kündige schriftlich und so, dass du den Zugang beweisen kannst. Bei mehreren Erben sollten alle unterschreiben.

Haftung der Erben für Nebenkosten begrenzen

Als Erbe haftest du für Nachlassschulden grundsätzlich auch mit deinem eigenen Vermögen. Reicht der Nachlass absehbar nicht, gibt es drei Wege, die du kennen solltest:

  • Ausschlagung

    Innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung, in Sonderfällen sechs Monate (§ 1944 BGB). Wer ausschlägt, ist nicht Erbe und haftet nicht für die Nachlassschulden.

  • Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz

    Wird eine Nachlassverwaltung angeordnet oder ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet, beschränkt sich die Haftung auf den Nachlass (§ 1975 BGB).

  • Dürftigkeitseinrede

    Lohnt sich ein solches Verfahren mangels Masse nicht, kann der Erbe die Zahlung verweigern, soweit der Nachlass nicht ausreicht (§ 1990 BGB).

Ob du für Kosten nach dem Tod auch persönlich einstehen musst, hängt nach dem BGH davon ab, ob ein eigenes Verhalten von dir die Grundlage ist, etwa wenn du die Wohnung selbst weiter nutzt. Kündige deshalb rechtzeitig und lass dich bei einem überschuldeten Nachlass beraten, zum Beispiel beim Nachlassgericht oder von einer Anwältin für Erbrecht.

Schritt für Schritt: Mietwohnung eines Verstorbenen abwickeln

  1. 1

    Vermieter informieren

    Teil den Tod schriftlich mit, am besten mit Kopie der Sterbeurkunde, und nenne eine Kontaktadresse für alle weiteren Schreiben.

  2. 2

    Eintritt klären

    Lebte jemand mit in der Wohnung? Ehe- oder Lebenspartner und Haushaltsangehörige treten automatisch ein, wenn sie nicht binnen eines Monats widersprechen.

  3. 3

    Rechtzeitig kündigen

    Tritt niemand ein und soll die Wohnung aufgegeben werden, kündige innerhalb eines Monats nach § 564 S. 2 BGB.

  4. 4

    Übergabe dokumentieren

    Halte bei der Rückgabe Zählerstände für Heizung, Wasser und Strom im Protokoll fest. Melde Strom und Gas beim Versorger ab.

  5. 5

    Letzte Abrechnung prüfen

    Kontrolliere Zeitraum, Vorauszahlungen und Positionen. Einwände hast du binnen zwölf Monaten ab Zugang mitzuteilen. Eine Nachzahlung zahlst du aus dem Nachlass.

Formulierungsbeispiel: Schreiben der Erben an den Vermieter

Betreff: Mietverhältnis [Name des Verstorbenen], [Adresse] – Kündigung nach § 564 Satz 2 BGB

Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Mieter [Name] ist am [Datum] verstorben. Ich bin [Erbe/Erbin, ggf. gemeinsam mit …]. Personen, die nach §§ 563, 563a BGB in das Mietverhältnis eintreten, gibt es nicht. Hiermit kündige ich das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zum [Datum]. Bitte senden Sie die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen sowie die Abrechnung über die Kaution an [Anschrift] und überweisen Sie ein Guthaben auf das Konto [IBAN].

Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, keine Rechtsberatung. Bei mehreren Erben oder einem unklaren Erbfall lass dich vorher beraten.

Vorsicht mit vorschnellen Zahlungen: Zahlst du eine Nachzahlung aus deinem eigenen Geld, bekommst du es bei einem überschuldeten Nachlass womöglich nicht zurück. Und wer vor Ablauf der Ausschlagungsfrist über den Nachlass verfügt, kann damit unter Umständen die Erbschaft annehmen. Zahle Nachlassschulden deshalb erst, wenn klar ist, ob du das Erbe annimmst, und erst, wenn die Abrechnung geprüft ist.

Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung im Erbfall

Müssen Erben die Nebenkostennachzahlung des Verstorbenen bezahlen?
Ja, aber in erster Linie aus dem Nachlass. Die Nachzahlung ist eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 BGB). Das gilt nach dem BGH auch dann, wenn die Abrechnung erst nach dem Tod kommt, jedenfalls wenn das Mietverhältnis innerhalb der Frist des § 564 S. 2 BGB beendet wird (Urteil vom 25.09.2019, VIII ZR 138/18). Reicht der Nachlass nicht, gibt es Wege, die Haftung auf ihn zu beschränken.
Wem steht das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung eines Verstorbenen zu?
Den Erben. Das Guthaben gehört zum Vermögen des Verstorbenen und geht mit dem Erbfall auf die Erben über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Bei mehreren Erben steht es der Erbengemeinschaft gemeinsam zu.
Wer bekommt die Abrechnung, wenn der Ehepartner in der Wohnung bleibt?
Der Ehepartner oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt hat, tritt mit dem Tod in das Mietverhältnis ein (§ 563 Abs. 1 BGB) und bekommt künftig die Abrechnung. Für Verbindlichkeiten bis zum Tod haftet er neben dem Erben als Gesamtschuldner, im Innenverhältnis trägt sie grundsätzlich der Erbe (§ 563b Abs. 1 BGB).
Wie schnell müssen Erben die Wohnung kündigen?
Tritt niemand nach §§ 563, 563a BGB in den Vertrag ein, können Erbe und Vermieter innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, nachdem sie vom Tod und vom Nichteintritt erfahren haben (§ 564 S. 2 BGB). Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats (§ 573d Abs. 2 BGB).
Wie lange haben Erben Zeit, Einwände gegen die Abrechnung zu erheben?
Wie jeder Mieter zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Als Erbe darfst du auch die Belege einsehen (§ 556 Abs. 4 BGB).
Kann ich das Erbe ausschlagen, um die Nachzahlung nicht zahlen zu müssen?
Ja, innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung (§ 1944 BGB). Dann bist du nicht Erbe und haftest nicht für Nachlassverbindlichkeiten, bekommst aber auch nichts aus dem Nachlass. Lass dich bei einem überschuldeten Nachlass beim Nachlassgericht oder von einer Anwältin beraten.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Quellen: § 563 BGB · § 563a BGB · § 563b BGB · § 564 BGB · § 573d BGB · § 556 BGB · § 1922 BGB · § 1944 BGB · § 1967 BGB · § 1975 BGB · § 1990 BGB; BGH, Urteil vom 25.09.2019 (VIII ZR 138/18).