Geprüfte Abrechnung · Rostock
Zwei Gebäudeversicherungen für dasselbe Haus, beide in der Abrechnung
Beim Wechsel der Gebäudeversicherung liefen alte und neue Police 39 Tage nebeneinander. Beide Beiträge landeten in der Nebenkostenabrechnung. Der Betrag ist klein, der Fehler eindeutig: Er stand im Kontoblatt der Verwaltung.
- Abrechnungsjahr
- 2025
- Gefordert
- 274,95 €
- Nach Prüfung
- 244,93 €
- Gefundene Fehler
- 1
17. Oktober 2026 · 30,02 € weniger Nachzahlung
Ein Mieterpaar zahlt 270 Euro Nebenkosten-Vorauszahlung im Monat. Für 2025 verlangte die Hausverwaltung 274,95 Euro nach. Die Abrechnung kam rechtzeitig, die Verwaltung hatte sie sogar schon einmal korrigiert und dabei den CO₂-Anteil zugunsten der Mieter berichtigt. Beigelegt waren 46 Seiten Belege und Kontoblätter.
In der Abrechnung selbst stand die Gebäudeversicherung als eine einzige Zeile: 2.093,77 Euro für das Haus, 277,49 Euro für die Wohnung. Was in dieser Summe steckt, zeigte erst das Kontoblatt der Verwaltung.

- 1Bisherige Police: Beitrag für das ganze Jahr 2025, 1.867,28 Euro
- 2Zweiter Vertrag ab 22. November 2025: weitere 226,49 Euro bis 30. Dezember
- 3In die Abrechnung gingen beide Beiträge ein, zusammen 2.093,77 Euro
Der Ausgangspunkt
Zwei Verträge für dasselbe Gebäude
Das Kontoblatt führte für 2025 zwei Wohngebäudeversicherungen auf. Die bisherige Police war für das ganze Jahr bezahlt, vom 1. Januar bis 31. Dezember. Daneben stand ein zweiter Vertrag, der am 22. November 2025 begann. Beide Beiträge für 2025 liefen in die Abrechnung, der zweite zusätzlich zum ersten.
Fehler
Gebäudeversicherung für 39 Tage doppelt umgelegt
30,02 Euro
Vom 22. November bis 30. Dezember 2025 war das Haus doppelt versichert. Für diese 39 Tage zahlte die Verwaltung 226,49 Euro an den neuen Versicherer, während der Beitrag der alten Police für dieselbe Zeit schon bezahlt war. Eine anteilige Erstattung für die alte Police fand sich in keinem der Belege.
Umlegen darf der Vermieter nur Kosten, die bei wirtschaftlicher Betrachtung nötig sind. Dasselbe Risiko im selben Zeitraum zweimal abzusichern, gehört nicht dazu.
Gebäudeversicherung 2024
1.822,13 €
2025 nur alte Police
1.867,28 €
2025 laut Abrechnung
2.093,77 €
Der Vorjahresvergleich bestätigt das: Mit der alten Police allein wären die Kosten gegenüber 2024 um 2,5 Prozent gestiegen, ein üblicher Anstieg. Der Sprung kommt allein vom zweiten Vertrag. Auf die Wohnung entfallen davon nach ihrem Flächenanteil 30,02 Euro.
Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 13 BetrKV; § 556 Abs. 3 S. 1 BGB
Anteil der Wohnung an der Gebäudeversicherung
Den Beitrag des neuen Vertrags für 2026 über 1.943,36 Euro hatte die Verwaltung richtig ins nächste Jahr abgegrenzt. Er steht im Kontoblatt, ist aber nicht in der Abrechnung 2025 enthalten.
Ob die Verwaltung korrigiert, steht noch aus.
Häufige Fehlerquelle
Was beim Versicherungswechsel schiefgehen kann
Wechselt der Vermieter die Gebäudeversicherung, beginnt der neue Vertrag oft, bevor der alte abgerechnet ist. Die Erstattung für die alte Police kommt meist erst später, und in der Buchhaltung stehen dann einfach beide Beiträge. In der Nebenkostenabrechnung bleibt davon nur eine Summe übrig. Sichtbar wird so etwas nur in den Belegen.
Welche Versicherungen überhaupt in die Abrechnung dürfen, steht in unserem Ratgeber zu Versicherungen in der Nebenkostenabrechnung.
So findest du diesen Fehler in deiner eigenen Abrechnung
Vergleiche die Gebäudeversicherung mit dem Vorjahr. Steigt sie deutlich stärker als die üblichen paar Prozent, lass dir die Beitragsrechnungen oder das Kontoblatt zeigen. Achte dort auf zwei Vertragsnummern und auf Zeiträume, die sich überschneiden. Wie du die Belege bekommst, erklärt unser Ratgeber zur Belegeinsicht.
Was wir bewusst nicht angegriffen haben
Die Heiz- und Wasserkosten setzte die Verwaltung um 407,91 Euro niedriger an als der Messdienst. Das ist genau das Kürzungsrecht von 15 Prozent, das den Mietern zusteht, weil ihr Verbrauch teilweise geschätzt wurde. Abgezogen war es korrekt, nur nicht benannt. Außerdem war die Hausreinigung nur für zehn statt zwölf Monate abgerechnet. Beides wirkt zugunsten der Mieter, und bis Ende 2026 darf die Verwaltung die Abrechnung noch ändern. Wir haben deshalb ausdrücklich davon abgeraten, diese Punkte anzusprechen.
Was wir dem Mieterpaar empfohlen haben
Das vorbereitete Schreiben schicken
Freundlich und konkret: die beiden Vertragsnummern, die Zeiträume und die Frage, ob für die alte Police eine anteilige Erstattung geflossen ist. Falls nicht, wie die Überschneidung in der Abrechnung berücksichtigt wurde.
Die Steuerbescheinigung nachfragen
In der Bescheinigung nach § 35a EStG fehlte der Winterdienst, und die Hausreinigung stand nur mit 238,32 von 297,87 Euro drin. In den Vorjahren war sie voll bescheinigt. Dabei geht es um rund 23 Euro Steuerermäßigung.
Die Kürzung nicht ansprechen
Die 407,91 Euro stehen den Mietern zu, solange geschätzt wird, und sind bereits abgezogen. Mit einer Nachfrage ist hier nichts zu gewinnen.
Nicht nur hier
Kein Einzelfall
Auch in einem anderen von uns geprüften Fall standen dieselben Kosten zweimal in der Rechnung. Dort war es das Kaltwasser, das sowohl der Ablesedienst als auch der Vermieter abgerechnet hatte.
Ist deine Gebäudeversicherung plötzlich gestiegen?
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Geld-zurück-Garantie: Finden wir keine Fehler, bekommst du dein Geld zurück.