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Geprüfte Abrechnung · Rostock

Zwei Gebäudeversicherungen für dasselbe Haus, beide in der Abrechnung

Beim Wechsel der Gebäudeversicherung liefen alte und neue Police 39 Tage nebeneinander. Beide Beiträge landeten in der Nebenkostenabrechnung. Der Betrag ist klein, der Fehler eindeutig: Er stand im Kontoblatt der Verwaltung.

Abrechnungsjahr
2025
Gefordert
274,95 €
Nach Prüfung
244,93 €
Gefundene Fehler
1

17. Oktober 2026 · 30,02 € weniger Nachzahlung

Ein Mieterpaar zahlt 270 Euro Nebenkosten-Vorauszahlung im Monat. Für 2025 verlangte die Hausverwaltung 274,95 Euro nach. Die Abrechnung kam rechtzeitig, die Verwaltung hatte sie sogar schon einmal korrigiert und dabei den CO₂-Anteil zugunsten der Mieter berichtigt. Beigelegt waren 46 Seiten Belege und Kontoblätter.

In der Abrechnung selbst stand die Gebäudeversicherung als eine einzige Zeile: 2.093,77 Euro für das Haus, 277,49 Euro für die Wohnung. Was in dieser Summe steckt, zeigte erst das Kontoblatt der Verwaltung.

Kontoblatt „Gebäudeversicherung“ der Hausverwaltung für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025. Vier Buchungen: am 02.01.2025 1.867,28 € für die Wohngebäudeversicherung vom 01.01.25 bis 31.12.25, am 27.11.2025 226,49 € für einen zweiten Vertrag vom 22.11.25 bis 30.12.25, am 01.12.2025 1.943,36 € für denselben zweiten Vertrag vom 31.12.25 bis 30.12.26 und am 30.12.2025 eine Abgrenzung dieser 1.943,36 € ins Jahr 2026. Periodensumme Soll 4.037,13 €, Haben 1.943,36 €, zeitanteilig −2.093,77 €. Gelb markiert: die Beträge 1.867,28 € und 226,49 €, der Zeitraum 22.11.25 - 30.12.25 und der zeitanteilige Betrag −2.093,77 €.
  • 1Bisherige Police: Beitrag für das ganze Jahr 2025, 1.867,28 Euro
  • 2Zweiter Vertrag ab 22. November 2025: weitere 226,49 Euro bis 30. Dezember
  • 3In die Abrechnung gingen beide Beiträge ein, zusammen 2.093,77 Euro
Nachbildung des Originaldokuments, Beträge unverändert, persönliche Angaben entfernt, Hervorhebungen von uns.

Der Ausgangspunkt

Zwei Verträge für dasselbe Gebäude

Das Kontoblatt führte für 2025 zwei Wohngebäudeversicherungen auf. Die bisherige Police war für das ganze Jahr bezahlt, vom 1. Januar bis 31. Dezember. Daneben stand ein zweiter Vertrag, der am 22. November 2025 begann. Beide Beiträge für 2025 liefen in die Abrechnung, der zweite zusätzlich zum ersten.

Fehler

Gebäudeversicherung für 39 Tage doppelt umgelegt

30,02 Euro

Vom 22. November bis 30. Dezember 2025 war das Haus doppelt versichert. Für diese 39 Tage zahlte die Verwaltung 226,49 Euro an den neuen Versicherer, während der Beitrag der alten Police für dieselbe Zeit schon bezahlt war. Eine anteilige Erstattung für die alte Police fand sich in keinem der Belege.

Umlegen darf der Vermieter nur Kosten, die bei wirtschaftlicher Betrachtung nötig sind. Dasselbe Risiko im selben Zeitraum zweimal abzusichern, gehört nicht dazu.

Gebäudeversicherung 2024

1.822,13 €

2025 nur alte Police

1.867,28 €

2025 laut Abrechnung

2.093,77 €

+ 226,49 €

Der Vorjahresvergleich bestätigt das: Mit der alten Police allein wären die Kosten gegenüber 2024 um 2,5 Prozent gestiegen, ein üblicher Anstieg. Der Sprung kommt allein vom zweiten Vertrag. Auf die Wohnung entfallen davon nach ihrem Flächenanteil 30,02 Euro.

Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 13 BetrKV; § 556 Abs. 3 S. 1 BGB

Anteil der Wohnung an der Gebäudeversicherung

Laut Abrechnung, beide Verträge277,49 €
Davon für den zweiten Vertrag (22.11. bis 30.12.2025)− 30,02 €
Nur die bisherige Police247,47 €

Den Beitrag des neuen Vertrags für 2026 über 1.943,36 Euro hatte die Verwaltung richtig ins nächste Jahr abgegrenzt. Er steht im Kontoblatt, ist aber nicht in der Abrechnung 2025 enthalten.

Nachzahlung laut Verwaltung274,95 €
Doppelt umgelegte Gebäudeversicherung− 30,02 €
Nachzahlung nach der Prüfung244,93 €

Ob die Verwaltung korrigiert, steht noch aus.

Häufige Fehlerquelle

Was beim Versicherungswechsel schiefgehen kann

Wechselt der Vermieter die Gebäudeversicherung, beginnt der neue Vertrag oft, bevor der alte abgerechnet ist. Die Erstattung für die alte Police kommt meist erst später, und in der Buchhaltung stehen dann einfach beide Beiträge. In der Nebenkostenabrechnung bleibt davon nur eine Summe übrig. Sichtbar wird so etwas nur in den Belegen.

Welche Versicherungen überhaupt in die Abrechnung dürfen, steht in unserem Ratgeber zu Versicherungen in der Nebenkostenabrechnung.

So findest du diesen Fehler in deiner eigenen Abrechnung

Vergleiche die Gebäudeversicherung mit dem Vorjahr. Steigt sie deutlich stärker als die üblichen paar Prozent, lass dir die Beitragsrechnungen oder das Kontoblatt zeigen. Achte dort auf zwei Vertragsnummern und auf Zeiträume, die sich überschneiden. Wie du die Belege bekommst, erklärt unser Ratgeber zur Belegeinsicht.

Was wir bewusst nicht angegriffen haben

Die Heiz- und Wasserkosten setzte die Verwaltung um 407,91 Euro niedriger an als der Messdienst. Das ist genau das Kürzungsrecht von 15 Prozent, das den Mietern zusteht, weil ihr Verbrauch teilweise geschätzt wurde. Abgezogen war es korrekt, nur nicht benannt. Außerdem war die Hausreinigung nur für zehn statt zwölf Monate abgerechnet. Beides wirkt zugunsten der Mieter, und bis Ende 2026 darf die Verwaltung die Abrechnung noch ändern. Wir haben deshalb ausdrücklich davon abgeraten, diese Punkte anzusprechen.

Was wir dem Mieterpaar empfohlen haben

1

Das vorbereitete Schreiben schicken

Freundlich und konkret: die beiden Vertragsnummern, die Zeiträume und die Frage, ob für die alte Police eine anteilige Erstattung geflossen ist. Falls nicht, wie die Überschneidung in der Abrechnung berücksichtigt wurde.

2

Die Steuerbescheinigung nachfragen

In der Bescheinigung nach § 35a EStG fehlte der Winterdienst, und die Hausreinigung stand nur mit 238,32 von 297,87 Euro drin. In den Vorjahren war sie voll bescheinigt. Dabei geht es um rund 23 Euro Steuerermäßigung.

3

Die Kürzung nicht ansprechen

Die 407,91 Euro stehen den Mietern zu, solange geschätzt wird, und sind bereits abgezogen. Mit einer Nachfrage ist hier nichts zu gewinnen.

Nicht nur hier

Kein Einzelfall

Auch in einem anderen von uns geprüften Fall standen dieselben Kosten zweimal in der Rechnung. Dort war es das Kaltwasser, das sowohl der Ablesedienst als auch der Vermieter abgerechnet hatte.

Ist deine Gebäudeversicherung plötzlich gestiegen?

Lade deine Abrechnung und die vom Vorjahr hoch. Wir vergleichen Position für Position und sagen dir, welche Belege du anfordern solltest.

Geld-zurück-Garantie: Finden wir keine Fehler, bekommst du dein Geld zurück.

Quellen: § 2 Nr. 13 BetrKV; § 556 BGB; § 259 BGB; § 12 HeizkostenV; § 35a EStG

Häufige Fragen zu diesem Fall

Darf der Vermieter zwei Gebäudeversicherungen umlegen?
Nicht für dasselbe Risiko im selben Zeitraum. Umlagefähig ist die Gebäudeversicherung (§ 2 Nr. 13 BetrKV), aber nur in dem Umfang, der bei wirtschaftlicher Betrachtung nötig ist (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB). Läuft beim Wechsel die alte Police weiter, während die neue schon gilt, gehört der doppelte Teil nicht in die Abrechnung.
Was passiert normalerweise mit dem Beitrag der alten Police?
Endet ein Vertrag vorzeitig, erstattet der Versicherer den Beitrag in der Regel anteilig. Diese Erstattung muss der Vermieter von den Kosten abziehen. Taucht sie in den Belegen nicht auf, sollte man nachfragen.
Wie finde ich so einen Fehler?
In den Belegen. Die Abrechnung selbst zeigt nur eine Summe für die Gebäudeversicherung. Erst das Kontoblatt oder die Beitragsrechnungen zeigen, welche Verträge für welchen Zeitraum bezahlt wurden. Ein Vergleich mit dem Vorjahr hilft: Ein Sprung ohne erkennbaren Grund ist ein Warnsignal.
Lohnt sich ein Widerspruch für 30 Euro?
Er kostet wenig: ein kurzer Absatz im Schreiben an die Verwaltung, mit Verweis auf die beiden Policen. Und ein Fehler, der einmal korrigiert ist, wiederholt sich im nächsten Jahr nicht.
VersicherungenBelegeinsicht