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WiesbadenStand November 2026

Grundsteuer in Wiesbaden 2026: Hebesatz 690,06 %

Wiesbaden hat für die neue Grundsteuer genau den Hebesatz übernommen, den die hessische Finanzverwaltung als aufkommensneutral errechnet hat: 690,06 %. Er gilt seit 2025 und bleibt 2026 gleich. Hier siehst du, wie das hessische Flächen-Faktor-Verfahren funktioniert, ein Rechenbeispiel für eine Mietwohnung und worauf du in deiner Nebenkosten­abrechnung achten solltest.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 05.11.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt in Wiesbaden 2025 und 2026 bei 690,06 %.
  • Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.12.2024 die Empfehlung des Landes übernommen.
  • Hessen rechnet nach Flächen und Lage: 0,04 € je m² Grundstück, 0,35 € je m² Wohn­fläche, mal einem Lagefaktor.
  • Für ein typisches Einfamilien­haus hat Haus & Grund 2025 445 € errechnet, 28 € mehr als 2024.
  • Im Rechenbeispiel zahlt eine 70-m²-Wohnung 196,67 € Grundsteuer im Jahr.

Kurz beantwortet

In Wiesbaden gilt für die Grundsteuer B 2026 ein Hebesatz von 690,06 %, wie schon 2025. Der krumme Wert ist die Empfehlung des Landes, mit der die Stadt insgesamt so viel einnimmt wie vor der Reform. Im Beispielhaus mit sechs Wohnungen in durchschnittlicher Lage zahlst du für 70 m² 196,67 € im Jahr. Weil sich der Hebesatz 2026 nicht ändert, sollte deine Grundsteuer 2026 so hoch sein wie 2025.

Hebesatz Grundsteuer B 2025 und 2026
690,06 %
Hebesatz Grundsteuer A
341,01 %
Musterhaus 2025 laut Haus & Grund
445 €

Grundsteuer-Hebesätze Wiesbaden 2025 und 2026

Grundsteuer in Wiesbaden: Vorjahr und 2026
Hebesatz20252026
Grundsteuer B (Grundstücke)690,06 %690,06 %
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)341,01 %341,01 %

Hebesatz­satzung Grundsteuer, beschlossen am 18.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025 und seither unverändert. Die Umfrage der hessischen IHKs zu den Hebesätzen 2026 nennt für Wiesbaden gerundet 690 %.

Quelle: Landeshauptstadt Wiesbaden: Hebesatzsatzung Grundsteuer vom 18.12.2024 · Landeshauptstadt Wiesbaden: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer 2025 · Hessische IHKs: Hebesätze 2026, Grundsteuer B und Gewerbesteuer (Stand 28.10.2026)

Grundsteuer Wiesbaden im Vergleich mit Hessens Großstädten

Weil alle hessischen Städte dieselbe Formel nutzen, sind die Beträge gut vergleichbar. Für ein Einfamilien­haus in durchschnittlicher Lage liegt Wiesbaden mit 445 € im Mittelfeld der hessischen Großstädte, deutlich unter Frankfurt, Darmstadt und Offenbach.

Im bundesweiten Ranking von Haus & Grund ist Wiesbaden von Platz 19 auf Platz 35 gerutscht. Für das Musterhaus sind das 28 € mehr als 2024.

Grundsteuer 2025 für ein Musterhaus, Großstädte in Hessen
StadtMusterhaus 2025 (Hebesatz)
Kassel316 € (490 %)
Gießen403 € (626 %)
Hanau416 € (645 %)
Wiesbaden445 € (690,06 %)
Frankfurt am Main551 € (854,69 %)
Darmstadt761 € (1.181 %)
Offenbach am Main792 € (1.230 %)

Grundsteuer B im Jahr 2025 für ein Einfamilien­haus mit 508 m² Grundstück und 126 m² Wohn­fläche in durchschnittlicher Lage (Faktor 1,0); in Klammern der Hebesatz 2025.

Quelle: IW Consult / Haus & Grund Deutschland: Grundsteuerranking 2025

Rechenbeispiel: Grundsteuer einer 70-m²-Wohnung in Wiesbaden

Das Haus ist ausgedacht, Formel und Hebesatz sind echt. Liegt dein Haus in besserer Lage als der Wiesbadener Durchschnitt, ist der Faktor größer als 1.

Annahmen für das Beispiel

  • Mehrfamilien­haus mit sechs Wohnungen und 420 m² Wohn­fläche
  • Grundstück mit 600 m², Bodenricht­wert gleich dem Durchschnitt der Stadt (Faktor 1,0)
  • Reine Wohn­nutzung
  • Deine Wohnung hat 70 m², verteilt wird nach Wohn­fläche
Rechenweg
Grundstück: 600 m² × 0,04 €24,00 €
Wohnfläche: 420 m² × 0,50 € × 70 %147,00 €
Messbetrag bei Faktor 1,0 (durchschnittliche Lage)171,00 €
Grundsteuer 2026: 171 € × 690,06 %1.180,00 €
Dein Anteil: 1.180,00 € × 70 / 420196,67 €
Das sind im Monat16,39 €

Du zahlst im Beispiel 196,67 € im Jahr. Läge das Haus auf einem Grundstück mit doppelt so hohem Bodenricht­wert wie im Wiesbadener Durchschnitt, stiege der Faktor auf 1,23 und dein Anteil auf rund 242 €.

Beispielrechnung mit einem angenommenen Messbetrag. Was du wirklich zahlst, hängt vom Grundsteuerbescheid deines Hauses und dem vereinbarten Verteilerschlüssel ab.

So rechnet Hessen: Fläche mal Lagefaktor

Hessen nutzt das Flächen-Faktor-Verfahren. Das Finanzamt setzt 0,04 € je Quadratmeter Grundstück und 0,50 € je Quadratmeter Gebäudefläche an. Wohn­flächen zählen davon nur zu 70 %, also 0,35 € je Quadratmeter.

Die Summe wird mit einem Faktor für die Lage multipliziert. Er vergleicht den Bodenricht­wert des Grundstücks mit dem Durchschnitt in Wiesbaden und ist gedämpft: Ein doppelt so teurer Boden ergibt nur einen Faktor von 1,23.

Die Bodenricht­werte muss der Eigentümer nicht angeben, das Finanzamt bekommt sie automatisch. Bis zur nächsten Hauptveranlagung 2036 ändern neue Bodenricht­werte nichts an der Grundsteuer.

Warum 690,06 % und nicht 690 %

Die hessische Finanzverwaltung hat für jede Gemeinde einen Hebesatz errechnet, mit dem sie nach der Reform so viel einnimmt wie vorher. Für Wiesbaden waren das 690,06 % bei der Grundsteuer B und 341,01 % bei der Grundsteuer A.

Die Stadt hat diese Werte ohne Rundung übernommen. Aufkommens­neutral heißt aber nur, dass die Summe gleich bleibt. Einzelne Häuser können mehr oder weniger zahlen als bis 2024.

Ob die Rechnung aufgeht, wollte die Stadt im Laufe von 2025 abschätzen. Für 2026 hat sie den Hebesatz nicht geändert.

Bescheid, Fälligkeiten und Widerspruch

Die Grundsteuer wird in vier Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag kann der Eigentümer einmal im Jahr zum 1. Juli zahlen. Beträge unter 10 € setzt die Stadt nicht fest.

Gegen den Bescheid der Stadt kann der Eigentümer innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, etwa wenn der Hebesatz falsch angewendet wurde. Fehler im Messbetrag müssen beim Finanzamt Wiesbaden angefochten werden.

Als Mieter kannst du das nicht selbst tun. Du kannst aber prüfen, ob der Betrag in deiner Abrechnung zum Bescheid passt, und deinen Vermieter auf Fehler hinweisen.

Was von der Position Grundsteuer umlagefähig ist

„die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer“
§ 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Die Grundsteuer ist eine öffentliche Last des Grundstücks. Dein Vermieter darf sie umlegen, wenn dein Mietvertrag die Betriebs­kosten auf dich überträgt (§ 556 Abs. 1 BGB).

Verteilt wird nach dem vereinbarten Schlüssel, ohne Vereinbarung nach Wohn­fläche (§ 556a Abs. 1 S. 1 BGB).

Umlagefähig

  • Grundsteuer B laut Bescheid für das Abrechnungs­jahr
  • Nachzahlung aus einem geänderten Bescheid für dasselbe Jahr

Nicht umlagefähig

  • Säumnis­zuschläge und Mahngebühren
  • Grundsteuer für andere Jahre als den Abrechnungs­zeitraum
  • Kosten für Widerspruch oder Steuerberatung des Vermieters
  • Grundsteuer­anteil eines Ladens oder Büros im Haus

Typische Fehler in der Abrechnung

  • Gewerbe zum Wohnsatz

    Läden und Büros zählen in Hessen mit 0,50 € je m², Wohnungen nur mit 0,35 €. Der höhere Gewerbe­anteil darf nicht auf die Wohnungen verteilt werden.

  • Alte und neue Grundsteuer vermischt

    Bei Zeiträumen über den Jahreswechsel 2024/2025 müssen beide Steuerjahre zeitanteilig angesetzt sein.

  • Erstattung nicht weitergegeben

    Wurde der Messbetrag nach einem Einspruch gesenkt, steht dir dein Anteil an der Erstattung zu.

  • Zuschläge umgelegt

    Säumnis­zuschläge entstehen durch verspätete Zahlung des Vermieters. Sie gehören nicht in die Abrechnung.

  • Leerstand verteilt

    Bei Verteilung nach Wohn­fläche bleibt der Anteil leer stehender Wohnungen beim Vermieter.

So prüfst du die Grundsteuer in deiner Abrechnung

  1. 1

    Hebesatz prüfen

    Für 2025 und 2026 muss im Bescheid 690,06 % stehen.

  2. 2

    Betrag nachrechnen

    Messbetrag mal 690,06 geteilt durch 100 ergibt die Grundsteuer des Hauses.

  3. 3

    Mit 2025 vergleichen

    Bei gleichem Messbetrag bleibt die Grundsteuer 2026 gleich.

  4. 4

    Gewerbe herausrechnen

    Frag nach, wie der Anteil von Läden oder Büros abgezogen wurde.

  5. 5

    Bescheide einsehen

    Nach § 556 Abs. 4 BGB kannst du Einsicht in Grundsteuer- und Messbescheid verlangen.

Passt die Grundsteuer zum Bescheid deines Hauses?

In der Abrechnung steht nur ein Betrag. Ob er zu Messbetrag, Faktor und Hebesatz passt, zeigt erst der Bescheid. Diesen Abgleich übernehmen wir.

Was du tun kannst

Passt die Grundsteuer nicht zum Bescheid, widersprich schriftlich und nenne den Betrag, den du für falsch hältst. Für Einwendungen hast du zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).

Kam ein geänderter Bescheid erst nach der Abrechnung, darf sich der Vermieter laut Bundes­gerichts­hof eine Nachberechnung vorbehalten (VIII ZR 264/12). Eine Erstattung muss er weitergeben.

Ob Hebesatz, Steuerjahr und Verteilung in deiner Abrechnung stimmen, zeigt erst der Abgleich mit dem Grundsteuerbescheid. Du kannst deine Abrechnung prüfen lassen: Für 24,90 € bekommst du jede Position begründet und ein fertiges Schreiben an deinen Vermieter.

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  • Prüfbericht24,90 €

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  • Pro Service44,90 €

    Prüfbericht plus persönliche Begleitung bei der Klärung mit deinem Vermieter (8 Wochen).

  • Prüfbericht in 48 Stunden, sobald alle Unterlagen da sind
  • Geprüft von Menschen und Software
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Häufige Fragen: Grundsteuer in Wiesbaden

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer in Wiesbaden 2026?
690,06 % für die Grundsteuer B und 341,01 % für die Grundsteuer A. Die Satzung gilt seit dem 01.01.2025 und wurde für 2026 nicht geändert.
Warum hat Wiesbaden so einen krummen Hebesatz?
Die Stadt hat die Empfehlung der hessischen Finanzverwaltung übernommen. Mit 690,06 % nimmt Wiesbaden nach der Reform insgesamt so viel ein wie vorher.
Wie berechnet sich die Grundsteuer in Hessen?
0,04 € je m² Grundstück plus 0,35 € je m² Wohnfläche, mal einem Faktor für die Lage. Das ergibt den Messbetrag. Mal Hebesatz geteilt durch 100 ergibt die Grundsteuer.
Wie viel Grundsteuer zahlt ein Mieter in Wiesbaden?
Im Beispiel mit sechs Wohnungen, 420 m² Wohnfläche und 600 m² Grundstück in durchschnittlicher Lage sind es für 70 m² 196,67 € im Jahr, rund 16,39 € im Monat.
Was ist der Lagefaktor?
Er vergleicht den Bodenrichtwert des Grundstücks mit dem Durchschnitt der Stadt, gedämpft mit der Hochzahl 0,3. Bei doppelt so teurem Boden beträgt er 1,23, bei halb so teurem 0,81.
Darf der Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Die Grundsteuer gehört nach § 2 Nr. 1 BetrKV zu den umlagefähigen Kosten.

Ist die Grundsteuer in deiner Wiesbadener Abrechnung richtig?

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.