
Prüfwissen Kostenarten
Kontoführungsgebühren und Bankgebühren: Warum sie nicht in deine Nebenkosten gehören
Nein, Kontoführungsgebühren darf dein Vermieter nicht in die Nebenkostenabrechnung schreiben. Bankgebühren, Porto und Buchhaltung sind Verwaltungskosten, und die trägt er selbst. Trotzdem tauchen sie auf, oft versteckt in Sammelposten oder in einer übernommenen Hausgeldabrechnung.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 12.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Nein, Kontoführungsgebühren und andere Bankgebühren sind bei Wohnraum nicht umlagefähig. Sie zählen zu den Verwaltungskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV).
- Auch eine Klausel im Mietvertrag ändert daran nichts: Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam (§ 556 Abs. 5 BGB).
- Typische Verstecke sind Sammelposten wie „Sonstiges“ oder „Allgemeine Kosten“ und die Hausgeldabrechnung bei vermieteten Eigentumswohnungen.
- Umlagefähig bleiben die Kosten der Berechnung und Aufteilung durch den Messdienst bei Heizung und Wasser. Das ist keine Kontoführung.
- Bei Gewerbe ist das anders: Dort können Verwaltungskosten vertraglich umgelegt werden.
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Inhalt
- 1. Kurz beantwortet
- 2. Warum Bankgebühren nicht umlagefähig sind
- 3. Welche Bankgebühren betroffen sind
- 4. Mietkonto, Kautionskonto, Hausgeldkonto
- 5. Wo sich Kontoführungsgebühren verstecken
- 6. Eigentumswohnung: Hausgeld ist nicht deine Abrechnung
- 7. Gebühren und Pauschalen im Mietvertrag
- 8. Rechenbeispiel: Was umgelegte Bankgebühren ausmachen
- 9. Ausnahme Gewerbe
- 10. Typische Fehler bei Bank- und Verwaltungsgebühren
- 11. So prüfst du deine Abrechnung
- 12. Was du tun kannst
- 13. Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Nein, Kontoführungsgebühren gehören bei einer Mietwohnung nie in die Nebenkosten. Die Betriebskostenverordnung zählt die Kosten der Einrichtungen, die zur Verwaltung des Gebäudes nötig sind, zu den Verwaltungskosten und nimmt sie von den Betriebskosten aus. Dazu gehört das Bankkonto, über das der Vermieter Mieten und Rechnungen abwickelt. Dasselbe gilt für Buchungsgebühren, Lastschriftentgelte, Porto und Mahnkosten. Steht so etwas in deiner Abrechnung, kannst du es streichen lassen und zu viel Gezahltes zurückfordern.
Warum Bankgebühren nicht umlagefähig sind
Die Betriebskostenverordnung sagt in § 1 zuerst, was Betriebskosten sind, und dann, was ausdrücklich nicht dazugehört. An erster Stelle stehen die Verwaltungskosten:
„die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten)“
Ein Bankkonto für Mieteingänge und Rechnungen ist eine solche Einrichtung der Verwaltung. Es dient nicht dem Gebrauch des Hauses, sondern dem Geldverkehr des Eigentümers. Ein eigenes Urteil des Bundesgerichtshofs speziell zu Kontoführungsgebühren gibt es nicht. Es braucht auch keins, denn der Wortlaut ist eindeutig.
Auch der Umweg über die sonstigen Betriebskosten funktioniert nicht. § 2 Nr. 17 BetrKV erfasst nur Betriebskosten im Sinne des § 1. Was § 1 Abs. 2 ausschließt, kann also auch nicht als „Sonstiges“ vereinbart werden. Und eine Klausel im Mietvertrag hilft dem Vermieter ebenfalls nicht:
„Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 oder Absatz 3a abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“
Welche Bankgebühren betroffen sind
Unter „Bankgebühren“ fassen Abrechnungen ganz Verschiedenes zusammen. Die Tabelle zeigt, was nicht in die Nebenkosten gehört und wo die Grenze zu den umlagefähigen Abrechnungskosten verläuft:
| Position | Umlagefähig? | Warum |
|---|---|---|
| Kontoführung Miet- oder Objektkonto | Nein | Einrichtung der Verwaltung |
| Buchungs- und Überweisungsentgelte | Nein | Zahlungsverkehr des Vermieters |
| Lastschrift- und SEPA-Gebühren | Nein | Einzug der Mieten ist Verwaltung |
| Kontoführung des Hausgeldkontos (WEG) | Nein | Verwaltungskosten der Gemeinschaft |
| Kosten eines Kautionskontos | Nein | keine Betriebskostenart |
| Porto, Mahngebühren, Telefon | Nein | Verwaltungsaufwand |
| Gebühr für deine geplatzte Lastschrift | Nicht in der Abrechnung | allenfalls gesonderte Forderung gegen dich |
| Berechnung und Aufteilung durch den Messdienst | Ja | § 2 Nr. 2 und Nr. 4 a BetrKV |
Die letzte Zeile ist wichtig, damit du nicht zu viel streichst. Für Wasser und Heizung nennt die Verordnung die Kosten der Berechnung und Aufteilung ausdrücklich als Betriebskosten. Das ist die Arbeit des Messdienstes, der Verbrauchswerte auf die Wohnungen verteilt. Die Arbeit der Hausverwaltung an der Betriebskostenabrechnung selbst gehört nicht dazu.
Mietkonto, Kautionskonto, Hausgeldkonto: Welches Konto ist gemeint?
Hinter „Kontoführung“ können verschiedene Konten stehen. Für die Nebenkostenabrechnung ist das Ergebnis immer gleich. Für das Gespräch mit dem Vermieter hilft es aber, genau zu benennen, worum es geht:
Welche Konten im Hintergrund laufen
- Mietkonto oder Objektkonto
- nimmt Mieten und Vorauszahlungen ein, bezahlt Rechnungen des Hauses
- Sammelkonto der Hausverwaltung
- verwaltet Gelder mehrerer Eigentümer, Gebühren werden oft weiterbelastet
- Hausgeldkonto der Eigentümer
- Konto der Gemeinschaft, Gebühren stehen in der Hausgeldabrechnung
- Kautionskonto
- getrennte Anlage deiner Mietsicherheit
Beim Kautionskonto gibt es eine Besonderheit. Der Vermieter muss deine Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen, und die Erträge stehen dir zu (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Kosten dieser Anlage sind trotzdem keine Betriebskostenart. In die Nebenkostenabrechnung gehören sie deshalb nicht.
Bei Sammelkonten einer Hausverwaltung werden Bankgebühren oft nach einem internen Schlüssel auf die verwalteten Häuser verteilt. Das ändert nichts an ihrer Natur. Sie gehören zum Aufwand der Verwaltung, den der Eigentümer trägt, meist zusammen mit der Verwaltervergütung.
Für dich zählt am Ende nur eines: Keines dieser Konten dient dem Betrieb des Hauses. Heizung, Wasser, Müll oder Treppenhaus funktionieren ohne Bankkonto genauso. Die Gebühren sind deshalb Verwaltung, egal unter welchem Namen sie in der Abrechnung auftauchen.
Wo sich Kontoführungsgebühren verstecken
Eine eigene Zeile „Kontoführung“ sehen wir in Prüfungen selten. Häufiger stecken Bankgebühren in Positionen, deren Name nichts verrät. Achte auf diese Stellen:
Sonstige Betriebskosten
Ein Betrag ohne Aufschlüsselung unter „Sonstiges“ kann alles enthalten. Ohne Einzelaufstellung ist die Position nicht prüfbar, und Verwaltungskosten haben dort ohnehin nichts verloren.
Allgemeine Kosten, Geldverkehr, Nebenkosten der Verwaltung
Solche Sammelbegriffe tauchen auf, wenn die Buchhaltung des Vermieters ungefiltert in die Abrechnung übernommen wurde.
Übernommene Hausgeldabrechnung
Bei Eigentumswohnungen werden die Kosten der Gemeinschaft weitergereicht. Darin sind Bankgebühren und die Verwaltervergütung fast immer enthalten.
Abrechnungs- oder Servicepauschale
Eine Pauschale für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung ist Verwaltungsarbeit, auch wenn sie als Dienstleistung bezeichnet wird.
Kosten eines Dienstleisters
Rechnet etwa ein Hausmeisterdienst auch Bankgebühren oder Verwaltungszuschläge ab, gehören diese Anteile nicht in die Hauswartkosten.
Vermietete Eigentumswohnung: Hausgeld ist nicht deine Abrechnung
Wohnst du in einer vermieteten Eigentumswohnung, bekommt dein Vermieter jedes Jahr eine Abrechnung der Eigentümergemeinschaft. Sie enthält alle Ausgaben der Gemeinschaft: Betriebskosten, aber auch die Vergütung des WEG-Verwalters, Bankgebühren, Reparaturen und die Zuführung zur Rücklage.
Nur die Betriebskosten darf er an dich weitergeben. Alles andere muss er herausrechnen. In Prüfungen sehen wir häufig, dass die Hausgeldabrechnung fast unverändert übernommen wird. Dann landen Kontoführung und Verwaltervergütung bei dir.
Für die Verteilung gilt ohne andere Vereinbarung der Schlüssel der Eigentümergemeinschaft, meist die Miteigentumsanteile (§ 556a Abs. 3 BGB). Das ändert aber nichts daran, welche Kosten überhaupt umlagefähig sind.
Erkennst du in deiner Abrechnung Begriffe wie Hausgeld, Wirtschaftsplan, Rücklage, Erhaltungsrücklage oder Verwaltervergütung, ist das ein deutliches Zeichen, dass die Abrechnung der Gemeinschaft nicht sauber umgerechnet wurde.
Gebühren und Pauschalen im Mietvertrag
Manche Vermieter versuchen, Verwaltungskosten über den Mietvertrag hereinzuholen: als Verwaltungskostenpauschale, Bearbeitungsgebühr oder Kontoführungspauschale neben Miete und Vorauszahlungen. Der Bundesgerichtshof hat dazu klar entschieden:
„Eine in einem formularmäßigen Wohnraummietvertrag gesondert ausgewiesene Verwaltungskostenpauschale stellt eine zum Nachteil des Mieters von § 556 Abs. 1 BGB abweichende und damit gemäß § 556 Abs. 4 BGB unwirksame Vereinbarung dar, sofern aus dem Mietvertrag nicht eindeutig hervorgeht, dass es sich bei dieser Pauschale um einen Teil der Grundmiete (Nettomiete) handelt.“
Im entschiedenen Fall verlangte die Vermieterin monatlich 34,38 € Verwaltungskostenpauschale. Der Mieter bekam alles zurück, was er darauf gezahlt hatte, insgesamt 601,65 €. Für eine gesondert ausgewiesene Kontoführungs- oder Bankgebührenpauschale gilt dieselbe Überlegung.
Anders ist es nur, wenn eindeutig vereinbart ist, dass ein Betrag Teil der Nettomiete ist. Dann ist er Miete und keine Nebenkostenposition. Er wird dann aber auch nicht abgerechnet und fällt bei Mieterhöhungen unter die Regeln für die Miete.
Rechenbeispiel: Was umgelegte Bankgebühren ausmachen
Die Beträge wirken klein. Über mehrere Jahre und zusammen mit anderen Verwaltungskosten summieren sie sich. Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen für ein Haus mit zwölf gleich großen Wohnungen:
| Position | Haus im Jahr | Dein Anteil |
|---|---|---|
| Kontoführung Objektkonto (15 € im Monat) | 180,00 € | 15,00 € |
| Buchungsposten Mieteingänge (0,30 € je Buchung) | 43,20 € | 3,60 € |
| Porto für Abrechnungen und Schreiben | 60,00 € | 5,00 € |
| Summe Bank- und Portokosten | 283,20 € | 23,60 € |
So haben wir gerechnet: Hauskosten × 70 m² ÷ 840 m². Rund 24 € im Jahr sind kein Vermögen. Wichtiger ist, was sie verraten: Wer Kontoführung umlegt, hat die Abrechnung meist nicht sauber von der Buchhaltung getrennt. Dann stecken oft auch Verwaltervergütung, Abrechnungspauschalen oder Reparaturen darin.
Ausnahme Gewerbe: Verwaltungskosten können vereinbart sein
Alles oben gilt für Wohnraum. Bei Geschäftsräumen dürfen die Parteien Verwaltungskosten vertraglich auf den Mieter umlegen. Der Bundesgerichtshof hat eine entsprechende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebilligt:
„Die Umlage von „Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung“ in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume ist weder überraschend im Sinne von § 305 c BGB, noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.“
Ob Bankgebühren bei einem Gewerbemietvertrag umgelegt werden dürfen, hängt also vom Wortlaut deines Vertrags ab. Fehlt eine Regelung zu Verwaltungskosten, bleiben sie auch hier beim Vermieter.
Typische Fehler bei Bank- und Verwaltungsgebühren
Kontoführung als eigene Position
Die Abrechnung nennt „Kontoführung“ oder „Bankgebühren“ offen und verteilt sie nach Wohnfläche auf alle Mieter.
Hausgeld ungefiltert übernommen
Bankgebühren, Verwaltervergütung und Rücklage der Eigentümergemeinschaft landen in der Betriebskostenabrechnung.
Versteckt unter Sonstiges
Ein unerklärter Betrag unter „Sonstige Betriebskosten“ enthält Porto, Kontoführung oder eine Abrechnungsgebühr.
Pauschale im Mietvertrag
Neben Miete und Vorauszahlung wird monatlich eine Verwaltungs- oder Kontoführungspauschale verlangt.
Eigene Mahnkosten auf alle verteilt
Mahngebühren oder Rücklastschriftkosten einzelner Mieter landen in den Gesamtkosten des Hauses.
Steckt Verwaltung in deinen Sammelposten?
Bankgebühren stehen selten offen in der Abrechnung. Ob ein Betrag unter „Sonstiges“ oder „Allgemeine Kosten“ Kontoführung, Porto oder Verwaltervergütung enthält, siehst du erst in den Rechnungen und Kontoauszügen hinter der Abrechnung. Genau dort setzen wir an.
So prüfst du deine Abrechnung auf Bankgebühren
- 1
Positionen mit Verwaltungsbezug markieren
Suche nach Kontoführung, Bank, Gebühren, Geldverkehr, Porto, Verwaltung, Allgemeine Kosten, Sonstiges und Hausgeld.
- 2
Sammelposten aufschlüsseln lassen
Verlange für jede Sammelposition eine Einzelaufstellung. Ohne sie lässt sich nicht prüfen, was darin steckt.
- 3
Mietvertrag auf Pauschalen prüfen
Steht neben Miete und Vorauszahlung eine Verwaltungs- oder Kontoführungspauschale, ist sie in aller Regel unwirksam.
- 4
Belege ansehen
Fordere Rechnungen und, bei Eigentumswohnungen, die Abrechnung der Gemeinschaft an (§ 556 Abs. 4 BGB). Dort siehst du Bankgebühren schwarz auf weiß.
- 5
Messdienstkosten nicht mitstreichen
Kosten für Ablesung, Berechnung und Aufteilung von Heizung und Wasser sind umlagefähig. Streiche nur, was tatsächlich Verwaltung ist.
Was du tun kannst
Widersprich der Abrechnung schriftlich und nenne die Positionen, die du nicht zahlst. Begründe kurz: Kontoführung, Bankgebühren und Porto sind Verwaltungskosten nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV und bei Wohnraum nicht umlagefähig. Den übrigen Teil der Abrechnung kannst du zahlen.
Ist die Gebühr in einem Sammelposten versteckt, verlange zuerst die Aufschlüsselung und Einsicht in die Belege. Solange der Vermieter einem berechtigten Verlangen nach Belegvorlage nicht nachkommt, musst du eine Nachzahlung insoweit nicht leisten (BGH, Urteil vom 07.02.2018, VIII ZR 189/17).
Die Frist: Einwendungen musst du spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Zahlst du eine unwirksame Pauschale aus dem Mietvertrag, kannst du die gezahlten Beträge zurückverlangen, wie im Fall des BGH.
Prüfung durch nebify
Lass deine Abrechnung prüfen, bevor du zahlst
Bankgebühren sind selten allein. Wo Kontoführung in der Abrechnung steht, finden sich oft weitere Verwaltungskosten, versteckt in Sammelposten, Hausgeld oder Dienstleisterrechnungen. Wir gehen jede Position mit Mietvertrag und Belegen durch und sagen dir, welche Beträge du zurückfordern kannst.
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Häufige Fragen zu Kontoführungsgebühren und Bankgebühren
Sind Kontoführungsgebühren Nebenkosten?
Sind Bankgebühren umlagefähig?
Darf der Vermieter Kontoführungsgebühren umlegen, wenn es im Mietvertrag steht?
Wer zahlt die Gebühr für eine geplatzte Lastschrift?
Was ist mit Bankgebühren in der Hausgeldabrechnung?
Gehören Porto und Mahngebühren in die Nebenkostenabrechnung?
Sind die Kosten für die Erstellung der Abrechnung umlagefähig?
Gilt das auch für Gewerbemietverträge?
Wie viel Geld bekomme ich zurück?
Stecken Bankgebühren in deiner Nebenkostenabrechnung?
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Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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