
Prüfwissen Kostenarten
Gemeinschaftswaschmaschine und Waschküche: Welche Nebenkosten du zahlst
Ja, die Kosten der Gemeinschaftswaschmaschine und des Trockners in der Waschküche darf dein Vermieter umlegen: Strom, Wasser, Pflege und Prüfung. Neue Geräte und Reparaturen nicht. Und wer pro Waschgang zahlt, darf nicht noch einmal über die Nebenkosten zur Kasse gebeten werden.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 06.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Ja, die Kosten der Wascheinrichtungen sind Betriebskosten: Betriebsstrom, Pflege, Reinigung, Prüfung und Wasser (§ 2 Nr. 16 BetrKV).
- Kauf, Miete oder Leasing der Geräte und Reparaturen zahlt der Vermieter.
- Reinigung und Licht der Waschküche laufen über Gebäudereinigung und Beleuchtung. Dieselbe Leistung darf nur einmal auftauchen.
- Wird die Nutzung erfasst, etwa per Chipkarte, muss nach Nutzung verteilt werden (§ 556a Abs. 1 S. 2 BGB). Bei Münzgeräten darf nicht doppelt kassiert werden.
- Einen Durchschnittswert des Mieterbunds gibt es nicht. Vergleiche mit dem Vorjahr und widersprich innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang.
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Inhalt
- 1. Kurz beantwortet
- 2. Wascheinrichtung: was die Betriebskostenverordnung sagt
- 3. Gemeinschaftswaschmaschine: welche Nebenkosten du zahlst
- 4. Waschküche als Raum: Reinigung und Licht
- 5. Münzautomat, Chipkarte, App
- 6. Ich nutze die Waschküche nicht: Muss ich zahlen?
- 7. Kauf, Miete, Leasing und Reparatur der Geräte
- 8. Rechenbeispiel: Fläche oder Nutzung
- 9. Waschküche zu teuer? So ordnest du die Kosten ein
- 10. Typische Fehler bei Waschküche und Waschmaschine
- 11. So prüfst du die Position
- 12. Was du tun kannst
- 13. Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Ja, die Betriebskosten der Waschküche sind umlagefähig, wenn dein Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Das betrifft den Strom für Waschmaschinen und Trockner, das Wasser, die Pflege und Reinigung der Geräte und ihre regelmäßige Sicherheitsprüfung. Nicht umlagefähig sind Anschaffung, Miete oder Leasing der Geräte, Reparaturen und Ersatzteile. Zahlst du bereits pro Waschgang, dürfen dieselben Kosten nicht noch einmal in der Abrechnung stehen. Wird die Nutzung je Haushalt erfasst, muss danach verteilt werden.
Wascheinrichtung: was die Betriebskostenverordnung sagt
Für Waschküchen gibt es in der Betriebskostenverordnung eine eigene Nummer. Sie heißt Wäschepflege:
„die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind“
Gemeint sind gemeinschaftlich genutzte Geräte: Waschmaschinen, Trockner, Wäscheschleudern und vergleichbare Einrichtungen. Die Nummer zählt auf, welche Kosten dazugehören: Strom, Überwachung, Pflege, Reinigung, Prüfung und Wasser. Anschaffung und Reparatur sind nicht dabei. Der Zusatz am Ende ist wichtig: Das Wasser für die Maschinen darf hier nur stehen, wenn es nicht schon bei den allgemeinen Wasserkosten verteilt wurde.
Eine besondere Vereinbarung brauchst du dafür nicht. Es genügt, dass du laut Mietvertrag „die Betriebskosten“ trägst (BGH, Urteil vom 10.02.2016, VIII ZR 137/15). Zählt dein Vertrag die Kostenarten einzeln auf und fehlt die Wäschepflege, darf sie nicht abgerechnet werden.
Gemeinschaftswaschmaschine: welche Nebenkosten du zahlst
Die Grenze folgt aus § 1 BetrKV: Laufende Kosten des Betriebs sind umlagefähig, Anschaffung und Reparatur nicht.
Umlagefähig (Wäschepflege)
- Strom für Waschmaschinen und Trockner
- Wasser, wenn nicht schon bei den Wasserkosten verteilt
- Reinigung der Geräte, Flusensiebe, Entkalken
- Überwachung und Pflege der Geräte
- Regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit
Nicht umlagefähig (zahlt der Vermieter)
- Kauf neuer Waschmaschinen oder Trockner
- Miete oder Leasing der Geräte
- Reparaturen, Ersatzteile, Notdienst
- Einbau eines Münzautomaten oder Kartenlesers
- Renovierung der Waschküche
Erledigt der Hausmeister die Pflege der Geräte, dürfen seine Arbeitskosten dafür nicht zusätzlich unter Wäschepflege stehen. Die Verordnung schließt das bei den Hauswartkosten ausdrücklich aus (§ 2 Nr. 14 BetrKV).
Waschküche als Raum: Reinigung und Licht laufen woanders
Die Waschküche selbst taucht in der Verordnung an zwei weiteren Stellen auf. Ihre Säuberung gehört zur Gebäudereinigung, ihre Beleuchtung zum Allgemeinstrom:
„zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs“
Nach § 2 Nr. 11 BetrKV zählt auch der Strom für die Beleuchtung der Waschküchen zu den Kosten der Beleuchtung. Daraus ergibt sich eine typische Falle: Hängen Licht und Waschmaschinen an einem gemeinsamen Zähler, kann derselbe Strom zweimal abgerechnet werden, einmal als Allgemeinstrom und einmal als Betriebsstrom der Wäschepflege.
Wo welche Waschküchenkosten hingehören
- Strom der Waschmaschinen und Trockner
- Wäschepflege, § 2 Nr. 16
- Wasser der Maschinen
- Wäschepflege oder Wasser, nur einmal
- Licht in der Waschküche
- Beleuchtung, § 2 Nr. 11
- Boden und Raum reinigen
- Gebäudereinigung, § 2 Nr. 9
- Geräte reinigen und pflegen
- Wäschepflege, § 2 Nr. 16
Münzautomat, Chipkarte, App: wenn du pro Waschgang zahlst
Viele Waschküchen haben keine freie Nutzung mehr. Gewaschen wird mit Münzen, Wertmarken, Chipkarte oder per App. Dann zahlst du schon beim Waschen. Für die Nebenkostenabrechnung gibt es drei typische Modelle:
Freie Nutzung
Niemand zahlt pro Waschgang. Die Kosten laufen vollständig über die Nebenkosten und werden nach dem vereinbarten Schlüssel verteilt.
Bezahlung pro Waschgang an den Vermieter
Die Einnahmen decken Strom und Wasser ganz oder teilweise. Dieselben Kosten dürfen nicht zusätzlich voll über die Nebenkosten verteilt werden. Frag, wie die Einnahmen verrechnet sind.
Betreiberfirma
Eine Firma stellt die Geräte und kassiert direkt bei dir. Dann entstehen dem Vermieter oft gar keine Gerätekosten. Was bleibt, ist allenfalls Strom oder Wasser, wenn die Firma das nicht selbst trägt.
Erfasst das System, wer wie oft wäscht, kommt eine gesetzliche Regel ins Spiel:
„Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.“
Liegen also Nutzungsdaten je Haushalt vor, ist eine Verteilung allein nach Wohnfläche angreifbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wer viel wäscht, soll mehr zahlen als jemand, der nie in die Waschküche geht.
Ich nutze die Waschküche nicht: Muss ich trotzdem zahlen?
Ohne Nutzungserfassung lautet die Antwort meistens ja. Die Betriebskostenverordnung macht die Umlage nicht davon abhängig, dass du die Einrichtung tatsächlich nutzt. Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, wird nach Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 S. 1 BGB), und dann zahlen alle Wohnungen.
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs speziell zur Waschküche ist nicht ersichtlich. Vergleichbar ist der Aufzug: Hier hat der BGH entschieden, dass die formularvertragliche Beteiligung eines Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten ihn nicht unangemessen benachteiligt (Urteil vom 20.09.2006, VIII ZR 103/06). Dieselbe Überlegung spricht dafür, dass auch Nichtnutzer der Waschküche mitzahlen.
Anders ist es, wenn du die Waschküche gar nicht nutzen darfst, etwa weil sie nur zu einem anderen Hausaufgang gehört, oder wenn die Nutzung erfasst wird. Dann muss die Verteilung das abbilden. Steht in deinem Mietvertrag ein besonderer Schlüssel für die Wäschepflege, etwa nach Personen, gilt dieser.
Kauf, Miete, Leasing und Reparatur der Geräte
Waschmaschinen und Trockner in Gemeinschaftsräumen laufen viel und gehen entsprechend oft kaputt. Die Kosten dafür trägt der Vermieter. Reparaturen nimmt die Verordnung ausdrücklich aus:
„die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten)“
Neue Geräte sind keine laufenden Kosten und damit ebenfalls keine Betriebskosten. Mietet oder least der Vermieter die Maschinen, ändert das wenig: Für Rauchwarnmelder hat der BGH entschieden, dass Mietkosten den Kosten für den Erwerb gleichzusetzen und nicht umlagefähig sind (Urteil vom 11.05.2022, VIII ZR 379/20). Für Waschmaschinen liegt dieselbe Wertung nahe.
Umfasst ein Mietvertrag für die Geräte auch Wartung und Strom, muss der Vermieter die umlagefähigen Teile herausrechnen. Kann er das nicht, ist die Position kaum prüfbar. Frag dann nach dem Vertrag mit der Firma.
Rechenbeispiel: Verteilung nach Fläche oder nach Nutzung
Wie stark der Schlüssel das Ergebnis verändert, zeigt ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen: zehn Wohnungen mit zusammen 700 m², Kosten der Wäschepflege 860 € im Jahr (Strom 420 €, Wasser 260 €, Pflege und Prüfung 180 €). Deine Wohnung hat 70 m², du wäschst 20 von insgesamt 800 erfassten Waschgängen.
| Schlüssel | Rechnung | Dein Anteil |
|---|---|---|
| Wohnfläche | 860 € × 70 ÷ 700 | 86,00 € |
| Wohnungen | 860 € ÷ 10 | 86,00 € |
| Erfasste Waschgänge | 860 € × 20 ÷ 800 | 21,50 € |
Wäschst du selten, macht die Verteilung nach Nutzung einen großen Unterschied. Werden die Waschgänge erfasst, die Kosten aber trotzdem nach Fläche verteilt, lohnt der Blick in Mietvertrag und § 556a Abs. 1 S. 2 BGB. Zahlst du zusätzlich pro Waschgang, darf der Betrag aus der Abrechnung die Einnahmen nicht einfach ignorieren.
Waschküche zu teuer? So ordnest du die Kosten ein
Für die Wäschepflege weist der Deutsche Mieterbund keinen eigenen Durchschnittswert aus. Die Kosten hängen von Zahl und Alter der Geräte, vom Strompreis und von der Nutzung ab. Der beste Maßstab sind deine Abrechnungen der Vorjahre, die Stromrechnung des Waschküchenzählers und die Rechnungen für Pflege und Prüfung.
Ein deutlicher Anstieg ohne mehr Bewohner oder neue Geräte ist auffällig. Häufige Ursachen sind eine versteckte Reparatur, Gerätemiete oder Strom, der zugleich beim Allgemeinstrom steht.
Ein Durchschnitt ist kein Grenzwert. Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB), der bloße Hinweis auf einen überregionalen Durchschnitt reicht laut Bundesgerichtshof aber nicht, um eine überhöhte Position zu belegen (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10). Vergleiche deshalb vor allem mit dem Vorjahr und frag bei Sprüngen nach den Rechnungen.
Typische Fehler bei Waschküche und Waschmaschine
Reparatur als Pflege
Ersatzteile, eine neue Pumpe oder der Notdienst werden unter Wäschepflege umgelegt.
Gerätemiete umgelegt
Miete oder Leasing der Maschinen steht als laufende Kosten in der Abrechnung.
Strom doppelt
Der Waschküchenstrom steckt im Allgemeinstrom und wird zusätzlich als Betriebsstrom der Wäschepflege berechnet.
Wasser doppelt
Das Wasser der Maschinen ist schon in den Wasserkosten enthalten und taucht noch einmal unter Wäschepflege auf.
Münzeinnahmen ignoriert
Die Mieter zahlen pro Waschgang, und die vollen Kosten werden trotzdem nach Fläche verteilt.
Erfasste Nutzung nicht verwendet
Chipkarten zählen jeden Waschgang, verteilt wird aber nach Quadratmetern.
Zahlst du den Strom der Waschküche zweimal?
Ob Waschküchenstrom auch im Allgemeinstrom steckt oder Münzeinnahmen verrechnet wurden, steht nicht in der Abrechnung. Das zeigen erst Zählerliste, Stromrechnung und Geräteverträge. Wir prüfen sie zusammen mit deinem Mietvertrag.
So prüfst du die Position Wäschepflege
- 1
Mietvertrag ansehen
Trägst du die Betriebskosten? Gibt es einen besonderen Schlüssel für die Waschküche, etwa nach Personen oder Nutzung?
- 2
Bezahlsystem klären
Zahlst du pro Waschgang? Dann frag, wie die Einnahmen in der Abrechnung berücksichtigt sind.
- 3
Strom und Wasser zuordnen
Hat die Waschküche einen eigenen Zähler? Steht derselbe Strom auch beim Allgemeinstrom, dasselbe Wasser bei den Wasserkosten?
- 4
Rechnungen anfordern
Per Belegeinsicht (§ 556 Abs. 4 BGB). Markiere Reparatur, Ersatzteil, Miete, Leasing, Neugerät und Notdienst.
- 5
Vorjahr vergleichen
Ein Sprung ohne neue Geräte oder mehr Bewohner deutet auf eine Reparatur oder eine Doppelbuchung.
Was du tun kannst
Findest du Reparaturen, Gerätemiete oder doppelt berechneten Strom, widersprich schriftlich. Nenne die Position, den Betrag und den Grund. Den unstrittigen Teil der Abrechnung kannst du zahlen.
Verweigert der Vermieter die Einsicht in Rechnungen oder Zählerdaten, musst du eine Nachzahlung insoweit nicht leisten (BGH, Urteil vom 07.02.2018, VIII ZR 189/17). Einwendungen musst du spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung erheben (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).
Prüfung durch nebify
Lass deine Abrechnung prüfen, bevor du zahlst
Bei der Waschküche greifen drei Kostenarten ineinander: Wäschepflege, Allgemeinstrom und Gebäudereinigung, oft auch Wasser. Doppelte Buchungen, Gerätemiete oder übergangene Münzeinnahmen fallen nur im Abgleich von Rechnungen, Zählern und Mietvertrag auf. Genau das machen wir und geben dir ein fertiges Schreiben an deinen Vermieter mit.
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Häufige Fragen zu Waschküche und Gemeinschaftswaschmaschine
Sind die Kosten der Gemeinschaftswaschmaschine umlagefähig?
Muss ich für die Waschküche zahlen, wenn ich sie nicht nutze?
Darf der Vermieter neue Waschmaschinen über die Nebenkosten abrechnen?
Was gilt bei Waschmaschinen mit Münzautomat?
Gehört die Reinigung der Waschküche zur Wäschepflege?
Darf der Vermieter gemietete Waschmaschinen umlegen?
Wie werden die Kosten der Waschküche verteilt?
Wie hoch sind die Kosten für eine Gemeinschaftswaschmaschine?
Muss die Wäschepflege ausdrücklich im Mietvertrag stehen?
Stimmt deine Abrechnung für die Waschküche?
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Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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