5,0Google Bewertungenansehen →
Zechensiedlung mit blühenden Vorgärten

Wohnungsunternehmen

Rechtsstand: Oktober 2026

Vivawest Nebenkostenabrechnung: Zeitpunkt, Kabel-TV, Belege

Vivawest bewirtschaftet nach eigenen Angaben knapp 120.000 Wohnungen in rund 100 Kommunen zwischen Aachen und Ahlen. Zwei Fragen stellen sich bei jeder Abrechnung: Wann muss sie kommen, und was gilt seit Juli 2024 fürs Kabel-TV? Hier findest du beides, dazu den Weg zu den Belegen.

Phil und Johann, die Gründer von nebify

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 11.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen festen Versandtermin nennt Vivawest nicht. Gesetzlich muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums da sein.
  • Das Nebenkostenprivileg für Kabel-TV ist am 30. Juni 2024 ausgelaufen. Ab der Abrechnung 2025 dürfen keine Kabelgebühren mehr drinstehen.
  • Im VIVAWEST-Kundenportal kannst du laut Vivawest deine jährlichen Abrechnungen vergleichen. Das ist ein guter erster Prüfschritt.
  • Belegeinsicht verlangst du schriftlich, etwa über das Postfach im Portal (§ 556 Abs. 4 BGB).
  • Einwendungen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang.
Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Wann die Abrechnung kommt
  3. 3. Nebenkostenprivileg und Kabel-TV
  4. 4. Abrechnungen im Portal vergleichen
  5. 5. Belege anfordern und widersprechen
  6. 6. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Die Vivawest Nebenkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein, für das Kalenderjahr 2025 also bis zum 31.12.2026. Kabelgebühren dürfen seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr umgelegt werden. Vergleiche deine Abrechnung im Kundenportal mit dem Vorjahr, fordere zu auffälligen Posten Belege an und widersprich schriftlich innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang.

Wann kommt die Vivawest Nebenkostenabrechnung?

Vivawest nennt auf seiner Website keinen festen Monat, in dem die Abrechnungen verschickt werden. Das ist bei großen Beständen üblich: Die Abrechnungen hängen von den Rechnungen der Versorger und Messdienste ab und gehen oft nicht für alle Häuser gleichzeitig raus. Verbindlich ist nur die gesetzliche Frist:

  • Zwölf Monate

    Die Abrechnung muss dir spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB). Welcher Zeitraum für dich gilt, steht auf deiner letzten Abrechnung.

  • Wenn sie zu spät kommt

    Dann ist eine Nachforderung in der Regel ausgeschlossen, außer der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB). Ein Guthaben musst du trotzdem bekommen.

  • Noch nichts da?

    Ein Brief vor Ablauf der Frist ist nicht nötig. Ist die Frist verstrichen, kannst du die Abrechnung schriftlich einfordern, wenn du ein Guthaben erwartest.

Nebenkostenprivileg: Was mit dem Kabel-TV passiert ist

Bis Mitte 2024 durften Vermieter die Kosten eines Kabelanschlusses als Betriebskosten auf alle Mieter verteilen, auch auf die, die gar nicht fernsehen. Dieses sogenannte Nebenkostenprivileg ist ausgelaufen. Die Betriebskostenverordnung erlaubt Nutzungsentgelte, Urheberrechtsgebühren und die laufenden Grundgebühren für Breitbandanschlüsse nur noch „bis zum 30. Juni 2024“ (§ 2 Nr. 15 a und b BetrKV). Die Übergangsregel dazu steht in § 230 Abs. 4 TKG.

  • Abrechnung 2024

    Kabelgebühren höchstens für Januar bis Juni 2024. Steht ein ganzes Jahr drin, ist das zweite Halbjahr zu viel.

  • Abrechnung 2025

    Keine Kabelgrundgebühren mehr. Erlaubt bleibt der Betriebsstrom der Verteilanlage im Haus.

  • Glasfaser

    Für ein reines Glasfasernetz im Haus kann unter engen Voraussetzungen ein Bereitstellungsentgelt umlagefähig sein (§ 2 Nr. 15 c BetrKV, § 556 Abs. 3a BGB). Es muss als solches erkennbar sein.

Willst du weiter Kabelfernsehen, brauchst du seit Juli 2024 einen eigenen Vertrag. Diese Kosten laufen dann nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung.

Abrechnungen im Vivawest-Kundenportal vergleichen

Laut Vivawest kannst du im Kundenportal deine Nebenkosten abrufen und deine jährlichen Abrechnungen vergleichen. Ein Vorjahresvergleich ist bei jeder Abrechnung der beste erste Prüfschritt. So gehst du vor:

  • Gesamtkosten je Position

    Hat sich eine Position mehr als verdoppelt, frag nach dem Grund. Neue Positionen, die es im Vorjahr nicht gab, brauchen eine Grundlage im Mietvertrag.

  • Gesamtfläche und Einheit

    Wird eine Siedlung gemeinsam abgerechnet, muss die Gesamtfläche stimmen und zum Vorjahr passen. Eine kleinere Gesamtfläche erhöht deinen Anteil.

  • Hauswart und Gartenpflege

    Nur laufende Arbeiten sind umlagefähig (§ 2 Nr. 14 und Nr. 10 BetrKV), nicht Reparaturen oder Neuanlagen. Mehr dazu: Hausmeisterkosten und Gartenpflege.

  • Heizung und Warmwasser

    Ein Anstieg kann an Energiepreisen liegen. Prüfe trotzdem, ob mindestens 50 Prozent nach Verbrauch verteilt wurden (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV) und ob die Zählerstände plausibel sind.

Belege anfordern und Einwendungen erheben

  1. 1

    Belege verlangen

    Schreib über das VIVAWEST-Postfach oder per Brief, dass du nach § 556 Abs. 4 BGB Einsicht in die Belege zu bestimmten Positionen möchtest. Welche Unterlagen sinnvoll sind, steht im Ratgeber Belegeinsicht.

  2. 2

    Zahlung sichern

    Solange die verlangte Einsicht nicht ermöglicht wird, darfst du eine Nachzahlung in der Regel zurückhalten. Teile das schriftlich mit.

  3. 3

    Einwendungen begründen

    Nenne Position, Betrag und Grund. Frist: zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).

  4. 4

    Unstrittiges zahlen

    Den Rest einer Nachzahlung zahlst du fristgerecht.

Häufige Fragen zur Vivawest Nebenkostenabrechnung

Wann kommt die Vivawest Nebenkostenabrechnung?
Einen festen Termin nennt Vivawest auf der Website nicht. Gesetzlich muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB). Ist dein Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr 2025, ist der 31.12.2026 die Grenze.
Was ist das Nebenkostenprivileg?
So nannte man die Möglichkeit, Kabel-TV-Gebühren als Betriebskosten auf alle Mieter umzulegen. Sie ist zum 30. Juni 2024 ausgelaufen (§ 2 Nr. 15 BetrKV, § 230 Abs. 4 TKG). Seitdem dürfen Grundgebühren für Kabelanschlüsse nicht mehr in der Nebenkostenabrechnung stehen.
Darf in meiner Abrechnung 2024 noch Kabel-TV stehen?
Ja, aber höchstens für die Monate Januar bis Juni 2024. Für das zweite Halbjahr 2024 und ab 2025 dürfen keine Kabelgebühren mehr umgelegt werden. Umlagefähig bleibt nur der Betriebsstrom der Verteilanlage im Haus.
Wo sehe ich meine Abrechnungen online?
Im VIVAWEST-Kundenportal, im Browser oder als App. Laut Vivawest kannst du dort deine Nebenkosten abrufen und deine jährlichen Abrechnungen vergleichen. Fragen stellst du über das VIVAWEST-Postfach im Portal.
Wie bekomme ich bei Vivawest Einsicht in die Belege?
Vivawest beschreibt dafür auf der Website keinen eigenen Weg. Dein Anspruch folgt aus § 556 Abs. 4 BGB. Stell die Anfrage schriftlich, zum Beispiel über das VIVAWEST-Postfach, und nenne die Positionen, deren Rechnungen und Verträge du sehen willst.

Vivawest-Abrechnung erhalten?

Auch Abrechnungen großer Wohnungsunternehmen prüfen wir regelmäßig. Lade deine Abrechnung im kostenlosen Vorab-Check hoch, wir sagen dir, welche Positionen auffällig sind.

Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

Für die vollständige Prüfung gilt unsere Geld-zurück-Garantie.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

nebify ist ein unabhängiger Prüfdienst und steht in keiner Verbindung zu Vivawest. Der Name dient nur dazu, die Abrechnung zu beschreiben. Angaben zum Unternehmen stammen von dessen Website (Stand Oktober 2026).