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BonnStand Oktober 2026

Grundsteuer Bonn 2026: neuer Hebesatz und was er für Mieter heißt

Bonn hat die Grundsteuer zweimal hintereinander umgebaut. 2025 galten getrennte Sätze für Wohnen und Gewerbe, seit Juni 2026 gilt rückwirkend ein gemeinsamer Satz von 680 %. Hier liest du, was sich für deine Nebenkosten ändert und worauf du in der Abrechnung achten solltest.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 29.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Hebesatz der Grundsteuer B in Bonn beträgt 2026 einheitlich 680 %, rückwirkend ab dem 01.01.2026.
  • 2025 galten 657 % für Wohngrundstücke und 900 % für Nichtwohngrundstücke. Für Wohnhäuser steigt der Satz also um 23 Punkte.
  • Der Rat hat das am 11.06.2026 beschlossen. Die Verwaltung hatte 732 % vorgeschlagen.
  • Die Bescheide für 2026 kamen erst im Sommer. Für deine Abrechnung zählt trotzdem der volle Jahresbetrag 2026.
  • Mieter in Häusern mit Laden oder Praxis profitieren: Für sie sinkt der Satz von 900 auf 680 %.

Kurz beantwortet

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Bonn liegt 2026 bei 680 % für alle Grundstücke, rückwirkend ab Jahresbeginn. Der Rat hat ihn am 11.06.2026 beschlossen und damit die getrennten Sätze des Jahres 2025 abgelöst. Damals zahlten Wohngrundstücke 657 % und Gewerbe 900 %. Für Mieter in reinen Wohnhäusern bedeutet das einen kleinen Anstieg von gut 3 %. Mieter in gemischt genutzten Häusern werden deutlich entlastet. Umlegen darf der Vermieter die Grundsteuer, wenn dein Mietvertrag die Betriebskosten auf dich überträgt.

Hebesatz Grundsteuer B 2026, einheitlich und rückwirkend
680 %
Hebesatz 2025 für Wohngrundstücke
657 %
Hebesatz 2025 für Nichtwohngrundstücke
900 %

Hebesätze der Grundsteuer B in Bonn

Grundsteuer in Bonn: Vorjahr und 2026
Grundstücksart20252026
Wohngrundstücke657 %680 %
Nichtwohngrundstücke (auch gemischt genutzte)900 %680 %
Aufkommensneutral laut Land, einheitlich702 %–
Vorschlag der Verwaltung für 2026–732 %

Der Satz von 680 % gilt laut Stadt zunächst bis auf Weiteres auch für die Folgejahre. Die Werte für 2025 hatte der Rat im Februar 2025 beschlossen. Den aufkommensneutralen Satz hat das Land NRW für Bonn berechnet.

Quelle: Bundesstadt Bonn: Rat beschließt einheitlichen Hebesatz (12.06.2026) · Bund der Steuerzahler NRW: Grundsteuer-B-Hebesätze 2026 (Kreisvergleich) · Bund der Steuerzahler NRW: Realsteuerhebesätze 2025

Grundsteuer Bonn im Vergleich mit Köln, Düsseldorf und der Region

Im Rheinland liegt Bonn mit 680 % im unteren Mittelfeld. Köln verlangt 2026 einen Satz von 550 %, Düsseldorf sogar nur 374 %. Deutlich höher liegen die Ruhrgebietsstädte, etwa Essen mit 925 % oder Duisburg mit 1.169 %.

Im Rhein-Sieg-Kreis rund um Bonn sind die Unterschiede groß. Troisdorf erhebt 640 %, Sankt Augustin 796 % und Siegburg 815 %. Wer aus dem Umland nach Bonn zieht oder umgekehrt, sollte die Grundsteuer daher nicht pauschal vergleichen, sondern den Bescheid des Hauses ansehen.

Vergleich in Nordrhein-Westfalen
StadtHebesatz 2026
Duisburg1.169 %
Essen925 %
Siegburg815 %
Sankt Augustin796 %
Bonn680 %
Troisdorf640 %
Aachen637 %
Köln550 %
Düsseldorf374 %

Einheitliche Hebesätze der Grundsteuer B 2026 laut Kreisvergleich des Bundes der Steuerzahler NRW in der aktualisierten Fassung, Redaktionsschluss 10.07.2026.

Quelle: Bund der Steuerzahler NRW: Grundsteuer-B-Hebesätze 2026 (Kreisvergleich)

Rechenbeispiel: Grundsteuer 2025 und 2026 für eine Bonner Wohnung

Das Haus ist erfunden, die Rechenschritte sind echt. Das Beispiel zeigt den Unterschied zwischen dem alten Wohnsatz und dem neuen gemeinsamen Satz. Zum Vergleich steht auch der Vorschlag der Verwaltung von 732 % in der Rechnung.

Annahmen für das Beispiel

  • reines Wohnhaus in Bonn mit 9 Wohnungen und 630 m² Wohnfläche
  • angenommener Grundsteuermessbetrag: 108 €, 2025 und 2026 gleich
  • deine Wohnung: 70 m², Verteilung nach Wohnfläche
  • Hebesatz 2025: 657 %, Hebesatz 2026: 680 %
Rechenweg
Grundsteuer des Hauses 2025: 108 € × 657 %709,56 €
Dein Anteil 2025: 709,56 € × 70 m² / 630 m²78,84 €
Grundsteuer des Hauses 2026: 108 € × 680 %734,40 €
Dein Anteil 2026: 734,40 € × 70 m² / 630 m²81,60 €
Mehrbelastung für dich im Jahr2,76 €
Dein Anteil, wenn der Rat 732 % beschlossen hätte87,84 €
Deine Grundsteuer 2026 pro Monat6,80 €

Im Beispiel zahlst du 2026 nicht einmal 3 € mehr im Jahr. Mit dem Vorschlag der Verwaltung wären es gut 9 € gewesen. Ein großer Sprung in deiner Abrechnung lässt sich mit dem neuen Hebesatz also nicht erklären.

Beispielrechnung mit einem angenommenen Messbetrag. Was du wirklich zahlst, hängt vom Grundsteuerbescheid deines Hauses und dem vereinbarten Verteilerschlüssel ab.

Grundsteuer Bonn: von getrennten Sätzen zurück zu einem Satz

Im Februar 2025 beschloss der Bonner Rat getrennte Hebesätze: 657 % für Wohngrundstücke, 900 % für alle anderen. Damit sollte Wohnen nach der Reform nicht teurer werden.

Anfang Dezember 2025 entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in vier Fällen gegen getrennte Sätze in Ruhrgebietsstädten. Nach Ansicht des Gerichts verstießen sie gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Im März 2026 erklärte auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine getrennte Hebesatzsatzung für teilnichtig, aus anderen Gründen.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Stadt Bonn sah trotzdem ein finanzielles Risiko und schlug einen einheitlichen Satz von 732 % vor. Der Rat beschloss am 11.06.2026 den niedrigeren Satz von 680 %. Die Stadt rechnet dadurch mit rund acht Millionen Euro weniger Einnahmen im Jahr.

Rückwirkend ab Januar: wie das rechtlich funktioniert

Eine Stadt darf den Hebesatz mit Wirkung ab Jahresbeginn festlegen, wenn sie bis zum 30. Juni beschließt (§ 25 Abs. 3 GrStG). Bonn hat das mit dem Beschluss vom 11.06.2026 eingehalten.

Die Festsetzung der Grundsteuer 2026 war bis dahin ganz zurückgestellt. Die Stadt kündigte Bescheide für Mitte Juli 2026 an. Die Steuer für die ersten drei Quartale wurde Mitte August in einer Summe fällig.

Für deine Nebenkostenabrechnung ändert das wenig. Abgerechnet wird die Grundsteuer, die für 2026 festgesetzt ist, unabhängig davon, wann der Vermieter sie gezahlt hat. In die Abrechnung 2025 gehört dagegen nur die Steuer nach den alten Sätzen.

Grundsteuer Bonn für Mieter über Laden oder Praxis

In NRW zählen gemischt genutzte Grundstücke zu den Nichtwohngrundstücken. In Bonn zahlten solche Häuser 2025 deshalb 900 %, auch für die Wohnungen darin. Mit dem einheitlichen Satz von 680 % sinkt ihre Grundsteuer 2026 um rund ein Viertel, wenn der Messbetrag gleich bleibt.

Wohnst du über einem Geschäft, sollte die Grundsteuer in deiner Abrechnung 2026 also spürbar niedriger sein als 2025. Ist sie gleich geblieben oder gestiegen, frag nach dem Grund. Vielleicht wurde der neue Bescheid noch nicht berücksichtigt oder ein anderes Jahr abgerechnet.

Auch die Verteilung zwischen Laden und Wohnungen ist ein Prüfpunkt. Die Ladenfläche muss in der Gesamtfläche stehen. Einen gesonderten Vorabzug für Gewerbe verlangte der Bundesgerichtshof 2017 bei der Grundsteuer nicht (VIII ZR 79/16).

Was die neue Grundsteuer für deine Vorauszahlungen bedeutet

Für reine Wohnhäuser steigt die Grundsteuer 2026 um gut 3 %. Das rechtfertigt allenfalls eine kleine Anpassung deiner monatlichen Vorauszahlung. Im Rechenbeispiel geht es um weniger als 25 Cent im Monat.

Erhöht dein Vermieter die Vorauszahlungen mit Hinweis auf die Grundsteuer deutlich stärker, rechne nach. Eine Erhöhung muss sich an der letzten Abrechnung und an absehbaren Kosten orientieren. Andere Positionen wie Abwasser oder Heizung können eine Erhöhung eher erklären als die Grundsteuer.

Was von der Position Grundsteuer umlagefähig ist

„die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer“
§ 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Die Betriebskostenverordnung nennt die Grundsteuer als erste Kostenart überhaupt. Auf dich umlegen darf dein Vermieter sie, wenn der Mietvertrag eine Umlage der Betriebskosten vorsieht (§ 556 Abs. 1 BGB).

Fehlt ein vereinbarter Schlüssel, entscheidet die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB). Maßgeblich ist der Betrag, den die Bundesstadt Bonn für das Grundstück und das jeweilige Jahr festgesetzt hat. Für 2026 ist das der Bescheid aus dem Sommer 2026.

Umlagefähig

  • Grundsteuer B laut Bonner Bescheid für das Abrechnungsjahr
  • für 2026 der volle Jahresbetrag nach 680 %, auch wenn er erst im August gezahlt wurde
  • dein Anteil nach Wohnfläche oder vereinbartem Schlüssel
  • eine vorbehaltene Nachberechnung, wenn sich ein Bescheid rückwirkend ändert

Nicht umlagefähig

  • Zinsen oder Zuschläge, die der Vermieter selbst verursacht hat
  • die Grundsteuer 2026 in der Abrechnung für 2025
  • Steuer für Grundstücke außerhalb deiner Abrechnungseinheit
  • Kosten eines Rechtsstreits des Vermieters um den Bescheid
  • der Anteil leer stehender Wohnungen oder Gewerbeflächen

Typische Fehler in der Abrechnung

  • Neuer Satz im alten Jahr

    Die Abrechnung 2025 enthält schon die Grundsteuer nach 680 % oder eine Mischung aus beiden Jahren. Für 2025 gelten in Bonn noch 657 % beim Wohnhaus und 900 % beim gemischt genutzten Haus.

  • Entlastung nicht weitergegeben

    Im Haus gibt es Gewerbe, die Grundsteuer 2026 ist aber nicht gesunken. Bei gleichem Messbetrag müsste sie von 900 auf 680 % fallen. Frag, ob der neue Bescheid berücksichtigt wurde.

  • Schätzwert statt Bescheid

    Weil die Bescheide 2026 spät kamen, hat der Vermieter eventuell mit einem Schätzwert gerechnet. In die Abrechnung gehört aber der festgesetzte Betrag. Prüfe, ob er den echten Bescheid verwendet hat.

  • Ladenfläche nicht verteilt

    Die Grundsteuer des ganzen Hauses wird nur auf die Wohnungen umgelegt. Dann zahlen die Mieter den Anteil des Gewerbes mit. Die Gewerbefläche muss in der Gesamtfläche enthalten sein.

  • Zuschläge in der Grundsteuer

    Hat der Vermieter die Augustzahlung verpasst, können Säumniszuschläge entstanden sein. Diese Beträge sind keine Grundsteuer und gehören nicht in deine Abrechnung.

So prüfst du die Grundsteuer in deiner Abrechnung

  1. 1

    Abrechnungsjahr notieren

    Für 2025 gelten die getrennten Sätze, für 2026 der gemeinsame Satz von 680 %. Notiere, welches Jahr deine Abrechnung betrifft.

  2. 2

    Grundstücksart klären

    Gibt es Gewerbe im Haus? Dann galt 2025 der Satz von 900 %, sonst 657 %.

  3. 3

    Bescheid einsehen

    Fordere die Grundsteuerbescheide der Bundesstadt Bonn für das Abrechnungsjahr an (§ 556 Abs. 4 BGB). Für 2026 ist es der Bescheid vom Sommer 2026.

  4. 4

    Hebesatz nachrechnen

    Teile die Jahressteuer durch den Messbetrag. Für 2026 muss 6,80 herauskommen, für 2025 je nach Grundstück 6,57 oder 9,00.

  5. 5

    Anteil prüfen

    Rechne deinen Anteil mit Gesamtfläche und Wohnfläche nach. Beide Werte müssen zu Mietvertrag und Vorjahr passen.

Weißt du, welcher Bonner Bescheid in deiner Abrechnung steckt?

Nach zwei Umstellungen in zwei Jahren ist das schwer zu erkennen. Ob 657, 680 oder 900 % angesetzt wurden, zeigt nur der Bescheid, den dein Vermieter hat.

Was du tun kannst

Weicht etwas ab, widersprich schriftlich und nenne die Position. Du hast dafür zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).

Endet dein Abrechnungszeitraum mitten in 2026 und kam die Abrechnung vor dem Grundsteuerbescheid, darf der Vermieter die Grundsteuer später nachberechnen, wenn er sich das vorbehalten hat. Das hat der Bundesgerichtshof für rückwirkende Grundsteuerbescheide entschieden (VIII ZR 264/12). Eine solche Nachberechnung prüfst du genauso wie die Abrechnung selbst.

Rat bekommst du beim Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr. Möchtest du die gesamte Abrechnung prüfen lassen, kann das sinnvoll sein, wenn mehrere Gebühren gestiegen sind.

Ob Hebesatz, Steuerjahr und Verteilung in deiner Abrechnung stimmen, zeigt erst der Abgleich mit dem Grundsteuerbescheid. Wenn du deine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen willst, gehen wir jede Position einzeln durch und schicken dir einen Prüfbericht mit fertigem Schreiben an deinen Vermieter.

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Nach zwei Umstellungen: lass deine Bonner Grundsteuer prüfen

In Bonn galten innerhalb von zwei Jahren drei verschiedene Hebesätze. Welcher in deiner Abrechnung steckt und ob die Entlastung für Häuser mit Gewerbe ankommt, sieht man nur im Bescheid. Wir prüfen das mit deinen Unterlagen und sagen dir, was du zurückfordern kannst.

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Häufige Fragen: Grundsteuer in Bonn

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer in Bonn 2026?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 2026 einheitlich 680 %. Der Rat hat ihn am 11.06.2026 rückwirkend ab dem 01.01.2026 beschlossen. Er gilt für Wohn- und Nichtwohngrundstücke und laut Stadt bis auf Weiteres auch für die Folgejahre.
Muss ich als Mieter in Bonn die Grundsteuer bezahlen?
Ja, wenn dein Mietvertrag die Betriebskosten auf dich überträgt. Die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV umlagefähig. Dein Vermieter verteilt sie in der Nebenkostenabrechnung, ohne andere Vereinbarung nach Wohnfläche.
Warum hat Bonn die Grundsteuer rückwirkend geändert?
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte im Dezember 2025 getrennte Hebesätze in mehreren NRW-Großstädten beanstandet. Bonn wollte das finanzielle Risiko vermeiden und kehrte zu einem einheitlichen Satz zurück. Ein Beschluss bis zum 30. Juni darf ab Jahresbeginn gelten.
Steigt meine Grundsteuer in Bonn 2026?
In reinen Wohnhäusern leicht, von 657 auf 680 %, also um gut 3 %. In Häusern mit Laden, Büro oder Praxis sinkt sie dagegen, weil dort 2025 noch 900 % galten. Voraussetzung ist jeweils ein unveränderter Messbetrag.
Wann kamen die Grundsteuerbescheide 2026 in Bonn?
Die Stadt hatte die Festsetzung 2026 zurückgestellt und Bescheide für Mitte Juli 2026 angekündigt. Die ersten drei Quartale wurden Mitte August in einer Summe fällig. In deiner Abrechnung 2026 zählt der Jahresbetrag.
Wie viel Grundsteuer zahlt eine 70-m²-Wohnung in Bonn?
Das hängt vom Messbetrag des Hauses ab. Im Rechenbeispiel mit 108 € Messbetrag und 630 m² sind es 2026 rund 82 € im Jahr, also knapp 7 € im Monat. Dein tatsächlicher Wert steht in der Nebenkostenabrechnung.
Was ist, wenn die Bonner Grundsteuer in meiner Abrechnung fehlt?
Kam die Abrechnung vor dem Bescheid, darf der Vermieter nachberechnen, wenn er sich das vorbehalten hat. Ohne Vorbehalt gilt die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungsjahres, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.