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MünsterStand Oktober 2026

Grundsteuer in Münster 2026: Wohnhäuser zahlen mehr, bleiben aber unter dem alten Satz

Münster trennt bei der Grundsteuer weiter zwischen Wohnen und Gewerbe. Für Wohngrundstücke steigt der Hebesatz 2026 auf 492 %, nach 410 % im Vorjahr. Hier siehst du, was das für deine Nebenkosten bedeutet, warum Häuser mit Laden mehr zahlen und was die späten Bescheide 2026 für dich ändern.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 29.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Hebesatz der Grundsteuer B für Wohngrundstücke in Münster beträgt 2026 492 %, nach 410 % im Jahr 2025.
  • Für Nichtwohngrundstücke gelten laut Bund der Steuerzahler 2026 unverändert 620 %. Häuser mit Laden oder Praxis zählen nach dem NRW-Gesetz dazu.
  • Bis 2024 galt ein einheitlicher Satz von 510 %. Wegen der Reform lässt sich der alte Satz aber nicht direkt mit den neuen vergleichen.
  • Die Bescheide 2026 kamen später als üblich. Für deine Abrechnung zählt trotzdem der Jahresbetrag 2026.
  • Im Beispiel mit 70 m² steigt dein Anteil um rund 14 € im Jahr.

Kurz beantwortet

Für Wohngrundstücke in Münster gilt 2026 ein Grundsteuer-Hebesatz von 492 %, für Nichtwohngrundstücke 620 %. Den Wohnsatz nennt die Stadt auf ihrer Seite zu den Steuerhebesätzen, Stand April 2026. Den Satz für Nichtwohngrundstücke führt der Bund der Steuerzahler NRW. 2025 zahlten Wohnhäuser 410 %. Als Mieter trägst du die Grundsteuer anteilig, wenn dein Mietvertrag die Betriebskosten auf dich überträgt. In einem reinen Wohnhaus steigt sie 2026 um genau ein Fünftel, sofern der Messbetrag gleich bleibt.

Hebesatz 2026 für Wohngrundstücke in Münster
492 %
Hebesatz 2026 für Nichtwohngrundstücke laut BdSt
620 %
Anstieg der Steuer eines Wohnhauses bei gleichem Messbetrag
+20 %

Hebesätze der Grundsteuer B in Münster

Grundsteuer in Münster: Vorjahr und 2026
Grundstücksart20252026
Wohngrundstücke410 %492 %
Nichtwohngrundstücke, auch gemischt genutzte620 %620 %
Aufkommensneutral laut Land: Wohnen393 %–
Aufkommensneutral laut Land: Nichtwohnen628 %–
Zum Vergleich: einheitlicher Satz bis 2024510 %–

Die Stadt Münster nennt 492 % für Wohngrundstücke 2026 (Stand 10.04.2026) und 510 % für die Jahre 2015 bis 2024. Den Satz für Nichtwohngrundstücke 2026 nennt der Kreisvergleich des Bundes der Steuerzahler NRW. Die aufkommensneutralen Sätze hat das Land für 2025 berechnet.

Quelle: Stadt Münster: Steuerhebesätze · Bund der Steuerzahler NRW: Grundsteuer-B-Hebesätze 2026 (Kreisvergleich) · Bund der Steuerzahler NRW: Realsteuerhebesätze 2025

Grundsteuer Münster im Vergleich: zweitniedrigster Satz der Großstädte

Unter den 23 kreisfreien Städten in NRW verlangt für Wohnhäuser 2026 nur Düsseldorf weniger als Münster. Köln liegt bei 550 %, Bielefeld bei 765 %, Duisburg sogar bei 1.169 %.

Der niedrige Satz heißt aber nicht automatisch wenig Grundsteuer. Entscheidend ist auch der Messbetrag, den das Finanzamt für dein Haus festgesetzt hat. Vergleiche deshalb nie nur Prozentsätze, sondern immer den Betrag im Bescheid.

Vergleich in Nordrhein-Westfalen
StadtHebesatz 2026 für Wohnhäuser
Duisburg1.169 %
Gelsenkirchen980 %
Wuppertal947 %
Bielefeld765 %
Bochum715 %
Bonn680 %
Köln550 %
Münster492 %
Düsseldorf374 %

Für Städte mit getrennten Sätzen steht der Satz für Wohngrundstücke, sonst der einheitliche Satz. Kreisvergleich des Bundes der Steuerzahler NRW, aktualisierte Fassung, Redaktionsschluss 10.07.2026.

Quelle: Bund der Steuerzahler NRW: Grundsteuer-B-Hebesätze 2026 (Kreisvergleich)

Rechenbeispiel: Grundsteuer für eine Wohnung in Münster

Das Haus ist ausgedacht, die Hebesätze sind echt. Der Messbetrag bleibt in beiden Jahren gleich, denn er stammt seit der Reform aus dem neuen Messbescheid des Finanzamts. Zusätzlich zeigt das Beispiel, was dasselbe Haus mit einem Laden im Erdgeschoss zahlen würde.

Annahmen für das Beispiel

  • Haus in Münster: 12 Mietwohnungen, zusammen 840 m²
  • angenommener Grundsteuermessbetrag: 210 € im Jahr
  • deine Wohnung: 70 m², Verteilung nach Wohnfläche
  • Variante: gleiches Haus mit Laden, daher Nichtwohnsatz von 620 %
Rechenweg
Grundsteuer des Hauses 2025: 210 € × 410 %861,00 €
Grundsteuer des Hauses 2026: 210 € × 492 %1.033,20 €
Dein Anteil 2025: 861,00 € × 70 / 840 m²71,75 €
Dein Anteil 2026: 1.033,20 € × 70 / 840 m²86,10 €
Variante mit Laden: 210 € × 620 % × 70 / 840 m²108,50 €
Mehrbelastung für dich 2026 im reinen Wohnhaus14,35 €
Dein Anteil 2026 pro Monat7,18 €

Im reinen Wohnhaus zahlst du 2026 rund 14 € mehr im Jahr. Hat dasselbe Haus einen Laden, liegt dein Anteil bei 108,50 €. Das ist ein Viertel mehr, obwohl du selbst nur wohnst. Darum lohnt in Münster der Blick darauf, wie das Haus eingestuft ist.

Beispielrechnung mit einem angenommenen Messbetrag. Was du wirklich zahlst, hängt vom Grundsteuerbescheid deines Hauses und dem vereinbarten Verteilerschlüssel ab.

Grundsteuer Münster Hebesatz 2026: warum Wohnen wieder mehr kostet

Mit der Reform 2025 hat Münster die Grundsteuer B aufgeteilt. Wohngrundstücke zahlten 410 %, Nichtwohngrundstücke 620 %. Für Wohnen lag Münster damit knapp über dem Wert, den das Land als aufkommensneutral errechnet hatte: 393 %.

Für 2026 hat die Stadt den Wohnsatz auf 492 % angehoben. Im März 2026 erklärte sie, ihr Ziel seien Aufkommensneutralität und eine faire, rechtssichere Regelung für alle Eigentümer. Der Satz für Nichtwohngrundstücke blieb laut Bund der Steuerzahler bei 620 %.

Für Mieter in reinen Wohnhäusern heißt das: Die Grundsteuer steigt 2026 bei gleichem Messbetrag um 20 %. Sie liegt aber weiter unter dem Satz von 510 %, der bis 2024 galt.

Grundsteuer Münster für Mieter: Vorsicht beim Vergleich mit 2024

Viele Mieter legen die Abrechnungen 2024 und 2025 nebeneinander und wundern sich über große Unterschiede. Der Hebesatz erklärt das nur zum Teil. Mit der Reform 2025 hat das Finanzamt für jedes Grundstück einen neuen Messbetrag festgesetzt.

Ein Haus kann deshalb trotz niedrigerem Hebesatz mehr Grundsteuer zahlen als vorher, oder weniger. Das hängt davon ab, wie sich der Messbetrag verändert hat. Wie sich dein Haus verändert hat, zeigt nur der neue Messbescheid.

Für deine Prüfung heißt das: Vergleiche 2025 und 2026 über den Hebesatz, denn der Messbetrag bleibt meist gleich. Für den Sprung von 2024 auf 2025 brauchst du den neuen Messbescheid oder den Grundsteuerbescheid. Beides kannst du bei der Belegeinsicht verlangen.

Späte Grundsteuerbescheide 2026: was das für deine Abrechnung heißt

Anfang März 2026 kündigte die Stadt an, die Grundsteuerbescheide später zu verschicken, voraussichtlich im April. Die erste Rate sollte frühestens im Mai fällig werden. Die Stadt bat ausdrücklich darum, nicht freiwillig vorher zu zahlen.

Für deine Nebenkostenabrechnung ändert der spätere Termin an der Höhe nichts. Abgerechnet wird die Grundsteuer, die für das Jahr 2026 festgesetzt ist. Wann der Vermieter sie gezahlt hat, spielt keine Rolle.

Achte nur darauf, dass keine Rate doppelt auftaucht. Wurde eine Zahlung für 2026 erst 2027 geleistet, darf sie nicht zusätzlich in der Abrechnung 2027 stehen. Umgekehrt darf in der Abrechnung 2025 kein Betrag für 2026 enthalten sein.

Laden, Praxis oder Büro im Haus: Nichtwohnsatz für alle

Nach dem NRW-Gesetz über getrennte Hebesätze zählen gemischt genutzte Grundstücke zu den Nichtwohngrundstücken. Ein Haus mit einem Laden im Erdgeschoss und zehn Wohnungen darüber zahlt in Münster also 620 % statt 492 %.

Ob diese Zuordnung mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist, prüft gerade das Oberverwaltungsgericht NRW in einem Fall aus Bochum. Es hat angekündigt, die Frage womöglich dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Bis dahin gilt der Bescheid. Für dich ist wichtig, wie der Vermieter die höhere Steuer im Haus verteilt. Der Bundesgerichtshof hat 2017 zum alten Recht entschieden, dass bei der Grundsteuer kein Vorwegabzug für Gewerbe nötig ist (VIII ZR 79/16). Ob das bei getrennten Hebesätzen genauso gilt, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden.

Was von der Position Grundsteuer umlagefähig ist

„die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer“
§ 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Die Grundsteuer ist eine laufende öffentliche Last des Grundstücks. Umlegen darf dein Vermieter sie nur, wenn der Mietvertrag dir die Betriebskosten auferlegt (§ 556 Abs. 1 BGB).

Verteilt wird nach dem Schlüssel im Mietvertrag, ohne Vereinbarung nach Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB). Bei einer vermieteten Eigentumswohnung gilt oft der Schlüssel der Eigentümergemeinschaft.

Umlagefähig

  • Grundsteuer B laut Bescheid der Stadt Münster
  • Nachberechnung, wenn ein Bescheid rückwirkend geändert wird
  • Anteil nach Wohnfläche oder vereinbartem Schlüssel
  • Höherer Nichtwohnsatz, solange er im Bescheid steht

Nicht umlagefähig

  • Säumniszuschläge und Mahngebühren
  • Kosten für Einspruch oder Steuerberatung des Vermieters
  • Grundsteuer für fremde Grundstücke oder Garagenhöfe ohne Bezug
  • Grundsteuer eines anderen Jahres
  • Zinsen für eine späte Zahlung

Typische Fehler in der Abrechnung

  • Satz des falschen Jahres

    In der Abrechnung 2025 muss die Grundsteuer zum Wohnsatz von 410 % stehen, in der Abrechnung 2026 zu 492 %. Ein Mix beider Sätze passt nur bei einem Abrechnungsjahr über den Jahreswechsel.

  • Raten doppelt abgerechnet

    Wegen der späten Bescheide 2026 wurden Raten später gezahlt. Wer nach Zahlungsdatum statt nach Steuerjahr abrechnet, kann einen Betrag zweimal oder gar nicht erfassen.

  • Ladenanteil auf Wohnungen verteilt

    Ein Haus mit Gewerbe zahlt den höheren Satz. Werden die Kosten trotzdem nur auf die Wohnungen verteilt, zahlst du den Mehrbetrag des Ladens mit.

  • Mehrere Grundstücke vermischt

    Große Vermieter rechnen oft Wirtschaftseinheiten ab. Gehören Garagen oder ein Nachbarhaus mit eigenem Bescheid dazu, muss klar sein, welche Grundsteuer zu deinem Haus gehört.

  • Nebenkosten der Steuer umgelegt

    Säumniszuschläge oder Mahngebühren entstehen durch Verhalten des Vermieters. Sie gehören nicht zur Grundsteuer des Hauses und haben in deiner Abrechnung nichts verloren.

So prüfst du die Grundsteuer in deiner Abrechnung

  1. 1

    Hebesatz im Bescheid finden

    Steht dort 492 %, gilt das Haus als Wohngrundstück. Bei 620 % ist es als Nichtwohngrundstück eingestuft, etwa wegen eines Ladens oder einer Praxis.

  2. 2

    Betrag nachrechnen

    Multipliziere den Messbetrag mit dem Hebesatz und teile durch 100. Das Ergebnis muss der Grundsteuer des Hauses in der Abrechnung entsprechen.

  3. 3

    Steuerjahr prüfen

    Achte darauf, dass in der Abrechnung 2026 die Steuer für 2026 steht. Zahlungstermine sind egal, wichtig ist das Jahr der Festsetzung.

  4. 4

    Deinen Anteil rechnen

    Teile die Grundsteuer des Hauses durch die Gesamtwohnfläche und nimm sie mal deine Fläche. Weicht dein Betrag ab, frag nach dem verwendeten Schlüssel.

  5. 5

    Belege verlangen

    Nach § 556 Abs. 4 BGB kannst du Einsicht in Grundsteuerbescheid und Messbescheid verlangen. Dein Vermieter kann sie dir auch als Datei zur Verfügung stellen.

Weißt du, ob dein Haus in Münster als Wohn- oder Nichtwohngrundstück gilt?

Das steht nur im Grundsteuerbescheid, nicht in deiner Abrechnung. Wir gleichen Bescheid, Hebesatz, Wohnflächen und Mietvertrag ab und sagen dir, ob deine Grundsteuer stimmt.

Was du tun kannst

Passt die Grundsteuer nicht zum Bescheid oder zur Fläche, schreib deinem Vermieter. Nenne den strittigen Betrag und deinen Grund und bitte um Korrektur.

Einwendungen musst du spätestens bis zum Ende des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung erheben (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Bis dahin kannst du in Ruhe die Belege ansehen.

Hilfe vor Ort bekommst du beim Mieterverein Münster und Umgebung. Mit einer vollständigen Prüfung siehst du vorher, ob sich ein Widerspruch lohnt.

Ob Hebesatz, Steuerjahr und Verteilung in deiner Abrechnung stimmen, zeigt erst der Abgleich mit dem Grundsteuerbescheid. Unsicher, ob alles stimmt? Du kannst deine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen, zuerst kostenlos im Vorab-Check und danach gründlich für 24,90 €.

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In Münster entscheidet die Einstufung des Hauses, ob 492 oder 620 % gelten. Dazu kommen späte Bescheide und Wirtschaftseinheiten großer Vermieter. Wir prüfen Bescheid, Verteilung und Steuerjahr und zeigen dir, welche Beträge du beanstanden kannst.

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Häufige Fragen: Grundsteuer in Münster

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer in Münster 2026?
Für Wohngrundstücke 492 %, für Nichtwohngrundstücke laut Bund der Steuerzahler NRW 620 %. 2025 galten 410 % und 620 %. Bis 2024 hatte Münster einen einheitlichen Satz von 510 %.
Muss ich als Mieter in Münster die Grundsteuer zahlen?
Ja, wenn dein Mietvertrag vorsieht, dass du die Betriebskosten trägst. Die Grundsteuer gehört nach § 2 Nr. 1 BetrKV zu den umlagefähigen Kosten. Du zahlst deinen Anteil an der Steuer des ganzen Hauses.
Wie viel Grundsteuer zahlt ein Mieter in Münster?
Das hängt vom Messbetrag des Hauses und deiner Wohnfläche ab. Im Beispiel mit einem Messbetrag von 210 € und 70 m² Wohnfläche bei 840 m² im ganzen Haus sind es 2026 86,10 € im Jahr, gut 7 € im Monat.
Warum ist die Grundsteuer in Münster 2026 gestiegen?
Die Stadt hat den Hebesatz für Wohngrundstücke von 410 auf 492 % angehoben. Bei gleichem Messbetrag steigt die Steuer eines Wohnhauses dadurch um 20 %. Sie bleibt trotzdem unter dem Satz von 510 %, der bis 2024 galt.
Zahlen Häuser mit Laden in Münster mehr Grundsteuer?
Ja. Gemischt genutzte Grundstücke gelten nach dem NRW-Gesetz als Nichtwohngrundstücke. Für sie gilt in Münster 620 % statt 492 %. Ob diese Zuordnung rechtmäßig ist, prüft das Oberverwaltungsgericht NRW.
Wann kamen die Grundsteuerbescheide 2026 in Münster?
Später als üblich. Die Stadt kündigte im März 2026 Bescheide für voraussichtlich April an, die erste Rate sollte frühestens im Mai fällig werden. In deiner Abrechnung zählt trotzdem die volle Steuer für 2026.
Kann ich die Grundsteuer 2024 und 2025 direkt vergleichen?
Nur eingeschränkt. Mit der Reform 2025 hat das Finanzamt neue Messbeträge festgesetzt. Ein Unterschied zwischen 2024 und 2025 liegt deshalb nicht nur am Hebesatz. Für 2025 und 2026 ist der Vergleich über den Hebesatz dagegen meist aussagekräftig.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.