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GWW Wiesbaden Nebenkostenabrechnung prüfen
Die GWW Wiesbadener Wohnbaugesellschaft hat mehr als 14.000 Wohnungen und erklärt ihre Nebenkostenabrechnung in einem eigenen Leitfaden. Hier liest du, wie die Abrechnung aufgebaut ist, wo die wichtigen Angaben stehen und wie du sie prüfst, bevor du nachzahlst.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 22.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Die GWW verschickt die Abrechnung nach eigener Angabe bis spätestens 31.12. für das Vorjahr. Das ist auch die gesetzliche Frist.
- Welche Häuser zu deiner Wirtschaftseinheit gehören und nach welchen Faktoren verteilt wird, steht auf den hinteren Seiten der Abrechnung.
- Den steuerlich absetzbaren Lohnanteil weist die GWW getrennt aus. Die Bescheinigung für das Finanzamt ist Anlage 2.
- Ein Umlageausfallwagnis darf nur bei öffentlich geförderten Wohnungen in der Abrechnung stehen.
- Einwände schriftlich, begründet und innerhalb von zwölf Monaten ab Zugang. Die Belege darfst du vorher einsehen.

Inhalt
- 1. Kurz beantwortet
- 2. Die GWW: mehr als 14.000 Wohnungen in Wiesbaden
- 3. Wann die Abrechnung kommt
- 4. So ist die GWW-Abrechnung aufgebaut
- 5. Heizung und Verbrauchsinformation
- 6. Worauf du bei der GWW achten solltest
- 7. Typische Fehler
- 8. So prüfst du Schritt für Schritt
- 9. Belege und Widerspruch
- 10. Hilfe in Wiesbaden
- 11. Häufige Fragen
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Kurz beantwortet
Die GWW-Abrechnung muss bis zum 31.12. des Folgejahres bei dir sein, danach hast du zwölf Monate Zeit für Einwände. Prüfe vor allem die Umlagefaktoren deiner Wirtschaftseinheit, die angerechneten Vorauszahlungen und ob ein Umlageausfallwagnis berechnet wird, obwohl deine Wohnung frei finanziert ist.
Die GWW: mehr als 14.000 Wohnungen in Wiesbaden
Die GWW Wiesbadener Wohnbaugesellschaft mbH ist seit rund 75 Jahren am Wiesbadener Wohnungsmarkt. Im Februar 2025 hat ihr Bestand nach eigener Angabe die Marke von 14.000 Wohnungen überschritten, mittelfristig sollen es 15.000 werden. Die Zentrale liegt in der Bahnhofstraße, für Mieter in Mainz-Kostheim und Kastel gibt es ein Außenbüro.
Für deine Abrechnung gelten bei GWW dieselben Gesetze wie bei jedem privaten Vermieter: § 556 BGB, die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung. Auch Leistungen von Tochterfirmen müssen wirtschaftlich sein (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB).
Wann kommt die GWW-Abrechnung?
Die GWW erstellt die Abrechnungen nach eigener Angabe, sobald alle Rechnungen der externen Dienstleister vorliegen, und verschickt sie bis spätestens 31.12. für das Vorjahr. Für das Jahr 2025 ist das der 31.12.2026. Entscheidend ist, wann die Abrechnung bei dir ankommt, nicht wann sie gedruckt wurde:
„Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.“
So ist die GWW-Abrechnung aufgebaut
Die GWW erklärt ihre Abrechnung Seite für Seite in einem Leitfaden. Die wichtigsten Stellen: Auf der ersten Seite stehen die Kostenarten mit Gesamtbetrag, dein Zeitraum in Tagen, die Anteilsberechnung und dein Anteil. Auf den hinteren Seiten erklärt die GWW, welche Häuser zu deiner Wirtschaftseinheit gehören und welche Umlagefaktoren gelten, etwa Nutzfläche oder Anzahl der Wohnungen. Dort steht auch, welche Kosten nur auf andere Mieter entfallen.
Unten auf der Abrechnung siehst du, wie sich deine Miete zusammensetzt: Grundmiete, Wertverbesserung und Vorauszahlungen für Wasser und Kanal, Betriebskosten und Heizung. Ändert sich eine Vorauszahlung zur Jahresmitte, rechnet die GWW für das Jahr zwei unterschiedliche Raten an. Vergleiche die Summe mit deinen Kontoauszügen.
Deinen persönlichen Ansprechpartner findest du laut GWW auf Seite 1 rechts oben. Gib bei Fragen immer die Nummer deiner Mieteinheit an. Im Mieterportal der GWW kannst du deinen Mietvertrag einsehen und Mängel melden.
Heizung, Messdienst und Verbrauchsinformation bei GWW
Wasser und Kanal, Betriebskosten und Heizung haben bei der GWW eigene Vorauszahlungen. So siehst du in der Abrechnung, welcher Teil zu niedrig war. Für die Heizkosten gelten die Regeln der Heizkostenverordnung, unabhängig davon, wer die Einzelabrechnung erstellt.
Monatliche Verbrauchsinformation
Sind die Zähler fernablesbar, muss dir der Vermieter jeden Monat deinen Verbrauch mitteilen (§ 6a HeizkostenV). Fehlt diese Information, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV).
CO₂-Kosten
Seit 2023 trägt der Vermieter je nach Energiebilanz des Hauses einen Teil der CO₂-Kosten. Die Aufteilung muss in der Heizkostenabrechnung stehen; fehlt sie, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
Verteilung
Mindestens 50 und höchstens 70 % der Heizkosten werden nach Verbrauch verteilt, der Rest nach Fläche (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV).
Worauf du bei der GWW achten solltest
Umlageausfallwagnis
Im Anschreiben kann ein Umlageausfallwagnis stehen. Laut GWW fällt es nur bei öffentlich geförderten Wohnungen an. Rechtlich ist das richtig: Es ist bis 2 % der Betriebskosten und nur bei preisgebundenem Wohnraum erlaubt. Mehr zum Umlageausfallwagnis
Doppelte Zeilen mit § 35a
Seit 2007 stehen Lohn- und Materialkosten untereinander, die Lohnkosten mit dem Zusatz „§ 35a“. Zusammen ergeben sie die Rechnung, es wird also nichts doppelt berechnet. Die Steuerbescheinigung ist Anlage 2.
Wirtschaftseinheit
Mehrere Gebäude können gemeinsam abgerechnet werden. Prüfe, ob die Gesamtfläche oder die Zahl der Wohnungen gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben ist. Weicht sie ohne Grund ab, stimmt dein Anteil nicht.
Gebührenänderungen
Auf der letzten Seite kündigt die GWW an, wenn sich Gebühren für die nächste Abrechnung ändern. Lies diesen Teil, bevor du dich über einen Anstieg im nächsten Jahr wunderst.
Typische Fehler, die in jeder Abrechnung vorkommen können
Diese Punkte sind keine Aussage über GWW. Sie sind eine Checkliste, die für die Abrechnung jedes Vermieters gilt:
Hauswart mit Reparaturen
Reparatur- oder Verwaltungsanteile stecken in der Hauswartposition und sind nicht herausgerechnet (§ 2 Nr. 14 BetrKV).
Doppelte Leistungen
Reinigung oder Winterdienst stehen als eigene Position und sind zusätzlich im Hauswartauftrag enthalten.
Kabel nach Juni 2024
Seit dem 01.07.2024 dürfen Kabel-TV-Gebühren nicht mehr über die Nebenkosten laufen (§ 2 Nr. 15 BetrKV).
Falscher Schlüssel
Kosten werden nach Wohnungen verteilt, obwohl der Mietvertrag die Fläche vorsieht, oder umgekehrt (§ 556a Abs. 1 BGB).
Leerstand
Kosten leerer Wohnungen trägt der Vermieter, nicht die übrigen Mieter.
Vorauszahlungen
Nicht alle gezahlten Vorauszahlungen sind angerechnet, etwa nach einer Anpassung im Laufe des Jahres.
So prüfst du deine GWW-Abrechnung Schritt für Schritt
- 1
Zugang notieren
Schreib dir auf, wann die Abrechnung bei dir angekommen ist.
- 2
Frist prüfen
Kam sie innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums?
- 3
Fläche und Vorauszahlungen
Vergleiche die Wohnfläche mit dem Mietvertrag und die Vorauszahlungen mit deinen Kontoauszügen.
- 4
Vorjahr daneben legen
Markiere Positionen, die stark gestiegen oder neu sind.
- 5
Heizkosten getrennt prüfen
Verbrauch, Verteilung, CO₂-Aufteilung und die Kosten der Verbrauchsinformation.
- 6
Belege anfordern
Für alle markierten Positionen verlangst du Rechnungen, Verträge und Leistungsverzeichnisse.
Belegeinsicht und Widerspruch bei GWW
Dein Recht, die Belege zu sehen, steht im Gesetz:
„Der Vermieter hat dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege zu gewähren. Der Vermieter ist berechtigt, die Belege elektronisch bereitzustellen.“
Solange dir die verlangte Einsicht nicht gewährt wird, darfst du die Nachzahlung zurückhalten (BGH, Urteil vom 07.02.2018, VIII ZR 189/17). Einwendungen musst du trotzdem innerhalb von zwölf Monaten ab Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Beziehst du Bürgergeld oder Wohngeld, gib die Abrechnung und deine Einwände sofort an die zuständige Stelle weiter.
Formulierungsbeispiel: Belegeinsicht und Einwand
Betreff: Nebenkostenabrechnung [Zeitraum], [Adresse, Mietvertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Abrechnung vom [Datum] bitte ich um Einsicht in die Belege nach § 556 Abs. 4 BGB, und zwar zu den Positionen [Positionen], einschließlich der zugrunde liegenden Verträge und der Flächenaufstellung. Die Nummer meiner Mieteinheit lautet [Nummer]. Gegen die Position [Position] erhebe ich vorsorglich Einwendungen, weil [Grund]. Den unstrittigen Teil zahle ich fristgerecht.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, keine Rechtsberatung.
Hilfe bei der Nebenkostenabrechnung in Wiesbaden
Für eine rechtliche Beratung im Einzelfall ist der Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e.V. eine Anlaufstelle, die Beratung setzt dort eine Mitgliedschaft voraus.
Wer die Abrechnung Zeile für Zeile mit Mietvertrag und Rechtslage abgleichen lassen möchte, muss nicht warten. Wenn du deine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen willst, gehen wir jede Position einzeln durch und schicken dir einen Prüfbericht mit fertigem Schreiben an deinen Vermieter.
Häufige Fragen zur GWW Wiesbaden Nebenkostenabrechnung
Wann kommt die GWW Nebenkostenabrechnung?
Wo finde ich meinen Ansprechpartner bei der GWW?
Was ist das Umlageausfallwagnis in der GWW-Abrechnung?
Werden Kosten mit „§ 35a“ doppelt berechnet?
Wie widerspreche ich der GWW-Abrechnung?
GWW-Abrechnung bekommen und unsicher?
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
nebify ist ein unabhängiger Prüfdienst und steht in keiner Verbindung zu GWW Wiesbaden. Der Name dient nur dazu, die Abrechnung zu beschreiben. Angaben zum Unternehmen stammen von dessen Website (Stand Oktober 2026).
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