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Stadt und Land Betriebskostenabrechnung: Fristen, Belege, Widerspruch

Wohnungsunternehmen

Rechtsstand: Oktober 2026

Stadt und Land Betriebskostenabrechnung: Fristen, Belege, Widerspruch

Die Stadt und Land Betriebskostenabrechnung kommt einmal im Jahr zu Mietern in Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick und im Berliner Umland. Das Unternehmen gibt dir 30 Tage zum Zahlen, das Gesetz zwölf Monate für Einwände. Wie du die Zeit nutzt, steht hier.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 20.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stadt und Land Betriebskostenabrechnung umfasst das Kalenderjahr. Für 2025 muss sie spätestens am 31.12.2026 bei dir sein.
  • Zum Prüfen und Zahlen nennt STADT UND LAND 30 Tage. Einwendungen kannst du trotzdem zwölf Monate ab Zugang erheben, notfalls nach Zahlung unter Vorbehalt.
  • Ein Kundenportal mit Abrechnungen haben wir nicht gefunden. Kontakt läuft über Servicebüros, E-Mail und Post, die Verbrauchsinformation über den Messdienst.
  • Die Berliner Betriebskostenübersicht nennt für 2024 im Schnitt 1,93 € kalte und 1,50 € warme Betriebskosten je m² und Monat.
  • Belegeinsicht steht dir zu (§ 556 Abs. 4 BGB). Kabelgebühren gehören seit Juli 2024 nicht mehr in die Abrechnung.
Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. STADT UND LAND in Berlin
  3. 3. Wann die Abrechnung kommt
  4. 4. 30 Tage oder 12 Monate?
  5. 5. Was in der Abrechnung stehen muss
  6. 6. Kontakt, Ablesung, Verbrauchsinformation
  7. 7. Posten und Durchschnittswerte
  8. 8. Fernwärme, CO₂-Kosten, Etagenheizung
  9. 9. Kabel-TV seit Juli 2024
  10. 10. Berliner Betriebskostenübersicht
  11. 11. Typische Fehler
  12. 12. So prüfst du die Abrechnung
  13. 13. Belegeinsicht
  14. 14. Widerspruch und Vorauszahlung
  15. 15. Hilfe in Berlin
  16. 16. Häufige Fragen

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Kurz beantwortet

Die Stadt und Land Betriebskostenabrechnung 2025 muss bis spätestens 31.12.2026 in deinem Briefkasten sein. STADT UND LAND bittet darum, eine Nachzahlung innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Bist du unsicher, zahlst du unter Vorbehalt und widersprichst schriftlich. Für deine Einwendungen hast du zwölf Monate ab Zugang. Prüfe zuerst, ob alle Pflichtangaben drinstehen, dann die großen Posten im Vergleich zum Vorjahr. Zu allem, was auffällt, verlangst du die Belege.

STADT UND LAND: landeseigener Vermieter im Süden und Osten Berlins

Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft gehört zu 100 Prozent dem Land Berlin. Laut Geschäftsbericht 2025 hatte der Konzern zum 31. Dezember 2025 genau 53.666 eigene Wohnungen. Schwerpunkte sind Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick. 1.066 Wohnungen liegen in Brandenburg, in Fredersdorf und Neuenhagen.

Zum Konzern gehören Tochterfirmen, die auch für deine Abrechnung eine Rolle spielen können. Die STADT UND LAND FACILITY beschreibt das Unternehmen als Dienstleister für Hauswarttätigkeiten und Messdienste. Die STADT UND LAND NETZE betreibt Kabelnetze. Für die Abrechnung ändert das nichts an den Regeln: Umlagefähig ist nur, was eine Betriebskostenart ist, und auch Leistungen einer Tochter müssen wirtschaftlich eingekauft sein (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB).

Ein Wort zur Einordnung: nebify ist unabhängig. Wir bewerten keine Vermieter und vergleichen sie nicht miteinander. Diese Seite gibt wieder, was STADT UND LAND selbst veröffentlicht, und erklärt die Regeln, die für jede Betriebskostenabrechnung gelten.

Wann kommt die Stadt und Land Betriebskostenabrechnung?

In den FAQ von STADT UND LAND heißt es, dass die Abrechnungsperiode ein Kalenderjahr umfasst. Bei einem Ein- oder Auszug im Laufe des Jahres kann sie für dich kürzer sein. Ab dem Ende der Periode, in der Regel dem 31. Dezember, habe der Vermieter zwölf Monate Zeit. Das entspricht dem Gesetz:

„Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.“
§ 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB
Beispiele: Zugang der Abrechnung 2025 und deine Fristen
ZugangRechtzeitig?Einwendungen bis
14.09.2026ja14.09.2027
29.12.2026ja29.12.2027
08.01.2027nein, keine NachzahlungGuthaben steht dir trotzdem zu

Bist du im Laufe des Jahres ausgezogen, bekommst du die Abrechnung trotzdem erst nach Ende der ganzen Periode. Eine Zwischenabrechnung beim Auszug ist nicht vorgesehen, Teilabrechnungen schuldet der Vermieter nicht. Gib deshalb beim Auszug eine Anschrift an, unter der dich die Abrechnung erreicht. Kosten für eine Zwischenablesung beim Mieterwechsel sind übrigens keine Betriebskosten (BGH, Urteil vom 14.11.2007, VIII ZR 19/07), wenn nichts anderes vereinbart ist.

30 Tage zum Zahlen, 12 Monate für Einwände: so passt das zusammen

STADT UND LAND schreibt, dass du grundsätzlich 30 Tage Zeit hast, die Abrechnung zu prüfen und zu begleichen. Viele Mieter lesen das als Frist für Beschwerden. Das ist sie nicht. Das Unternehmen sagt selbst, dass du über zwölf Monate nach Eingang Einspruch einlegen kannst. Die 30 Tage sind ein Zahlungsziel.

  • Alles klar

    Du hast geprüft und nichts gefunden: Zahle die Nachforderung innerhalb von 30 Tagen oder bis zu dem Datum im Anschreiben.

  • Unsicher

    Du hast Fragen, aber noch keine Belege: Zahle unter Vorbehalt und schreib das in den Verwendungszweck. Stellt sich ein Fehler heraus, forderst du das Geld zurück.

  • Belegeinsicht verlangt

    Hast du Belege angefordert und bekommst sie nicht, darfst du die Zahlung bis zur Einsicht verweigern (BGH, Urteil vom 07.02.2018, VIII ZR 189/17). Teile das schriftlich mit.

  • Guthaben

    Hast du kein Lastschriftmandat erteilt, verrechnest du ein Guthaben laut STADT UND LAND selbst mit der nächsten Monatsmiete. Mit Mandat geschieht das in der Regel automatisch.

Was in der Stadt und Land Betriebskostenabrechnung stehen muss

STADT UND LAND zählt in ihren FAQ selbst auf, welche Angaben eine Abrechnung nach den gesetzlichen Vorgaben enthalten muss. Das ist eine gute Checkliste für den ersten Durchgang. Fehlt eine dieser Angaben oder ist sie nicht nachvollziehbar, ist das ein formeller Einwand:

Checkliste Pflichtangaben
AngabeWo du sie findestDeine Prüffrage
Abrechnungszeitraum und ErstellungsdatumKopf der AbrechnungOhne Zeitraum lässt sich die Frist nicht prüfen.
Abgerechnete WohnungKopf, meist mit MietvertragsnummerGehört die Abrechnung wirklich zu deiner Wohnung?
Gesamtkosten je KostenartKostenaufstellungOhne Gesamtbetrag ist dein Anteil nicht nachvollziehbar.
Umlageschlüssel mit ErläuterungSpalte Schlüssel oder FußnoteFläche, Personen, Einheiten: Passt das zum Mietvertrag?
Berechnung deines AnteilsSpalte Ihr AnteilGesamtkosten × deine Größe ÷ Gesamtgröße nachrechnen.
Abzug der VorauszahlungenErgebniszeileStimmen die Monate und Beträge mit deinen Überweisungen?

Ebenfalls aus den FAQ: Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung, Verwaltungskosten und Leerstandskosten zählen nicht zu den Betriebskosten. Das deckt sich mit § 1 Abs. 2 BetrKV. Diese drei Gruppen sind gute Suchbegriffe, wenn du später die Belege durchgehst.

Stadt und Land Mieterportal? Kontakt, Ablesung und Verbrauchsinformation

Wer nach einem „Stadt und Land Mieterportal“ sucht, findet derzeit kein Portal, in dem Abrechnungen abrufbar sind. Laut Geschäftsbericht 2025 arbeitet das Unternehmen an einem Kundenportal mit erweitertem Funktionsumfang. Bis dahin gelten diese Wege:

  • Servicebüros

    In Hellersdorf, Neukölln, Tempelhof und Treptow, jeweils nach vorheriger Terminvereinbarung. Jedes Servicebüro hat eine eigene E-Mail-Adresse nach dem Muster Servicebuero.Standort@stadtundland.de.

  • Post

    Offizielle Postanschrift ist das Postfach 160, 12001 Berlin. Die Adressen der Servicebüros sind laut STADT UND LAND keine Postanschrift.

  • Sachbearbeitung

    Für Fragen zur Abrechnung und zur Vorauszahlung nennt STADT UND LAND die Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter, die auf deiner Abrechnung stehen.

  • Verbrauchsinformation

    Die monatliche Information zu Heizung und Warmwasser kommt per Post oder elektronisch über das Webportal des Messdienstes. Die digitale Variante ist laut STADT UND LAND günstiger, die Kosten laufen über die Betriebskosten.

Wo noch keine fernablesbaren Geräte hängen, wird einmal im Jahr abgelesen, am Anfang des Folgejahres. Etwa 14 Tage vorher hängt ein Aushang im Hausflur. Verpasst du beide Termine, kannst du einen Wiederholungstermin auf eigene Kosten vereinbaren. Sonst wird geschätzt. Fernablesbare Ausstattung soll laut STADT UND LAND grundsätzlich bis Ende 2026 in allen Wohnungen sein.

Typische Posten in der Stadt und Land Nebenkostenabrechnung

STADT UND LAND unterscheidet kalte Betriebskosten (§ 2 Nr. 1 bis 3 und 7 bis 17 BetrKV) und warme Betriebskosten für Heizung und Warmwasser (§ 2 Nr. 4 bis 6 BetrKV). Welche davon du zahlst, regelt dein Mietvertrag. Die Werte des Deutschen Mieterbunds helfen beim Einordnen:

Kalte Posten, Ø je m² und Monat (DMB 2024)
PostenØHinweis
Grundsteuer§ 2 Nr. 1 BetrKV0,18 €Durch die Grundsteuerreform 2025 kann sich der Betrag verändert haben.
Wasserversorgung§ 2 Nr. 2 BetrKV0,29 €Hausverbrauch mit dem Vorjahr vergleichen. Rohrbruch ist kein Verbrauch der Mieter.
Müllbeseitigung§ 2 Nr. 8 BetrKV0,16 €Behälter und Leerungen mit dem Gebührenbescheid der BSR abgleichen.
Gebäudereinigung§ 2 Nr. 9 BetrKV0,21 €Reinigungsplan im Haus mit dem Leistungsverzeichnis vergleichen.
Gartenpflege§ 2 Nr. 10 BetrKV0,15 €Nur laufende Pflege der Außenanlagen, keine Neugestaltung.
Allgemeinstrom / Beleuchtung§ 2 Nr. 11 BetrKV0,06 €Strom für Flure, Keller, Außenlicht. Technikstrom gehört woandershin.
Aufzug§ 2 Nr. 7 BetrKV0,20 €Notruf, Wartung, TÜV-Prüfung ja, Reparatur nein.
Sach- und Haftpflichtversicherung§ 2 Nr. 13 BetrKV0,31 €Nur Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes.
Hauswart§ 2 Nr. 14 BetrKV0,21 €Reparatur- und Verwaltungszeiten müssen abgezogen sein.

Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024. Bundesweite Mittelwerte, einzelne Häuser liegen darüber oder darunter.

Beim Hauswart lohnt sich ein zweiter Blick. Er darf nur laufende Arbeiten abrechnen, etwa Kontrollgänge oder kleine Pflegearbeiten. Zeiten für Reparaturen oder Verwaltung muss der Vermieter nachvollziehbar herausrechnen (BGH, Urteil vom 20.02.2008, VIII ZR 27/07). Ein pauschaler Abzug ohne Erklärung reicht nicht, wenn du ihn bestreitest.

Heizkosten: Fernwärme, CO₂-Kosten und Gasetagenheizung

Laut Geschäftsbericht 2025 sind über 70 Prozent des Bestands an die Fernwärme angeschlossen. Für die Verteilung der Heizkosten gilt die Heizkostenverordnung: mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach Verbrauch (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV). Wird entgegen der Verordnung nicht nach Verbrauch abgerechnet, darfst du deinen Anteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).

Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten für Gas und Öl nach einem Stufenmodell. STADT UND LAND erklärt das auf einer eigenen Seite. In der Heizkostenabrechnung muss der CO₂-Anteil ausgewiesen sein. Heizt du mit einer eigenen Gasetagenheizung, bekommst du keine Heizkostenabrechnung. Dann musst du selbst aktiv werden:

„Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, so hat der Vermieter dem Mieter den Anteil der Kosten zu erstatten, den der Vermieter nach § 5 Absatz 3, § 5a Absatz 3 oder § 5b zu tragen hat.“
§ 6 Abs. 2 Satz 1 CO2KostAufG

Den Anspruch musst du innerhalb von zwölf Monaten, nachdem dein Gasversorger abgerechnet hat, in Textform geltend machen (§ 6 Abs. 2 S. 3 CO2KostAufG). STADT UND LAND bittet dafür um die Jahresabrechnung deines Versorgers mit Menge und CO₂-Kosten. Ein Beispiel: Weist deine Gasrechnung 180 € CO₂-Kosten aus und liegt das Haus in einer Stufe mit 40 Prozent Vermieteranteil, stehen dir 72 € zu.

Kabel-TV: seit Juli 2024 nicht mehr in der Betriebskostenabrechnung

Im Mietermagazin von 2024 hat STADT UND LAND angekündigt, dass das Nebenkostenprivileg zum 1. Juli 2024 wegfällt. Der Großteil des Bestands sei schon in den Jahren davor umgestellt worden. Betroffene Mieter sollten rechtzeitig informiert werden. Die Betriebskostenverordnung erlaubt Kabelgebühren nur bis zum 30. Juni 2024 und schließt neuere Anlagen ganz aus:

„Für Anlagen, die ab dem 1. Dezember 2021 errichtet worden sind, ist Satz 1 Nummer 15 Buchstabe a und b nicht anzuwenden.“
§ 2 Satz 2 BetrKV
  • Abrechnung 2024

    Kabelgrundgebühren dürfen höchstens für das erste Halbjahr stehen. Ein Beispiel: 9 € im Monat sind für Januar bis Juni 54 €, nicht 108 € für das ganze Jahr.

  • Abrechnung 2025

    Keine Kabelgebühren mehr. Erlaubt bleibt allenfalls der Betriebsstrom einer älteren Verteilanlage.

  • Eigener Vertrag

    Willst du weiter Kabelfernsehen, schließt du selbst einen Vertrag mit einem Anbieter. Die Kosten zahlst du dann direkt, nicht über die Nebenkosten.

Stadt und Land Betriebskosten zu hoch? Der Berliner Vergleichswert

Für Berlin gibt es einen amtlichen Vergleich: die Berliner Betriebskostenübersicht der Senatsverwaltung. Sie wertet Betriebskostenabrechnungen von Wohnungsunternehmen für das Jahr 2024 aus. Kalte Betriebskosten lagen im Schnitt bei 1,93 € je m² und Monat, Heizung und Warmwasser bei 1,50 €.

Rechenbeispiel: 65-m²-Wohnung (Abrechnungsjahr 2024)
Blockje m²/Monatim Jahr
Kalt1,93 €1.505,40 €
Warm1,50 €1.170,00 €

Beispiel zum Selberrechnen: Deine kalten Betriebskosten für 2025 betragen 1.750 € bei 65 m². Das sind 1.750 € ÷ 65 ÷ 12 = rund 2,24 € je m² und Monat, also gut ein Sechstel über dem Berliner Mittel. Das ist noch kein Fehler. Es ist der Hinweis, die drei teuersten Posten genauer anzusehen. Die Senatsverwaltung weist darauf hin, dass die Werte nur Orientierung sind, nicht jedes Haus alle Kostenarten hat und sich daraus keine Ansprüche ergeben.

  • Grundsteuer

    Hebesatz der Grundsteuer B in Berlin: 470 %, im Bundesschnitt 506 %. Entscheidend für dein Haus ist der Messbetrag im Bescheid.

  • Wasser

    Wasser und Schmutzwasser zusammen rund 3,97 € je m³ in Berlin, bundesweit rund 4,77 €. Hohe Wasserkosten liegen in Berlin eher an der Menge als am Preis.

  • Müll

    Eine 120-Liter-Restmülltonne bei 14-täglicher Leerung kostet nach den BSR-Gebühren rund 200,36 € im Jahr (unsere Berechnung). Große Häuser haben meist Gemeinschaftsbehälter.

Ein Wert über dem Durchschnitt beweist für sich genommen keinen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (BGH, Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10). Er zeigt dir aber, wo die Belegeinsicht am meisten bringt.

Typische Fehler in Betriebskostenabrechnungen

Die folgenden Fehler gibt es bei allen Vermietern, groß oder klein. Sie sagen nichts über STADT UND LAND aus. Sie sind aber die Stellen, an denen Nachfragen erfahrungsgemäß am meisten bringen:

  • Schätzung ohne Grund

    Steht bei deinen Heizkostenverteilern „geschätzt“, muss es einen Grund geben, etwa einen verpassten Ablesetermin. Fehlt er, frag nach.

  • Reparaturen in laufenden Posten

    Ersatzteile, Austausch oder Störungsbehebung stecken manchmal in Hauswart, Aufzug oder Wartung. Das sind Instandhaltungskosten, die der Vermieter trägt (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV).

  • Leerstand auf Mieter verteilt

    Auch STADT UND LAND nennt Leerstandskosten ausdrücklich als Nicht-Betriebskosten. Prüfe, ob die Gesamtfläche alle Wohnungen enthält, auch leere.

  • Kabel im zweiten Halbjahr 2024

    Kabelgrundgebühren für Juli bis Dezember 2024 oder für 2025 sind nicht umlagefähig.

  • Verwaltung versteckt

    Kontoführung, Porto oder Kosten für die Erstellung der Abrechnung sind Verwaltungskosten und gehören nicht in die Abrechnung.

  • Kosten des Mieterwechsels

    Eine Zwischenablesung beim Auszug ist keine Betriebskostenart (BGH, VIII ZR 19/07), wenn der Mietvertrag nichts anderes regelt.

Weißt du, ob in deinem Hauswart-Posten Reparaturen stecken?

Aus der Abrechnung selbst geht das fast nie hervor. Erst Leistungsverzeichnis, Stundennachweise und Rechnungen zeigen, was abgerechnet wurde. Mit deinem Mietvertrag daneben prüfen wir jede Position und sagen dir, was du beanstanden kannst.

So prüfst du die Stadt und Land Betriebskostenabrechnung

  1. 1

    Datum notieren

    Schreib das Eingangsdatum auf die Abrechnung. Daraus ergeben sich deine 30 Tage zum Zahlen und deine zwölf Monate für Einwendungen.

  2. 2

    Pflichtangaben abhaken

    Geh die Checkliste oben durch: Zeitraum, Gesamtkosten, Schlüssel, Anteil, Vorauszahlungen.

  3. 3

    Vertrag vergleichen

    Sind alle abgerechneten Kostenarten in deinem Mietvertrag vereinbart? Sonstige Betriebskosten zählen nur, wenn sie einzeln genannt sind.

  4. 4

    Vorjahr danebenlegen

    Markiere jeden Posten, der stark gestiegen ist, und jede Gesamtfläche, die sich geändert hat.

  5. 5

    Verbrauch prüfen

    Vergleiche deine Heizeinheiten mit den monatlichen Verbrauchsinformationen und dem Vorjahr. Achte auf Schätzungen.

  6. 6

    Belege verlangen und entscheiden

    Zu den markierten Posten forderst du Belege an. Danach zahlst du, zahlst unter Vorbehalt oder widersprichst.

Belegeinsicht bei Stadt und Land

Rechnungen und Verträge hinter deiner Abrechnung darfst du sehen. Seit dem 1. Januar 2025 darf der Vermieter sie dir auch elektronisch geben:

„Der Vermieter hat dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege zu gewähren. Der Vermieter ist berechtigt, die Belege elektronisch bereitzustellen.“
§ 556 Abs. 4 BGB

Einen eigenen Ablauf für die Belegeinsicht beschreibt STADT UND LAND auf der Website nicht. Laut einer Antwort des Berliner Senats vom Januar 2025 bieten alle landeseigenen Wohnungsunternehmen Termine zur Einsichtnahme an oder stellen alternativ Kopien zur Verfügung. Richte deine Anfrage an die Sachbearbeitung auf der Abrechnung oder an das Postfach und nenne die Positionen. Bitte gleich um eine Zusendung als PDF, das spart dir den Termin.

Formulierungsbeispiel: Belegeinsicht bei STADT UND LAND

Betreff: Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2025, Mietvertragsnummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte nach § 556 Abs. 4 BGB um Einsicht in die Belege zu folgenden Positionen: Hauswart (Vertrag, Leistungsverzeichnis, Berechnung der abgezogenen Reparatur- und Verwaltungsanteile), Gebäudereinigung, Allgemeinstrom (Rechnungen und Zählerstände), Wasser (Gesamtverbrauch des Hauses) sowie eine Aufstellung der Gebäude und Flächen der Abrechnungseinheit. Eine Zusendung als PDF genügt. Bis zur Einsicht zahle ich die Nachforderung nur unter Vorbehalt.

Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, keine Rechtsberatung.

Widerspruch gegen die Stadt und Land Betriebskostenabrechnung

STADT UND LAND nennt selbst zwölf Monate für den Einspruch. So steht es auch im Gesetz:

„Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.“
§ 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB
  • Schriftlich und konkret

    Nenne Jahr, Position, Betrag und Grund. „Hauswart 2025: kein Abzug für Reparaturanteile erkennbar“ ist ein Einwand, „zu teuer“ nicht.

  • Richtig adressiert

    An die Sachbearbeitung auf der Abrechnung, per E-Mail an dein Servicebüro oder per Post an das Postfach 160, 12001 Berlin. Bewahre eine Kopie auf.

  • Zahlung unter Vorbehalt

    Zahlst du innerhalb der 30 Tage, schreib „unter Vorbehalt“ in den Verwendungszweck und schick den Widerspruch hinterher.

  • Vorauszahlung anpassen

    Nach einer Abrechnung kann jede Seite die Vorauszahlung in Textform anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). STADT UND LAND will dafür Mietvertragsnummer, Art, Höhe und Zeitpunkt wissen und hat eine Vorlage. Mehr dazu: Vorauszahlung erhöht.

Hilfe bei Fragen zur Abrechnung in Berlin

Kannst du eine Nachforderung nicht sofort zahlen, sprich STADT UND LAND an, bevor die 30 Tage um sind. Laut Senatsantwort bieten alle landeseigenen Wohnungsunternehmen kurzfristige Stundungen über ein bis drei Monate an, etwa für einen Antrag beim Jobcenter. Danach werden überwiegend Raten vereinbart. Für Mieter von STADT UND LAND steht zusätzlich die SOPHIA Berlin GmbH für Sozial- und Mietschuldenberatung zur Verfügung.

  • Mieterverein

    Rechtliche Beratung im Einzelfall bekommst du beim Mieterverein, in Berlin zum Beispiel beim Berliner Mieterverein e.V..

  • Mieterrat und Mieterbeiräte

    Der Mieterrat von STADT UND LAND hat sieben Mitglieder und kümmert sich um übergreifende Fragen, nicht um einzelne Anliegen. Betrifft ein Abrechnungsthema ein ganzes Quartier, sind Mieterbeirat und Mieterrat die richtigen Ansprechpartner. 2027 werden die Mieterräte aller landeseigenen Unternehmen neu gewählt.

  • Ombudsstelle

    Die Ombudsstelle für Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen berät zu Kooperationsvereinbarung und Wohnraumversorgungsgesetz und kann schlichten. Für allgemeine mietrechtliche Beratung ist sie nach eigener Aussage nicht zuständig.

Prüfung durch nebify

Stadt und Land Abrechnung prüfen lassen, bevor du zahlst

Die 30 Tage zum Zahlen sind schnell vorbei, die Belege aber oft noch nicht da. Wir prüfen deine Abrechnung Position für Position gegen Mietvertrag, Heizkostenverordnung und Betriebskostenverordnung. Du bekommst einen Bericht und ein fertiges Schreiben an STADT UND LAND, das du unter Vorbehalt der Zahlung verschicken kannst.

  • Vorab-Checkkostenlos

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Häufige Fragen zur Stadt und Land Betriebskostenabrechnung

Wann kommt die Stadt und Land Betriebskostenabrechnung?
STADT UND LAND rechnet das Kalenderjahr ab und verweist auf die gesetzliche Frist: Nach Ende der Abrechnungsperiode hat der Vermieter zwölf Monate Zeit. Die Abrechnung 2025 muss also spätestens am 31.12.2026 bei dir sein (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB). Einen festen Versandmonat nennt das Unternehmen nicht.
Wie lange habe ich Zeit, die Stadt und Land Abrechnung zu bezahlen?
Laut STADT UND LAND grundsätzlich 30 Tage, oder die Frist, die in der Abrechnung steht. Bei Unklarheiten kannst du unter Vorbehalt zahlen und schriftlich widersprechen. Deine Frist für Einwendungen ist davon unabhängig: zwölf Monate ab Zugang (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).
Gibt es ein Mieterportal von Stadt und Land für die Betriebskostenabrechnung?
Auf der Website haben wir kein Kundenportal gefunden, in dem Abrechnungen abrufbar sind. Laut Geschäftsbericht 2025 arbeitet STADT UND LAND an einem erweiterten Kundenportal. Bis dahin laufen Fragen über die Servicebüros mit Termin, per E-Mail oder per Post. Die monatliche Verbrauchsinformation kommt per Post oder über das Webportal des Messdienstes.
Wie widerspreche ich der Stadt und Land Betriebskostenabrechnung?
Schriftlich, mit Abrechnungsjahr, Position, Betrag und Grund. Adressat ist die auf der Abrechnung genannte Sachbearbeitung, alternativ das Postfach oder die E-Mail deines Servicebüros. Bewahre eine Kopie auf. Bei Unklarheiten kannst du die Nachzahlung unter Vorbehalt leisten.
Kann ich bei Stadt und Land die Belege einsehen?
Ja, das Recht steht in § 556 Abs. 4 BGB, der Vermieter darf die Belege auch elektronisch bereitstellen. Laut einer Antwort des Berliner Senats bieten alle landeseigenen Wohnungsunternehmen Termine zur Einsicht oder alternativ Kopien an. Nenne in deiner Anfrage die Positionen, die du sehen willst.
Ich habe den Ablesetermin verpasst. Was passiert jetzt?
STADT UND LAND bietet nach eigenen Angaben zwei Ablesetermine an. Danach kannst du über den Messdienst oder deine Kundenbetreuung einen Wiederholungstermin auf eigene Kosten vereinbaren. Kommt kein Termin zustande, wird der Verbrauch geschätzt. Mit fernablesbaren Geräten, die bis Ende 2026 eingebaut sein sollen, entfällt der Termin.
Wie ändere ich meine Vorauszahlung bei Stadt und Land?
Mit einem schriftlichen Antrag an die Sachbearbeitung, die auf deiner Abrechnung steht. Er braucht die Mietvertragsnummer, die Angabe, ob Betriebs- oder Heizkosten gemeint sind, die gewünschte Höhe und den Zeitpunkt. STADT UND LAND prüft den Antrag und antwortet schriftlich. Rechtsgrundlage ist § 560 Abs. 4 BGB.
Stadt und Land Nebenkostenabrechnung zu hoch: was kann ich tun?
Vergleiche deine kalten und warmen Kosten je m² mit der Berliner Betriebskostenübersicht und mit dem Vorjahr. Zu auffälligen Posten forderst du Belege an. Zahle den unstrittigen Teil, widersprich dem Rest begründet. Kannst du nicht sofort zahlen, frag nach Stundung oder Raten.

Willst du wissen, ob deine Stadt und Land Abrechnung stimmt?

Lade sie im kostenlosen Vorab-Check hoch. In 2 Minuten siehst du, ob sich eine Prüfung lohnt, noch bevor die 30 Tage zum Zahlen um sind.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

nebify ist ein unabhängiger Prüfdienst und steht in keiner Verbindung zu STADT UND LAND. Der Name dient nur dazu, die Abrechnung zu beschreiben. Angaben zum Unternehmen stammen von dessen Website (Stand Oktober 2026).

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