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Wohnungsunternehmen

Rechtsstand: Oktober 2026

SWD Düsseldorf Nebenkostenabrechnung prüfen

Die SWD Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf hat mehr als 8.500 Wohnungen. Mit der Abrechnung für 2025 sehen ihre Mieter zum ersten Mal, was die neue Grundsteuer kostet. Hier liest du, was die SWD dazu schreibt und wie du deine Abrechnung prüfst, bevor du nachzahlst.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 28.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein, für 2025 also bis 31.12.2026.
  • Laut SWD zeigt die Abrechnung 2025 erstmals, wie stark die neue Grundsteuer deine Nebenkosten verändert. Bei älteren Gebäuden rechnet sie eher mit einem Anstieg.
  • Fragen zur Abrechnung beantwortet bei der SWD die Kalkulationsabteilung. Die Ansprechpartner stehen je Bezirk auf der Website.
  • Deine Vorauszahlung kannst du freiwillig erhöhen, wenn du eine Nachzahlung erwartest.
  • Einwände schriftlich, begründet und innerhalb von zwölf Monaten ab Zugang. Die Belege darfst du vorher einsehen.
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Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Die SWD: mehr als 8.500 Wohnungen in Düsseldorf
  3. 3. Wann die Abrechnung kommt
  4. 4. Grundsteuer: was sich in der Abrechnung 2025 ändert
  5. 5. Heizung und Verbrauchsinformation
  6. 6. Was die SWD zu einzelnen Punkten sagt
  7. 7. Typische Fehler
  8. 8. So prüfst du Schritt für Schritt
  9. 9. Belege und Widerspruch
  10. 10. Hilfe in Düsseldorf
  11. 11. Häufige Fragen

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Kurz beantwortet

Die SWD-Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein, danach hast du zwölf Monate Zeit für Einwände. Vergleiche in der Abrechnung 2025 besonders die Grundsteuer mit dem Vorjahr. Steigt sie deutlich, lass dir den Grundsteuerbescheid zeigen und prüfe, ob sie richtig verteilt ist.

Die SWD: mehr als 8.500 Wohnungen in Düsseldorf

Die SWD Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf bietet nach eigener Angabe mehr als 8.500 Wohnungen an und baut ihren Bestand mit Neubauten weiter aus. Für jeden Bezirk nennt sie auf ihrer Website eigene Mietsachbearbeiter, Techniker und Hausbeauftragte. Für Betriebs- und Heizkostenabrechnungen ist die Kalkulationsabteilung zuständig.

Für deine Abrechnung gelten bei SWD dieselben Gesetze wie bei jedem privaten Vermieter: § 556 BGB, die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung. Auch Leistungen von Tochterfirmen müssen wirtschaftlich sein (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB).

Wann kommt die SWD-Abrechnung?

Einen festen Versandtermin nennt die SWD nicht. Es gilt die gesetzliche Frist: Für das Kalenderjahr 2025 muss die Abrechnung bis zum 31.12.2026 bei dir sein:

„Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.“
§ 556 Abs. 3 S. 2 und 3 BGB

Grundsteuer: was sich in der Abrechnung 2025 ändert

Seit 2025 gilt die neue Grundsteuer. Die SWD hat ihre Mieter in der Hauspost darauf vorbereitet: Wie stark die eigenen Kosten durch die Reform steigen, erfahren sie mit der Nebenkostenabrechnung für 2025, die 2026 kommt. Bei älteren Gebäuden, wie sie die SWD in großer Zahl besitzt, rechnet sie eher mit höheren Kosten, bei Neubauten teils mit niedrigeren.

Die Grundsteuer darf als Betriebskosten umgelegt werden (§ 2 Nr. 1 BetrKV). Prüfen solltest du trotzdem: Passt der Betrag zum Grundsteuerbescheid für dein Haus? Ist die Verteilung auf die Wohnungen nachvollziehbar? Und sind gewerbliche Einheiten im Haus richtig berücksichtigt? Den Bescheid kannst du bei der Belegeinsicht verlangen.

Mit dem Grundsteuer-Rechner schätzt du, welcher Anteil auf deine Wohnung entfällt.

Heizung, Messdienst und Verbrauchsinformation bei SWD

Die SWD rechnet wegen gestiegener Energiekosten mit höheren Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkosten und empfiehlt, Rücklagen zu bilden oder die Vorauszahlung freiwillig zu erhöhen. Dafür gibt es auf der Website ein Formular, die SWD bestätigt die Änderung schriftlich. Nach einer Abrechnung darf jede Seite die Vorauszahlung auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB).

  • Monatliche Verbrauchsinformation

    Sind die Zähler fernablesbar, muss dir der Vermieter jeden Monat deinen Verbrauch mitteilen (§ 6a HeizkostenV). Fehlt diese Information, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV).

  • CO₂-Kosten

    Seit 2023 trägt der Vermieter je nach Energiebilanz des Hauses einen Teil der CO₂-Kosten. Die Aufteilung muss in der Heizkostenabrechnung stehen; fehlt sie, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

  • Verteilung

    Mindestens 50 und höchstens 70 % der Heizkosten werden nach Verbrauch verteilt, der Rest nach Fläche (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV).

Was die SWD zu einzelnen Punkten sagt

  • Rauchwarnmelder

    Die SWD lässt die Rauchwarnmelder derzeit durch einen Dienstleister austauschen, für Mieter kostenlos. Neue Geräte sind Anschaffung und gehören nicht in die Betriebskosten. Auch eine Miete für die Geräte darf nicht umgelegt werden (BGH, Urteil vom 11.05.2022, VIII ZR 379/20).

  • Jobcenter und Grundsicherung

    Beziehst du Bürgergeld oder Grundsicherung, musst du die jährliche Abrechnung an das Jobcenter oder das Amt für Soziales weiterleiten, auch bei einem Guthaben. Was das Jobcenter übernimmt

  • Vorsicht bei Haustürbesuchen

    Die SWD hat vor Unbekannten gewarnt, die angeblich in ihrem Auftrag Kabelanschlüsse prüfen wollten. Echte Arbeiten kündigt die SWD per Aushang an.

Typische Fehler, die in jeder Abrechnung vorkommen können

Diese Punkte sind keine Aussage über SWD. Sie sind eine Checkliste, die für die Abrechnung jedes Vermieters gilt:

  • Hauswart mit Reparaturen

    Reparatur- oder Verwaltungsanteile stecken in der Hauswartposition und sind nicht herausgerechnet (§ 2 Nr. 14 BetrKV).

  • Doppelte Leistungen

    Reinigung oder Winterdienst stehen als eigene Position und sind zusätzlich im Hauswartauftrag enthalten.

  • Kabel nach Juni 2024

    Seit dem 01.07.2024 dürfen Kabel-TV-Gebühren nicht mehr über die Nebenkosten laufen (§ 2 Nr. 15 BetrKV).

  • Falscher Schlüssel

    Kosten werden nach Wohnungen verteilt, obwohl der Mietvertrag die Fläche vorsieht, oder umgekehrt (§ 556a Abs. 1 BGB).

  • Leerstand

    Kosten leerer Wohnungen trägt der Vermieter, nicht die übrigen Mieter.

  • Vorauszahlungen

    Nicht alle gezahlten Vorauszahlungen sind angerechnet, etwa nach einer Anpassung im Laufe des Jahres.

So prüfst du deine SWD-Abrechnung Schritt für Schritt

  1. 1

    Zugang notieren

    Schreib dir auf, wann die Abrechnung bei dir angekommen ist.

  2. 2

    Frist prüfen

    Kam sie innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums?

  3. 3

    Fläche und Vorauszahlungen

    Vergleiche die Wohnfläche mit dem Mietvertrag und die Vorauszahlungen mit deinen Kontoauszügen.

  4. 4

    Vorjahr daneben legen

    Markiere Positionen, die stark gestiegen oder neu sind.

  5. 5

    Heizkosten getrennt prüfen

    Verbrauch, Verteilung, CO₂-Aufteilung und die Kosten der Verbrauchsinformation.

  6. 6

    Belege anfordern

    Für alle markierten Positionen verlangst du Rechnungen, Verträge und Leistungsverzeichnisse.

Belegeinsicht und Widerspruch bei SWD

Dein Recht, die Belege zu sehen, steht im Gesetz:

„Der Vermieter hat dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege zu gewähren. Der Vermieter ist berechtigt, die Belege elektronisch bereitzustellen.“
§ 556 Abs. 4 BGB

Solange dir die verlangte Einsicht nicht gewährt wird, darfst du die Nachzahlung zurückhalten (BGH, Urteil vom 07.02.2018, VIII ZR 189/17). Einwendungen musst du trotzdem innerhalb von zwölf Monaten ab Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Beziehst du Bürgergeld oder Wohngeld, gib die Abrechnung und deine Einwände sofort an die zuständige Stelle weiter.

Formulierungsbeispiel: Belegeinsicht und Einwand

Betreff: Nebenkostenabrechnung [Zeitraum], [Adresse, Mietvertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Abrechnung vom [Datum] bitte ich um Einsicht in die Belege nach § 556 Abs. 4 BGB, und zwar zu den Positionen [Positionen], einschließlich der zugrunde liegenden Verträge und der Flächenaufstellung. Bitte legen Sie auch den Grundsteuerbescheid für das Gebäude vor. Gegen die Position [Position] erhebe ich vorsorglich Einwendungen, weil [Grund]. Den unstrittigen Teil zahle ich fristgerecht.

Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, keine Rechtsberatung.

Hilfe bei der Nebenkostenabrechnung in Düsseldorf

Für eine rechtliche Beratung im Einzelfall ist der Mieterverein Düsseldorf e.V. eine Anlaufstelle, die Beratung setzt dort eine Mitgliedschaft voraus.

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Häufige Fragen zur SWD Düsseldorf Nebenkostenabrechnung

Wann kommt die SWD Nebenkostenabrechnung?
Die SWD nennt keinen festen Termin. Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss sie bei dir sein, für 2025 also bis 31.12.2026 (§ 556 Abs. 3 BGB).
Steigt bei der SWD die Grundsteuer in der Abrechnung 2025?
Die SWD rechnet bei älteren Gebäuden eher mit einem Anstieg durch die Grundsteuerreform, bei Neubauten teils mit einer Senkung. Wie hoch die Änderung für dich ist, zeigt erst die Abrechnung 2025.
Wer ist bei der SWD für die Nebenkostenabrechnung zuständig?
Die Kalkulationsabteilung. Sie beantwortet Fragen zur Betriebs- und Heizkostenabrechnung und zur Zusammensetzung der Gesamtmiete. Das Servicecenter verbindet dich mit dem richtigen Ansprechpartner.
Kann ich bei der SWD meine Vorauszahlung erhöhen?
Ja, freiwillig über ein Formular auf der SWD-Website. Die SWD bestätigt die Anpassung schriftlich.
Wie widerspreche ich der SWD-Abrechnung?
Schriftlich und konkret: Position, Betrag, Grund. Verlange vorher die Belege (§ 556 Abs. 4 BGB). Solange dir die Einsicht nicht gewährt wird, darfst du die Nachzahlung zurückhalten. Einwände sind zwölf Monate ab Zugang möglich.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

nebify ist ein unabhängiger Prüfdienst und steht in keiner Verbindung zu SWD Düsseldorf. Der Name dient nur dazu, die Abrechnung zu beschreiben. Angaben zum Unternehmen stammen von dessen Website (Stand Oktober 2026).

Weitere Wohnungsunternehmen

Quellen: SWD: Wer hilft mir bei welchem Problem? · SWD: Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung · SWD: Hauspost 3/2024 (PDF) · SWD: Hauspost 3/2025 (PDF) · § 556 BGB · § 2 BetrKV; BGH, Urteile vom 07.02.2018 (VIII ZR 189/17) und 11.05.2022 (VIII ZR 379/20); Angaben der SWD, Stand 28.10.2026