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WBM Betriebskostenabrechnung prüfen: der Leitfaden für Mieter in Berlin

Wohnungsunternehmen

Rechtsstand: Oktober 2026

WBM Betriebskostenabrechnung prüfen: der Leitfaden für Mieter in Berlin

Die WBM Betriebskostenabrechnung landet einmal im Jahr bei rund 35.000 Mietparteien in Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Spandau. Was die WBM selbst dazu sagt, welche Fristen gelten, wie du Posten mit der Berliner Betriebskostenübersicht vergleichst und wie du Belege und Widerspruch angehst.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 26.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die WBM Betriebskostenabrechnung für 2025 muss spätestens am 31.12.2026 bei dir sein. Die WBM verschickt sie nach eigener Aussage im Folgejahr.
  • Im Portal „Meine WBM“ siehst du deine monatlichen Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser. Wer sich registriert, spart den Postversand der Verbrauchsinformation.
  • Kabel-TV-Gebühren sind seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr umlagefähig. In der Abrechnung 2025 dürfen sie nicht mehr stehen.
  • Zum Vergleich: Die Berliner Betriebskostenübersicht nennt für 2024 im Schnitt 1,93 € kalte und 1,50 € warme Betriebskosten je m² und Monat.
  • Belege darfst du einsehen (§ 556 Abs. 4 BGB). Für Einwendungen hast du zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung.
Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Die WBM in Berlin
  3. 3. Wann die Abrechnung kommt
  4. 4. Portal „Meine WBM“
  5. 5. Posten und Durchschnittswerte
  6. 6. Heizkosten, Ablesung, Kürzungsrecht
  7. 7. Kabel-TV und Glasfaser
  8. 8. Vergleich mit der Berliner Betriebskostenübersicht
  9. 9. Typische Fehler
  10. 10. So prüfst du die Abrechnung
  11. 11. Belegeinsicht bei der WBM
  12. 12. Widerspruch, Zahlung, Raten
  13. 13. Hilfe in Berlin
  14. 14. Häufige Fragen

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Kurz beantwortet

Die WBM Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2025 muss spätestens am 31.12.2026 bei dir sein, sonst darf die WBM keine Nachzahlung mehr verlangen. Prüfe zuerst die Form, dann die Posten, die im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen sind. Leg dazu deinen Mietvertrag und die Abrechnung des Vorjahres neben die neue. Bei Unklarheiten verlangst du Belegeinsicht. Einwendungen schickst du schriftlich, spätestens zwölf Monate nach Zugang. Den Teil, den du nicht beanstandest, zahlst du pünktlich.

Die WBM: landeseigene Wohnungsbaugesellschaft in Berlin-Mitte

Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte gehört dem Land Berlin. Laut eigener Website leben in ihren rund 35.000 Mietwohnungen etwa 85.000 Menschen. Der größte Teil des Bestands liegt nach dem Konzernlagebericht 2025 im Bezirk Mitte. Weitere Wohnungen hat die WBM unter anderem in Friedrichshain-Kreuzberg und in Spandau.

Zum Konzern gehört die Tochter MMB Multi-Media-Berlin. Sie betreibt Kabelnetze und stattet nach Angaben der WBM schrittweise Häuser mit Messgeräten aus. Dazu übernimmt sie die Ablesung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten. Für dich ist das vor allem bei Rückfragen zur Heizkostenabrechnung wichtig: Wer abgelesen hat, steht auf der Abrechnung.

Für die WBM gelten dieselben Regeln wie für jeden privaten Vermieter: § 556 BGB, die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung. Landeseigen heißt nicht, dass eine Abrechnung automatisch stimmt. Es heißt auch nicht, dass sie falsch ist. Ob alles passt, zeigt nur der Blick in deine Unterlagen.

Wann kommt die WBM Betriebskostenabrechnung?

Die WBM schreibt in ihrem Ratgeber zu Heizkosten, dass du die Betriebskostenabrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums im Folgejahr bekommst. Einen festen Monat nennt sie nicht. Verbindlich ist die Frist aus dem Gesetz:

„Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.“
§ 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB
Abrechnung nach Kalenderjahr: bis wann was passieren muss
JahrSpätester ZugangKabel-TV darin erlaubt?
202431.12.2025höchstens Januar bis Juni
202531.12.2026nein
202631.12.2027nein

Ein Rechenbeispiel: Die Abrechnung 2025 kommt am 3. Dezember 2026. Die WBM ist damit pünktlich. Deine Frist für Einwendungen läuft bis zum 3. Dezember 2027. Kommt dieselbe Abrechnung erst am 5. Januar 2027, ist eine Nachforderung in der Regel ausgeschlossen. Ein Guthaben musst du trotzdem bekommen. Ausnahme: Die WBM hat die Verspätung nicht zu vertreten, etwa weil ein Grundsteuerbescheid noch fehlte.

Mieterportal „Meine WBM“: Verbrauchsdaten statt Papier

Die WBM betreibt ein Kundenportal mit dem Namen „Meine WBM“. Nach ihrem Registrierungsflyer siehst du dort jederzeit deine monatlichen Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser. Für die Anmeldung brauchst du einen Registrierungscode aus deiner Begrüßungsinformation und stimmst dem elektronischen Dokumentenerhalt zu.

Die monatliche Verbrauchsinformation ist Pflicht, sobald fernablesbare Geräte eingebaut sind. Abbestellen kannst du sie laut WBM nicht. Den Postversand beziffert die WBM auf durchschnittlich 0,90 € im Monat, das sind rund 10,80 € im Jahr. Bist du im Portal registriert, entfällt der Brief. Die Daten stehen dann nur noch online.

  • Was das Portal bringt

    Du kannst deinen Verbrauch Monat für Monat mit dem Vorjahr vergleichen. Steigt er auffällig, merkst du es lange vor der Abrechnung.

  • Was du nicht erwarten solltest

    Dass die Betriebskostenabrechnung selbst im Portal liegt, sagt die WBM auf ihrer Website nicht. Heb das Abrechnungsschreiben auf und notiere das Zugangsdatum.

  • Für die Prüfung nutzen

    Speichere dir die Monatswerte. Sie helfen später, die Verbrauchseinheiten in deiner Heizkostenabrechnung einzuordnen.

Diese Posten stehen in fast jeder WBM Betriebskostenabrechnung

Eine Betriebskostenabrechnung zeigt je Kostenart die Gesamtkosten deines Hauses oder deiner Wirtschaftseinheit, den Verteilerschlüssel und deinen Anteil. Am Ende werden deine Vorauszahlungen abgezogen. Umlagefähig ist nur, was im Katalog des § 2 BetrKV steht und im Mietvertrag vereinbart ist. Zur Einordnung die bundesweiten Durchschnittswerte des Deutschen Mieterbunds:

Kostenart, Fundstelle, Ø je m² und Monat (DMB 2024)
KostenartØPrüfpunkt
Grundsteuer§ 2 Nr. 1 BetrKV0,18 €Seit 2025 neue Grundsteuer. Der Betrag kann deutlich vom Vorjahr abweichen.
Wasserversorgung§ 2 Nr. 2 BetrKV0,29 €Hausverbrauch in m³ und Preis je m³ mit dem Vorjahr vergleichen.
Müllbeseitigung§ 2 Nr. 8 BetrKV0,16 €Anzahl und Größe der Tonnen passen zur Zahl der Haushalte?
Gebäudereinigung§ 2 Nr. 9 BetrKV0,21 €Wie oft wird laut Vertrag gereinigt, und passiert das auch?
Gartenpflege§ 2 Nr. 10 BetrKV0,15 €Laufende Pflege ist umlagefähig, eine Neugestaltung nicht.
Allgemeinstrom / Beleuchtung§ 2 Nr. 11 BetrKV0,06 €Nur Flur, Keller, Außenlicht. Technikstrom gehört woanders hin.
Aufzug§ 2 Nr. 7 BetrKV0,20 €Wartung und Prüfung ja, Reparaturen und Ersatzteile nein.
Sach- und Haftpflichtversicherung§ 2 Nr. 13 BetrKV0,31 €Gebäude und Haftpflicht ja, Mietausfall nein.
Hauswart§ 2 Nr. 14 BetrKV0,21 €Reparatur- und Verwaltungsanteile müssen herausgerechnet sein.

Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024. Wasser und Abwasser sind zusammengefasst. Der Hauswart-Wert gilt für Häuser, in denen Reinigung, Garten und Winterdienst getrennt abgerechnet werden.

In Altbauten in Mitte gibt es oft keinen Aufzug und wenig Grün. In Neubauten und großen Wohnanlagen kommen Aufzug, Tiefgarage oder Spielplätze dazu. Vergleiche deshalb vor allem mit deiner eigenen Vorjahresabrechnung. Sie ist für dein Haus der beste Maßstab.

Heizkosten bei der WBM: Ablesung, Verteilung, Kürzungsrecht

Die Heiz- und Warmwasserkosten sind meist der größte Block. Sie werden in einer eigenen Heizkostenabrechnung verteilt, oft erstellt von einem Messdienst. Bei der WBM übernimmt das nach eigener Angabe schrittweise die Tochter MMB. Für die Verteilung gilt die Heizkostenverordnung, nicht allein der Mietvertrag:

„Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.“
§ 7 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV
  • Verbrauch und Fläche

    Auf der Heizkostenabrechnung steht der Anteil nach Verbrauch, zum Beispiel 70 Prozent, und der Rest nach Fläche. Fehlt diese Angabe, ist die Abrechnung nicht nachvollziehbar.

  • Wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wird

    Werden Heiz- oder Warmwasserkosten entgegen der Verordnung nur nach Fläche verteilt, darfst du deinen Anteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV). Das gilt für jeden Vermieter. Die Kürzung musst du selbst geltend machen.

  • Ein- oder Auszug im Jahr

    Zieht jemand während des Jahres um, wird meist abgelesen. Fehlt eine Zwischenablesung, werden die Kosten oft nach Gradtagszahlen verteilt. Wintermonate zählen dabei deutlich mehr als Sommermonate.

  • Gasetagenheizung

    Hast du einen eigenen Gasvertrag, kommen die Heizkosten nicht über die WBM. Über das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz kann dir aber eine anteilige Erstattung der CO₂-Kosten durch den Vermieter zustehen.

Kabel-TV und Glasfaser: was seit Juli 2024 gilt

Früher durften Vermieter die Kabelgebühren über die Betriebskosten abrechnen, ob du ferngesehen hast oder nicht. Diese Regel ist am 30. Juni 2024 ausgelaufen. Die Betriebskostenverordnung erlaubt die Gebühren seitdem nicht mehr:

„des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, bis zum 30. Juni 2024 außerdem die weiteren Kosten entsprechend Buchstabe a, sowie die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse“
§ 2 Nr. 15 Buchstabe b BetrKV

Die WBM hat im Februar 2026 mitgeteilt, dass sie gemeinsam mit Tele Columbus Glasfaser in ihren Beständen ausbauen will, geplant bis 2035. Zur Abrechnung macht die Mitteilung keine Angaben. Für deine Betriebskostenabrechnung gilt deshalb die allgemeine Regel: In der Abrechnung 2025 haben Kabelgrundgebühren nichts mehr zu suchen. Erlaubt bleibt nur der Strom für die Verteilanlage im Haus.

Für neue Glasfasernetze gibt es eine eigene Regel: das Bereitstellungsentgelt nach § 72 TKG (§ 2 Nr. 15 Buchstabe c BetrKV). Du musst es nur tragen, wenn die Maßnahme wirtschaftlich umgesetzt wurde (§ 556 Abs. 3a BGB). Taucht so ein Posten auf, lass dir Vertrag und Berechnung zeigen.

WBM Betriebskostenabrechnung zu hoch? Der Vergleich mit Berlin

Berlin hat eine eigene Betriebskostenübersicht. Der Senat lässt sie zusammen mit dem Mietspiegel erstellen. Die aktuelle Ausgabe beruht auf Betriebskostenabrechnungen für 2024 und wurde vom ALP Institut ausgewertet. Danach lagen die kalten Betriebskosten im Schnitt bei 1,93 € je m² und Monat, Heizung und Warmwasser bei 1,50 €.

Rechenbeispiel: 60-m²-Wohnung mit Berliner Durchschnittswerten
Blockje m²/Monatim Jahr
Kalte Betriebskosten1,93 €1.389,60 €
Heizung und Warmwasser1,50 €1.080,00 €

Der Senat weist selbst darauf hin, dass die Übersicht nur der Orientierung dient und nicht rechtsverbindlich ist. Die Einzelwerte lassen sich nicht einfach addieren, weil nicht in jedem Haus alle Kostenarten anfallen. Für deinen eigenen Wert teilst du die kalten Betriebskosten aus deiner Abrechnung durch deine Wohnfläche und durch zwölf. Mit den Heizkosten machst du dasselbe getrennt. Einige Kosten hängen an Gebühren, die in ganz Berlin gleich sind:

  • Grundsteuer

    Seit 2025 gilt in Berlin ein Hebesatz von 470 % für die Grundsteuer B, im Bundesschnitt sind es 506 %. Durch die Reform kann sich dein Anteil spürbar verändert haben, nach oben wie nach unten.

  • Wasser und Abwasser

    Trinkwasser und Schmutzwasser kosten in Berlin zusammen rund 3,97 € je m³, im Bundesschnitt rund 4,77 €. Ein hoher Wasserposten liegt deshalb eher am Verbrauch im Haus als am Preis.

  • Müllabfuhr

    Nach der Gebührenübersicht der BSR kostet ein Haushalt mit 120-Liter-Restmülltonne bei 14-täglicher Leerung rund 200,36 € im Jahr (unsere Berechnung). In großen Anlagen zählt, ob Tonnenzahl und Leerungen zur Zahl der Wohnungen passen.

Liegt deine Abrechnung über dem Berliner Schnitt, beweist das noch keinen Fehler. Der Bundesgerichtshof verlangt für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot mehr als den Hinweis auf Durchschnittswerte (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10). Der Vergleich zeigt dir aber, wo du nachfragen solltest.

Typische Fehler in Betriebskostenabrechnungen

Diese Fehler können in jeder Abrechnung stecken, bei privaten Vermietern genauso wie bei landeseigenen Gesellschaften. Sie sagen nichts über die WBM aus. Sie zeigen dir, wo eine Nachfrage am ehesten etwas bringt:

  • Hauswart mit Reparaturanteil

    Umlagefähig sind nur laufende Tätigkeiten. Reparatur- und Verwaltungsanteile muss der Vermieter nachvollziehbar herausrechnen (BGH, Urteil vom 20.02.2008, VIII ZR 27/07).

  • Dieselbe Arbeit zweimal

    Reinigt der Hauswart das Treppenhaus selbst, darf nicht zusätzlich eine Reinigungsfirma für dieselbe Fläche abgerechnet werden (§ 2 Nr. 14 BetrKV).

  • Kabelgebühren nach Juni 2024

    Seit dem 1. Juli 2024 sind Kabelgrundgebühren keine Betriebskosten mehr. Prüfe Posten wie „Antenne“, „Kabel“ oder „Multimedia“ genau.

  • Gewerbe in der Einheit

    Liegen Läden oder Praxen im Haus, kann ein Vorwegabzug nötig sein, wenn sie deutlich mehr Kosten verursachen, etwa beim Müll.

  • Leerstand

    Für leere Wohnungen zahlt der Vermieter. Werden Fixkosten nur auf bewohnte Wohnungen verteilt, ist dein Anteil zu hoch.

  • Gerätemiete

    Miete für Rauchwarnmelder ist nicht umlagefähig (BGH, Urteil vom 11.05.2022, VIII ZR 379/20). Die Wartung kann es sein, wenn sie vereinbart ist.

Siehst du deiner Abrechnung an, ob Reparaturen im Hauswart-Posten stecken?

In der Regel nicht. Ob Reparaturen, doppelte Leistungen oder ein falscher Flächenanteil drin sind, zeigt erst der Abgleich mit Mietvertrag, Leistungsverzeichnis und Rechnungen. Genau diesen Abgleich übernehmen wir für dich.

So prüfst du deine WBM Betriebskostenabrechnung

  1. 1

    Zugang festhalten

    Notiere das Datum, an dem die Abrechnung im Briefkasten lag. Dieses Datum startet deine Frist für Einwendungen.

  2. 2

    Pflichtangaben suchen

    Abrechnungszeitraum, Gesamtkosten je Kostenart, Verteilerschlüssel, dein Anteil und der Abzug der Vorauszahlungen. Fehlt etwas davon, ist die Abrechnung formell angreifbar.

  3. 3

    Mit dem Mietvertrag abgleichen

    Sind alle Kostenarten vereinbart? Stimmt der Verteilerschlüssel? Ohne Vereinbarung gilt die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB). Sonstige Betriebskosten müssen einzeln im Vertrag stehen.

  4. 4

    Vorjahr danebenlegen

    Markiere jeden Posten, der um mehr als ein Viertel gestiegen ist, und jeden neuen Posten. Prüfe auch, ob die Gesamtfläche der Einheit gleich geblieben ist.

  5. 5

    Heizkosten getrennt lesen

    Verbrauchsanteil, deine Einheiten, Schätzungen, Preis je Kilowattstunde. Vergleiche mit deinen Monatswerten aus „Meine WBM“.

  6. 6

    Belege verlangen

    Zu allen markierten Posten forderst du Rechnungen, Verträge und Flächenaufstellung an. Erst dann kannst du sicher sagen, ob ein Posten stimmt.

Belegeinsicht bei der WBM: Termin oder Kopien

Rechnungen und Verträge hinter der Abrechnung darfst du sehen. Seit dem 1. Januar 2025 steht im Gesetz ausdrücklich, dass der Vermieter die Belege auch digital bereitstellen darf:

„Der Vermieter hat dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege zu gewähren. Der Vermieter ist berechtigt, die Belege elektronisch bereitzustellen.“
§ 556 Abs. 4 BGB

Einen eigenen Ablauf für die Belegeinsicht beschreibt die WBM auf ihrer Website nicht. Der Berliner Senat hat aber im Januar 2025 auf eine parlamentarische Anfrage geantwortet: Alle landeseigenen Wohnungsunternehmen bieten Mietern, die Belege sehen wollen, Termine zur Einsichtnahme an oder stellen alternativ Kopien zur Verfügung. Schreib dafür an den Mieterservice der WBM. Termine vergibt die WBM nur nach Vereinbarung, halte deine Mietvertragsnummer bereit.

Formulierungsbeispiel: Belegeinsicht bei der WBM

Betreff: Betriebskostenabrechnung 2025, Mietvertragsnummer [Nummer] – Belegeinsicht nach § 556 Abs. 4 BGB

Sehr geehrte Damen und Herren, zur Betriebskostenabrechnung vom [Datum] für die Wohnung [Adresse] bitte ich um Einsicht in diese Belege: Hauswartkosten mit Tätigkeitsnachweis und Aufstellung der herausgerechneten Reparatur- und Verwaltungsanteile, Verträge und Rechnungen zur Gebäudereinigung, Rechnungen zum Allgemeinstrom mit Zählerständen sowie die Flächenaufstellung der Abrechnungseinheit. Gern elektronisch oder als Kopie. Bis zur Einsicht stelle ich die Zahlung der Nachforderung zurück.

Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Das Beispiel ist eine Formulierungshilfe, keine Rechtsberatung.

Verweigert der Vermieter eine berechtigt verlangte Einsicht, musst du die Nachforderung vorerst nicht zahlen (BGH, Urteil vom 07.02.2018, VIII ZR 189/17). Schreib dazu, dass du auf die Belege wartest. Unstrittige Beträge zahlst du trotzdem.

Widerspruch gegen die WBM Betriebskostenabrechnung

Hast du einen Fehler gefunden, erhebst du Einwendungen. Wichtig ist die Frist. Sie beginnt nicht mit dem Datum auf dem Schreiben, sondern mit dem Tag, an dem du die Abrechnung bekommen hast:

„Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.“
§ 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB
  • Begründen

    Nenne Kostenart, Betrag und Grund. Beispiel: „Kabelgrundgebühren für Juli bis Dezember 2024 sind nicht umlagefähig.“ Ein allgemeines „zu teuer“ reicht nicht.

  • Nachweisbar senden

    Per Brief an den Mieterservice der WBM (Postfach 420116, 12061 Berlin) oder per E-Mail an info@wbm.de. Gib die Mietvertragsnummer an und bewahre eine Kopie auf.

  • Unstrittiges zahlen

    Was du nicht beanstandest, zahlst du fristgerecht. Für den strittigen Rest wartest du die Antwort ab oder zahlst ausdrücklich unter Vorbehalt.

  • Stundung und Raten

    Laut Senat bieten alle landeseigenen Gesellschaften kurzfristige Stundungen über ein bis drei Monate an, etwa für einen Antrag beim Jobcenter, danach meist Ratenzahlungen. Frag vor Ablauf der Zahlungsfrist.

  • Vorauszahlung anpassen

    Nach einer Abrechnung kann jede Seite die Vorauszahlungen in Textform angemessen anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Für eine freiwillige Erhöhung der Heizkosten-Vorauszahlung hat die WBM ein Online-Formular.

Hilfe bei Fragen zur WBM-Abrechnung in Berlin

Bei der WBM gibt es mehrere Gremien, in denen Mieter mitreden. Die Mieterbeiräte haben nach Angabe der WBM Anhörungs-, Vorschlags- und Erörterungsrechte in Angelegenheiten ihres Quartiers, ausdrücklich auch bei Fragen zu den Betriebskosten. Fällt in deinem Haus vielen dasselbe auf, kann der Mieterbeirat das Thema gebündelt ansprechen. Daneben gibt es den Mieterrat für den gesamten Bestand. Er wird laut WBM im zweiten Halbjahr 2027 neu gewählt.

  • Mieterverein

    Für eine rechtliche Beratung im Einzelfall ist ein Mieterverein die richtige Adresse, in Berlin zum Beispiel der Berliner Mieterverein e.V..

  • Ombudsstelle der Landeseigenen

    Seit März 2024 gibt es eine zentrale Ombudsstelle für alle Mieter der landeseigenen Gesellschaften. Sie erklärt die Regeln aus Kooperationsvereinbarung und Wohnraumversorgungsgesetz und kann schlichten. Für allgemeine mietrechtliche Beratung ist sie nach eigener Aussage nicht zuständig.

  • Geldsorgen

    Wird eine Nachzahlung zum Problem, verweist die WBM auf eine kostenlose Mietschulden- und Sozialberatung. Melde dich früh, bevor sich Rückstände aufbauen.

Prüfung durch nebify

WBM Betriebskostenabrechnung prüfen lassen, bevor du zahlst

Eine Betriebskostenabrechnung aus einem großen Bestand ist sauber formatiert und trotzdem schwer zu durchschauen: Wirtschaftseinheiten, Sammelposten wie Hauswart und eine eigene Heizkostenabrechnung. Ob ein Posten stimmt, siehst du erst im Abgleich mit Mietvertrag und Belegen. Wir prüfen jede Position, sagen dir klar, ob sich ein Widerspruch lohnt, und liefern das Schreiben an die WBM gleich mit.

  • Vorab-Checkkostenlos

    Abrechnung hochladen und in 2 Minuten sehen, ob sich eine Prüfung lohnt.

  • Prüfbericht24,90 €

    Jede Position mit Rechtsgrundlage geprüft, dazu ein fertiges Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter.

  • Pro Service44,90 €

    Prüfbericht plus persönliche Begleitung bei der Klärung mit deinem Vermieter (8 Wochen).

  • Prüfbericht in 48 Stunden, sobald alle Unterlagen da sind
  • Geprüft von Menschen und Software
  • Geld-zurück-Garantie, einmalig pro Abrechnung, kein Abo

Häufige Fragen zur WBM Betriebskostenabrechnung

Wann kommt die WBM Betriebskostenabrechnung?
Die WBM schreibt, dass die Betriebskostenabrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums im Folgejahr kommt. Einen festen Monat nennt sie nicht. Gesetzlich muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB). Für das Kalenderjahr 2025 ist das der 31.12.2026.
Finde ich die WBM Betriebskostenabrechnung im Portal „Meine WBM“?
Die WBM beschreibt das Portal „Meine WBM“ vor allem als Zugang zu den monatlichen Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser. Dass dort auch die Betriebskostenabrechnung abrufbar ist, sagt die WBM auf ihrer Website nicht. Bewahre das Abrechnungsschreiben deshalb gut auf und notiere, wann es bei dir angekommen ist.
Wie kann ich bei der WBM Belege einsehen?
Du hast nach § 556 Abs. 4 BGB ein Recht auf Einsicht in die Belege. Der Vermieter darf sie auch elektronisch bereitstellen. Laut einer Antwort des Berliner Senats vom 2. Januar 2025 bieten alle landeseigenen Wohnungsunternehmen Termine zur Einsichtnahme oder alternativ Kopien an. Schreib an die WBM, nenne deine Mietvertragsnummer und die Posten, die du sehen willst.
Wie lege ich Widerspruch gegen die WBM Betriebskostenabrechnung ein?
Schriftlich, mit Begründung und innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Nenne Posten, Betrag und Grund. Schick den Widerspruch per Brief an den Mieterservice der WBM oder per E-Mail und bewahre einen Nachweis auf. Den unstrittigen Teil einer Nachzahlung zahlst du fristgerecht.
Kann ich die Nachzahlung an die WBM in Raten zahlen?
Nach einer Antwort des Berliner Senats bieten alle landeseigenen Wohnungsunternehmen kurzfristige Stundungen über ein bis drei Monate an, zum Beispiel für einen Antrag beim Jobcenter. Danach werden überwiegend Ratenzahlungen vereinbart. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, frag deshalb vor Ablauf der Zahlungsfrist. Bei Mietschulden verweist die WBM auf eine kostenlose Beratung.
Darf die WBM noch Kabelgebühren abrechnen?
Grundgebühren für Kabelanschlüsse dürfen seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr über die Betriebskosten umgelegt werden (§ 2 Nr. 15 BetrKV). In der Abrechnung 2024 dürfen sie höchstens für Januar bis Juni stehen, in der Abrechnung 2025 gar nicht mehr. Der Betriebsstrom der Verteilanlage bleibt umlagefähig.
Wie hoch sind die Betriebskosten in Berlin im Durchschnitt?
Laut Berliner Betriebskostenübersicht des Senats lagen die kalten Betriebskosten für das Abrechnungsjahr 2024 im Durchschnitt bei 1,93 € je m² und Monat, Heizung und Warmwasser bei 1,50 €. Die Übersicht ist nur eine Orientierung und nicht rechtsverbindlich. Ein höherer Wert in deiner Abrechnung ist noch kein Fehler.
Warum zahle ich für die monatliche Verbrauchsinformation?
Die monatliche Verbrauchsinformation ist bei fernablesbaren Geräten Pflicht. Ihre Kosten gehören zu den Kosten der Heizungsanlage. Den Postversand beziffert die WBM auf durchschnittlich 0,90 € im Monat. Registrierst du dich im Portal „Meine WBM“, entfällt der Postversand, und die Daten stehen dort.

Ist deine WBM Betriebskostenabrechnung zu hoch?

Lade die Abrechnung im kostenlosen Vorab-Check hoch. Du siehst in 2 Minuten, ob sich eine genaue Prüfung lohnt, bevor du eine Nachzahlung an die WBM überweist.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

nebify ist ein unabhängiger Prüfdienst und steht in keiner Verbindung zu WBM. Der Name dient nur dazu, die Abrechnung zu beschreiben. Angaben zum Unternehmen stammen von dessen Website (Stand Oktober 2026).

Weitere Wohnungsunternehmen

Quellen: WBM: Ratgeber Heizkosten · WBM: Konzernlagebericht 2025 · WBM: Mieterbeiräte · WBM: Kontakt · Abgeordnetenhaus Berlin: Drs. 19/21150 · Senat: Berliner Betriebskostenübersicht · Ombudsstelle der Landeseigenen · § 556 BGB · § 2 BetrKV · § 7 HeizkostenV; BGH, Urteile vom 20.02.2008 (VIII ZR 27/07), 06.07.2011 (VIII ZR 340/10), 07.02.2018 (VIII ZR 189/17) und 11.05.2022 (VIII ZR 379/20)